In letzter Zeit melden sich bei dem BSZ e.V. vermehrt Anleger, die sich an den unterschiedlichsten Goldanlagen beteiligt haben und nunmehr Zweifel an der Seriosität der jeweiligen Anlage haben. Die Anbieter nutzen die Wünsche der Anleger nach einer wertstabilen Anlage gnadenlos aus sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Der Handel mit (wertlosen) Goldzertifikaten war lange Zeit nicht mehr in Erscheinung getreten, erlebt jetzt aber ein rauschendes Comeback. Die Anbieter behaupten zum Beispiel, dass sie in Auslandstresoren viele Tonnen Gold lagern. Den interessierten Anlegern an dem scheinbar todsicheren Geschäft werden dann mit der Vorlage umfangreicher Dokumente, die das Besitzrecht in Form von Goldzertifikaten beweisen sollen, die letzten Bedenken genommen.
In anderen Angeboten werden haarsträubende Märchen vom schnellen Reichtum durch eine einmalige Möglichkeit günstig an Gold zu kommen aufgetischt. Da werden zum Beispiel Prinzen und Prinzessinnen, Präsidenten exotischer Länder, Bankdirektoren usw. in das Spiel gebracht. Um den Weltmarktpreis wegen der Menge des angebotenen Goldes angeblich nicht zu erschüttern wollen die genannten Herrschaften das Gold nicht auf dem offiziellen Markt anbieten. Aus diesem Grunde hätten private Mittelsmänner nun die einmalige Möglichkeit zu unglaublich günstigen Preisen Gold zu kaufen.
Oder es wird ein risikoarmes Geschäft (Arbitrage) vorgetäuscht, welches angeblich die Preisdifferenzen verschiedener Märkte geschickt auszunützen verstehe. Die Betrüger verstehen es, ein entsprechend günstiges Angebot vorzutäuschen ohne dass der Anleger misstrauisch wird.
Die Anleger sollten aber auch auf der Hut vor betrügerischen Goldmünzen-Händlern sein. Da wird für die angebliche Lieferung der Münzen Vorkasse verlangt. Das Produkt wird aber nie geliefert. Oder die Betrüger liefern die Münzen, deren Wert ist aber oft deutlich niedriger als im Angebot angegeben. Die Betrüger bedienen sich dabei aggressiver Marketing-Taktiken, seriös daherkommender Webseiten und angeblich zeitbegrenzter limitierter Sonderangebote.
Immer wieder werden auch Anlegergelder für angeblich neue Goldminen eingesammelt. Da werden Aktien aus dem Nichts in ungeahnte Höhen getrieben um dann in das Bodenlose abzustürzen. Der Grund: Es gab keine Goldmine und es gab somit auch kein Gold!
Auch bei den seriösen Angeboten ist nicht immer alles Gold was glänzt.
So fragen sich viele Anleger von Goldsparplänen, ob sie insbesondere hohe Provisionszahlungen bzw. Einrichtungsgebühren zahlen müssen oder ob sie von dem Goldsparplan wider zurücktreten können!
In den vorgelegten Vertragunterlagen der Gold- und Silbersparkunden wurde über die Risiken nicht hinreichend aufgeklärt.
Berücksichtigt man die hohe Einrichtungsgebühr und jährlichen Depotgebühren sowie den Kaufpreisaufschlag beim Ankauf der Edelmetalle, so bleiben große Zweifel an der Sinnhaftigkeit des Euro-Umtausch-Kontos.
Dass die Gold- und Edelmetallpreise höchst spekulativ sind, dürfte vielen Anlegern unbewusst sein, die den Goldsparplan eingehen.
Hier wird mit Edelmetallen eine vermeintliche Sicherheit vorgegaukelt, die faktisch nur eingeschränkt vorhanden ist.
Problemhaft sind auch die kleine Goldbarren, die im Vergleich zu gößeren Goldbarren schlecht wegkommen.
Auch die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein hat widerholt Hinweise – so auch am 11.09.2013- zu Anlagen in physischen Edelmetallen herausgegeben. Die FMA stellt darin ein vermehrtes Auftreten von Unternehmen mit Domizil in Liechtenstein fest, die verschiedene Modelle zum Handel mit physischem Gold und anderen Edelmetallen entwickelt haben. Sie verkaufen diese Edelmetalle über das Internet oder über Vermittlerunternehmen, insbesondere im deutschsprachigen Ausland, und lagern diese anschließend in schweizerischen oder liechtensteinischen Lagerunternehmen oder Banken ein.
Text der FMA:
„Die FMA hält dazu fest, dass der Verkauf zusammen mit dem anschliessenden Verwahren der physischen Edelmetalle und das entsprechende Ausweisen der Bestände gegenüber den Anlegern grundsätzlich keine spezialgesetzlich bewilligungspflichtige Tätigkeit darstellt und somit keiner Bewilligung der FMA bedarf. Die Anbieter unterliegen daher diesbezüglich nicht der Aufsicht der FMA. Die Aufsicht der FMA über die Einhaltung des Sorgfaltspflichtrechts bleibt hiervon jedoch unberührt. Folglich haben die Anbieter die Vorgaben des Sorgfaltspflichtrechts entsprechend einzuhalten.“
„Bei zahlreichen dieser Anlagemodelle erfolgt der Verkauf von physischen Edelmetallen (einmalige Zahlung oder in Form sogenannter „Sparpläne“) ohne tatsächliche Übergabe des Edelmetalls. Die FMA macht darauf aufmerksam, dass bei allfälligen Unregelmässigkeiten seitens des Verkäufers die Herausgabe des physischen Edelmetalls durch den Anleger, allenfalls gerichtlich, durchgesetzt werden muss“.
„Falls solche Käufe getätigt werden, rät die FMA den Anlegern, die mit derartigen Angeboten verbundenen Nebenkosten (Abschluss- und Verwaltungskosten) genau zu prüfen und mit konventionellen Angeboten zu vergleichen.“ (Zitat Ende)
Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Gold“. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf einem eventuell entstandenen Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
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Bildquelle: © Thorben Wengert / pixelio.de
Dieser Text gibt den Beitrag vom 25.06.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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