Dienstag, August 07, 2012

DEGI Europa: Schadensersatz für Anleger des offenen Immobilienfonds


Die Ausschüttung Juli 2012 des offenen Immobilienfonds DEGI Europa betrug 1,55 Euro je Anteil. Welche Möglichkeiten stehen Anlegern des Fonds offen, die sich nicht länger an der Abwickung beteiligen möchten?


Seit der Auflösung des offenen Immobilienfonds DEGI Europa im September 2010 wurden 8 der 17 Fondsimmobilien bzw. Immobilienbeteiligungen veräußert. Das Fondsmanagement hat noch bis zum 30.September 2013 Zeit, um die Abwicklung weiter voranzutreiben. Am 25.Juli 2012 erhielten die rund 90.000 Anleger des aufgelösten Immobilienfonds die vierte Auszahlung: 1,55 Euro je Anteil. Nach Angaben der Fondsgesellschaft Aberdeen Immobilien sind 27.4 % des Ausschüttungsbetrags zu versteuern. Die nächste Ausschüttung im Rahmen der Abwicklung des DEGI Europa sollen die Anleger im Januar 2013 erhalten.

Die Anteile am DEGI Europa können weiterhin an der Börse verkauft werden, aber der Börsenkurs bewegt sich aktuell etwa bei der Hälfte des Anteilswerts. Angesichts des niedrigen Kurses und der anfallenden Verkaufsgebühren, dürfte ein Börsenverkauf für trennungswillige Anleger des DEGI Europa nicht die erste Wahl sein. Welche weiteren Möglichkeiten stehen Anlegern, die nicht weiter auf ihr Geld warten möchten, offen? Eine Alternative hierzu ist die rechtliche Überprüfung der Kapitalanlage durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Schadensersatz bei fehlerhafter Anlageberatung

Ein Fachanwalt kann prüfen, ob die Anlageberatung vor der Investition in den DEGI Europa in Ordnung war. Oder ob  wie so oft  Fehler passierten. Beratungsfehler sind keine Seltenheit! Gerade Anleger, die eine sichere und jederzeit verfügbare Kapitalanlage wünschten, sollten nicht zögern, sich rechtlich beraten zu lassen. Anleger, die nach einer Beratung, in der solche Versprechen gemacht wurden, in den DEGI Europa investierten, können sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft DEGI Europa anschließen. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien beraten und vertreten viele Anleger offener Immobilienfonds – auch viele Anleger des DEGI Europa -  und haben dementsprechend reichlich Erfahrung auf diesem Gebiet. Anleger des DEGI Europa, die wissen möchten, wie gut ihre individuellen Chancen auf Schadensersatz sind, sollten sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.

Für die Prüfung derartiger Ansprüche durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht  hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "DEGI Europa" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 07. August  2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
drst

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