Seit Anfang des Jahres 2015 häufen sich die Pressemitteilungen über Unregelmäßigkeiten bei der Proven Oil Canada, weshalb sich die Frage stellt, ob sich hier eine neue Kriese für die Anleger anbahnt. Zumindest die letzten Schreiben der Proven Oil Canada Fonds lassen darauf schließen, dass Liquiditätsbedarf besteht.
So wurden die Anleger zahlreicher Fonds dazu aufgefordert, die erhaltenen Ausschüttungen aus den letzten Jahren bis Ende Juli 2015 zurückzuzahlen. Ob die prognostizierten Renditen daher eingehalten werden können, ist auf Grund dieser Entwicklung fraglich.
So berichtete z. B. seit Anfang 2015 die Wirtschaftswoche mehrfach über die negativen Entwicklungen bei der Proven Oil Canada. Betroffen hiervon sind die Fonds POC 1 GmbH Co.KG, POC 2 GmbH & Co.KG, POC Growth GmbH & Co.KG, POC Growth 2 GmbH & Co.KG, POC Growth 3 + GmbH & Co.KG, POC Growth 4 GmbH & Co.KG, POC Natural Gas 1 GmbH & Co.KG und die POC Oikos GmbH & Co.KG. Das Geschäftsmodell der in Berlin ansässigen POC sieht vor, dass sich die Anleger über ihre Beteiligung an einer kanadischen Objektgesellschaft beteiligen, die wiederum im Bereich der Öl- und Gasgewinnung, sowie Biomassekraftwerke in Kannada investiert.
In zahlreichen Pressemitteilungen wurde der Verdacht geäußert, dass neben fragwürdigen Geschäften und personellen Besetzungen, insgesamt fraglich erscheint, ob der beabsichtigte Gesellschaftszweck, also die Investition in kanadische Öl- und Gasvorkommen, tatsächlich mit den versprochenen Renditen in Einklang zu bringen ist.
Werden nunmehr die Anleger von den Fondsgesellschaften aufgefordert, erhaltene Ausschüttungen zurückzuzahlen, lässt dies darauf schließen, dass Liquidität benötigt wird. Hintergründe dieses Liquiditätsbedarfs werden nicht im Einzelnen offengelegt.
Betroffene Anleger der Proven Oil Canada Fonds sollten daher prüfen lassen, ob sie bei Erwerb und Zeichnung der Beteiligungen richtig und vollständig beraten wurden. Auch sollten betroffene Anleger die Rückforderung der Ausschüttungen nicht einfach hinnehmen und zumindest durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen lassen, ob der Gesellschaftsvertrag überhaupt eine solche Rückforderung zulässt. Auf dem Gebiet der Schifffonds hat der BGH bereits entschieden, dass bei unklaren Formulierungen im Gesellschaftsvertrag ein Rückforderungsverlangen der Fondsgesellschaft nicht besteht.
Die Vertrauensanwälte des BSZ, die Kanzlei WHP Wegel Hemmerich Partner, dort BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Adrian Wegel, hat bereits positive Urteile gegen die Inanspruchnahme von Fondsgesellschaften erreicht. Aus diesem Grund hat der BSZ die Interessengemeinschaft „Proven Oil Canada/Rückforderung von Ausschüttungen“ gegründet.
Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft "POC Proven Oil Canada". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Adrian Wegel
Dieser Text gibt den Beitrag vom 11.07. 2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
aw