LG Leipzig verurteilt Apo-Bank zur Rückabwicklung wegen IVG-Fonds Balanced Portfolio GmbH & Co. KG“.
In Sachen IVG-Fonds Euro Select Balanced Portfolio UK ist den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten Dr. Späth & Partner ein Erfolg vor dem Landgericht Leipzig gegen die Deutsche Apotheker- und Ärztebank gelungen:
In einem noch nicht rechtskräftigen Urteil vom 12.06.2015 mit dem Az. 04 O 3757/13 hat das Landgericht Leipzig die Deutsche Apotheker- und Ärztebank zur Zahlung an die dortige Klägerin in Höhe von 53.562,02,- € nebst Zinsen und außergerichtlicher Kosten verurteilt, Zug um Zug gegen Rückübertragung der Fondsbeteiligung „IVG EuroSelect Balanced Portfolio GmbH & Co. KG auf die Beklagte. Das Urteil des LG Leipzig ist noch nicht rechtskräftig.
Verurteilt wurde die Apo-Bank wegen der Nichtaufklärung über die von ihr erhaltenen Rückvergütungen, sog. „Kick-backs“.
BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr .Walter Späth, der das Urteil erstritten hat, hierzu: „Wir freuen uns diesen erneuten Erfolg für die von uns vertretene Anlegerin. Es zeigt sich, dass die Nichtaufklärung über die sog. „Kick-backs“ den Anlegern oftmals gute Schadensersatzchancen gegen die vermittelnden Banken eröffnet.“
Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte vertreten bereits mehrere hundert IVG-Fonds-Anleger, viele Fälle konnten bereits erfolgreich durch positives Urteil oder Vergleich beendet werden.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit dem Jahr 1998 die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft IVG-Fonds EuroSelect beizutreten.
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf einem eventuell entstandenen Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
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Telefon: 06071-9816810
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth
Dieser Text gibt den Beitrag vom 18.06.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
drspä
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