Donnerstag, November 06, 2008

Kaupthing Bank – Anmeldung der Forderungen zum Entschädigungsfonds

BSZ® Anlegerschutzanwälte vertreten Anleger bei der Anmeldung der Forderungen zum Entschädigungsfonds. Entschädigungsfall wurde am 30.10.2008 festgestellt. Die BSZ e.V. – Vertrauensanwälte CLLB-Rechtsanwälte übernehmen derzeit für geschädigte Anleger der Kaupthing Bank Island folgende Tätigkeiten:

Anmeldung und Abwicklung der Forderungsanmeldung beim isländischen Einlagensicherungsfonds

Anmeldung und Abwicklung der Forderungsanmeldung im isländischen Insolvenzverfahren unter Mithilfe einer Kooperationskanzlei in Reykjavik.

Prüfung weiterer Ansprüche im Zusammenhang mit der Bankenpleite gegen Verantwortliche der Kaupthing Bank in Island sowie Prüfung weiterer möglicher Ansprüche gegenüber den Aufsichtsbehören in Deutschland.

Ausblick:

Für die 30 000 deutschen Kunden der isländischen Kaupthing Bank wird es nun ernst.

Die isländische Finanzaufsicht hatte in der 44. KW, am 30.10.2008 den Entschädigungsfall festgestellt. Die Anleger der Kaupthing Bank müssen daher nun innerhalb einer Frist von 2 Monaten ihre Forderungen beim isländischen Einlagensicherungsfonds anmelden.

Die BSZ e.V. – Vertrauensanwälte CLLB-Rechtsanwälte übernehmen für deutsche Sparer die komplette Abwicklung dieser Anmeldungen bis zur Auskehr der Entschädigungszahlungen.

Darüber hinaus vertritt die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte die Anleger bei der Anmeldung ihrer Forderungen im isländischen Insolvenzverfahren durch Unterstützung einer isländischen Rechtsanwaltskanzlei.

Die isländische Rechtslage sieht vor, dass die Auszahlung der Spargelder bis spätestens 30. Januar 2009 zu erfolgen hat.

Der Einlagensicherungsfonds teilte jedoch bereits mit, dass diese Frist durch das isländische Wirtschaftsministerium jederzeit verlängert werden könne. Die Sparer werden sich daher noch gedulden müssen, bis es tatsächlich zu ersten Zahlungen kommt, erklärt Rechtsanwalt und BSZ Vertrauensanwalt Dr. Henning Leitz.

Es ist darüber hinaus fraglich, ob der Sicherungsfonds wirtschaftlich überhaupt in der Lage sein wird, die Auszahlungen an die deutschen Sparer in Höhe von jeweils maximal € 20.887,00 vorzunehmen, da der Sicherungsfonds bereits durch eine andere Bankenpleite in Island wirtschaftlich stark beansprucht wird.

Da die Auszahlung voraussichtlich in isländischen Kronen und nicht in Euro erfolgt, müssen Anleger zudem weitere Wechselkursverluste befürchten, erklärt Rechtsanwalt und BSZ Vertrauensanwalt Cocron weiter. Sparer fordern bereits, das von der BAFIN verhängte Moratorium zu verlängern, um einen weiteren Abfluss von Kundengeldern zu verhindern. Im Gegensatz zu den deutschen Kunden, können sowohl die isländischen, als auch die niederländischen und britischen Sparer der Kaupthing Bank bereits zeitnah auf eine Zahlung aus dem Entschädigungsfonds hoffen, da entsprechende Sicherheiten hinterlegt wurden.

Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte prüft daher derzeit, ob den deutschen Kunden nicht auch weitere Ansprüche gegenüber der deutschen Finanzaufsicht und dem Management der Kaupthing Bank in Island zustehen.

Aufgrund der nun laufenden Anmeldefristen beim Entschädigungsfonds, sollten sich Kunden der Kaupthing Bank möglichst zeitnah von einem fachkundigen Anwalt beraten lassen, um keine Rechtsanachteile befürchten zu müssen.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessensgemeinschaft Kaupthing Bank anschließen.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 06.11.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Samstag, November 01, 2008

Global Real Estate AG (GRE) - Anleger klagen auf Schadensersatz gegen die Gesellschaft

Die Stuttgarter BSZ®-Vertrauenskanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte hat für zahlreiche Mandanten bei verschiedenen Gerichten in Deutschland Klage gegen die Global Real AG (GRE) aus Steinpleis eingereicht.

Die im Jahr 2000 gegründete GRE bietet für Kleinanleger atypisch stille Beteiligungen an. Unternehmensgegenstand der GRE ist u.a. der Erwerb und die Veräußerung sowie die Verwaltung von Grundbesitz, Immobilien aller Art, Vermögenswerte aller Art im eigenen Namen, die Beteiligung an anderen Unternehmen und an einzelnen Geschäften anderer Unternehmen.

„Dabei, so BSZ-Vertrauensanwalt Jakob Brüllmann, von der auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte „ist die von den atypisch still Beteiligten gezeichnete Einlage bilanztechnisch als Eigenkapital zu verbuchen“. „Hierin liegt“, so Rechtsanwalt Brüllmann weiter, „zugleich auch das enorme Risiko solcher Beteiligungen: Im Insolvenzfall besteht für die atypisch still Beteiligten nicht nur das Risiko, dass sie das bislang eingezahlte Geld vollständig verlieren; vielmehr sind sie grundsätzlich dazu verpflichtet, soweit die von ihnen gezeichnete Einlage noch nicht voll erbracht wurde - beispielsweise bei vereinbarter Rateneinlage - weiter zu zahlen.“ Daneben besteht, wie bei allen atypisch stillen Beteiligungen auch ein Totalverlustrisiko.

Grundsätzlich sind Anlagefirmen aus dem jeweiligen Kapitalanlagevertrag verpflichtet, den Anleger über alle für den Anlageentschluss maßgeblichen Umstände umfassend aufzuklären. Hierzu zählen insbesondere die mit der Beteiligung verbundenen Risiken. Wird ein Anleger vor dem Erwerb der Beteiligung nicht über die Risiken aufgeklärt - sei es durch die rechtzeitige Übergabe eines Prospektes oder durch den Vermittler im Rahmen der Beratung - so können ihm dadurch grundsätzlich Schadensersatzansprüche zustehen.

„Zahlreiche unserer Mandanten haben nach eigenen Angaben weder den Emissionsprospekt erhalten, noch wurden sie von dem jeweiligen Vermittler auf die Risiken der Beteiligungen an der GRE hingewiesen“ so BSZ-Vertrauensanwalt Marcel Seifert von BRÜLLMANN Rechtsanwälte. „Wir haben aufgrund dessen für diese Mandanten Klagen auf Schadensersatz gegen die GRE eingereicht. Da als zuständiges Gericht nicht nur das Gericht am Firmensitz in Betracht kommt, sondern auch das Gericht, in dessen Bezirk die jeweilige Beratung stattfand, haben wir neben dem Landgericht Zwickau auch Klagen bei den Landgerichten Frankfurt (Oder), Nürnberg-Fürth, Rostock, Schwerin, Kiel, Essen und dem Landgericht Hildesheim eingereicht.“

Es zeichnet sich inzwischen ab, dass vor allem die Frage der möglichen Verjährung von den Gerichten sehr unterschiedlich beurteilt wird. „Das Problem rührt daher, dass der Gesetzgeber für die Verjährung Kenntnis beim Anleger von der fehlerhaften Aufklärung voraussetzt“ erklärt Rechtsanwalt Brüllmann. „Dieses Kriterium überlässt den Gerichten einen weiten Auslegungsspielraum. So gehen manche Gerichte davon aus, dass der Anleger bereits mit der Übergabe des Emissionsprospektes Kenntnis von der fehlerhaften Beratung hat - oder hätte haben können - während andere Gerichte diese Kenntnis erst mit der Beratung durch einen Anwalt als gegeben sehen“.

Da die Verjährungsfrist 3 Jahre ab Ende des Jahres beträgt, in welcher die Kenntnis von den Anspruchsbegründenden Umständen erlangt wurde, könnten - je nach Auffassung des jeweiligen Gerichts - zum 31.12.2008 Ansprüche verjähren; falls nämlich die Beteiligungen im Jahr 2005 erworben wurde und das Gericht der Auffassung ist, dass mit Übergabe des Prospekts ausreichende Kenntnis vorliegt.

Anleger die ihre Beteiligung bereits 2005 erworben haben sollten daher auf Nummer sicher gehen und sich von einem auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt auch bezüglich der Möglichkeit verjährungshemmender Maßnahmen beraten lassen.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Global Real Estate AG " anschließen.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 01.11.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt

Freitag, Oktober 31, 2008

Lehman-Zertifikate: In Einzelfällen droht Verjährung von Schadensersatzansprüchen

Die BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei Steinhübel & von Buttlar erhielt in den vergangenen Tagen einige Anfragen von Kunden der Südwestbank AG, denen im November 2005 der Kauf von Wertpapieren mit der Bezeichnung SÜDWESTBANK-ZinsHitPLUS-Zertifikat empfohlen wurde. Diese Zertifikate sind im Zuge der Lehman-Pleite notleidend geworden.

Kunden, die sich im Zusammenhang mit dem Kauf von wertlos gewordenen Zertifikaten falsch beraten fühlen, sollten auf die strengen Verjährungsregeln bei Wertpapiergeschäften achten. Nach § 37a Wertpapierhandelsgesetz verjährt der Schadensersatzanspruch eines Kunden gegen eine Bank wegen fehlerhafter Anlageberatung in drei Jahren seit dem Entstehen des Anspruchs. Diese Verjährungsfrist läuft unabhängig davon, ob der Kunde Kenntnis von etwaigen Beratungsfehlern hat. Das heißt, der Anspruch kann bereits verjähren, bevor der Kunde die fehlerhafte Beratung bemerkt.

Seit Jahren kritisiert die Kanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar diese von den sonst üblichen Verjährungsregeln abweichende Sonderbestimmung für Banken. Der Gesetzgeber sollte die aktuelle Situation dazu nutzen, um diese unberechtigte Bevorzugung des Finanzsektors zu beenden.

Ungeachtet dessen müssen betroffene Anleger aber die aktuelle Gesetzeslage beachten: Wenn Kunden also im November 2005 Lehman-Wertpapiere (Zertifikate oder Anleihen) gekauft haben, droht nun, drei Jahre später, im November 2008 die Verjährung von etwaigen Schadensersatzansprüchen aus fehlerhafter Anlageberatung.

In diesen Fällen sollten daher schnellstens Maßnahmen ergriffen werden, um den Verjährungsablauf zu verhindern.

Für Geschädigte Zertifikate-Anleger von Lehman Brothers gibt es also gute Argumente, sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft Lehman Brothers anzuschließen.

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Donnerstag, Oktober 30, 2008

Private Commercial Office – Vermittler zu Schadensersatz verurteilt

Die Private Commercial Office Inc. warb insbesondere seit dem Jahr 2005, mittels Day Trading Renditen von bis zu 75 % im Jahr zu erzielen. Durch eine massive Werbekampagne gelang es der Private Commercial Office so, bis zu 3500 Anleger zu einer Investition im Gesamtwert i.H.v. 100 Millionen Dollar zu bewegen.

Allerdings entzog die Bundesanstalt für Finanzdienstleistung (BaFin) dem Unternehmen im August 2007 die Erlaubnis für Einlagengeschäfte. In der Folgezeit verschwand der Gründer der Private Commercial Office Inc. spurlos und wird bis heute mit internationalem Haftbefehl gesucht. Ende des Jahres 2007 untersuchte das Landeskriminalamt Baden-Württemberg mehrere Wohnungen von Vermittlern der Private Commercial Office. Das LKA wirft ihnen vor, keine Erlaubnis zur Vermittlung von Kapitalanlagen besessen zu haben, die Staatsanwaltschaft Mannheim vermutet, dass die Verantwortlichen ein Schneeballsystem betrieben haben.

In dem Verfahren vor dem Landgericht Traunstein stellte das Gericht nun fest, dass der beklagte Vermittler für die Vermittlung der Beteiligung hafte, da er keine Erlaubnis nach dem KWG gehabt habe. Den Einwand des Vermittlers, diese überhaupt nicht benötigt zu haben, ließ das Gericht nicht gelten, da die Vermittlertätigkeit kausal für den Schaden gewesen sei.

„Geschädigte Anleger sollten daher zivilrechtliche Schadensersatzansprüche prüfen lassen.“, so Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Christian Luber, M.A., von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte. „In Betracht kommen hier neben Rückzahlungsansprüchen gegen die Private Commercial Office Inc. auch Schadensersatzansprüche gegen deren Vermittler wegen fehlerhafter Anlageberatung.“

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Private Commercial Office Inc./US-Land-Banking/Ulrich Engler: " anschließen.

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Mittwoch, Oktober 29, 2008

Analysis-Finanz Immobilienverwaltungs GmbH unter Druck

Erfolg für einen Mandanten der BSZ® e.V. Vertrauenskanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte - Analysis-Finanz Immobilienverwaltungs GmbH zu Schadensersatz verurteilt.

Erneut wurde die Analysis-Finanz Immobilienverwaltungs GmbH zum Schadensersatz verurteilt. Das Landgericht Stuttgart sprach mit Endurteil vom 23.10.2008 einem von der auf das Anlegerrecht spezialisierten BSZ® e.V. Vertrauenskanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte vertretenen Anleger Schadensersatz zu (noch nicht rechtskräftig). Die Analysis-Finanz Immobilienverwaltungs GmbH muss dem Anleger nicht nur sämtliche Zahlungen ersetzen, die er bislang über die gesamte Vertragslaufzeit an die Fondsgesellschaft geleistet hat, sondern auch seine außergerichtlichen Kosten.

BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Hansjörg Looser von BRÜLLMANN Rechtsanwälte: "Die von der Analysis angebotenen Beteiligungen sind hoch riskant. Das Risiko, das die Anleger mit einer solchen Beteiligung eingehen, reicht bis zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals. Nach der ständigen Rechtsprechung müssen Anleger auf solche Risiken vor Vertragsabschluss hingewiesen werden. Dies ist bei den Mandanten, die wir derzeit gegenüber der Analysis vertreten, nicht der Fall gewesen."

"Nach unseren Erkenntnissen haben die Berater die Anlage oft sogar als zur Altersvorsorge geeignet empfohlen. In dem aktuellen Verfahren vor dem Landgericht Stuttgart wurde zudem festgestellt, dass der Emissionsprospekt der Analysis fehlerhaft ist", so BSZ® e.V. Rechtsanwalt Looser weiter.

"In einem Parallelverfahren gegen die Analysis-Finanz Immobilienverwaltungs GmbH - ebenfalls vor dem Landgericht Stuttgart - erwarten wir daher in Kürze ebenfalls ein positives Urteil. Die Analysis hat zwar zwischenzeitlich ein Vergleichsangebot unterbreitet; dieses wird jedoch der Sach- und Rechtslage nicht ansatzweise gerecht", so Rechtsanwalt Hansjörg Looser.

Da in vielen Fällen zum Jahresende die Verjährung von Schadensersatzansprüchen droht, ist betroffenen Anlegern dringend zu empfehlen, sich von einem im Kapitalanlagerecht erfahrenen Anwalt beraten zu lassen, ob verjährungshemmende Maßnahmen eingeleitet werden müssen.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Analysis-Finanz GmbH" anschließen.

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Lehman-Zertifikate: Keine Entschädigung trotz Einlagensicherung!

Zertifikate von Lehman Brothers unterliegen nicht der Einlagensicherung! Chancen für (außer)gerichtliche Lösungen nutzen! In einigen Fällen droht Verjährung! BSZ® e.V. fordert Verlängerung von Verjährungsfristen!

Diversen Medienberichten zufolge hat die BaFin, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, den Entschädigungsfall für die Lehman Brothers Bankhaus AG festgestellt. Leider zeigt sich, dass diese Tatsache, die zunächst Hoffnungen wecken mag, den Geschädigten von Lehman Brothers-Zertifikaten nichts bringt, da die Zertifikate von der US-amerikanischen Muttergesellschaft oder ausländischen Tochtergesellschaften von Lehman Brothers ausgegeben wurden. Zertifikate unterliegen auch generell nicht der deutschen Einlagensicherung. „Dies wurde vielen Anlegern aber nicht mitgeteilt, sondern diese teilweise in dem Glauben gelassen, dass ihre Anlage wenigstens in Höhe von 20.000,- € geschützt sei,“ so BSZ® e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc, von der Berliner Kanzlei Dres. Rohde & Späth. Eine Entschädigung über die Einlagensicherung ist somit nicht möglich.

Ca. 6 Wochen nach der Insolvenz der Investmentbank „Lehman Brothers“ sind viele der vermutlich ca. 50.000 Geschädigten immer noch fassungslos und können nicht glauben, dass ihnen, wie vielfach von ihrem jeweiligen Berater versprochen, statt sicheren Papieren, bei der eine Rückzahlung des Kapitals zum Laufzeitende zu 100% erfolgen werde und somit „überhaupt nichts passieren kann“, in Wirklichkeit durchaus riskante Papiere verkauft wurden, bei denen der jeweilige Bankberater vermutlich oftmals mehr an seine eigene Provision gedacht haben dürfte als an die Interessen der Anleger an einer sicheren Anlage und somit das Risiko oftmals zum Teil oder komplett ausgeblendet wurde.

Viele Geschädigte sitzen nun auf diesen vermutlich wertlosen Lehman-Zertifikaten und müssen der Tatsache ins Auge sehen, dass es sehr unsicher ist, ob in dem jeweiligen Insolvenzverfahren noch Gelder zurückgeführt werden können. Der BSZ® e.V. hat bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass Geschädigte oftmals durchaus gute Chancen auf Schadensersatz haben dürften, da die Beratung oftmals weder anlage- noch anlegergerecht war. Oftmals sind die Lehman-Brothers-Zertifikate auch sehr sicherheitsorientierten Anlegern als Alternative zum Festgeld verkauft worden, zum großen Teil auch Rentnern, die ihr Geld risikolos zur Alterssicherung anlegen wollten, oftmals sind auch Provisionszahlungen an die Banken verschwiegen worden.

Dass sich dabei ein schnelles Handeln für Geschädigte durchaus lohnen könnte, belegen diverse Medienberichte, wonach manche Banken zur Zeit versuchen würden, negative Schlagzeilen zu vermeiden und sich mit Geschädigten im Vergleichswege zu einigen:
Einer Meldung von „Spiegel online“ vom 24.10.2008 zufolge würden diverse Banken zur Zeit eher die Strategie verfolgen, Kunden im Zweifelsfall auszubezahlen, um Gerichtsprozesse und den damit verbundenen Medienrummel zu vermeiden.

Eine bekannte Anlegerschützerin wird dabei von „Spiegel online“ mit den Worten zitiert: „Zur Zeit wird erst einmal gemauert und abgewiegelt, wenn sich ein Anleger beschwert. Bleibt man jedoch hartnäckig und führt überzeugende juristische Argumente an, bieten manche Banken eine außergerichtliche Lösung an.“ Namentlich bei der Hamburger Sparkasse seien mehrere konkrete Angebote bekannt, in denen die Haspa einigen Kunden angeboten habe, ihnen einen Teil ihres Schadens zu ersetzen, wonach die Rückzahlquote zwischen 50 und 80 % gelegen habe. Dies bestätigt, dass es Geschädigten teilweise bereits außergerichtlich möglich war, ohne Klagerisiko einen Teil ihres Schadens zu kompensieren.

Allerdings zeigt sich, dass es sich für Geschädigte, die zunächst eine außergerichtliche Lösung anstreben sollten, durchaus empfehlen könnte, nicht mehr allzu lange zu warten, sondern sich ein schnelles Handeln lohnen könnte, so schreibt z.B. auch „Spiegel online“: „Gewinnt der Protest der Lehman-Anleger an Fahrt, werden sich die Fronten unweigerlich verhärten. Dann aber werden die Banken auch vor Gericht entschiedener kämpfen. Leichte Siege … sind dann wohl passé.“

Diese Aussage deckt sich mit den Vermutungen der BSZ® e.V.-Vertrauensanwälte, dass es eine sinnvolle Strategie sein könnte, umgehend tätig zu werden, um bei den Verhandlungen mit den Banken „von Anfang an“ dabei zu sein. „In vielen Fällen dürften die Banken wissen, dass sie ein ernsthaftes Problem haben und sich so überzeugen lassen, dass es sinnvoller ist, einen (Groß-)Teil des Geldes auszubezahlen, als jahrelang die Gerichte zu bemühen mit unsicherem Prozessausgang,“ so Rechtsanwalt Dr. Walter Späth.

Auch aus einem anderen Grund sollten Geschädigte umgehend ihre Schadensersatzansprüche überprüfen lassen: In manchen Fällen droht Verjährung! Die meisten Lehman-Zertifikate wurden zwar in den Jahren 2007 bis 2008 an die Anleger verkauft wurden, so dass noch keine akuten Probleme drohen. Doch Vorsicht, nicht in allen Fällen ist das so: Vereinzelt sind bei den BSZ® e.V.-Vertrauensanwälten inzwischen auch Fälle aufgetaucht, in denen die Zertifikate bereits im Jahr 2005 oder Anfang 2006 verkauft wurden, so z.B. bei der „TreasurePlusAnleihe 2005“ von Lehman Brothers. „Aufgrund der Vorschrift des § 37a WpHG droht daher in Einzelfällen akute Verjährung, da die Verjährung hier bereits nach drei Jahren eintritt, und zwar nicht erst am Jahresende,“ so Rechtsanwalt Dr. Walter Späth.

Der BSZ® e.V., seit 10 Jahren als Anlegerschutzverein tätig und einer der führenden Anlegerschutzvereine in Deutschland, fordert daher auch eine Verlängerung der Verjährungsfrist auf mindestens 5, eher sogar 10 Jahre, hier ist eine Verbesserung des Anlegerschutzes unbedingt erforderlich. „In vielen Fällen werden geschädigten Anlegern berechtigte Ansprüche versagt, weil ihre Ansprüche bereits verjährt sind, ohne dass sie überhaupt die Möglichkeit hätten, festzustellen, ob denn nun ein Schaden entstanden ist,“ so Dr. Späth. Dies muss sich dringend ändern, um einen wirksamen Anlegerschutz in Deutschland zu gewährleisten.

Beim BSZ® e.V. haben sich inzwischen bereits ca. 500 Geschädigte zu der Interessengemeinschaft „Lehman Brothers-Zertifikate“ angemeldet, der Geschädigtenpool beim BSZ e.V. gewährleistet dabei, dass Geschädigte die Möglichkeit haben, den Banken „auf gleicher Augenhöhe“ entgegen zu treten.

Für Geschädigte Zertifikate-Anleger von Lehman Brothers gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft Lehman Brothers anzuschließen.

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Dienstag, Oktober 28, 2008

GlobalSwissCapital AG: BSZ® e.V.-Vertrauenskanzlei Rohde & Späth erstreitet Schadensersatz!

BSZ® e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth erstreitet erstes Urteil auf Schadensersatz gegen Vermittler in Höhe von 102.000,- €! Teilweise Regulierung über Versicherung möglich! Achtung: Es droht Verjährung!

Gute Nachrichten für Anleger der GlobalSwissCapital AG: In einem ersten Urteil vom 23.10.2008 hat das Landgericht Konstanz (Az.: 4 O 8/08 H - noch nicht rechtskräftig) den dortigen Vermittler der Anlage zum Schadenersatz in voller Höhe an die Anleger in Höhe von 102.000,- € nebst Zinsen verurteilt. Das Verfahren wurde von BSZ® e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc, von der BSZ® e.V.-Anlegerschutzkanzlei Dres. Rohde & Späth aus Berlin geführt, es handelt sich, soweit uns bekannt, um das erste Verfahren in Deutschland, in dem ein Vermittler der GlobalSwissCapital AG zum Schadensersatz an Anleger verurteilt wurde.

Das LG Konstanz kommt völlig eindeutig zu dem Ergebnis, dass man von einem Anlageberater- bzw. Vermittler verlangen kann, dass dieser ein Angebot gewissenhaft prüft und nur solche Angebote empfiehlt, bei denen sicher ist, dass Zinsen und anvertrautes Kapital tatsächlich (zurück-)gezahlt werden können. Bei der GSC war dies sicherlich nicht der Fall. Will der Anlageinteressent eine sichere Anlage, dann ist die Empfehlung einer Anlage fehlerhaft, wenn – wie hier – ein Totalverlustrisiko besteht, auf das der Anleger nicht hingewiesen wurde.

„Wir freuen uns, dass das Landgericht Konstanz unserer Argumentation, dass das Angebot der GlobalSwissCapital AG zahlreiche Fragen offen lässt, und somit eine Plausibilitätsprüfung durch den Anlageberater überhaupt nicht möglich war, gefolgt ist,“ so Rechtsanwalt Dr. Walter Späth von Rohde & Späth, der das Urteil erstritten hat.

Auch soweit die BSZ®-Vertrauensanwälte bereits Ansprüche zahlreicher weiterer geschädigter Anleger geprüft haben, mussten sie folgendes feststellen: „In den meisten Fällen war die Anlageberatung weder anleger- noch anlagegerecht und es dürften gute Chancen für die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen bestehen,“ so Rechtsanwalt Dr. Späth.

Eine gute Nachricht für Geschädigte ist auch, dass Anspruchsgegner teilweise ein Wertpapierhandelshaus aus München ist, für das die einzelnen Vermittler als Vertreter aufgetreten sind. Es ist bekannt, dass hier eine Vermögensschadenshaftpflicht-Versicherung bei einer großen deutschen Rückversicherung besteht, so dass Geschädigte teilweise, nach Prüfung im Einzelfall, gute Chancen haben, ihre Schadensersatzansprüche auch wirklich durchzusetzen. Besser noch: In einigen Fällen hat eine große deutsche Versicherung bereits mit den BSZ® e.V.-Vertrauensanwälten Kontakt aufgenommen und angefragt, ob man sich nicht außergerichtlich einigen könne, teilweise sogar bereits Vergleichsangebote unterbreitet, was zeigt, dass die Ansprüche der Anleger teilweise eindeutig gegeben sind!

Doch Achtung: Es droht Verjährung! Unter Umständen drohen Schadenersatzansprüche von Geschädigten bereits in wenigen Wochen zu verjähren! „Da es sich bei dem Münchner Unternehmen um ein „Wertpapierhandelshaus“ im Sinne des WpHG handelt, drohen zahlreiche Ansprüche Geschädigter, da die Anlage zum Teil bereits Ende 2005 vertrieben wurde, aufgrund der Vorschrift des § 37a WpHG bereits in wenigen Wochen zu verjähren, und zwar nicht erst am Jahresende,“ so Rechtsanwalt Dr. Walter Späth.

Der BSZ® empfiehlt daher dringend– insbesondere auch aufgrund der drohenden Verjährung und der Tatsache, dass Geschädigte gute Schadensersatzchancen haben dürften-, die Frage, ob Ansprüche bestehen, anwaltlich prüfen zu lassen.

Ausdrücklich warnen möchten wir Sie vor einem Kaufangebot der „Astoria Capital AG“ mit angeblichem Sitz auf Majuro auf den Marschall-Inseln (!), European Office: Leginglenstraße 12 c, 7320 Sargans, Schweiz. Nach Einschätzung der BSZ-Vertrauensanwälte handelt es sich um ein durchsichtiges Manöver, um Geschädigte von einem Vorgehen gegen die Vermittler abzuhalten (es droht, wie bereits erwähnt, teilweise die „Verjährungs-Falle“). Auch wenn Sie dieses Angebot bereits angenommen haben sollten, raten wir Ihnen, sich durch die BSZ®-Vertrauenssanwälte beraten zu lassen. Allein die Empfehlung dieses Angebotes, das Sie davon abhalten soll, Ansprüche gegen Vermittler geltend zu machen, stellt nach Ansicht der BSZ® e.V.-Vertrauensanwälte ein Beratungsverschulden dar.

Werden Sie jetzt Mitglied der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft GlobalSwissCapital AG, und informieren Sie sich über Ihre Erfolgsaussichten. Dadurch, dass der BSZ® e.V. bereits eine große Anzahl von Geschädigten betreut, ist der Informationsvorsprung für Sie erheblich!

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessensgemeinschaft GlobalSwissCapital AG anschließen.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 28.10.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Freitag, Oktober 24, 2008

Lehman-Brothers-Zertifikate: Erste Anleger wurden vor Pleite entschädigt!

Geschädigte sollten umgehend handeln! Dresdner Bank zahlte bereits im Sommer Schadensersatz! BSZ® e.V.-Anwalt Dr. Walter Späth: "Gute Schadensersatzchancen jetzt nutzen!" Jetzt zur BSZ® e.V.-Interessengemeinschaft "Lehman Brothers" anmelden!

Geschädigte von Lehman-Schrottzertifikaten sollten aufhorchen: Diversen Medienberichten zufolge (z.B. laut der Online-Ausgabe des Magazins "Focus" vom 21.10.2008 zufolge) haben diverse Banken bereits vor dem Zusammenbruch des Bankhauses Lehman Brothers Schadensersatz an einige Geschädigte bezahlt. So hat laut Focus online vom 21.10.2008 die Dresdner Bank Hamburg bereits im Sommer 2008 Schadensersatz in Höhe von 21.000,- Euro an eine Kundin für verlustreiche Lehman Brothers-Zertifikate gezahlt. Das Landgericht Hamburg habe durch Anerkenntnisurteil, das von der Dresdner Bank akzeptiert worden sei, der Klägerin Recht gegeben. Zwar sagte ein Sprecher der Dresdner Bank, dass es sich hierbei um einen Einzelfall aus dem Jahr 2007 gehandelt haben soll und kein Zusammenhang in Zusammenhang mit Verlusten durch die Pleite von Lehman Brothers bestehen würde. Allerdings scheinen auch in anderen Fällen Rückabwicklungen möglich gewesen zu sein. Laut Focus online hat eine Hamburger Anwaltskanzlei gemäß eigener Angaben seit August 2007 für rund 150 Senioren Rückabwicklungen ihrer Papiere, in diesem Fall keine Lehman-Zertifikate, im Gesamtvolumen von 700.000 Euro erzielt. enorm."

Auch von den BSZ® e.V.-Vertrauensanwälten konnte dabei vor wenigen Wochen ein erster Erfolg für eine 84-jährige Anlegerin, die von BSZ® e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Andreas Rohde von der BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Dres. Rohde & Späth vertreten wurde, erzielt werden: Eine 84-jährige Anlegerin erwarb auf Anraten des Bankberaters ihrer Hausbank (in dem konkreten Fall die Dresdner Bank) diverse Zertifikate (in diesem Fall keine Lehman-Brothers-Zertifikate, sondern u.a. DRESD.G.CHAM.IIZ10 BSKT, UBS LDN GER.CH.4Z10) und erlitt damit Verluste in Höhe von ca. 12.000,-Euro. Bereits außergerichtlich konnte die Hausbank der Anlegerin, die auf Aufforderung von Rohde & Späth zunächst einen Betrag zur Schadensregulierung in Höhe von 4.000,- Euro anbot, nach nochmaligen Verhandlungen dazu bewegt werden, diesen Betrag letztendlich auf 8.000,- Euro zu erhöhen, bei gleichzeitiger Kostenaufhebung (jedoch ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht). Das bedeutet, dass es der BSZ® e.V.-Vertrauenskanzlei Rohde & Späth gelang, dass die Anlegerin nach Abzug der Anwaltskosten bereits ca. die Hälfte ihres Schadens kompensieren konnte, und zwar völlig ohne Prozessrisiko. Auch dieser Fall, bei dem von der BSZ® e.V.-Vertrauenskanzlei Rohde & Späth u.a. mit mangelhafter Beratung und Risikoaufklärung, Verstoß gegen das Transparenzgebot und Verstoß gegen die Kick-Back-Rechtsprechung des BGH argumentiert wurde, zeigt, dass Geschädigte durchaus Chancen haben, ihren Schaden, den sie mit diversen Zertifikaten erlitten haben, zu kompensieren, teilweise schon außergerichtlich.

Auch gemäß einer Meldung von Spiegel online vom 24.10.2008 zufolge würden zur Zeit verschiedene Banken eher die Strategie verfolgen, Kunden im Zweifelsfall auszuzahlen, um Gerichtsprozesse und den damit verbundenen Medienrummel zu vermeiden. Laut Spiegel online seien einer Expertin zufolge von der Hamburger Sparkasse mehrere solche Angebote bekannt, bei denen die Haspa mehreren Kunden angeboten habe, ihnen einen Teil des entstandenen Schadens zu erstatten, wobei die Rückzahlungsquote zwischen 50 und 80 % betragen habe.

"All diese Fälle bestätigen uns in unserer Annahme, dass Geschädigte keineswegs chancenlos sind, sondern im Gegenteil oftmals gute Schadensersatzchancen gegen die Banken haben dürften," so BSZ® e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth. "Auch wenn es sich in den oben beschriebenen Fällen um Einzelfälle gehandelt haben mag, so zeigt sich meiner Ansicht nach doch, dass die Banken hier ein Prozessrisiko gesehen haben, dass sie für nicht unbeachtlich gehalten haben." so Späth. "Wir sind daher zuversichtlich, zum Teil bereits außergerichtlich mit den Banken zu vernünftigen Lösungen für die Betroffenen kommen zu können, schließlich wurden hier teilweise erhebliche Fehler begangen und der Imageschaden für die Banken ist.

Dabei zeigt sich ganz klar, dass von den Banken oftmals mehrere Fehler begangen wurden:

1. Vielen Anlegern wurden die Papiere von ihrer Bank als 100%ig sicher verkauft, bei denen überhaupt nichts passieren könne, auf ein Totalverlustrisiko im Zusammenhang mit dem Emittentenrisiko wurde teilweise nur sehr eingeschränkt oder überhaupt nicht hingewiesen,
2. auf die fehlende Einlagensicherung wurden Kunden teilweise nicht hingewiesen, so dass etliche Anleger davon ausgingen, dass sie wenigstens in Höhe von 20.000,- Euro geschützt seien.
3. Oftmals wurden die Papiere auch an sehr konservative Anleger bedenkenlos verkauft, deren Anlageprofil diese als äußerst risikoscheu auswies, oftmals auch an Rentner zur Altersvorsorge
4. Wie der BSZ® e.V. bereits berichtete, wurden die Anleger teilweise sogar im Dunkeln darüber gelassen oder nur sehr missverständlich ausgedrückt, dass Lehman Brothers die Emittentin der Zertifikate war, Geschädigte berichten teilweise davon, dass sie davon ausgegangen sind, dass ihre Hausbank die Emittentin war.
5. Auf teilweise hohe Rückvergütungen an die Banken (sog. "Kickbacks") wurden die Anleger teilweise nicht hingewiesen
6. Teilweise wurden die Zertifikate auch noch vor wenigen Monaten, und somit zu einem Zeitpunkt, zu dem bereits deutliche Warnhinweise zu der Solvenz von Lehman Brothers vorhanden waren, bedenkenlos an die Anleger vertrieben.
7. Oftmals berichten Geschädigte davon, dass sie noch im Sommer 2008 erneut an ihre Bank heran getreten sind, um zu fragen, ob sie die Lehman-Zertifikate verkaufen sollen, woraufhin sie von ihrem Bankberater beschwichtigt worden seien, dass "alles in Ordnung" sei und sie sich keine Sorgen zu machen brauchten, die Rückzahlung würde auf jeden Fall zu 100% am Laufzeitende erfolgen.

Inzwischen haben sich daher auch mehr als 500 Geschädigte aus ganz Deutschland der BSZ® e.V.-Interessengemeinschaft "Lehman-Brothers-Zertifikate" angeschlossen, die von mehreren renommierten BSZ® e.V.-Vertrauenskanzleien in verschiedenen deutschen Großstädten betreut wird und kompetente Hilfe zu der Frage gefunden, ob und gegen wen erfolgreich Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können. Von den BSZ® e.V.-Vertrauensanwälten werden auch inzwischen die ersten Klagen wegen Beraterhaftung eingereicht. Viele Geschädigte sind empört und fühlen sich von ihrer Bank völlig falsch beraten, andere sind gar der Meinung, dass sie "übers Ohr gehauen worden" sind.

Für Geschädigte Zertifikate-Anleger von Lehman Brothers gibt es also mehrere gute Argumente, sich der Interessengemeinschaft Lehman Brothers anzuschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
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http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165 Dieser Text gibt den Beitrag vom 24.10.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt

Donnerstag, Oktober 23, 2008

Kaupthing Bank: Isländische Finanzaufsicht kündigt die kurzfristige Feststellung des Entschädigungsfalls an

Anleger können ihre Forderungen bereits anmelden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hatte am 09.10.2008 ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot mit sofortiger Wirkung gegen die deutsche Niederlassung der isländischen Kaupthing Bank hf. erlassen, nachdem bekannt geworden war, dass die isländische Mutter die Konten nach der Übernahme der Geschäfte durch die isländische Finanzaufsicht gesperrt hatte. Dadurch konnten die 30.800 deutschen Kaupthing-Kunden nicht mehr auf ihre Gelder zugreifen. Sie müssen entschädigt werden.

Voraussetzung für die Entschädigung ist die Feststellung des Entschädigungsfalls. Rechtsanwältin und BSZ® e.v. Vertrauensanwältin Susanne Post von der auf das Bankrecht spezialisierten Kanzlei BGKS Gröpper Köpke Rechtsanwälte, die mittlerweile über 100 Kaupthing-Geschädigte vertritt: "Nach Rücksprache mit der isländischen Finanzaufsicht wird der Entschädigungsfall in den nächsten Tagen festgestellt." Es ist aber noch vollkommen unklar, ob die ersten Entschädigungszahlungen vor Weihnachten geleistet werden. Das ist für viele Betroffene viel zu spät. Sie müssen schließlich auch laufende Rechnungen zahlen. BGKS Gröpper Köpke Rechtsanwälte setzt sich deshalb für alle Mandanten mit Nachdruck dafür ein, dass sie ihr Geld so schnell wie möglich zurückbekommen.

Zudem hat die isländische Finanzaufsicht gegenüber Rechtsanwältin Susanne Post bestätigt, dass die Forderungsanmeldungen der BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei BGKS Gröpper Köpke Rechtsanwälte bereits bearbeitet werden. Rechtsanwältin Post: "Wir gehen deshalb davon aus, dass unsere Mandanten sehr schnell entschädigt werden."

Die auf das Bank-, Börsen- und Kapitalanlagerecht spezialisierte BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei BGKS Gröpper Köpke Rechtsanwälte vertritt bundesweit die Interessen geschädigter Bankkunden. Die Kanzlei konnte bereits eine ganze Reihe von bedeutenden Entscheidungen gegen Finanzdienstleister herbeiführen. Sie hat unter anderem zuletzt mehrere Entscheidungen gegen die Vermittlerin des Timm Thaler-Medienfonds erstritten, in mehreren Verfahren mit Signalwirkung bundesweit als einzige Rechtsanwaltskanzlei bahnbrechende Entscheidungen wegen Kapitalanlagebetrug gegen den Vorstand des grünen Emissionshauses EECH European Energy Consult Holding AG erwirkt und die Verurteilung eines Vermittlers der Inter Capital Bank Ltd. durchgesetzt.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessensgemeinschaft Kaupthing Bank anschließen.

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Mittwoch, Oktober 22, 2008

Lehman Brothers: Hamburger Sparkasse wird wegen Falschberatung in Anspruch genommen

Immer mehr geschädigte Zeichner von Lehman-Zertifikaten melden sich bei der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft Lehman Brothers/Zertifikate und bitten um Hilfe bei der Vertretung der Forderungen durch die BSZ® e.V. Vertrauensanwälte. Viele der Betroffenen waren bei der Dresdner Bank Aktiengesellschaft, der Citibank Privatkunden AG & Co. KGaA und der DZ Bank AG Kunde. Die Hamburger Sparkasse AG hat nach eigener Aussage 4000 Kunden die faulen Zertifikate in das Depot gelegt.

Viele wurden falsch beraten

Die BSZ® e.V. Vertrauensanwälte BGKS Gröpper Köpke Rechtsanwälte hat mittlerweile viele der Forderungen geprüft und kam zu dem Ergebnis, dass die meisten Betroffenen falsch beraten wurden. Ihnen wurde nämlich in aller Regel erklärt, dass das eingesetzte Kapital garantiert zurückgezahlt wird und allenfalls die Höhe der Zinsen schwanken könne. Nach Aussage vieler Betroffener wurden in dem Beratungsgespräch die Begriffe "garantiert", "sicher", "hundertprozentige Kapitalversicherung", "Kapitalgarantie" und "praktisch kein Risiko" verwendet. Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Matthias Gröpper von der auf das Bankrecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei BGKS Gröpper Köpke: "Das sind alles vollkommen authentische Beschreibungen. Die Leute sind wirklich falsch informiert worden."

Hamburger Sparkasse räumt ein, die Gefahr nicht gesehen zu haben

Und das bestätigte jetzt auch aus der Sicht von Rechtsanwalt Gröpper die Hamburger Sparkasse AG: "Die Sprecherin ließ sich in den Medien mit der Aussage zitieren, dass niemand das Lehman-Debakel vorhersehen konnte. Das verstehen wir als Eingeständnis der Falschberatung. Denn wenn man etwas nicht vorhersieht, kann man davor auch nicht warnen. Und die unterlassene Warnung vor den eklatanten Verlustrisiken dieser Zertifikate ist eine Schadensersatz begründende Pflichtverletzung."

Die Risiko-Zertifikate wurden als "sicher" bezeichnet

Rechtsanwalt Matthias Gröpper weiter: "Das ist eine krasse Falschinformation. Die Gelder waren alles andere als sicher. Wenn die Bank dem Kunden das nicht gesagt hat, haftet sie." Zudem wurden die Papiere überdurchschnittlich oft Rentnern verkauft. Für die sind Kapitalanlagen mit einem Totalverlustrisiko per se vollkommen ungeeignet, weil sie nicht mehr in der Lage sind, Verluste durch ihre Arbeitskraft auszugleichen. Danach haften die Banken unter zwei tatsächlichen Gesichtspunkten.

Hohe Innenprovisionen verschwiegen?

Zudem vermutet BGKS Gröpper Köpke, dass die vermittelnden Banken für den Vertrieb der Zertifikate hohe Innenprovisionen erhalten haben. Das sind so genannte Kick-Backs. Rechtsanwalt Matthias Gröpper: "Wenn das der Fall wäre, würden die Banken nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch noch haften, wenn sie den Anlegern die Kick-Backs verschwiegen haben."

Gute Erfolgsaussichten

Rechtsanwältin und BSZ® e.V. Vertrauensanwältin Susanne Post von BGKS Gröpper Köpke Rechtsanwälte: "Danach haben viele Anleger in vielen Fällen bei der Geltendmachung der Ansprüche ganz ausgezeichnete Chancen und sollten auf jeden Fall alle Ansprüche durch einen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen. Zudem decken Rechtsschutzversicherungen in aller Regel die Kosten des Verfahrens."

Für Geschädigte Zertifikate-Anleger von Lehman Brothers gibt es also mehrere gute Argumente, sich der Interessengemeinschaft Lehman Brothers anzuschließen.

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Montag, Oktober 20, 2008

Lehman-Brothers-Zertifikate: „Erschreckende Transparenzmängel!“ Schrottzertifikate rückabwickeln!

Betroffene wussten oftmals nicht, dass sie Lehman-Zertifikate im Depot hatten! BSZ® e.V.-IG Lehman-Brothers hilft! BSZ® e.V.-Anwalt Dr. Walter Späth: „Oftmals gute Schadensersatzchancen für Geschädigte“. BSZ® e.V.-Interessengemeinschaft Lehman-Brothers-Zertifikate wächst stark.

Ca. 1 Monat nach der Insolvenz des US-Bankhauses Lehman-Brothers wird die Verunsicherung unter den mehreren 10.000 Geschädigten immer größer. Etliche Betroffene sind davon ausgegangen, dass sie äußerst werthaltige Papiere erworben haben und werden nun, nach der Insolvenz von Lehman-Brothers, mit der Tatsache konfrontiert, dass sie statt „Qualitäts“-Zertifikaten in Wirklichkeit „Schrott“-Zertifikate in ihrem Depot haben, deren Wert nun von ihren Hausbanken mit „0 €“ ausgewiesen wird.

Da ein Totalverlust wahrscheinlich ist und nicht sicher ist, ob in einem Insolvenzverfahren, das voraussichtlich Jahre dauern wird, noch Gelder zurück geführt werden können, haben sich inzwischen hunderte von Geschädigten der BSZ® e.V.-Interessengemeinschaft „Lehman-Brothers-Zertifikate“ angeschlossen und kompetente Hilfe zu der Frage gefunden, ob und gegen wen erfolgreich Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.

Von den BSZ® e.V.-Vertrauensanwälten werden auch inzwischen die ersten Klagen wegen Beraterhaftung eingereicht. Dabei zeigt sich ganz klar, dass vielen Geschädigten geholfen werden kann: Vielen, auch sicherheitsorientierten, Anlegern wurden die Papiere von ihrer Bank als 100%ig sicher verkauft, bei denen überhaupt nichts passieren könne, auf ein Totalverlustrisiko wurde teilweise nur sehr eingeschränkt oder überhaupt nicht hingewiesen. „Für solche Anleger sehe ich sehr gute Chancen auf Schadensersatz, Beweisprobleme können im Einzelfall unter Umständen durch die Abtretung der Ansprüche umgangen werden,“ so BSZ® e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc, von der Berliner Kanzlei Rohde & Späth, „oftmals war die Beratung weder anlage- noch anlegergerecht.“

Teilweise Transparenzmängel in Prospekten

Schlimmer noch: In vielen Fällen war es teilweise den Geschädigten überhaupt nicht bewusst, dass sie Lehman-Brothers-Zertifikate erworben haben, und wurde von einigen Banken auch nur am Rande erwähnt, im Einzelnen:

a) Verkaufsprospekte der Frankfurter Sparkasse 1822 lassen teilweise Fragen offen
Zahlreichen Mitgliedern der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft „Lehman-Brothers“, denen Lehman-Brothers-Zertifikate von der Frankfurter Sparkasse 1822 verkauft wurden, wurde im Prospekt suggeriert, dass es sich bei dem verkauften Produkt um ein Zertifikat der Frankfurter Sparkasse handeln würde und nur am Rande auf „Lehman-Brothers“ als Emittentin hingewiesen: Auf dem Deckblatt einiger Verkaufsprospekte steht der Name „Frankfurter Sparkasse 1822“ sowie „Der neue Star Bond – Das DAX-Bonuszertifikat -03/2008“ und auf der Rückseite der Prospekte erscheint der Hinweis „Produktkoordination Helaba, Landesbank Hessen Thüringen“ sowie „Sparkassen-Finanzgruppe“, erst auf Seite 8 erscheint im Kleingedruckten als Emittentin „Lehman Brothers Treasury Co. B.V.“. Viele Geschädigte berichten davon, dass ihnen auch im Verkaufsgespräch nicht mitgeteilt worden sei, dass Lehman-Brothers die Emittentin gewesen ist. „Kein Wunder, dass uns viele Betroffene mitteilen, und sie davon ausgegangen seien, dass die Frankfurter Sparkasse 1822 der Emittent ist,“ so Rechtsanwalt Dr. Walter Späth.

b) Verkaufsprospekte der „Cobold-Anleihen“ der DZ-Bank zeigen Schwachstellen hinsichtlich Transparenz
Die volle Wucht der Lehman-Brothers-Insolvenz bekommen zur Zeit auch Besitzer der sog. „Cobold-Anleihen“ der DZ-Banken zu spüren, deren Papiere durch die Insolvenz zum Teil ca. 90 % an Wert verloren haben. Diese Anleihen waren teilweise an mehrere verschiedene Basisunternehmen gekoppelt, so z.B. bei der DZ Bank Cobold Plus VIII Anleihe an Bear Stearns, Goldman Sachs, Lehman Brothers, Merill Lynch und Morgan Stanley. Oftmals berichten betroffene BSZ® e.V.-Mitglieder davon, dass sie bei der Koppelung an 5 verschiedene Basisunternehmen davon ausgegangen sind, dass hier eine Risikostreuung erfolgen würde und sie auch bei der Insolvenz eines Referenzunternehmens nur einen kleinen Verlust zu verschmerzen hätten. „Auch hier hätte durchaus noch deutlicher darauf hingewiesen werden können, dass die Insolvenz eines einzigen Referenz-Unternehmens, nämlich Lehman-Brothers, bereits zu Kurseinbrüchen von ca. 90 % führen würde,“ so Rechtsanwalt Dr. Späth.

c) Verkaufsunterlagen von Dresdner und Citibank zu Lehman-Zertifikaten teilweise oberflächlich
Mängel hinsichtlich der Transparenz zeigen sich nach Ansicht der BSZ® e.V.-Vertrauensanwälte leider auch bei diversen Lehman-Brothers-Zertifikaten, die von der Dresdner Bank, aber auch von der Citibank verkauft wurden:

Dresdner Bank:
In einigen Fällen wurden die von der Dresdner Bank verkauften Lehman-Brothers-Zertifikate explizit nicht als „Lehman-Brothers“-Zertifikate bezeichnet, sondern als Zertifikate der Dresdner Bank, so z.B. als „Dresdner Bonus Express Zertifikat III“. Die den Kunden überlassen schriftlichen Unterlagen sprechen teilweise ausdrücklich von: „Ein Investment im Dresdner Bonus Express Zertifikat III bietet die Chance auf…“, und erst bei der Kaufabrechnung wird teilweise ersichtlich, dass es sich um Lehman-Brothers-Zertifikate handeln sollte, was aber auch hier von den Anlegern teilweise übersehen wurde.

