Der BSZ startete im März 2014 mit dem „BSZ Premium“ und bot damit Anlegern einen besonderen Service, die Geldbeträge ab 100.000,00 € investiert hatten. Zeit, eine erste Zwischenbilanz zu ziehen:
Die Resonanz auf das BSZ Premium war überraschend positiv. Besonders erfreulich ist vor allem, dass bislang in allen Fällen, die der BSZ mit begleiten konnte, von den Rechtsanwaltskanzleien, die speziell für diese Fälle vom BSZ ausgewählt wurden, sehr gute bis hervorragende Erfolge erzielt wurden. Dementsprechend zeigt sich der Vorstand des BSZ, Herr Roosen, sehr zufrieden:
„Wir wussten am Anfang nicht, ob das BSZ Premium überhaupt angenommen wird. Wir sind selbst überrascht von der relativ hohen Resonanz und freuen uns natürlich sehr, dass es uns gelungen ist, durch die richtige Auswahl der Rechtsanwälte den betroffenen Anlegern zu finanziell sehr guten Erfolgen zu verhelfen. Da viele Rechtsschutzversicherungen heute die klassischen Kapitalanlagen nicht mehr abdecken, bedarf es umso mehr einer qualifizierten rechtlichen Vertretung.“
Der BSZ wird das BSZ Premium Paket künftig in veränderter Form anbieten, um dieses einem noch breiteren Publikum anbieten zu können. Sie können Kapitalanleger künftig schon ab einer Investitionssumme von 20.000,00 € die Möglichkeit wahrnehmen, das BSZ Premium Paket in Anspruch zu nehmen. Für diejenigen, die sich dafür interessieren, wird der BSZ künftig einen Förderbeitrag in Höhe von mindestens 300,00 € veranschlagen. Fördermitglieder des BSZ können diesen Service dann kostenlos in Anspruch nehmen.
Wichtig ist dem Vorstand des BSZ, Herrn Roosen, dass die hohe Qualität der Bearbeitung durch die vom BSZ ausgewählten Rechtsanwälte erhalten bleibt: „Wir setzen beim BSZ Premium nicht auf Masse, sondern auf individuelle Bearbeitung durch die von uns empfohlenen Rechtsanwälte. Daher wird es auch dabei verbleiben, dass die vom BSZ ausgesuchten Rechtsanwälte nicht kostenlos arbeiten. Qualität hat seinen Preis, und die Erfolge zeigen, dass sich das am Ende für unsere Mitglieder auszahlt. Denn wer hat schon etwas davon, wenn er sich „billig“ rechtlich vertreten lässt, am Ende aber keinen wirtschaftlichen Erfolg hat und damit dann noch drauf zahlt. Das ist nicht im Sinne des BSZ Premium. Bei gerichtlichen Erfolgen muss nämlich der Gegner die Kosten tragen, und deshalb ist es so wichtig, den richtigen Anwalt zu haben. Damit sind die Erfolgsaussichten einfach viel höher“
Anleger, die sich für das BSZ Premium Paket interessieren, können weitere Informationen kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V.anfordern.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.rechts-asse.de
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Foto: Logo BSZ e.V.
Dieser Text gibt den Beitrag vom 29.06. 2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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