Auch Deutsche Anleger können am Insolvenzverfahren der Lehman Brothers Holding Inc. teilnehmen.
Am 2. Oktober 2008 hat das Insolvenzgericht für den Gerichtsbezirk Südliches New York dem Antrag der amerikanischen SIPC, der Securities Investor Protection Corporation, stattgegeben und der Liquidierung von LEHMAN BROTHERS INC. zugestimmt. Die SIPC funktioniert nach einem ähnlichen Prinzip wie die deutsche Entschädigungseinrichtung der Banken EdB bzw. Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen EdW. Sie tritt grundsätzlich nur in den Fällen ein, in denen Anleger auf betrügerische Weise geschädigt wurden und das schädigende Institut oder Unternehme Schadensersatzansprüche wegen Insolvenz nicht mehr bedienen kann.
Damit wird Lehman Brother INC. nach den Regeln des Security Investors Protection Act von 1970, 15 U.S.C. §78aaa ff. abgewickelt. Das Gericht hatte hinsichtlich des vorausgehenden Verkaufs der prinzipiellen Vermögenswerte von Lehman Brothers INC. an die Barclay Capital INC. erhebliche Bedenken bezüglich der zeitlichen Abfolge des zur Genehmigung vorgelegten Verkaufs geäussert, da nicht alle betroffenen Parteien volles rechtliches Gehör gewährt werden konnte, bevor eine Entscheidung über das Verkaufsangebot erforderlich wurde. Auch bestanden erhebliche Zweifel daran, dass der Verkauf tatsächlich den Gläubigerinteressen bestmöglich diene, da man offensichtlich das erstbeste Kaufangebot akzeptiert hatte, ohne ernstzunehmend nach besseren Möglichkeiten zu suchen. Das Gericht hat sich dann dennoch für eine “extrem liberale Auslegung” der verfassungsmäßen Mindestanforderungen an den Grundsatz der Wahrung des rechtlichen Gehörs entschieden, selbst auf die Gefahr hin, verfassungsmässige Rechte von Gläubigern zu verletzen.
Das SIPA-Liquidationsverfahren wird ebenfalls vor dem Insolvenzgericht Südliches New York unter dem Aktenzeichen 08-AP-01420 geführt. Liquidator ist James W. Giddens. Annahmestelle für Entschädigungsanträge betroffener Kunden ist das Lehman Brothers Inc. Claims Processing Center, FDR Station, P.O. Box 5015, New York, New York 10150-5015. Die Teilnahme am SIPA-Liquidationsverfahren steht allen Kunden von LEHMAN BROTHERS INC. unabhängig von Nationalität und Wohnsitz offen. Nach der Gesetzesdefinition in 15 U.S.C. §78lll(2) können alle die Anleger, die bei LEHMAN BROTHERS INC. in Wertpapiere investiert haben, mit Entschädigungszahlungen aus der Liquidationsmasse rechnen. Die Liquidation unter dem Security Investors Protection Act läuft nach ähnlichen Gesetzmässigkeiten ab wie eine Liquidationsinsolvenz nach US-Insolvenzrecht und endet mit der vollständigen Vernichtung des Unternehmens. Alle Ansprüche müssen innerhalb von 60 Tagen nach Veröffentlichung des Liquidationbeschlusses angemeldet werden. Mit einem Fristablauf bis zum Jahrensende 2008 ist somit zu rechnen.
Nur die im Eröffnungszeitpunkt namentlich bekannten Gläubiger werden direkt unterrichtet, während sich alle anderen Geschädigten am Veröffentlichungszeitpunkt des Liquidationsbeschlusses zu orientieren haben. Die zur Bedienung dieser Ansprüche zur Verfügung stehenden Vermögensmasse ist in genauer Höhe noch unbekannt. Zu beachten ist aber, dass auch Mittel aus dem allgemeinen Entschädigungsfond herangezogen, wenn von Lehman Brothers INC. eingebrachten Vermögenswerte zum 100%igen Ausgleich nicht ausreichen sollten. Damit sind nun auch für LEHMAN-Kunden und -Gläubiger die Rechtsmittelpfade zur einer erfolgreichen Repatriierung verlorenen Vermögens geebnet und in einen geordneten und prognostizierbaren Verfahrensweg gegossen. Die formalen Anforderungen an die Anmeldung zur Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen sind weniger streng als in einem Insolvenzverfahren, dennoch ist eine dokumentierte Spezifizierung ratsam, da der Liquidator nur so die Begründetheit erkennen kann.