Citibank:
Auch bei von der Citibank vertriebenen Papieren wird teilweise nicht sofort ersichtlich, dass Lehman Brothers Emittentin war, so z.B. bei einen Zertifikat, dass von der Citibank als „Topzins Zertifikat IV“ bezeichnet wurde, und auch in der Wertpapiersammelorder als „TopZins IV“-Zertifikat bezeichnet wurde, ohne auf Lehman Brothers als Emittentin hinzuweisen. Auch hier wurde in einigen Fällen erst in der Effekten-Abrechnung „Lehman BR“ angegeben, was ebenfalls Fragen offen lässt.

d) Großes Sicherheitsrisiko durch „White-Labeling“-Produkte
Es steht ganz klar zu befürchten, dass zahlreiche Zertifikate-Anleger noch überhaupt nicht wissen, dass ihre Anlage von der Insolvenz des US-Bankhauses Lehman-Brothers unmittelbar betroffen ist und ihnen herbe Verluste drohen, denn: Lehman hat nicht nur unter eigenem Namen Zertifikate ausgegeben, sondern auch im Auftrag kleinerer Banken und Sparkassen strukturierte Wertpapiere kreiert. Diese als „White-Labeling“ bezeichnete Praxis kann zur Folge haben, dass Anleger, ohne es zu wissen, Lehman-Zertifikate in ihrem Depot haben. „Hier ticken leider noch einige Zeitbomben im Depot zahlreicher Anleger, Zertifikate-Anleger sollten sich dringend bei ihrer Hausbank darüber informieren, wer denn nun der wirkliche Emittent ist, die Hausbank oder Lehman-Brothers,“ so Rechtsanwalt Dr. Späth.

Kompetente Hilfe der Geschädigten durch die BSZ® e.V.-Interssengemeinschaft „Lehman-Brothers-Zertifikate“

Geschädigte sollten daher umgehend ihre möglichen Regressansprüche gegenüber den Banken prüfen, die Mitgliedschaft beim BSZ® e.V. bringt geschädigten Zertifikate-Anlegern mehrere erhebliche Vorteile:

Hochqualifizierte Erstberatung durch BSZ® e.V.-Vertrauensanwälte
Der BSZ® e.V. arbeitet mit Kanzleien zusammen, die mit zu den führenden Kanzleien für Kapitalanlagerecht und Anlegerschutz in Deutschland gehören. Geschädigte Zertifikate-Anleger erhalten, wenn sie sich für eine Mitgliedschaft beim BSZ® e.V. entschließen, für 75 € eine hoch qualifizierte Erstberatung von einer sehr kompetenten Kanzlei, für die in der Regel nach dem RVG bereits ein Betrag in Höhe von 190 € netto, d.h., zzgl. MwSt, fällig werden würde, unter besonderer Berücksichtigung des speziellen Einzelfalles. Jeder einzelne Fall in diesem Bereich ist anders und muss individuell betrachtet werden, dies ist bei der Anmeldung zu einer BSZ® e.V.-Interessengemeinschaft hervorragend gewährleistet, so dass Geschädigte hier eine fundierte Einschätzung erhalten, ob, gegen wen und in welcher Höhe erfolgreich Schadensersatzansprüche durchgesetzt werden müssen.

Diese Erstberatungsgebühr wird, falls die BSZ® e.V.-Vertrauensanwälte später vom Geschädigten beauftragt werden, mit dem Honorar verrechnet.

b) BSZ® e.V. jahrelang im Bereich Inhaberschuldverschreibungen für seine Mitglieder erfolgreich tätig
Der BSZ® e.V. und die mit ihm zusammen arbeitenden Kanzleien haben im Bereich Inhaberschuldverschreibungen, zu denen letztlich auch Zertifikate zählen, schon seit Jahren hunderte von geschädigten Anlegern erfolgreich betreut, So z.B. WBG Leipzig-West AG, ca. 800 betreute Geschädigte durch alle BSZ® e.V.-Vertrauenskanzleien, DM-Beteiligungen AG, ca. 300 betreute Geschädigte durch den BSZ® e.V., EECH AG, ca. 700 Geschädigte durch den BSZ® e.V., First Real Estate Grundbesitz GmbH, ca. 200 betreute Geschädigte durch den BSZ® e.V., Vermögensgarant AG, ca. 80 Geschädigte, die vom BSZ® e.V. betreut werden.

Hierbei konnten vom BSZ® e.V. auch bereits große Erfolge für Geschädigte erzielt werden, z.B.: WBG Leipzig-West AG: BSZ® e.V.-Vertrauenskanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar erstreitet erstes Urteil in Deutschland gegen einen der Wirtschaftsprüfer; First Real Estate GmbH, DM Beteiligungen AG: BSZ® e.V.-Vertrauenskanzlei Dres. Rohde & Späth erstreitet erste Urteile gegen Verantwortliche; EECH AG: BSZ® e.V.-Vertrauenskanzleien CLLB und Gröpper/Köppke erstreiten erste Urteile auf Rückabwicklung gegen EECH AG und gegen einen der Vorstände der EECH AG, Vermögensgarant AG: BSZ® e.V.-Vertrauenskanzlei Dres. Rohde & Späth erstreitet diverse Urteile gegen mehrere Vermittler der Anlage, in denen diese zum Schadensersatz verurteilt werden.

Auch im Bereich der von Banken emittierten und vertriebenen Zertifikate konnte dabei ganz aktuell ein erster Erfolg für eine 84-jährige Anlegerin, die von BSZ® e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Andreas Rohde von der BSZ® e.V.-Vertrauenskanzlei Dres. Rohde & Späth vertreten wurde, erzielt werden: Eine 84-jährige Anlegerin erwarb auf Anraten des Bankberaters ihrer Hausbank (in dem konkreten Fall die Dresdner Bank) diverse Zertifikate (in diesem Fall keine Lehman-Brothers-Zertifikate, sondern u.a. DRESD.G.CHAM.IIZ10 BSKT, UBS LDN GER.CH.4Z10) und erlitt damit Verluste in Höhe von ca. 12.000,- €. Bereits außergerichtlich konnte die Hausbank der Anlegerin, die auf Aufforderung von Rohde & Späth zunächst einen Betrag zur Schadensregulierung in Höhe von 4.000,- € anbot, nach nochmaligen Verhandlungen dazu bewegt werden, diesen Betrag letztendlich auf 8.000,- € zu erhöhen, bei gleichzeitiger Kostenaufhebung (jedoch ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht). Das bedeutet, dass es der BSZ® e.V.-Vertrauenskanzlei Rohde & Späth gelang, dass die Anlegerin nach Abzug der Anwaltskosten bereits ca. die Hälfte ihres Schadens kompensieren konnte, und zwar völlig ohne Prozessrisiko. Auch dieser Fall, bei dem von der BSZ® e.V.-Vertrauenskanzlei Rohde & Späth u.a. mit mangelhafter Beratung und Risikoaufklärung, Verstoß gegen das Transparenzgebot und Verstoß gegen die Kick-Back-Rechtsprechung des BGH argumentiert wurde, zeigt, dass Geschädigte durchaus Chancen haben, ihren Schaden, den sie mit diversen Zertifikaten erlitten haben, zu kompensieren, teilweise schon außergerichtlich.

c) Forderungsdurchsetzung in den USA durch renommierte US-Kanzleien möglich
Sollte es im Fall Lehman Brothers (oder auch in anderen Fällen) für Zertifikate-Inhaber tatsächlich in einiger Zeit erforderlich werden, z.B. im Rahmen des Insolvenzverfahrens auch in den USA tätig zu werden, so ist auch dieses über eine Mitgliedschaft beim BSZ® e.V. möglich, denn auch hierzu kann der Kontakt zu einer US-Kanzlei durch den BSZ® e.V. vermittelt werden. Der BSZ® e.V. arbeitet auch mit Kanzleien in den USA zusammen, unter anderem mit Herrn Rechtsanwalt und Attorney at Law Helge Naber in Montana/USA, der in der Vergangenheit bereits erfolgreich für geschädigte Kapitalanleger in diversen anderen Verfahren tätig werden konnte, so dass auch in den USA eine umfassende Vertretung der Interessen geschädigter Zertifikate-Anleger möglich wäre. Geschädigte Zertifikate-Anleger gehen durch die Anmeldung beim BSZ® e.V. auch sicher, keine Fristen, z.B. hinsichtlich der Forderungsanmeldung zu verpassen, denn hierum muss sich der Anleger voraussichtlich, speziell in den USA, selber kümmern. Sie können also als Anleger z.B. von Lehman-Zertifikaten, durch die Anmeldung beim BSZ® e.V. sicher sein, keine wichtigen Fristen zu verpassen.

Für Geschädigte Zertifikate-Anleger von Lehman Brothers oder von anderen Emittenten gibt es also mehrere gute Argumente, sich entweder der Interessengemeinschaft Lehman Brothers oder aber der Interessengemeinschaft Zertifikate anzuschließen.

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Freitag, Oktober 17, 2008

Kaupthing Bank Kunden: Ansprüche gegenüber dem isländischen Einlagensicherungsfonds.

Die BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte, die bereits mehrere geschädigte Sparer vertritt, bietet hierzu eine umfassende Betreuung bei der Anmeldung der Ansprüche gegenüber dem isländischen Einlagensicherungsfonds an.

Nachdem die Finanzkrise bereits weltweit Banken in Mitleidenschaft gezogen hat, haben die Auswirkungen nun mit der isländischen Kaupthing Bank auch eine weitere Bank mit Niederlassung in Deutschland erreicht. Die Kaupthing Bank verweigert seit einigen Tagen die Auszahlung von Bankguthaben mit Verweis auf die isländischen Finanzbehörden, auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat ein Zahlungs- und Veräußerungsverbot über die deutsche Niederlassung verhängt. Betroffen hievon sind über 30.000 Bankkunden und ihr Anlagevermögen in Höhe von rd. 300 Millionen Euro.

(firmenpresse) - Während allerdings die Kaupthing Bank die Betroffenen zu beruhigen versucht und erklärt, dass die Verfügung der Bankkunden über ihre Konten nur zeitweise nicht möglich sei, steht tatsächlich zu befürchten, dass ein Zugriff der Kunden auf ihre Konten auch dauerhaft verweigert werden wird.

„Allerdings besteht die Möglichkeit“, so Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Dr. Henning Leitz von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, „über die isländische Einlagensicherung die Rückgewinnung der bei der Kaupthing Bank angelegten Beträge sicherzustellen. Hierzu kann die Antragstellung aber nicht gegenüber der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) erfolgen, sondern die Forderungen müssen gegenüber dem isländischen Pendant angemeldet werden.“

Die BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte, die bereits mehrere geschädigte Sparer vertritt, bietet hierzu eine umfassende Betreuung bei der Anmeldung der Ansprüche gegenüber dem isländischen Einlagensicherungsfonds an.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessensgemeinschaft Kaupthing Bank anschließen.

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BSZ® e.V. Interessengemeinschaft Lehman Brothers: Sachstandsmitteilung

Auch Deutsche Anleger können am Insolvenzverfahren der Lehman Brothers Holding Inc. teilnehmen.

