Neuigkeiten bezüglich der Rechtsverfolgung bei Ansprüchen gegen die Dubai Invest Immobilienfonds GmbH & Co. KG sowie gegen deren persönlich haftender Gesellschafterin, der Dubai Invest Management GmbH als auch gegen deren Hintermänner.
Mittlerweile konnten drei erstinstanzliche Urteile beim Landgericht Düsseldorf erwirkt werden, die in vollem Umfang zu einem Prozesserfolg der Kläger wurden.
In diesen Urteilen wurden nicht nur die Dubai Invest Immobilienfonds GmbH & Co. KG sondern auch deren persönlich haftende Gesellschafterin, die Dubai Invest Management GmbH sowie die Hintermänner / -frauen Frau Ilona Müller sowie Herr Böhle in vollem Umfang verurteilt. Wenn auch damit zu rechnen ist, dass in diesen Sachen Berufung eingelegt wird (in dem ersten Fall ist bereits Berufung eingelegt) besteht eine deutliche Tendenz dahin, die Fondgesellschaft und deren Hintermänner/-frauen in die Haftung zu nehmen. Immerhin haben bereits zwei verschiedene Kammern des Landgerichtes Düsseldorf den Klagen in vollem Umfang stattgegeben. Weitere Urteile stehen nun im Herbst und im Winter noch aus. Ob auch diese Klagen zum Erfolg führen, steht natürlich noch nicht fest. Es besteht jedoch, wie oben dargelegt, eine deutliche Tendenz hin zu einer vollen Verurteilung. Die Gerichte haben bisher den Klagen mit einer überzeugenden und fundierten Begründung stattgegeben.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessensgemeinschaft Dubai Invest Immobilienfonds GmbH & Co. KG anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Mittlerweile konnten drei erstinstanzliche Urteile beim Landgericht Düsseldorf erwirkt werden, die in vollem Umfang zu einem Prozesserfolg der Kläger wurden.
In diesen Urteilen wurden nicht nur die Dubai Invest Immobilienfonds GmbH & Co. KG sondern auch deren persönlich haftende Gesellschafterin, die Dubai Invest Management GmbH sowie die Hintermänner / -frauen Frau Ilona Müller sowie Herr Böhle in vollem Umfang verurteilt. Wenn auch damit zu rechnen ist, dass in diesen Sachen Berufung eingelegt wird (in dem ersten Fall ist bereits Berufung eingelegt) besteht eine deutliche Tendenz dahin, die Fondgesellschaft und deren Hintermänner/-frauen in die Haftung zu nehmen. Immerhin haben bereits zwei verschiedene Kammern des Landgerichtes Düsseldorf den Klagen in vollem Umfang stattgegeben. Weitere Urteile stehen nun im Herbst und im Winter noch aus. Ob auch diese Klagen zum Erfolg führen, steht natürlich noch nicht fest. Es besteht jedoch, wie oben dargelegt, eine deutliche Tendenz hin zu einer vollen Verurteilung. Die Gerichte haben bisher den Klagen mit einer überzeugenden und fundierten Begründung stattgegeben.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessensgemeinschaft Dubai Invest Immobilienfonds GmbH & Co. KG anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 10.10.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt
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