Donnerstag, Oktober 23, 2008

Kaupthing Bank: Isländische Finanzaufsicht kündigt die kurzfristige Feststellung des Entschädigungsfalls an

Anleger können ihre Forderungen bereits anmelden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hatte am 09.10.2008 ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot mit sofortiger Wirkung gegen die deutsche Niederlassung der isländischen Kaupthing Bank hf. erlassen, nachdem bekannt geworden war, dass die isländische Mutter die Konten nach der Übernahme der Geschäfte durch die isländische Finanzaufsicht gesperrt hatte. Dadurch konnten die 30.800 deutschen Kaupthing-Kunden nicht mehr auf ihre Gelder zugreifen. Sie müssen entschädigt werden.

Voraussetzung für die Entschädigung ist die Feststellung des Entschädigungsfalls. Rechtsanwältin und BSZ® e.v. Vertrauensanwältin Susanne Post von der auf das Bankrecht spezialisierten Kanzlei BGKS Gröpper Köpke Rechtsanwälte, die mittlerweile über 100 Kaupthing-Geschädigte vertritt: "Nach Rücksprache mit der isländischen Finanzaufsicht wird der Entschädigungsfall in den nächsten Tagen festgestellt." Es ist aber noch vollkommen unklar, ob die ersten Entschädigungszahlungen vor Weihnachten geleistet werden. Das ist für viele Betroffene viel zu spät. Sie müssen schließlich auch laufende Rechnungen zahlen. BGKS Gröpper Köpke Rechtsanwälte setzt sich deshalb für alle Mandanten mit Nachdruck dafür ein, dass sie ihr Geld so schnell wie möglich zurückbekommen.

Zudem hat die isländische Finanzaufsicht gegenüber Rechtsanwältin Susanne Post bestätigt, dass die Forderungsanmeldungen der BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei BGKS Gröpper Köpke Rechtsanwälte bereits bearbeitet werden. Rechtsanwältin Post: "Wir gehen deshalb davon aus, dass unsere Mandanten sehr schnell entschädigt werden."

Die auf das Bank-, Börsen- und Kapitalanlagerecht spezialisierte BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei BGKS Gröpper Köpke Rechtsanwälte vertritt bundesweit die Interessen geschädigter Bankkunden. Die Kanzlei konnte bereits eine ganze Reihe von bedeutenden Entscheidungen gegen Finanzdienstleister herbeiführen. Sie hat unter anderem zuletzt mehrere Entscheidungen gegen die Vermittlerin des Timm Thaler-Medienfonds erstritten, in mehreren Verfahren mit Signalwirkung bundesweit als einzige Rechtsanwaltskanzlei bahnbrechende Entscheidungen wegen Kapitalanlagebetrug gegen den Vorstand des grünen Emissionshauses EECH European Energy Consult Holding AG erwirkt und die Verurteilung eines Vermittlers der Inter Capital Bank Ltd. durchgesetzt.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessensgemeinschaft Kaupthing Bank anschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
Dieser Text gibt den Beitrag vom 23.10.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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