Freitag, Juni 26, 2015

S&K: Prozessauftakt noch in diesem Jahr – Chancen für die Anleger

Der Prozess gegen die Beschuldigten im S&K-Skandal könnte noch in diesem Jahr beginnen, so der Sprecher des Landgerichts Frankfurt a.M. Ein schnelles Urteil ist aber wohl nicht zu erwarten. Denn alleine die Anklageschrift ist über 3000 Seiten dick – und rund 1700 Seiten davon sollen tatsächlich verlesen werden, berichtet die Frankfurter Rundschau.

„Alle Beteiligten müssen sich also auf ein langes Verfahren einstellen. Trotzdem ist es gut, dass es voraussichtlich noch im Herbst losgeht“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Sieben Angeklagte, unter ihnen die beiden ehemaligen S&K-Geschäftsführer, werden sich dann wegen des Verdachts auf gewerbs- und bandenmäßigen Betrug sowie der Untreue verantworten müssen. Mit Hilfe eines ausgeklügelten Schneeballsystems sollen sie Anleger betrogen haben. Der Schaden soll bei rund 240 Millionen Euro liegen. Nachdem das Ganze im Februar 2013 aufgeflogen war, mussten etliche Unternehmen und Fondsgesellschaften rund um die S&K-Gruppe Insolvenz anmelden. Anleger verloren viel Geld.

„Die betroffenen Anleger sollten nicht auf den Ausgang des Prozesses warten, sondern jetzt aktiv werden und Schadensersatzansprüche geltend machen. Bis zu einem Urteil könnten diese schon verjährt sein“, empfiehlt der Anwalt. Im Laufe der Ermittlungen konnten Vermögenswerte sichergestellt werden und auch die Anzeichen, dass die Vermittler der S&K-Produkte in Anspruch genommen werden können, verdichten sich. „Sie sind verpflichtet, die Anlagekonzepte auf ihre Schlüssigkeit zu überprüfen, um die Anleger dann auch sachkundig beraten zu können“, erklärt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Zumindest beim Fonds Deutsche S&K Sachwerte Nr. 2 GmbH & Co. KG haben verschiedene Gerichte inzwischen festgestellt, dass das Fondskonzept nicht schlüssig war. „Das hätte nach einer Prüfung auch den Vermittlern auffallen müssen – und dann hätten sie die Fondsbeteiligungen erst gar nicht vermitteln dürfen. Insofern können sich Schadensersatzansprüche auch gegen sie richten“, so der Fachanwalt. 

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft S & K-Gruppe. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.
 
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf einem eventuell entstandenen Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!
 
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
 
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu      
                  
Direkter Link zum Kontaktformular
  
Bildquelle: © Thorben Wengert / pixelio.de 
 
Dieser Text gibt den Beitrag vom 26.06.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

cp

Keine Kommentare: