Donnerstag, August 02, 2012

Private Commercial Office (PCO) Inc. Gründer in den USA gefasst.


Bereits in den Jahren 2007 und 2008 berichtet der BSZ e.V. über die Machenschaften der Firma Privat Commercial Office Inc. Insgesamt hatten Vermittler ca. 3.500 Anleger für diese dubiosen Geschäfte an amerikanischen Börsen gewinnen können, welche teilweise ihre gesamten Ersparnisse in dieses "Anlagemodell" investierten. Nunmehr ist der Gründer und Verantwortliche - Herr Ulrich Engler - in den USA festgenommen worden.


Bei der Festnahme haben Fahnder Kunst im Wert von möglicherweise mehreren Millionen Euro sichergestellt, welche nun auf dem Kunstmarkt versteigert werden könnten. Hierdurch erhöhen sich somit auch die Chancen, möglicherweise noch einen Teil des investierten Kapitals zurück zu erhalten.

Voraussetzung hierzu ist jedoch, dass die Anleger und Geschädigten aktiv werden und die Ansprüche durch eine auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei prüfen und geltend machen lassen.

Geworben wurden die Anleger damals mit einem angeblich "vorbörslichen Tageshandel" an der US Börse. Mit Hochglanzbroschüren wurden die Anleger angeworben. Auch Pressevideos wurden bei der Vermittlung nicht selten verwandt. Den Anlegern wurden Gewinnmargen in Höhe von 4% pro Monat und sogar 5% bei einer Laufzeit von fünf Jahren versprochen. Tatsächlich erfolgten dann auch einige Ausschüttungen an Anleger, welche aber, wie in einem Schneeballsystem üblich, aber aus Anlagegeldern weiterer - nämlich neuer - Anlage gespeist wurden. Im Rahmen der Vermittlung wurde gegenüber den Anleger nicht selten eine Legende erzählt, wie, dass man ehemaliger Chefhändler einer renommierten Großbank oder eines Fonds sei.

Geschädigte sollten nunmehr umgehend zivilrechtliche Ansprüche prüfen lassen. Insbesondere stehen hierbei Ansprüche gegen die Anlagevermittler wegen Falschberatung im Raum. Solche Ansprüche könnten insbesondere auf § 32 KWG gestützt werden, da die Vermittler nicht im Besitz einer Erlaubnis zum Vertrieb waren. Auch könnte eine Grundlage für Ansprüche die seitens der Vermittler erhaltene Provision sein, welche gemäß Angaben der Polizei bis zu 40% betragen haben. Hierüber hätte aufgeklärt werden müssen. Auch könnten hier eine mangelnde Plausibilitätsprüfung und der Verdacht eines Kapitalanlagebetruges zum Erfolg führen.

Geschädigte Anleger sollten daher der BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Private Commercial Office PCO/ Ulrich Engler" beitreten und ihre Ansprüche von Fachanwälten prüfen lassen.  Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49 
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Telefon: 06071-9816810   
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de               
                                                                                                                                    
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Bildquelle: © O. Fischer / PIXELIO    www.pixelio.de

Dieser Text gibt den Beitrag vom 02. August 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
aw

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