Das Landgericht stellte fest: Auch Banken müssen sich an Verträge halten! Die Sparkasse Ulm hat Sparer mit großzügig verzinsten Sparanlagen geködert. Aufgrund des niedrigen Zinssatzes stellen sich diese Verträge nun als Verlustgeschäft für die Banken dar. Jetzt wollen die Banken die Verträge wieder los werden.
Das Landgericht stellte fest: Auch Banken müssen sich an
Verträge halten! Die Sparkasse Ulm hat Sparer mit großzügig verzinsten Sparanlagen
geködert. Aufgrund des niedrigen Zinssatzes stellen sich diese Verträge nun als
Verlustgeschäft für die Banken dar. Jetzt wollen die Banken die Verträge wieder
los werden.
Der Scala-Streit wurde nun in der ersten Instanz zugunsten
der Sparer entschieden. Scala-Verträge sind langfristige Sparverträge bei denen
neben einem Grundzins auch ein Bonuszins bis zu 3,5 Prozent vorgesehen ist.
Zudem ist es möglich, die monatliche Minimalsparrate von 50 EUR auf bis zu 2500
EUR zu erhöhen.
Banken haben zwischen 1993 und 2005 mit Scala-Verträgen ihre
Kunden gelockt und nicht damit gerechnet, dass das Zinsniveau einmal derart
niedrig sein würde. Aufgrund der Niedrigzinsphase handelt es sich nun um ein
Verlustgeschäft für die Bank, das sie gerne wieder los werden möchten. Daher
hat die Sparkasse Ulm versucht möglichst schnell den Kunden neue Verträge
"aufzuschwatzen". Wer keinen neuen Vertrag abschließen wollte, dem
sollte der Vertrag gekündigt werden. Argumentiert wurde mit dem Wegfall der
Geschäftsgrundlage. Die Bank behauptet, niemals damit gerechnet zu haben, dass
das Zinsniveau so niedrig sein wird und sie deswegen Verluste erleiden wird.
"Damit benutzt die Sparkasse Ulm ein haltloses Argument. Es ist ein gutes
Beispiel dafür, wie Banken versuchen ihre Kunden abzuzocken", sagt der BSZ
e.V. Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt
für Bank- und Kapitalmarktrecht Joachim Cäsar-Preller, und rät Kunden, sich
mittels anwaltlichen Rat gegen die Banken zu wehren.
Der juristische Hintergrund vor Gericht war, ob die
Grundzinsen in einem relativen Verhältnis zum Referenzzins stehen oder nicht
etwa in einem absoluten. Die Kläger gingen von einem relativen Zinsbezug aus,
da ansonsten die Zinsen ins Minus abrutschen können. Das Gericht gab den
Bankkunden Recht. Der Zinsbezug sei nicht in einem absoluten Verhältnis nach
Prozentpunkten zu berechnen. Vielmehr müssen die Banken den Abstand in einem
prozentualen Verhältnis konstant halten. Die Sparkasse Ulm hatte die Zinsen
bisher nach einem absoluten Verhältnis berechnet. Danach können
durchschnittliche Sparer mit Nachzahlungen von 2.000 EUR bis zu 4.000 EUR
rechnen, wobei die Sparkasse noch gegen das Urteil Berufung einlegen möchte.
"Der vorliegende Rechtsstreit verdeutlicht wieder
einmal sehr gut wie Banken gegen Ihre Kunden arbeiten. Es ist daher ratsam
gegen die Maschen der Banken vorzugehen um zu seinem Recht zu kommen",
mahnt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.
Für die Prüfung eventueller Ansprüche aus Kapitalanlagen
durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit dem Jahr 1998 die BSZ e.V.
Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu
bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Bank und Kapitalanlage beizutreten.
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht
auf einem eventuell entstandenen Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den
Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V.
kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung
von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für
Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der
Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht -
geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche
Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! -
Sie haben nicht das geringste Risiko!
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Kontaktformular:
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Joachim Cäsar-Preller
Dieser Text gibt den Beitrag vom 14.08.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Dieser Text gibt den Beitrag vom 14.08.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
cp