Am 2. Oktober 2008 hat das Insolvenzgericht für den Gerichtsbezirk Südliches New York dem Antrag der amerikanischen SIPC, der Securities Investor Protection Corporation, stattgegeben und der Liquidierung von LEHMAN BROTHERS INC. zugestimmt. Die SIPC funktioniert nach einem ähnlichen Prinzip wie die deutsche Entschädigungseinrichtung der Banken EdB bzw. Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen EdW. Sie tritt grundsätzlich nur in den Fällen ein, in denen Anleger auf betrügerische Weise geschädigt wurden und das schädigende Institut oder Unternehme Schadensersatzansprüche wegen Insolvenz nicht mehr bedienen kann.

Damit wird Lehman Brother INC. nach den Regeln des Security Investors Protection Act von 1970, 15 U.S.C. §78aaa ff. abgewickelt. Das Gericht hatte hinsichtlich des vorausgehenden Verkaufs der prinzipiellen Vermögenswerte von Lehman Brothers INC. an die Barclay Capital INC. erhebliche Bedenken bezüglich der zeitlichen Abfolge des zur Genehmigung vorgelegten Verkaufs geäussert, da nicht alle betroffenen Parteien volles rechtliches Gehör gewährt werden konnte, bevor eine Entscheidung über das Verkaufsangebot erforderlich wurde. Auch bestanden erhebliche Zweifel daran, dass der Verkauf tatsächlich den Gläubigerinteressen bestmöglich diene, da man offensichtlich das erstbeste Kaufangebot akzeptiert hatte, ohne ernstzunehmend nach besseren Möglichkeiten zu suchen. Das Gericht hat sich dann dennoch für eine “extrem liberale Auslegung” der verfassungsmäßen Mindestanforderungen an den Grundsatz der Wahrung des rechtlichen Gehörs entschieden, selbst auf die Gefahr hin, verfassungsmässige Rechte von Gläubigern zu verletzen.

Das SIPA-Liquidationsverfahren wird ebenfalls vor dem Insolvenzgericht Südliches New York unter dem Aktenzeichen 08-AP-01420 geführt. Liquidator ist James W. Giddens. Annahmestelle für Entschädigungsanträge betroffener Kunden ist das Lehman Brothers Inc. Claims Processing Center, FDR Station, P.O. Box 5015, New York, New York 10150-5015. Die Teilnahme am SIPA-Liquidationsverfahren steht allen Kunden von LEHMAN BROTHERS INC. unabhängig von Nationalität und Wohnsitz offen. Nach der Gesetzesdefinition in 15 U.S.C. §78lll(2) können alle die Anleger, die bei LEHMAN BROTHERS INC. in Wertpapiere investiert haben, mit Entschädigungszahlungen aus der Liquidationsmasse rechnen. Die Liquidation unter dem Security Investors Protection Act läuft nach ähnlichen Gesetzmässigkeiten ab wie eine Liquidationsinsolvenz nach US-Insolvenzrecht und endet mit der vollständigen Vernichtung des Unternehmens. Alle Ansprüche müssen innerhalb von 60 Tagen nach Veröffentlichung des Liquidationbeschlusses angemeldet werden. Mit einem Fristablauf bis zum Jahrensende 2008 ist somit zu rechnen.

Nur die im Eröffnungszeitpunkt namentlich bekannten Gläubiger werden direkt unterrichtet, während sich alle anderen Geschädigten am Veröffentlichungszeitpunkt des Liquidationsbeschlusses zu orientieren haben. Die zur Bedienung dieser Ansprüche zur Verfügung stehenden Vermögensmasse ist in genauer Höhe noch unbekannt. Zu beachten ist aber, dass auch Mittel aus dem allgemeinen Entschädigungsfond herangezogen, wenn von Lehman Brothers INC. eingebrachten Vermögenswerte zum 100%igen Ausgleich nicht ausreichen sollten. Damit sind nun auch für LEHMAN-Kunden und -Gläubiger die Rechtsmittelpfade zur einer erfolgreichen Repatriierung verlorenen Vermögens geebnet und in einen geordneten und prognostizierbaren Verfahrensweg gegossen. Die formalen Anforderungen an die Anmeldung zur Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen sind weniger streng als in einem Insolvenzverfahren, dennoch ist eine dokumentierte Spezifizierung ratsam, da der Liquidator nur so die Begründetheit erkennen kann.

Der Verfasser dieses Beitrages RA Helge Naber LL.M., Esq. ist als Rechtsanwalt und Attorney at Law in Great Falls, Montana, tätig und wurde am 15. Mai 2008 vom Montana Attorney General zum Special Assistant Attorney General ernannt und mit der strafrechtichen Verfolgung von Wertpapierrechtsverletzungen beauftragt.

Es gibt hier 2 Verfahren, an denen eine Teilnahme ratsam ist berichtet der US Anwalt den Mitgliedern der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft Lehman Brothers: zum einen das Insolvenzverfahren der Holding LEHMAN BROTHERS HOLDING INC. und zum anderen das Liquidationsverfahren vor der SIPC, das wie eine Insolvenz funktioniert, Anlegern bzw. Kunden aber bestimmte Rechte auf bevorzugte Befriedigung gewährt.

Mitglieder der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft Lehman Brothers welche im Rahmen des Insolvenzverfahrens auch in den USA tätig werden möchten, ist dieses über die Mitgliedschaft beim BSZ® e.V. möglich, denn hierzu kann der Kontakt zu der US-Kanzlei durch den BSZ® e.V. vermittelt werden. Der BSZ® e.V. arbeitet mit Kanzleien in den USA zusammen, unter anderem mit Herrn Rechtsanwalt und Attorney at Law Helge Naber in Montana/USA, der in der Vergangenheit bereits erfolgreich für geschädigte Kapitalanleger in diversen anderen Verfahren tätig werden konnte, so dass auch in den USA eine umfassende Vertretung der Interessen geschädigter Zertifikate-Anleger möglich wäre. Geschädigte Zertifikate-Anleger gehen durch die Anmeldung beim BSZ® e.V. auch sicher, keine Fristen, z.B. hinsichtlich der Forderungsanmeldung zu verpassen, denn hierum muss sich der Anleger, speziell in den USA, selber kümmern. Sie können also als Anleger z.B. von Lehman-Zertifikaten, durch die Anmeldung beim BSZ® e.V. sicher sein, keine wichtigen Fristen zu verpassen.

Für Geschädigte Zertifikate-Anleger von Lehman Brothers gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft Lehman Brothers anzuschließen.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 17.10.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Donnerstag, Oktober 16, 2008

Lehman Insolvenz: Die ersten Klagen gegen Banken wegen fehlerhafter Beratung in Vorbereitung.

BSZ® e.V. Vertrauensanwälte CLLB Rechtsanwälte bereiten Klage gegen Bank wegen fehlerhafter Beratung im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Cobold 74 Anleihe vor.

Die auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei bereitet für ihre Mandanten zwischenzeitlich die ersten Klagen wegen fehlerhafter Beratung im Zusammenhang mit dem Erwerb eines "Lehemn-Papiers" vor.

Zur Erinnerung: Nach dem Zusammenbruch des US-amerikanischen Bankhauses Lehman Brothers befürchten Erwerber von Anleihen, die an die Zahlungsfähigkeit des Bankhauses Lehman Brothers gekoppelt sind, den Verlust des eingesetzten Kapitals. Nach Pressemitteilungen sind alleine sechs sog. "Cobold-Anleihen" der DZ Bank an die Zahlungsfähigkeit von Lehman Brothers gekoppelt. Es handelt sich hierbei um die Cobold-Anleihen 62, 64, 74, 75, 76 und Plus VIII. "Cobold" steht in diesem Zusammenhang für "Corporate Bond Linked Debt". Gegenüber herkömmlichen Unternehmensanleihen ist das Ausfallrisiko einer Cobold-Anleihe deutlich höher. Cobold-Anleihen sind deshalb auch keinesfalls ein geeignetes Anlageprodukt für die Altersvorsorge. Auch andere deutsche Bankhäuser haben vergleichbare Anleihen auf den Markt gebracht.

Die BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte, die bereits eine Vielzahl von geschädigten "Lehman-Anlegern" vertritt, bereitet zwischenzeitlich die ersten Klagen vor. Klageauftrag gegen eine Bank wurde bereits erteilt. Der Bank wird vorgeworfen, die Anlegerin nicht über die Verlustrisiken des Lehman-Papiers aufgeklärt zu haben. Der Anlageziele der Anlegerin sind mit den Risiken einer Cobold-74-Anleihe nicht in Einklang zu bringen.

Entgegen des Eindruckes, den einige Pressemitteilungen vermitteln, hat jedoch nicht automatisch jeder Erwerber von "Lehman-Papieren" einen Anspruch auf Schadensersatz gegen die beratende Bank. Es ist in jedem Einzelfall sorgfältig zu klären, ob die beratende Bank ihre Pflichten aus dem Anlageberatungsvertrag mit dem Kunden verletzt hat.

Sollten Inhaber von Anleihen, die an die Zahlungsfähigkeit von Lehman Brothers gekoppelt sind, nicht über das erhöhte Ausfallrisiko aufgeklärt worden sein, stehen Schadensersatzansprüche gegen die beratende Bank im Raum. Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte raten deshalb, das Bestehen von Schadensersatzansprüchen durch eine spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei überprüfen zu lassen.

Für Geschädigte Zertifikate-Anleger von Lehman Brothers gibt es also gute Argumente, sich der Interessengemeinschaft Lehman Brothers anzuschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 16.10.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt

Dienstag, Oktober 14, 2008

TOWER Finanz AG (TOWER Beteiligungs AG) Vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet

Weitere Pleite im Dunstkreis von Michael Böhle und Ilona Müller

Wie zu erwarten war, hat nun eine weitere Firma aus dem Dunstkreis des Michael Böhle und der Ilona Müller eine Pleite hingelegt: Die ursprünglich als TOWER Beteiligungs AG gegründete und inzwischen umfirmierte TOWER Finanz Ag!

Mit Schreiben an das Amtsgericht Düsseldorf vom 12.06.2008 hat die Tower Finanz AG Eigenantrag auf Insolvenzeröffnung gestellt.

Das Insolvenzgericht hatte zunächst die Erstellung eines Gutachtens in Auftrag gegeben. Auf Anregung des inzwischen vorläufigen Insolvenzverwalters wurde dann mit Beschluss vom 15.08.2008 das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet. Herr Dr. Andres jun. aus Düsseldorf wurde zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

Den Anlegern bleibt nun zunächst, die endgültige Eröffnung abzuwarten und dann die Forderung zur Insolvenztabelle anzumelden. Auch sollte überprüft werden, ob Verantwortliche oder Hintermänner der Tower Finanz AG in die Haftung genommen werden können. Hier stehen wieder einmal der inzwischen aufgrund internationalen Haftbefehls festgenommene Michael Böhle und seine ehemalige enge Mitarbeiterin Ilona Müller in unserem besonderen Interesse.

Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte prüfen, wer als Verantwortlicher noch in die Haftung genommen werden kann. Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessensgemeinschaft TOWER Finanz AG anschließen.

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Sonntag, Oktober 12, 2008

Schadensersatz für Lehman Brothers Zertifikate

Die Zahl der Mandanten der BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzleien, denen als Kunden von Kreditinstituten, wie der Citibank und der Dresdner Bank, mit großem Nachdruck geraten wurde, in Zertifikate der inzwischen insolventen Bank Lehmann Brothers zu investieren, nimmt rasant zu. Sie befürchten, dass ihre Investitionen in einem Totalausfall enden oder ihnen allenfalls nicht bezifferbare Teilbeträge in einem zeitlich nicht zu prognostizierenden Insolvenzverfahren verbleiben werden.

So haben zum Beispiel die Gespräche mit den Klienten der BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei Jens Graf Rechtsanwälte regelmäßig Anhaltspunkte für schwerwiegende Beratungsfehler ergeben. Zum Teil ist die Sicherheit dieser Papiere verglichen worden mit „Festgeldanlagen“. Nachfragen besorgter Anleger in jüngster Zeit wurden abgewiegelt mit der Zusicherung, Rückzahlungen auf das Laufzeitende seien nicht gefährdet.

In jedem bisher übernommenen Fall gab es auch signifikante Hinweise darauf, dass in den Beratungsgesprächen nicht ausreichend auf die Eigeninteressen des Kreditinstitutes an für die Herbeiführung eines Kaufabschlusses erhaltenen Zuflüssen hingewiesen wurde. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann schon diese Unterlassung die Verpflichtung der Bank nach sich ziehen, umfassenden Schadensersatz zu leisten.

Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte verfolgen vor diesem Hintergrund für ihre Mandanten das Ziel, die Rückabwicklung der Zertifikatsgeschäfte zu erreichen, d. h. die Erstattung der Anlagebeträge, entgangener Gewinne für eine Alternativanlage und den Ersatz der bei der Inanspruchnahme des Kreditinstitutes entstehenden Kosten.

In den übernommenen Fällen gehen die Rechtsanwälte von überdurchschnittlich guten Erfolgsaussichten aus. Sie stützen sich dabei auf Erfahrungen aus zahlreichen Auseinandersetzungen, die die Kanzlei Jens Graf Rechtsanwälte in vergleichbaren Fallkonstellationen erfolgreich geführt hat. In vielen Fällen übernehmen Rechtsschutzversicherungen das Kostenrisiko.

Vieles spricht dafür, dass die Bewertung der Situation auf eine Vielzahl von Lehman Anleger zutrifft, die diese und vergleichbare Zertifikate, wie auch Colibri- oder Cobold- Papiere, erworben haben nach Beratung durch Banken und Sparkassen.

Für Geschädigte Zertifikate-Anleger von Lehman Brothers gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft Lehman Brothers anzuschließen.

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Samstag, Oktober 11, 2008

BSZ® e.V. Interessengemeinschaft Lehman-Zertifikate-Geschädigte wächst stark!

Zahlreiche Geschädigte schließen sich dem BSZ® e.V. an. Oftmals mangelhafte Risikoaufklärung der Anleger! Banken oftmals schadensersatzpflichtig!

Wenige Wochen nach der Insolvenz des Bankhauses Lehman Brothers wird das Schadensausmaß immer deutlicher. Schätzungen zufolge dürften mehrere 10.000 Geschädigte in Deutschland einen Betrag im zwei- bis dreistelligen Millionenbereich verloren haben, andere Schätzungen gehen sogar von bis zu 1 Milliarde € Schadenssumme aus.

In den letzten Tagen und Wochen haben sich zahlreiche empörte Anleger beim BSZ® e.V. gemeldet, die davon berichten, dass sie ihr Geld 100%ig sicher anlegen wollten, und ihnen von ihrem jeweiligen Berater immer wieder versichert worden sei, dass „überhaupt nichts passieren könne“, was natürlich komplett falsch war. Dabei zeigt sich immer deutlicher, dass zahlreiche Geschädigte der Pleite nicht ordnungsgemäß über die Risiken mit der Anlage aufgeklärt wurden:

„Uns zeigt sich ein erschreckendes Ausmaß an Falschberatung, zahlreichen Geschädigten, die sich inzwischen bei uns gemeldet haben, wurde von ihrem Bank- oder Anlageberater versichert, dass es sich um eine 100%ig sichere Anlage handeln würde, was natürlich bei Zertifikaten, bei denen es sich letztlich um Inhaberschuldverschreibungen handelt, nicht stimmt,“ so BSZ® e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc, von der Berliner Kanzlei Rohde & Späth. .

Die Anlageberatung/vermittlung hat dabei anleger- und anlagegerecht zu erfolgen, hierfür bestehen bei vielen Geschädigten, die sich dem BSZ® e.V. angeschlossen haben, erhebliche Zweifel. Die empfohlene Anlage muss unter Berücksichtigung des Ziels auf die persönlichen Verhältnisse des Anlageinteressenten zugeschnitten, also anlegergerecht sein. In Bezug auf das Anlageobjekt hat sich die Beratung auf diejenigen Eigenschaften und Risiken zu beziehen, die für die jeweilige Anlageentscheidung wesentliche Bedeutung haben oder haben können.

Die Beratung hat sich u.a. daran auszurichten, ob das beabsichtigte Anlagegeschäft der sicheren Geldanlage dienen soll oder spekulativen Charakter hat. „Im Fall der Lehman-Brothers-Zertifikate sollte die Anlage oftmals nur der sicheren Geldanlage dienen,“ so Rechtsanwalt Dr. Späth. Einem konservativen Anleger ohne Fachwissen dürfen dabei jedoch nur Anlagen empfohlen werden, bei denen Risiken weitgehend ausgeschlossen sind; bei einer Anlage zur Alterssicherung darf der Anlageberater/-vermittler z.B. keine spekulative Anlage empfehlen (Palandt-Heinrichs, § 280 Rn. 48 m.w.N.). Risiken darf er nicht abschwächen oder anders darstellen, als in den Unterlagen des Kapitalsuchenden (also Lehman-Brothers) dargestellt (Palandt-Heinrichs, § 280 Rn. 52 m.w.N.). Bei privaten Anleihen gehört dazu auch die eigene Unterrichtung über die für die Beurteilung des Risikos wesentliche Bonität des Emittenten (KG KG-Report 2000, 191, 192).

Grundsätzlich gilt dabei auch: Der Anleger ist nicht verpflichtet, vom Vermittler bereits erlangte Informationen über die Anlage auf Richtigkeit zu überprüfen, um eventuelle Fehler bei dessen Auskunft aufzuklären (OLG München, Urteil vom 25.10.2005, Aktenzeichen 20 U 3198/06). Ein Beratungsgespräch darf sich nicht in Widerspruch zum Prospektinhalt setzen und muss den Kunden jedenfalls in groben Zügen von den im Prospekt geschilderten Risiken in Kenntnis setzen. Die Übergabe eines Prospektes ersetzt nicht eine ordnungsgemäße Beratung und kann nicht Mängel und Verharmlosungen des Anlagegesprächs ausgleichen (OLG Karlsruhe, Urteil v. 28.6.2006, Aktenzeichen 7 U 255/05). Der Umstand, dass der Prospekt Chancen und Risiken der Kapitalanlage hinreichend verdeutlicht (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 12. Januar 2006 - III ZR 407/04 - NJW-RR 2006, 770, 771 Rn. 7), ist selbstverständlich auch kein Freibrief für den Vermittler, Risiken abweichend hiervon darzustellen und mit seinen Erklärungen ein Bild zu zeichnen, das die Hinweise im Prospekt entwertet oder für die Entscheidungsbildung des Anlegers mindert. (BGH, Urteil vom 12.07.2007, Aktenzeichen III ZR 83/06). Einem konservativen Anleger ohne Fachwissen dürfen nur Anlagen empfohlen werden, bei denen Risiken weitgehend ausgeschlossen sind (OLG Nürnberg ZIP 1998, 380).
Zudem: „Sogar in den den Anlegern übergebenen Broschüren wurde oftmals nur der angeblich bestehende Sicherheitsaspekt betont, z.B. durch die Aussage: Absicherung inklusive: Rückzahlung zum Nennwert, und die Risiken oftmals verharmlost“ so Späth.

Hierfür ist auch von Bedeutung, dass Kreditinstitute seit dem 01.01.1995 (sogar noch verstärkt seit Einführung der MiFid) gem. § 31 Abs. 2 WpHG bei der Durchführung von Wertpapierdienstleistungen von ihren Kunden Angaben über deren Erfahrungen oder Kenntnisse in derartigen Geschäften, über die mit diesen Geschäften verfolgten Ziele und über die finanziellen Verhältnisse des Kunden zu verlangen haben, so weit dies zur Wahrung der Kundeninteressen und im Hinblick auf Art und Umfang der beabsichtigten Geschäfte erforderlich ist. Zur Erleichterung der Einholung der nach § 31 Abs. 2 WpHG (Wertpapierhandelsgesetz) vor Erbringung einer Wertpapierdienstleistung erforderlichen Angaben wurde der sog. „WpHG-Erhebungsbogen“ entwickelt. Dieser Erhebungsbogen dient auch dem Kreditinstitut als Dokumentation und zur nachvollziehbaren Aufzeichnung der Kundenangaben.
Von Gerichten wurde dabei teilweise angenommen, dass der Kunde einen Anspruch gegen die Bank gemäß § 810 BGB i.V.m. § 242 BGB auf Herausgabe des Wertpapiererhebungsbogens gemäß § 31 WpHG hat (so z.B. das AG Charlottenburg in einem Urteil, Az. 215 C 300/05).

Geschädigte sollten daher umgehend ihre möglichen Regressansprüche gegenüber den Banken prüfen, die Mitgliedschaft beim BSZ® e.V. bringt geschädigten Zertifikate-Anlegern mehrere erhebliche Vorteile:

1. Hochqualifizierte Erstberatung durch BSZ® e.V-Vertrauensanwälte

Der BSZ® e.V. arbeitet mit Kanzleien zusammen, die mit zu den führenden Kanzleien für Kapitalanlagerecht und Anlegerschutz in Deutschland gehören. Geschädigte Zertifikate-Anleger erhalten, wenn sie sich für eine Mitgliedschaft beim BSZ® e.V. entschließen, für 75 € eine hoch qualifizierte Erstberatung von einer sehr kompetenten Kanzlei, für die in der Regel nach dem RVG bereits ein Betrag in Höhe von 190 € netto, d.h., zzgl. MwSt, fällig werden würde, unter besonderer Berücksichtigung des speziellen Einzelfalles. Jeder einzelne Fall in diesem Bereich ist anders und muss individuell betrachtet werden, dies ist bei der Anmeldung zu einer BSZ® e.V.-Interessengemeinschaft hervorragend gewährleistet, so dass Geschädigte hier eine fundierte Einschätzung erhalten, ob, gegen wen und in welcher Höhe erfolgreich Schadensersatzansprüche durchgesetzt werden müssen.
Diese Erstberatungsgebühr wird, falls die BSZ® e.V.-Vertrauensanwälte später vom Geschädigten beauftragt werden, mit dem Honorar verrechnet.

2. BSZ® e.V. jahrelang im Bereich Inhaberschuldverschreibungen für seine Mitglieder erfolgreich tätig

Der BSZ® e.V. und die mit ihm zusammen arbeitenden Kanzleien haben im Bereich Inhaberschuldverschreibungen, zu denen letztlich auch Zertifikate zählen, schon seit Jahren hunderte von geschädigten Anlegern erfolgreich betreut, So z.B. WBG Leipzig-West AG, ca. 800 betreute Geschädigte durch alle BSZ® e.V.-Vertrauenskanzleien, DM-Beteiligungen AG, ca. 300 betreute Geschädigte durch den BSZ® e.V., EECH AG, ca. 700 Geschädigte durch den BSZ e.V., First Real Estate Grundbesitz GmbH, ca. 200 betreute Geschädigte durch den BSZ e.V., Vermögensgarant AG, ca. 80 Geschädigte, die vom BSZ® e.V. betreut werden.

Hierbei konnten vom BSZ® e.V. auch bereits große Erfolge für Geschädigte erzielt werden, z.B.: WBG Leipzig-West AG: BSZ® e.V.-Vertrauenskanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar erstreitet erstes Urteil in Deutschland gegen einen der Wirtschaftsprüfer; First Real Estate GmbH, DM Beteiligungen AG: BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Dres. Rohde & Späth erstreitet erste Urteile gegen Verantwortliche; EECH AG: BSZ e.V.-Vertrauenskanzleien CLLB und Gröpper/Köppke erstreiten erste Urteile auf Rückabwicklung gegen EECH AG und gegen einen der Vorstände der EECH AG, Vermögensgarant AG: BSZ® e.V.-Vertrauenskanzlei Dres. Rohde & Späth erstreitet diverse Urteile gegen mehrere Vermittler der Anlage, in denen diese zum Schadensersatz verurteilt werden.

Auch im Bereich der von Banken emittierten und vertriebenen Zertifikate konnte dabei ganz aktuell ein erster Erfolg für eine 84-jährige Anlegerin, die von BSZ® e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Andreas Rohde von der BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Dres. Rohde & Späth vertreten wurde, erzielt werden: Eine Anlegerin erwarb auf Anraten des Bankberaters ihrer Hausbank (in dem konkreten Fall die Dresdner Bank) diverse Zertifikate (in diesem Fall keine Lehman-Brothers-Zertifikate, sondern u.a. DRESD.G.CHAM.IIZ10 BSKT, UBS LDN GER.CH.4Z10) und erlitt damit Verluste in Höhe von ca. 12.000,- €. Bereits außergerichtlich konnte die Hausbank der Anlegerin, die auf Aufforderung von Rohde & Späth zunächst einen Betrag zur Schadensregulierung in Höhe von 4.000,- € anbot, nach nochmaligen Verhandlungen dazu bewegt werden, diesen Betrag letztendlich auf 8.000,- € zu erhöhen, bei gleichzeitiger Kostenaufhebung (jedoch ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht). Das bedeutet, dass es der BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Rohde & Späth gelang, dass die Anlegerin nach Abzug der Anwaltskosten bereits ca. die Hälfte ihres Schadens kompensieren konnte, und zwar völlig ohne Prozessrisiko. Auch dieser Fall, bei dem von der BSZ® e.V.-Vertrauenskanzlei Rohde & Späth u.a. mit mangelhafter Beratung und Risikoaufklärung, Verstoß gegen das Transparenzgebot und Verstoß gegen die Kick-Back-Rechtsprechung des BGH argumentiert wurde, zeigt, dass Geschädigte durchaus Chancen haben, ihren Schaden, den sie mit diversen Zertifikaten erlitten haben, zu kompensieren, teilweise schon außergerichtlich.

