Die Anleger des AXA Immoselect erhielten die Ausschüttung für das Geschäftsjahr 2011/2012. Doch die Abwicklung des offenen Immobilienfonds wird noch viele Monate dauern. BSZ e.V. Vertrauensanwälte beraten Anleger, die Alternativen zur Abwicklung suchen.
Die Ausschüttung in Höhe von 1,85 Euro je Anteil war der
erfreuliche Teil des Juli 2012 für die Anleger des aufgelösten Immobilienfonds
AXA Immoselect. Die Ausschüttung für das Geschäftsjahr 2011/2012 wurde am
27.07.2012 an die Anleger überwiesen. Doch der Monatsbericht Juli 2012 zeigt
auch negative Entwicklungen des AXA Immoselect. Es kam zu Abwertungen bei einer
Fondsimmobilie in Düsseldorf und bei einem Gebäude in Lille/Frankreich. Nachdem
bislang 2 Immobilien im Rahmen der Abwicklung veräußert wurden, befinden sich
insgesamt noch 65 Immobilien im Portfolio des offenen Immobilienfonds. Das
Management des AXA Immoselect hat nach der Auflösung im Jahr 2011 noch bis in
Jahr 2014 Zeit, um den Fonds abzuwickeln.
2 Immobilien verkauft – noch 65 im Portfolio
Für Anleger, die nicht weiter auf ihr übriges, noch im Fonds
befindliches Geld warten möchten, stellt sich die Frage, welche Alternativen es
gibt. Ein Verkauf der Anteile des AXA Immoselect an der Börse ist trotz der
Abwicklung weiterhin möglich. Allerdings birgt ein Börsenverkauf
Verlustrisiken. Aktuell bewegt sich der Börsenkurs bei etwa der Hälfte des
Werts eines Anteils. Da auch Verkaufsgebühren fällig werden, ist ein
Börsenverkauf momentan nicht für jeden Anleger des AXA Immoselect die erste
Wahl.
Alternativen zur Abwicklung
Eine Alternative zum weiteren Abwarten der Abwicklung und
zum Börsenverkauf bietet die rechtliche Überprüfung der Kapitalanlage durch
einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Für Anleger des AXA
Immoselect gibt es neben der Möglichkeit, Schadensersatzansprüche wegen
fehlerhafter Beratung geltend zu machen, auch eine weitere Möglichkeit. Die BSZ
e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft
mbH konnte für Anleger des AXA Immoselect bereits Vergleiche mit Banken
abschließen. Zum Beispiel mit der Hamburger Sparkasse (Haspa). Anleger, die
angesichts der langen Dauer nicht weiter an der Abwicklung des AXA Immoselect
teilnehmen möchten, können sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen
und sich durch die BSZ e.V. Vertrauensanwälte über ihre individuellen Rechte
und Ansprüche informieren.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen betreffs AXA Immoselect durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "AXA Immoselect" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ®
Anlegerschutzgemeinschaft:
Bildquelle: © RainerSturm / PIXELIO www.pixelio.de
Dieser Text gibt den Beitrag vom 03. August 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
drst
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