Donnerstag, Juli 09, 2015

Schrottimmobilien/Bundesweite Razzia – Verdacht auf Immobilienbetrug

Wie der BSZ e. V. bereits in der Vergangenheit berichtete, beschäftigt das Thema Schrottimmobilie nach wie vor die Presse, die Gerichte, nun aber auch vermehrt die Staatsanwaltschaft. Zahlreiche Bauträgergesellschaften/Vertriebe, Notare und teils auch involvierte Banken haben in den Jahren 2008-2012 überteuerte Eigentumswohnungen an ahnungslose und naive Käufer als Steuersparmodelle verkauft bzw. diese finanziert. 


Die Staatsanwaltschaft Berlin hat nun insgesamt 20 Wohnungen und Büros in acht Bundesländern durchsucht. 50 Polizisten und drei Staatsanwälte waren am frühen Dienstag beteiligt. Die sichergestellten Unterlagen werden sicherlich Aufschluss darüber geben, ob sich die Betrugsvorwürfe erhärten. Der Umstand aber, dass bereits seitens eines Gerichtes die Durchsuchungen genehmigt wurden, lassen einen ersten Anfangsverdacht vermuten.
 
Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei WHP Wegel Hemmerich Partner aus Frankfurt am Main, dort Herr Rechtsanwalt Adrian Wegel, als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, vertritt seit vielen Jahren geschädigte Immobilienerwerber. Herr Rechtsanwalt Adrian Wegel zu dieser Razzia: „Die erneute Razzia der Berliner Behörden zeigt, dass sich das Thema Steuersparmodell und Schrottimmobilie noch lange nicht erledigt hat. Anleger, welche über Vertriebe derartige Steuersparmodelle und ggfs. Schrottimmobilien erworben haben sollten, sollten noch nicht das Handtuch werfen, sondern von einem Anwalt prüfen lassen, ob ggfs. noch Schadenersatz- und Rückabwicklungsansprüche gegeben und durchgesetzt werden könnten.“ 
 
In der Regel können derartige Schadenersatzansprüche gegenüber den Vertrieben auf der Basis einer Falschberatung geltend gemacht werden, wenn z. B. die tatsächliche Belastung schön gerechnet wurde bzw. völlig fehlerhaft Musterberechnungen erstellt wurden. Gegenüber den Bauträgergesellschaften könnten möglicherweise nicht wirksame notarielle Verträge ein Ansatzpunkt sein. Diese würden dann zur Rückabwicklung führen, soweit die Gesellschaften noch am Markt existent sind. Andernfalls kann auch der Notar ggfs. auf der Basis einer Amtspflichtverletzung haften. 

Wie dem Bericht der FAZ zu entnehmen ist, wurde auch gegen einen Notar ermittelt und eine Durchsuchung durchgeführt. Der Gesetzgeber hatte erst kürzlich die Vorschrift im Beurkundungsgesetzt geändert, wonach nunmehr der Notar persönlich Sorge dafür tragen muss, dass z. B. ein Kaufvertragsentwurf 14 Tage vor Unterzeichnung vorgelegen haben muss. Sollte z. B. eine unwirksame Klausel in einem Notarvertrag enthalten sein, kann dies durchaus dazu führen, dass der Kaufvertrag unwirksam ist.

Bzgl. der finanzierenden Bank ist die Rechtslage etwas schwieriger. Der Bank müsste nachgewiesen werden, dass sie z. B. Kenntnis über die sittenwidrige Kaufpreisüberhöhung gehabt hat und ggfs. müsste auch nachgewiesen werden, dass eine Zusammenarbeit mit dem Vertrieb, der Bauträgergesellschaft etc. stattgefunden hat. Dieser Nachweis lässt sich schwer erbringen, sollte aber im Einzelfall in jedem Fall geprüft werden. Insbesondere im Hinblick auf die sittenwidrige Kaufpreisüberhöhung haben zahlreiche Gutachten belegt, dass die Immobilien auf dem Bauträgermarkt zu völlig überhöhten Kaufpreisen verkauft wurden. Die Haftung der Bank ist in jedem Fall im Einzelfall zu prüfen. 

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schrottimmobilien/Immobilien-Rückabwicklung. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.
 
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf einem eventuell entstandenen Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!
 
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
 
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu                    
 
Direkter Link zum Kontaktformular 

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Adrian Wegel
 
Dieser Beitrag gibt die Sach- und Rechtslage zum 09.07.2015 wieder. Hiernach eintretende Änderungen können die Sach- und Rechtslage verändern.

Aw

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