Freitag, August 14, 2015

Bei Scala-Verträgen gilt auch für Banken: Pacta sunt servanda

Das Landgericht stellte fest: Auch Banken müssen sich an Verträge halten! Die Sparkasse Ulm hat Sparer mit großzügig verzinsten Sparanlagen geködert. Aufgrund des niedrigen Zinssatzes stellen sich diese Verträge nun als Verlustgeschäft für die Banken dar. Jetzt wollen die Banken die Verträge wieder los werden.


Das Landgericht stellte fest: Auch Banken müssen sich an Verträge halten! Die Sparkasse Ulm hat Sparer mit großzügig verzinsten Sparanlagen geködert. Aufgrund des niedrigen Zinssatzes stellen sich diese Verträge nun als Verlustgeschäft für die Banken dar. Jetzt wollen die Banken die Verträge wieder los werden.

Der Scala-Streit wurde nun in der ersten Instanz zugunsten der Sparer entschieden. Scala-Verträge sind langfristige Sparverträge bei denen neben einem Grundzins auch ein Bonuszins bis zu 3,5 Prozent vorgesehen ist. Zudem ist es möglich, die monatliche Minimalsparrate von 50 EUR auf bis zu 2500 EUR zu erhöhen.

Banken haben zwischen 1993 und 2005 mit Scala-Verträgen ihre Kunden gelockt und nicht damit gerechnet, dass das Zinsniveau einmal derart niedrig sein würde. Aufgrund der Niedrigzinsphase handelt es sich nun um ein Verlustgeschäft für die Bank, das sie gerne wieder los werden möchten. Daher hat die Sparkasse Ulm versucht möglichst schnell den Kunden neue Verträge "aufzuschwatzen". Wer keinen neuen Vertrag abschließen wollte, dem sollte der Vertrag gekündigt werden. Argumentiert wurde mit dem Wegfall der Geschäftsgrundlage. Die Bank behauptet, niemals damit gerechnet zu haben, dass das Zinsniveau so niedrig sein wird und sie deswegen Verluste erleiden wird. "Damit benutzt die Sparkasse Ulm ein haltloses Argument. Es ist ein gutes Beispiel dafür, wie Banken versuchen ihre Kunden abzuzocken", sagt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und  Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Joachim Cäsar-Preller, und rät Kunden, sich mittels anwaltlichen Rat gegen die Banken zu wehren.

Der juristische Hintergrund vor Gericht war, ob die Grundzinsen in einem relativen Verhältnis zum Referenzzins stehen oder nicht etwa in einem absoluten. Die Kläger gingen von einem relativen Zinsbezug aus, da ansonsten die Zinsen ins Minus abrutschen können. Das Gericht gab den Bankkunden Recht. Der Zinsbezug sei nicht in einem absoluten Verhältnis nach Prozentpunkten zu berechnen. Vielmehr müssen die Banken den Abstand in einem prozentualen Verhältnis konstant halten. Die Sparkasse Ulm hatte die Zinsen bisher nach einem absoluten Verhältnis berechnet. Danach können durchschnittliche Sparer mit Nachzahlungen von 2.000 EUR bis zu 4.000 EUR rechnen, wobei die Sparkasse noch gegen das Urteil Berufung einlegen möchte.

"Der vorliegende Rechtsstreit verdeutlicht wieder einmal sehr gut wie Banken gegen Ihre Kunden arbeiten. Es ist daher ratsam gegen die Maschen der Banken vorzugehen um zu seinem Recht zu kommen", mahnt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Für die Prüfung eventueller Ansprüche aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit  dem Jahr 1998 die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft  Bank und Kapitalanlage beizutreten.
 
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf einem eventuell entstandenen Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!
 
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
 
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Joachim Cäsar-Preller

Dieser Text gibt den Beitrag vom 14.08.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
cp

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