3. Forderungsdurchsetzung in den USA durch renommierte US-Kanzleien möglich

Sollte es im Fall Lehman Brothers (oder auch in anderen Fällen) für Zertifikate-Inhaber tatsächlich in einiger Zeit erforderlich werden, z.B. im Rahmen des Insolvenzverfahrens auch in den USA tätig zu werden, so ist auch dieses über eine Mitgliedschaft beim BSZ® e.V. möglich, denn auch hierzu kann der Kontakt zu einer US-Kanzlei durch den BSZ® e.V. vermittelt werden. Der BSZ® e.V. arbeitet auch mit Kanzleien in den USA zusammen, unter anderem mit Herrn Rechtsanwalt und Attorney at Law Helge Naber in Montana/USA, der in der Vergangenheit bereits erfolgreich für geschädigte Kapitalanleger in diversen anderen Verfahren tätig werden konnte, so dass auch in den USA eine umfassende Vertretung der Interessen geschädigter Zertifikate-Anleger möglich wäre. Geschädigte Zertifikate-Anleger gehen durch die Anmeldung beim BSZ® e.V. auch sicher, keine Fristen, z.B. hinsichtlich der Forderungsanmeldung zu verpassen, denn hierum muss sich der Anleger voraussichtlich, speziell in den USA, selber kümmern. Sie können also als Anleger z.B. von Lehman-Zertifikaten, durch die Anmeldung beim BSZ® e.V. sicher sein, keine wichtigen Fristen zu verpassen.

Für Geschädigte Zertifikate-Anleger von Lehman Brothers oder von anderen Emittenten gibt es also mehrere gute Argumente, sich entweder der Interessengemeinschaft Lehman Brothers oder aber der Interessengemeinschaft Zertifikate anzuschließen.

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Freitag, Oktober 10, 2008

Dubai Invest Immobilienfonds GmbH & Co. KG: BSZ® e.V. Vertrauensanwälte erzielen Prozesserfolg

Neuigkeiten bezüglich der Rechtsverfolgung bei Ansprüchen gegen die Dubai Invest Immobilienfonds GmbH & Co. KG sowie gegen deren persönlich haftender Gesellschafterin, der Dubai Invest Management GmbH als auch gegen deren Hintermänner.

Mittlerweile konnten drei erstinstanzliche Urteile beim Landgericht Düsseldorf erwirkt werden, die in vollem Umfang zu einem Prozesserfolg der Kläger wurden.

In diesen Urteilen wurden nicht nur die Dubai Invest Immobilienfonds GmbH & Co. KG sondern auch deren persönlich haftende Gesellschafterin, die Dubai Invest Management GmbH sowie die Hintermänner / -frauen Frau Ilona Müller sowie Herr Böhle in vollem Umfang verurteilt. Wenn auch damit zu rechnen ist, dass in diesen Sachen Berufung eingelegt wird (in dem ersten Fall ist bereits Berufung eingelegt) besteht eine deutliche Tendenz dahin, die Fondgesellschaft und deren Hintermänner/-frauen in die Haftung zu nehmen. Immerhin haben bereits zwei verschiedene Kammern des Landgerichtes Düsseldorf den Klagen in vollem Umfang stattgegeben. Weitere Urteile stehen nun im Herbst und im Winter noch aus. Ob auch diese Klagen zum Erfolg führen, steht natürlich noch nicht fest. Es besteht jedoch, wie oben dargelegt, eine deutliche Tendenz hin zu einer vollen Verurteilung. Die Gerichte haben bisher den Klagen mit einer überzeugenden und fundierten Begründung stattgegeben.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessensgemeinschaft Dubai Invest Immobilienfonds GmbH & Co. KG anschließen.


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Lehman-Zertifikate: Banken sind zur ausreichenden Informierung der Anleger verpflichtet.

Anlegern können gegen verschiedene Kreditinstitute Schadensersatzansprüche aus fehlerhafter Anlageberatung zustehen.

Die Pleite der US-amerikanischen Investmentbank Lehman Brothers kann sich auch auf eine Vielzahl von deutschen Anlegern negativ auswirken. Das betrifft nicht nur Anleger, welche in Schuldtitel (z.B. Zertifikate) des Investmenthauses selbst investiert haben, sondern auch in Anleihen oder Zertifikate, welche von anderen Emittenten aufgelegt wurden und deren Kursentwicklung (u.a.) von der wirtschaftlichen Entwicklung bei Lehman Brothers abhängig ist.

So dürfte es eine Vielzahl von Anlegern geben, welchen in den vergangenen Monaten von unabhängigen Anlageberatern oder Bankberatern eine Anlage in Anleihen oder Zertifikate empfohlen wurde, deren Wertentwicklung (auch) von Kursentwicklungen verschiedener Lehman-Wertpapiere abhängig ist, wie z.B. die von der Commerzbank und der DZ Bank vertriebenen "Colibri"- bzw. "Cobold"-Anleihen. Bei einer "Cobold"-Anleihe handelt es sich um eine auf (andere) Unternehmensanleihen (hier: u.a. von Lehman Brothers) bezogene Anleihe.

Nach jüngsten Berichten soll die Dresdner Bank noch bis kurz vor dem Zeitpunkt, in welchem Lehman Brothers Gläubigerschutzantrag gestellt hat, entsprechende Zertifikate an Privatanleger vertrieben haben. Einem aktuellen, von SPIEGEL-ONLINE veröffentlichten Bericht zufolge, soll im Hause der Dresdner Bank sogar ein internes Papier ("Argumentationsunterstützung im Kundengespräch") vom 12.09.2008 verwendet worden sein, welches die Bankmitarbeiter zwar intern ("nur zur internen Verwendung") auf die Sorgen angesichts der erheblichen Abschläge bei Zertifikatsprodukten mit Lehman als Emittent hingewiesen hat, ohne aber dass diese konkreten Befürchtungen auch den Kunden gegenüber mitgeteilt worden wären. Drei Tage nach dem Datum der Erstellung dieses "internen Papiers" der Dresdner Bank musste Lehman Brothers in den USA Gläubigerschutz beantragen.

Für zahlreiche Anleger in "Lehman-Wertpapiere" stellt sich nun die Frage, ob ihnen im Zusammenhang mit der jeweiligen Anlageempfehlung durch den Bankberater ein Schadensersatzanspruch gegen ihr Kreditinstitut oder gegen ihren unabhängigen Anlageberater zusteht. Die Beantwortung dieser Frage ist vom Einzelfall abhängig und kann hier nicht pauschal beantwortet werden.

Experten bewerten die Erfolgsaussichten dabei nicht einstimmig - die Bandbreite reicht von "Rechtsberatung durch einen Anwalt ist rausgeworfenes Geld, weil die Erfolgsaussichten gering sind" bis zu "Die Erfolgsaussichten auf Schadensersatz gegen die beratende Bank sind außerordentlich gut". Im Wesentlichen unterscheiden sich die aktuellen Fälle von den vorangegangenen lediglich durch die Anlageprodukte. Die rechtlichen Prinzipien zur Lösung gelten schon seit vielen Jahren. Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Wolf von Buttlar, Anwalt der Kanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar, stellt einige grundlegende Richtlinien auf:

Generell gibt es keine allgemein gültige Lösung für alle Fälle. Es kommt stets auf die Umstände des Einzelfalls an. Allerdings ist eine Bank seit dem Bond-Urteil des Bundesgerichtshofs vom 06.07.1993 (Az. XI ZR 12/93) verpflichtet, den Kunden anleger- und objektgerecht zu beraten, wenn sie ihm den Kauf von bestimmten Wertpapieren empfiehlt. Praktisch heißt das: Der Anlageberater muss dem Kunden diejenigen Informationen geben, die erforderlich sind, um die Empfehlung gemäß seinem Anlageziel und seiner Risikobereitschaft zu beurteilen. Dabei gilt: Je komplizierter und komplexer das Anlageprodukt ist, umso intensiver muss die Beratung sein. Je erfahrener und informierter der Kunde hinsichtlich des empfohlenen Produkts ist, umso weniger muss die Bank beraten. Die Pflichten aus der Anlgeberatung gelten nur zum Zeitpunkt der Empfehlung. Eine fortdauernde Überwachungspflicht nach der Beratung hat die Bank nicht (BGH, Urteil vom 21.03.2006, Az. XI ZR 63/05) - dies gilt aber nicht im Bereich der Vermögensverwaltung (BGH, Urteil vom 29.03.1994, Az. XI ZR 31/93).

Außergerichtliche Lösungen in Fällen fehlerhafter Anlageberatung durch eine Bank sind grundsätzlich zwar möglich, aber die Ausnahme. Kommt es zu einem Prozess, muss der Kunde beweisen, dass er falsch beraten wurde. Deshalb sollte bereits in der Phase der anwaltlichen Beratung die Beweislage überprüft werden.

Aus diesem Grunde sollten sich Anleger, auf welche die vorstehend dargestellten Konstellationen zutreffen, von einem auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten und erfahrenen Rechtsanwalt beraten lassen.

Gerne sichten die BSZ® e.V. Vertrauensanwälte Ihre einschlägigen Unterlagen und teilen Ihnen ihre Einschätzung für die Erfolgsaussichten eines rechtlichen Vorgehens mit.

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Kaupthing Bank: Wie liquide ist die isländische Einlagensicherung?

Nachdem die BaFin am 09.10.2008 gegenüber der Kaupthing Bank hf. ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot erlassen hat, bangen 30.800 Bankkunden um ihre Einlagen in Höhe von € 308 Mio. Da in Deutschland weder der Einlagensicherungsfonds noch die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) zuständig sind, müssen sich die Betroffenen jetzt schriftlich an die isländische Einlagensicherung wenden.

Die Finanzkrise hat jetzt auch die deutschen Sparer erreicht: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 09.10.2008 gegenüber der Kaupthing Bank hf., Niederlassung Deutschland, ein Moratorium verhängt. Die deutschen Kunden von Kaupthing konnten deshalb nicht mehr auf ihre Online-Konten zugreifen.

Der jetzt drohende Schaden ist gewaltig: In den letzten Tagen hatten zwar zahlreiche Kunden erhebliche Geldsummen von den Kaupthing-Konten abgezogen, es geht aber noch immer um ein Einlagenvolumen in Höhe von € 308 Mio. Rund 30.000 Kapitalanleger bangen jetzt um ihr Erspartes.

Die Kaupthing Bank ist eine echte Risiko-Bank, welche als Auslandsbank auch nicht von der Garantie der Bundeskanzlerin Merkel profitiert. Sie ist weder Mitglied im Einlagensicherungsfonds der privaten Banken, noch sind Einlagen bei ihr über die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) abgesichert. Für das Entschädigungsverfahren ist vielmehr die isländische Einlagensicherung nach dortigem Recht zuständig. Betroffene müssen sich also an die isländische Zentralbank wenden, welche gesetzlich Einlagen bis zu einem Betrag in Höhe von € 20.887 absichert.

Die BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar vertritt die deutschen Anleger gegenüber der isländischen Einlagensicherung. Bei Bedarf wird ein isländischer Kooperationsanwalt eingeschaltet.

Die renommierte BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar ist auf das Kapitalmarkt-, Bank- und Börsenrecht spezialisiert. Die Rechtsanwälte vertreten geschädigte Bankkunden nicht nur in Deutschland, sondern auch im europäischen Ausland. Ein Spezialgebiet der Kanzlei sind Bankpleiten bzw. -insolvenzen. Im Hinblick auf die Entschädigungsverfahren verfügen die Rechtsanwälte aufgrund langjähriger Erfahrungen über profunde Fachkenntnisse.


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