Der Verfasser dieses Beitrages RA Helge Naber LL.M., Esq. ist als Rechtsanwalt und Attorney at Law in Great Falls, Montana, tätig und wurde am 15. Mai 2008 vom Montana Attorney General zum Special Assistant Attorney General ernannt und mit der strafrechtichen Verfolgung von Wertpapierrechtsverletzungen beauftragt.
Es gibt hier 2 Verfahren, an denen eine Teilnahme ratsam ist berichtet der US Anwalt den Mitgliedern der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft Lehman Brothers: zum einen das Insolvenzverfahren der Holding LEHMAN BROTHERS HOLDING INC. und zum anderen das Liquidationsverfahren vor der SIPC, das wie eine Insolvenz funktioniert, Anlegern bzw. Kunden aber bestimmte Rechte auf bevorzugte Befriedigung gewährt.
Mitglieder der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft Lehman Brothers welche im Rahmen des Insolvenzverfahrens auch in den USA tätig werden möchten, ist dieses über die Mitgliedschaft beim BSZ® e.V. möglich, denn hierzu kann der Kontakt zu der US-Kanzlei durch den BSZ® e.V. vermittelt werden. Der BSZ® e.V. arbeitet mit Kanzleien in den USA zusammen, unter anderem mit Herrn Rechtsanwalt und Attorney at Law Helge Naber in Montana/USA, der in der Vergangenheit bereits erfolgreich für geschädigte Kapitalanleger in diversen anderen Verfahren tätig werden konnte, so dass auch in den USA eine umfassende Vertretung der Interessen geschädigter Zertifikate-Anleger möglich wäre. Geschädigte Zertifikate-Anleger gehen durch die Anmeldung beim BSZ® e.V. auch sicher, keine Fristen, z.B. hinsichtlich der Forderungsanmeldung zu verpassen, denn hierum muss sich der Anleger, speziell in den USA, selber kümmern. Sie können also als Anleger z.B. von Lehman-Zertifikaten, durch die Anmeldung beim BSZ® e.V. sicher sein, keine wichtigen Fristen zu verpassen.
Für Geschädigte Zertifikate-Anleger von Lehman Brothers gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft Lehman Brothers anzuschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular
Dieser Text gibt den Beitrag vom 17.10.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Am 2. Oktober 2008 hat das Insolvenzgericht für den Gerichtsbezirk Südliches New York dem Antrag der amerikanischen SIPC, der Securities Investor Protection Corporation, stattgegeben und der Liquidierung von LEHMAN BROTHERS INC. zugestimmt. Die SIPC funktioniert nach einem ähnlichen Prinzip wie die deutsche Entschädigungseinrichtung der Banken EdB bzw. Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen EdW. Sie tritt grundsätzlich nur in den Fällen ein, in denen Anleger auf betrügerische Weise geschädigt wurden und das schädigende Institut oder Unternehme Schadensersatzansprüche wegen Insolvenz nicht mehr bedienen kann.
Damit wird Lehman Brother INC. nach den Regeln des Security Investors Protection Act von 1970, 15 U.S.C. §78aaa ff. abgewickelt. Das Gericht hatte hinsichtlich des vorausgehenden Verkaufs der prinzipiellen Vermögenswerte von Lehman Brothers INC. an die Barclay Capital INC. erhebliche Bedenken bezüglich der zeitlichen Abfolge des zur Genehmigung vorgelegten Verkaufs geäussert, da nicht alle betroffenen Parteien volles rechtliches Gehör gewährt werden konnte, bevor eine Entscheidung über das Verkaufsangebot erforderlich wurde. Auch bestanden erhebliche Zweifel daran, dass der Verkauf tatsächlich den Gläubigerinteressen bestmöglich diene, da man offensichtlich das erstbeste Kaufangebot akzeptiert hatte, ohne ernstzunehmend nach besseren Möglichkeiten zu suchen. Das Gericht hat sich dann dennoch für eine “extrem liberale Auslegung” der verfassungsmäßen Mindestanforderungen an den Grundsatz der Wahrung des rechtlichen Gehörs entschieden, selbst auf die Gefahr hin, verfassungsmässige Rechte von Gläubigern zu verletzen.
