Das Oberlandesgericht München lässt eine Direktbank für die fehlerhafte Anlageberatung eines engen Kooperationspartners haften.
Das Oberlandesgerichts München verurteilt (Aktenzeichen 5 U
3242/11) die DAB Bank zu Schadensersatz wegen falscher Beratung. Das Besondere:
Anlageberatung wurde nicht von Beratern der DAB Bank vorgenommen, sondern von
einem engen Kooperationspartner, der Accessio AG. Die Anlegerin hatte ihr Geld
dem Wertpapierhandelshaus Driver & Bengsch anvertraut, welches sich im Jahr
2009 in Accessio AG umbenannte. Was den meisten Kunden nicht bewusst war: Bei
den von dem Wertpapierhandelshaus vertriebenen Papieren handelte es sich um
hochspekulative Wertpapiere und nicht um sichere Kapitalanlagen. Und
tatsächlich floppten etliche der Unternehmensanleihen, Aktien und
Genussscheine. Einem Bericht der Wirtschaftswoche vom 31.07.2012 ist zu
entnehmen, dass Wertpapiere der HPE Hanseatic Private Equity AG, der Cargofresh
AG, der Intelis AG, der Pongs & Zahn AG, der Konservenfabrik Zachow, der
loginet3 AG sowie Aktien des Handelshauses selbst zum Angebot gehörten.
OLG München stellt enge Zusammenarbeit zwischen Bank und
Wertpapierhandelshaus fest
Da die Accessio AG zwischenzeitlich Insolvenz anmeldete,
stellte sich die Frage, an wen sich die vielen geschädigten Anleger wenden
können. Und just hier bietet das Urteil des Oberlandesgerichts München neue
Hoffnung für die Anleger. Das Gericht verurteilt die DAB Bank zu Schadensersatz
wegen falscher Anlageberatung. Nach Ansicht der Richter lag eine sehr enge
Kooperation zwischen der DAB Bank und der Accessio AG vor. Das
Wertpapierhandelshaus beriet die Anleger und die DAB Bank führte die Depots der
Anleger. Die Bank habe ihre Aufklärungs- und Beratungspflichten an die Accessio
AG ausgelagert, urteilte das Münchner Gericht, weswegen sie nun haften müsse.
Gegen dieses Urteil kann die DAB Bank nun Revision einlegen, sodass die
Ansprüche der Anleger vor dem Bundesgerichtshof nochmals auf den Prüfstein
gestellt werden könnten.
Es zeigt sich ein weiteres Mal, dass falsche Anlageberatung
durch Banken – und jetzt auch Kooperationspartner! – keine absoluten
Ausnahmefälle sind. Anleger, die sich wehren, haben echte Chancen, Schadensersatz
zu erhalten. Daher kann es sich für Anleger der DAB Bank, der Accessio AG und
weiterer Kooperationspartner der DAB Bank lohnen, ihre Kapitalanlagen durch
einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht überprüfen zu lassen. Da
mögliche Ansprüche bereits 3 Jahre nach der Zeichnung verjähren können, sollten
Anleger nicht zögern, sich von einem Fachanwalt beraten zu lassen, um ihre
individuellen Ansprüche ermitteln und sichern zu lassen.
Für die Prüfung derartiger Ansprüche durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Anlageberatung unvollständig/fehlerhaft" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
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Anlegerschutzgemeinschaft:
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Ralf Stoll
Dieser Text gibt den Beitrag vom 07. August 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
drst
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