In einem Rundschreiben der Treuhänderin vom 23. Juni 2015 wurde mitgeteilt, dass die finanzielle Decke dauerhaft nicht reichen wird. Es wird zum Nachschuss aufgerufen.
Der vom Emissionshaus Münchmeyer & Petersen (MPC) aufgelegte Schiffsfonds CPO Nordamerika-Schiffe 1 GmbH & Co. KG steht vor der Zahlungsunfähigkeit. In einem Rundschreiben der Treuhänderin vom 23. Juni 2015 wurde mitgeteilt, dass die erzielten Chartereinnahmen aktuell nicht reichen und vorhandenen Reserven nicht ausreichen, um den Verpflichtungen gegenüber den finanzierenden Banken nachzukommen.
Zwei der fünf Schifffahrtsgesellschaften werden, wie der Mitteilung der Verwaltung TVP zu entnehmen ist, den Kapitaldienst mit Chartereinnahmen voraussichtlich bis zum Jahresende 2016 abdecken können. Bei den übrigen drei Gesellschaften sei die Liquiditätsreserve soweit reduziert, dass diese in absehbarer Zukunft den Kapitaldienst nicht mehr leisten können.
Eine Insolvenz von drei der fünf Einschiffgesellschaften ist ohne erhebliche Nachschüsse der Gesellschafter des Schiffsfonds nicht zu vermeiden, so die Treuhänderin TVP.
Für die Anleger, die in den im Februar 2008 aufgelegten Schiffsfonds unter anderem auf Vermittlung der comdirect private finance AG rund 90 Mio. € investiert haben, ist der Totalverlust ihres investierten Kapitals somit nur noch eine Frage der Zeit.
Wurden Schiffsfonds- Anleger bei der Beratung zur Zeichnung der Beteiligung am MPC-Fonds CPO Nordamerika Schiffe 1 falsch beraten oder durch Prospekte falsch informiert, können sie das eingesetzte Kapital im Wege des Schadenersatzes von ihrem Berater und den Gründungsgesellschaftern des Schiffsfonds zurückbekommen.
Bei Anlegern konnten Verbraucherschützer und Fachanwälte feststellen, dass sie über zahlreiche Aspekte, die für die Anlageentscheidung von Bedeutung gewesen wären, nicht informiert wurden:
Weichkosten: Den Anlegern wurde nicht mitgeteilt, dass rund 37% des von den Anlegern investierten Kapitals für andere Zwecke als die Anschaffung der Schiffe verwendet wurde. Eine so hohe Verwendung der Anlegergelder für so genannte Weichkosten (Zinsen, Provisionen, Vergütungen für verschiedene Dienstleistungen) hat einen entscheidenden Einfluss auf die Rentabilität einer Geldanlage.
Daher hätte hierüber sowohl im Prospekt aufgeklärt, als auch in der Beratung bei der Zeichnung darüber gesprochen werden müssen. (BGH Az.: II ZR 329/04)
Vertriebsaufwendungen: In dem Fondskonzept waren Vertriebsaufwendungen in Höhe von 24% des von den Anlegern investierten Eigenkapitals vorgesehen.
Das OLG Schleswig (Az.: 5 U 76/13) hat in einem gegen die comdirect bank AG im Zusammenhang mit der Beratung zu einem anderen MPC-Schiffsfonds geführten Rechtsstreit festgestellt, wäre über interne Vertriebskosten in dieser Höhe in der Beratung ungefragt aufzuklären gewesen. Eine solche Aufklärung ist in oft nicht erfolgt.
Falsche Angaben zu den Schiffsbetriebskosten: In der Konzeption des MPC-Fonds CPO Nordamerika-Schiffe 1 wurde mit einem jährlichen Anstieg der Schiffsbetriebskosten von 3% kalkuliert. Dieser Ansatz war unvertretbar niedrig.
Nach Studien zur Entwicklung der Schiffsbetriebskosten bei deutschen Containerschiffen sind die Betriebskosten in der Größe der Fondsschiffe zwischen 2000 und 2007 um 115% gestiegen. Dies entspricht 16,5% p.a. Darüber, wie sich die Schiffsbetriebskosten in der Vergangenheit entwickelt haben, war in den Beratungsgesprächen und im Fondsprospekt nicht die Rede.
Presse warnte vor Problemen der Handelsschifffahrt mit Containern:
In der einschlägigen Wirtschaftspresse (Frankfurter Allgemeine Zeitung, Handelsblatt, Financial Times Deutschland), die der Anlageberater nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Az.: III ZR 302/07) auzuwerten hat, gab es in den Jahren 2007 und 2008 zahlreiche Berichte, die eine negative Entwicklung der weltweiten Handelsschifffahrt, sinkende Charterraten durch Überkapazitäten, massiv gestiegene Schiffsbetriebskosten und in deren Folge auch für die Schiffsfonds aufzeigten.
Weitere Informationen zu Schiffsfonds finden Sie in dem "Praxishandbuch Schiffsfonds " der Autoren Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Karl-Heinz Steffens und Rechtsanwältin Claudia Dressler.
Schiffsfonds-Anleger des MPC Fonds CPO Nordamerika-Schiffe 1 GmbH & Co. KG, die unzureichend aufgeklärt wurden durch ihre Berater, haben gute Chancen, Schadenersatzansprüche gegen ihre Berater beziehungsweise die Gründungsgesellschafter des Fonds durchzusetzen.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit dem Jahr 1998 die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds MPC Fonds CPO Nordamerika-Schiffe beizutreten.
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf einem eventuell entstandenen Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Karl-Heinz Steffens
Dieser Text gibt den Beitrag vom 01.07.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
steff