Freitag, Oktober 10, 2008

Kaupthing Bank: Wie liquide ist die isländische Einlagensicherung?

Nachdem die BaFin am 09.10.2008 gegenüber der Kaupthing Bank hf. ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot erlassen hat, bangen 30.800 Bankkunden um ihre Einlagen in Höhe von € 308 Mio. Da in Deutschland weder der Einlagensicherungsfonds noch die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) zuständig sind, müssen sich die Betroffenen jetzt schriftlich an die isländische Einlagensicherung wenden.

Die Finanzkrise hat jetzt auch die deutschen Sparer erreicht: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 09.10.2008 gegenüber der Kaupthing Bank hf., Niederlassung Deutschland, ein Moratorium verhängt. Die deutschen Kunden von Kaupthing konnten deshalb nicht mehr auf ihre Online-Konten zugreifen.

Der jetzt drohende Schaden ist gewaltig: In den letzten Tagen hatten zwar zahlreiche Kunden erhebliche Geldsummen von den Kaupthing-Konten abgezogen, es geht aber noch immer um ein Einlagenvolumen in Höhe von € 308 Mio. Rund 30.000 Kapitalanleger bangen jetzt um ihr Erspartes.

Die Kaupthing Bank ist eine echte Risiko-Bank, welche als Auslandsbank auch nicht von der Garantie der Bundeskanzlerin Merkel profitiert. Sie ist weder Mitglied im Einlagensicherungsfonds der privaten Banken, noch sind Einlagen bei ihr über die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) abgesichert. Für das Entschädigungsverfahren ist vielmehr die isländische Einlagensicherung nach dortigem Recht zuständig. Betroffene müssen sich also an die isländische Zentralbank wenden, welche gesetzlich Einlagen bis zu einem Betrag in Höhe von € 20.887 absichert.

Die BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar vertritt die deutschen Anleger gegenüber der isländischen Einlagensicherung. Bei Bedarf wird ein isländischer Kooperationsanwalt eingeschaltet.

Die renommierte BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar ist auf das Kapitalmarkt-, Bank- und Börsenrecht spezialisiert. Die Rechtsanwälte vertreten geschädigte Bankkunden nicht nur in Deutschland, sondern auch im europäischen Ausland. Ein Spezialgebiet der Kanzlei sind Bankpleiten bzw. -insolvenzen. Im Hinblick auf die Entschädigungsverfahren verfügen die Rechtsanwälte aufgrund langjähriger Erfahrungen über profunde Fachkenntnisse.


Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessensgemeinschaft Kaupthing Bank anschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular


Dieser Text gibt den Beitrag vom 10.10.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt

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