Die Private Commercial Office Inc. warb insbesondere seit dem Jahr 2005, mittels Day Trading Renditen von bis zu 75 % im Jahr zu erzielen. Durch eine massive Werbekampagne gelang es der Private Commercial Office so, bis zu 3500 Anleger zu einer Investition im Gesamtwert i.H.v. 100 Millionen Dollar zu bewegen.
Allerdings entzog die Bundesanstalt für Finanzdienstleistung (BaFin) dem Unternehmen im August 2007 die Erlaubnis für Einlagengeschäfte. In der Folgezeit verschwand der Gründer der Private Commercial Office Inc. spurlos und wird bis heute mit internationalem Haftbefehl gesucht. Ende des Jahres 2007 untersuchte das Landeskriminalamt Baden-Württemberg mehrere Wohnungen von Vermittlern der Private Commercial Office. Das LKA wirft ihnen vor, keine Erlaubnis zur Vermittlung von Kapitalanlagen besessen zu haben, die Staatsanwaltschaft Mannheim vermutet, dass die Verantwortlichen ein Schneeballsystem betrieben haben.
In dem Verfahren vor dem Landgericht Traunstein stellte das Gericht nun fest, dass der beklagte Vermittler für die Vermittlung der Beteiligung hafte, da er keine Erlaubnis nach dem KWG gehabt habe. Den Einwand des Vermittlers, diese überhaupt nicht benötigt zu haben, ließ das Gericht nicht gelten, da die Vermittlertätigkeit kausal für den Schaden gewesen sei.
„Geschädigte Anleger sollten daher zivilrechtliche Schadensersatzansprüche prüfen lassen.“, so Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Christian Luber, M.A., von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte. „In Betracht kommen hier neben Rückzahlungsansprüchen gegen die Private Commercial Office Inc. auch Schadensersatzansprüche gegen deren Vermittler wegen fehlerhafter Anlageberatung.“
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Private Commercial Office Inc./US-Land-Banking/Ulrich Engler: " anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 30.10.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt
Allerdings entzog die Bundesanstalt für Finanzdienstleistung (BaFin) dem Unternehmen im August 2007 die Erlaubnis für Einlagengeschäfte. In der Folgezeit verschwand der Gründer der Private Commercial Office Inc. spurlos und wird bis heute mit internationalem Haftbefehl gesucht. Ende des Jahres 2007 untersuchte das Landeskriminalamt Baden-Württemberg mehrere Wohnungen von Vermittlern der Private Commercial Office. Das LKA wirft ihnen vor, keine Erlaubnis zur Vermittlung von Kapitalanlagen besessen zu haben, die Staatsanwaltschaft Mannheim vermutet, dass die Verantwortlichen ein Schneeballsystem betrieben haben.
In dem Verfahren vor dem Landgericht Traunstein stellte das Gericht nun fest, dass der beklagte Vermittler für die Vermittlung der Beteiligung hafte, da er keine Erlaubnis nach dem KWG gehabt habe. Den Einwand des Vermittlers, diese überhaupt nicht benötigt zu haben, ließ das Gericht nicht gelten, da die Vermittlertätigkeit kausal für den Schaden gewesen sei.
„Geschädigte Anleger sollten daher zivilrechtliche Schadensersatzansprüche prüfen lassen.“, so Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Christian Luber, M.A., von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte. „In Betracht kommen hier neben Rückzahlungsansprüchen gegen die Private Commercial Office Inc. auch Schadensersatzansprüche gegen deren Vermittler wegen fehlerhafter Anlageberatung.“
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 30.10.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt
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