Der HCI Shipping Select 28 investierte als Dachfonds in sechs Schiffsgesellschaften. Für fünf dieser Gesellschaften wurde inzwischen Insolvenzantrag gestellt. Anleger müssen mit hohen finanziellen Verlusten rechnen.
Für die Anleger, die sich an dem HCI Shipping Select 28 beteiligten, ging die Rechnung nicht auf. Der erst 2008 aufgelegte Dachfonds wurde schnell von der Krise der Schifffahrt erfasst. Für die Tanker Hellespont Crusader und Hellespont Commander wurden bereits 2012 Insolvenzanträge gestellt, die Frachter HR Facility und HR Frequency ereilte 2014 das gleiche Schicksal. Nun reihte sich auch der bereits 2011 verkaufte Tanker Hellespont Trustful in die Reihe der Insolvenzen ein. Das Amtsgericht Bremen eröffnete am 16. Juni 2015 das vorläufige Insolvenzverfahren über die Schiffsgesellschaft (Az.: 509 IN 15/15). Damit ist von den ehemals sechs Schiffen, in die der HCI Shipping Select 28 investierte, nur noch der Bulker „Pavian“ verblieben.
Die Anleger des Dachfonds müssen mit hohen finanziellen Verlusten bis hin zum Totalverlust der Einlage rechnen. Daher empfiehlt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Grundlage für Schadensersatzansprüche kann eine fehlerhafte Anlageberatung sein. Im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten die Anleger auch umfassend über die Risiken von Schiffsfonds informiert werden müssen. Cäsar-Preller: „Das ist aber häufig nicht geschehen. Schiffsfonds wurden erfahrungsgemäß als sehr sichere Kapitalanlagen angepriesen. Das Gegenteil ist jedoch der Fall. Das zeigen nicht nur die zahlreichen Schiffsfonds-Insolvenzen.“
Den Anlegern droht im Insolvenzfall meist der Totalverlust der Einlage. Denn sie haben mit den Fondsanteilen in der Regel unternehmerische Beteiligungen erworben. Das bedeutet naturgemäß auch ein unternehmerisches Risiko. „Darüber wurden die Anleger aber oft im Unklaren gelassen. Risiken wurden gar nicht oder nur unzureichend erwähnt. Trotz des Totalverlust-Risikos wurden Schiffsfonds auch immer wieder an sicherheitsorientierte Anleger vermittelt, die beispielsweise etwas fürs Alter auf die hohe Kante legen wollten. Bei so einer Falschberatung kann Schadensersatz geltend gemacht werden“, erklärt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.
Zudem hätten die vermittelnden Banken nach der Rechtsprechung des BGH auch ihre Rückvergütungen (Kick-Backs) offenlegen müssen. Wurden die Kick-Backs verschwiegen, rechtfertigt das ebenfalls die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen.
Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ HCI Shipping Select 28. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf einem eventuell entstandenen Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Joachim Cäsar-Preller
Dieser Text gibt den Beitrag vom 25.06. 2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
cp
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