Mittwoch, Juli 08, 2015

MS Vega Venus: Amtsgericht Bremen eröffnet vorläufiges Insolvenzverfahren

Ein weiterer Schiffsfonds der Vega-Reederei ist zahlungsunfähig. Über die Gesellschaft der MS Vega Venus wurde am Amtsgericht Bremen am 26. Juni das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (Az: 526 IN 10/15).


Damit reiht sich die MS Vega Venus in eine lange Liste von Schiffsfonds-Insolvenzen ein. Seit der Finanzkrise 2008 sind etliche Schiffsfonds in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Gründe dafür waren zumeist aufgebaute Überkapazitäten und sinkende Charterraten „Die Anleger müssen in diesen Fällen immer hohe finanzielle Verluste befürchten“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Er empfiehlt den betroffenen Anlegern, ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen zu lassen.

Die Chancen auf Schadensersatz stehen gerade für Schiffsfonds-Anleger in vielen Fällen gut. „Das liegt daran, dass die Anlageberatung häufig fehlerhaft war“, so der Fachanwalt. Denn Schiffsfonds wurden in den Beratungsgesprächen häufig als sichere und renditestarke Kapitalanlagen angepriesen. Die Risiken wurden dabei häufig nur unzureichend oder gar nicht erwähnt. 

„Zu einer anleger- und objektgerechten Beratung gehört aber auch eine umfassende Risikoaufklärung. Denn die Anleger werden in der Regel zu Miteigentümern also zu Unternehmern. Als solche tragen sie auch die Risiken, die im Totalverlust der Einlage enden können“, erklärt der Anwalt. Trotz des Totalverlust-Risikos seien Beteiligungen an Schiffsfonds auch immer wieder an sicherheitsbewusste Anleger, die nur in ihre Altersvorsorge investieren wollten, vermittelt worden. „Wurden die Anleger falsch beraten und die Risiken verschwiegen, kann Schadensersatz geltend gemacht werden“, erklärt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Außerdem dürfen die Banken nach der Rechtsprechung des BGH auch ihre Rückvergütungen, die sie für die Vermittlung erhalten, nicht verschweigen. Diese sog. Kick-Backs müssen offen gelegt werden, damit der Anleger auch das Provisionsinteresse der Banken erkennen kann. Cäsar-Preller: „Und das kann erheblich von den Anlagezielen des Kunden abweichen.“

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit  dem Jahr 1998 die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ MS Vega Venus beizutreten.
 
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf einem eventuell entstandenen Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine KosteWeitere Informationenn an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!
 
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden. 
 
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Joachim Cäsar-Preller
 
 
Dieser Text gibt den Beitrag vom 08.07.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtig

Cp

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