Mittwoch, Oktober 29, 2008

Analysis-Finanz Immobilienverwaltungs GmbH unter Druck

Erfolg für einen Mandanten der BSZ® e.V. Vertrauenskanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte - Analysis-Finanz Immobilienverwaltungs GmbH zu Schadensersatz verurteilt.

Erneut wurde die Analysis-Finanz Immobilienverwaltungs GmbH zum Schadensersatz verurteilt. Das Landgericht Stuttgart sprach mit Endurteil vom 23.10.2008 einem von der auf das Anlegerrecht spezialisierten BSZ® e.V. Vertrauenskanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte vertretenen Anleger Schadensersatz zu (noch nicht rechtskräftig). Die Analysis-Finanz Immobilienverwaltungs GmbH muss dem Anleger nicht nur sämtliche Zahlungen ersetzen, die er bislang über die gesamte Vertragslaufzeit an die Fondsgesellschaft geleistet hat, sondern auch seine außergerichtlichen Kosten.

BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Hansjörg Looser von BRÜLLMANN Rechtsanwälte: "Die von der Analysis angebotenen Beteiligungen sind hoch riskant. Das Risiko, das die Anleger mit einer solchen Beteiligung eingehen, reicht bis zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals. Nach der ständigen Rechtsprechung müssen Anleger auf solche Risiken vor Vertragsabschluss hingewiesen werden. Dies ist bei den Mandanten, die wir derzeit gegenüber der Analysis vertreten, nicht der Fall gewesen."

"Nach unseren Erkenntnissen haben die Berater die Anlage oft sogar als zur Altersvorsorge geeignet empfohlen. In dem aktuellen Verfahren vor dem Landgericht Stuttgart wurde zudem festgestellt, dass der Emissionsprospekt der Analysis fehlerhaft ist", so BSZ® e.V. Rechtsanwalt Looser weiter.

"In einem Parallelverfahren gegen die Analysis-Finanz Immobilienverwaltungs GmbH - ebenfalls vor dem Landgericht Stuttgart - erwarten wir daher in Kürze ebenfalls ein positives Urteil. Die Analysis hat zwar zwischenzeitlich ein Vergleichsangebot unterbreitet; dieses wird jedoch der Sach- und Rechtslage nicht ansatzweise gerecht", so Rechtsanwalt Hansjörg Looser.

Da in vielen Fällen zum Jahresende die Verjährung von Schadensersatzansprüchen droht, ist betroffenen Anlegern dringend zu empfehlen, sich von einem im Kapitalanlagerecht erfahrenen Anwalt beraten zu lassen, ob verjährungshemmende Maßnahmen eingeleitet werden müssen.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Analysis-Finanz GmbH" anschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 29.10.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt

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