Das SIPA-Liquidationsverfahren wird ebenfalls vor dem Insolvenzgericht Südliches New York unter dem Aktenzeichen 08-AP-01420 geführt. Liquidator ist James W. Giddens. Annahmestelle für Entschädigungsanträge betroffener Kunden ist das Lehman Brothers Inc. Claims Processing Center, FDR Station, P.O. Box 5015, New York, New York 10150-5015. Die Teilnahme am SIPA-Liquidationsverfahren steht allen Kunden von LEHMAN BROTHERS INC. unabhängig von Nationalität und Wohnsitz offen. Nach der Gesetzesdefinition in 15 U.S.C. §78lll(2) können alle die Anleger, die bei LEHMAN BROTHERS INC. in Wertpapiere investiert haben, mit Entschädigungszahlungen aus der Liquidationsmasse rechnen. Die Liquidation unter dem Security Investors Protection Act läuft nach ähnlichen Gesetzmässigkeiten ab wie eine Liquidationsinsolvenz nach US-Insolvenzrecht und endet mit der vollständigen Vernichtung des Unternehmens. Alle Ansprüche müssen innerhalb von 60 Tagen nach Veröffentlichung des Liquidationbeschlusses angemeldet werden. Mit einem Fristablauf bis zum Jahrensende 2008 ist somit zu rechnen.
Nur die im Eröffnungszeitpunkt namentlich bekannten Gläubiger werden direkt unterrichtet, während sich alle anderen Geschädigten am Veröffentlichungszeitpunkt des Liquidationsbeschlusses zu orientieren haben. Die zur Bedienung dieser Ansprüche zur Verfügung stehenden Vermögensmasse ist in genauer Höhe noch unbekannt. Zu beachten ist aber, dass auch Mittel aus dem allgemeinen Entschädigungsfond herangezogen, wenn von Lehman Brothers INC. eingebrachten Vermögenswerte zum 100%igen Ausgleich nicht ausreichen sollten. Damit sind nun auch für LEHMAN-Kunden und -Gläubiger die Rechtsmittelpfade zur einer erfolgreichen Repatriierung verlorenen Vermögens geebnet und in einen geordneten und prognostizierbaren Verfahrensweg gegossen. Die formalen Anforderungen an die Anmeldung zur Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen sind weniger streng als in einem Insolvenzverfahren, dennoch ist eine dokumentierte Spezifizierung ratsam, da der Liquidator nur so die Begründetheit erkennen kann.
Der Verfasser dieses Beitrages RA Helge Naber LL.M., Esq. ist als Rechtsanwalt und Attorney at Law in Great Falls, Montana, tätig und wurde am 15. Mai 2008 vom Montana Attorney General zum Special Assistant Attorney General ernannt und mit der strafrechtichen Verfolgung von Wertpapierrechtsverletzungen beauftragt.
Es gibt hier 2 Verfahren, an denen eine Teilnahme ratsam ist berichtet der US Anwalt den Mitgliedern der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft Lehman Brothers: zum einen das Insolvenzverfahren der Holding LEHMAN BROTHERS HOLDING INC. und zum anderen das Liquidationsverfahren vor der SIPC, das wie eine Insolvenz funktioniert, Anlegern bzw. Kunden aber bestimmte Rechte auf bevorzugte Befriedigung gewährt.
Mitglieder der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft Lehman Brothers welche im Rahmen des Insolvenzverfahrens auch in den USA tätig werden möchten, ist dieses über die Mitgliedschaft beim BSZ® e.V. möglich, denn hierzu kann der Kontakt zu der US-Kanzlei durch den BSZ® e.V. vermittelt werden. Der BSZ® e.V. arbeitet mit Kanzleien in den USA zusammen, unter anderem mit Herrn Rechtsanwalt und Attorney at Law Helge Naber in Montana/USA, der in der Vergangenheit bereits erfolgreich für geschädigte Kapitalanleger in diversen anderen Verfahren tätig werden konnte, so dass auch in den USA eine umfassende Vertretung der Interessen geschädigter Zertifikate-Anleger möglich wäre. Geschädigte Zertifikate-Anleger gehen durch die Anmeldung beim BSZ® e.V. auch sicher, keine Fristen, z.B. hinsichtlich der Forderungsanmeldung zu verpassen, denn hierum muss sich der Anleger, speziell in den USA, selber kümmern. Sie können also als Anleger z.B. von Lehman-Zertifikaten, durch die Anmeldung beim BSZ® e.V. sicher sein, keine wichtigen Fristen zu verpassen.
Für Geschädigte Zertifikate-Anleger von Lehman Brothers gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft Lehman Brothers anzuschließen.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 17.10.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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