Freitag, August 03, 2012

AXA Immoselect – Anleger des aufgelösten Immobilienfonds erhalten Ausschüttung – Weitere Abwertungen


Die Anleger des AXA Immoselect erhielten die Ausschüttung für das Geschäftsjahr 2011/2012. Doch die Abwicklung des offenen Immobilienfonds wird noch viele Monate dauern. BSZ e.V. Vertrauensanwälte beraten Anleger, die Alternativen zur Abwicklung suchen.


Die Ausschüttung in Höhe von 1,85 Euro je Anteil war der erfreuliche Teil des Juli 2012 für die Anleger des aufgelösten Immobilienfonds AXA Immoselect. Die Ausschüttung für das Geschäftsjahr 2011/2012 wurde am 27.07.2012 an die Anleger überwiesen. Doch der Monatsbericht Juli 2012 zeigt auch negative Entwicklungen des AXA Immoselect. Es kam zu Abwertungen bei einer Fondsimmobilie in Düsseldorf und bei einem Gebäude in Lille/Frankreich. Nachdem bislang 2 Immobilien im Rahmen der Abwicklung veräußert wurden, befinden sich insgesamt noch 65 Immobilien im Portfolio des offenen Immobilienfonds. Das Management des AXA Immoselect hat nach der Auflösung im Jahr 2011 noch bis in Jahr 2014 Zeit, um den Fonds abzuwickeln.

2 Immobilien verkauft – noch 65 im Portfolio

Für Anleger, die nicht weiter auf ihr übriges, noch im Fonds befindliches Geld warten möchten, stellt sich die Frage, welche Alternativen es gibt. Ein Verkauf der Anteile des AXA Immoselect an der Börse ist trotz der Abwicklung weiterhin möglich. Allerdings birgt ein Börsenverkauf Verlustrisiken. Aktuell bewegt sich der Börsenkurs bei etwa der Hälfte des Werts eines Anteils. Da auch Verkaufsgebühren fällig werden, ist ein Börsenverkauf momentan nicht für jeden Anleger des AXA Immoselect die erste Wahl.

Alternativen zur Abwicklung

Eine Alternative zum weiteren Abwarten der Abwicklung und zum Börsenverkauf bietet die rechtliche Überprüfung der Kapitalanlage durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Für Anleger des AXA Immoselect gibt es neben der Möglichkeit, Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Beratung geltend zu machen, auch eine weitere Möglichkeit. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH konnte für Anleger des AXA Immoselect bereits Vergleiche mit Banken abschließen. Zum Beispiel mit der Hamburger Sparkasse (Haspa). Anleger, die angesichts der langen Dauer nicht weiter an der Abwicklung des AXA Immoselect teilnehmen möchten, können sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen und sich durch die BSZ e.V. Vertrauensanwälte über ihre individuellen Rechte und Ansprüche informieren.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen  betreffs AXA Immoselect durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "AXA Immoselect" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Bildquelle: © RainerSturm / PIXELIO    www.pixelio.de

Dieser Text gibt den Beitrag vom 03. August 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
drst

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