BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. (Dieburg) gründet Aktionsbündnis gegen GEZ-Zwangsgebühr. Bürger wehren sich und können dadurch rund 300,00 € jährlich sparen!
Wer hat sich nicht schon mal über das Fernsehprogramm von
ARD und ZDF geärgert. Nicht nur über die vielen Wiederholungen und
Billigproduktionen, sondern besonders über die Nachrichtensendungen und
Magazine. Hier wird jeden Tag aufs Neue deutlich, dass die Öffentlich
Rechtlichen ihrer Informationspflicht nicht mehr nachkommen.
Umso ärgerlicher ist es, wenn wir als Zuschauer und
Konsumenten nun mit einer neuen GEZ-Zwangsgebühr zusätzlich bestraft werden –
die auch noch gegen die Verfassung verstößt.
Viele Medien haben bereits darüber berichtet: Mit Wirkung
zum 01.01.2013 wird ein neues Rundfunk-Gebühren-Modell in Kraft treten.
Folgendes wird sich ändern: An Stelle der bisher zu zahlenden noch
verhältnismäßig moderaten GEZ-Gebühr wird eine neue Zwangsabgabe treten. Diese
neue GEZ-Gebühr wird Ihren Haushalt nach Einschätzung unabhängiger Experten
finanziell im Einzelfall bis zu dreimal mehr belasten als bisher!
Auf jeden einzelnen Haushalt kommen Kosten von rund 300 Euro
im Jahr dazu. Egal, ob er überhaupt einen Fernseher hat oder die öffentlich
rechtlichen Kanäle „genießen“ möchte.
Abgesehen davon, dass hier ein staatliches Monopol seine
durch Steuern schon arg gebeutelten Bürger noch weiter ausquetscht, werden
diese zusätzlichen Einnahmen sinnlos verschleudert. Unter anderem dafür, dass
mancher öffentlich-rechtlich tätiger TV-Moderator eine Gage im zweistelligen
Millionen € Bereich ausgezahlt bekommt. Und dies für eine bestenfalls
mittelmäßige Talkshow, die kein vernünftiger Mensch braucht!
Aber jeder Bürger hat die Möglichkeit, sich gegen diese
neuerliche Zwangsabgabe zu wehren!
Zwei der renommiertesten deutschen Verfassungsrechtler, die
Professoren von Münch und Degenhart bescheinigen dieser neuen
GEZ-Haushaltszwangsabgabe grobe Verfassungswidrigkeit (Verstoß gegen Artikel 3
GG und Artikel 2 GG, Eingriff in das Grundrecht auf freie Entfaltung der
Persönlichkeit). Der BSZ e.V. und viele seiner Vertrauensanwälte teilen diese
Rechtsauffassung. Der BSZ e.V. unterstützt jeden Bürger der sich dem BSZ
Aktionsbündnis gegen die neue GEZ Gebühr anschließt mit der Bitte an seine Vertrauensanwälte,
im Sinne der Mitglieder des Aktionsbündnisses und im Sinne der Gerechtigkeit
tätig zu werden.
Der BSZ e.V.: „Sparen
Sie sich diese verfassungswidrige Abgabe! Fordern Sie darüber hinaus über die
BSZ e.V. Vertrauensanwälte von den verantwortlichen Behörden Rechenschaft,
wofür die Zwangsabgabe verwendet wird und die Ausgaben nicht durch
Werbeeinnahmen gedeckt werden können – wie bei den privaten Sendern üblich.“
Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck soll
sich zu der neuen GEZ - Zwangsgebühr wie folgt geäußert haben: "Wir haben einen Meilenstein gesetzt, was
die Rundfunkpolitik in Deutschland angeht!" "Man zahlt seinen Wasser-
und Abwasseranschluss und seine Müllgebühren ja auch dann, wenn man das alles
nicht nutzt". "Wir sind jetzt auch hier in einer
Grundversorgung."
Der BSZ e.V.: Die
Bürger werden auch einen Meilenstein setzen. Sie werden sich nämlich gegen
die GEZ-Haushaltszwangsabgabe und die damit verbundene grobe
Verfassungswidrigkeit massiv zur Wehr setzen.
Wer sich gegen die Zwangsgebühr wehren will und wissen möchte wofür sein Geld
verschleudert wird, kann im Internet unter der Adresse http://www.fachanwalt-hotline.eu/Kontakt?PHPSESSID=d2520debd8a45464ddf09960cf46716b
unverbindlich und kostenlos ein Beitrittsformular zum BSZ e.V. Aktionsbündnis
gegen die GEZ-Haushaltszwangsabgabe anfordern. Oder per Telefon 06071- 9816810
Telefax 06071- 9816829.
Telefax 06071- 9816829.
Die Leser dieses Berichts sollten diesen so oft wie möglich kopieren und in ihrer persönlichen Umgebung publik machen. Denn jede Stimme gegen die neue Zwangsabgabe zählt und jeder kann durch die vorliegenden Informationen seinen Bekannten ebenfalls unnötige verfassungswidrige Gebühren ersparen.
BSZ®
Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr.49
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64807
Dieburg
Telefon 06071- 9816810
Telefax 06071- 9816829
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E-Mail BSZ-eV@t-online.de
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