Samstag, September 20, 2014

Schrottimmobilien/Notare haften

Der BSZ hatte in der Vergangenheit des Öfteren von sogenannten Schrottimmobilienfällen und die Erfolgsaussichten bezüglich der Inanspruchnahme von beteiligten Notaren berichtet.


Hintergrund waren in den letzten Jahren zahlreiche Entscheidungen von Oberlandesgerichten und im letzten Jahr auch vom Bundesgerichtshof.

Das OLG Celle z. B. hatte einen Notar zur Leistung von Schadenersatz Zug um Zug gegen Übertragung einer Eigentumswohnung verurteilt, da dieser nach Ablauf überlangen Bindungsfrist das Angebot vom Erwerber noch angenommen hatte. Vorgeschichte war, dass im Rahmen des Kaufangebotes der Erwerber eine überlange Bindungsfrist vereinbart war oder aber, so andere Entscheidungen, eine sogenannte Fortgeltungsklausel.

Wird eine überlange Bindungsfrist vereinbart, ist diese gemäß dem Recht der allgemeinen Geschäftsbedingungen (§§ 307 ff. BGB) gegenüber einem Verbraucher unwirksam. Ist dies der Fall, greift die Rechtsprechung darauf zurück, dass es eine gesetzliche Regelung in § 147 BGB gibt, wonach in der Regel damit zu rechnen ist, dass ein notarielles Kaufangebot von Verbrauchern innerhalb von vier Wochen angenommen wird.

Sollte die Finanzierung nicht gesichert sein, kann ein Angebot auch innerhalb von maximal sechs Wochen, so der BGH, unter Angabe dieser Gründe angenommen werden. Ist die Bindungsfrist, in welcher das Angebot nicht widerrufen werden kann oder man sich nicht vom Vertrag lösen kann, länger ist sie unwirksam. Wird das Angebot dann nicht innerhalb der vier Wochen angenommen, liegt mit einer verspäteten Annahme kein wirksamer Abschluss eines notariellen Kaufvertrages vor. Die Annahme des Angebotes stellt vielmehr ein neues Angebot dar, welches die Erwerber in diesem Fall vom OLG Celle aber nicht angenommen haben. Hierauf hätte der Notar, d. h. auf das neue Angebot, hinweisen müssen. Er haftete danach auf Schadenersatz.

In einem weiteren Fall aus dem Jahre 2013/2014 hatte der BGH entschieden, dass bei Nichteinhaltung der Vorgabe aus § 17 Abs. 2a BeurkG ein Notar ebenfalls haftet, wenn er die Beurkundung durchführt. § 17 Abs. 2a BeurkG sieht vor, dass Erwerben vor Kauf einer Immobilie eine notarielle Urkunde mindestens 14 Tage vor dem Erwerb im Entwurf zur Verfügung gestellt werden muss.

Zahlreiche Gerichte lassen es nicht ausreichen, wenn der Entwurf der notariellen Urkunde in Prospekten als Muster abgedruckt ist, von Vertriebsleuten übergeben wurde oder sonst nicht klargestellt ist, ob die Urkunde im Entwurf 14 Tage vorher übergeben wurde.

Zahlreiche Notare sind in der Praxis dazu übergegangen, in den notariellen Urkunden aufzunehmen, dass die heutige Beurkundung ausdrücklich auf Wunsch der Erwerber stattfindet. So wurden z. B. Klauseln in die Urkunde aufgenommen, wonach die ,,heutige Beurkundung auf ihren ausdrücklichen Wunsch hin erfolgt". Ergänzend hierzu finden sich in einigen notariellen Urkunden auch noch ergänzende Klauseln, wonach die Käufer bestätigten, dass sie ,,ausreichend Gelegenheit" hatten sich mit den Inhalt der Urkunde auseinanderzusetzen.

Hat ein Notar bedenken, dass die 14-tägige Frist, d. h. die Übergabe des Entwurfs der Kaufurkunde, nicht eingehalten ist, darf er schlichtweg nicht beurkunden. Er muss die Beurkundung ablehnen! Unerheblich ist, ob die Beurkundung auf Wunsch der Kunden stattfinden soll, was im Übrigen in der Regel nie der Fall war. Des Weiteren besagen diese ergänzenden Klauseln in den notariellen Urkunden nichts darüber, ob tatsächlich 14 Tage vor Beurkundung eine Entwurfsurkunde übergeben wurde.

Der BGH und nunmehr das Landgericht Frankfurt, haben ausdrücklich festgestellt, dass die 14-tägige Frist nicht zur Disposition der Parteien steht. Vielmehr hat das Landgericht Frankfurt zu treffenderweise darauf abgestellt, dass bereits die Aufnahme mehrerer Klauseln im Hinblick auf die Belehrung gemäß § 17 Abs. 2a BeurkG belege, dass der Notar erhebliche Zweifel daran hatte, dass diese Frist eingehalten ist. Andernfalls würde eine einfache und nicht hervorgehobene Belehrung in einem Notarvertrag ausreichen.

Aufgrund dieser für Schrottimmobilienerwerber positiven Rechtsprechung hat der BSZ e. V. daher die Interessengemeinschaft ,,Schrottimmobilien/Haftung der Notare" gegründet.
Es bestehen gute Gründe, der Interessengemeinschaft beizutreten, da die Haftung der Notare oftmals neben einer möglicherweise Inanspruchnahme der Banken, die einzige Möglichkeit ist, eine Rückabwicklung noch zu erreichen. Sollten Sie daher betroffen sein, raten wir an, ihren Fall durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalrecht überprüfen zu lassen.

Fazit des BSZ e.V.:
Wehren Sie sich, damit Sie nicht zum Opfer werden! Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu Haben, Schadenersatz zu bekommen!

Der BSZ e.V. hilft betroffenen Anlegern gerne! Schnell, Diskret, Professionell!
Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. Nur so ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeitet können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen. Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet

Eine objektive Einschätzung ist nur mit einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht möglich. Lassen Sie sich beraten!  Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vermitteln Ihnen die BSZ e.V. Interessengemeinschaften entsprechende Anwälte. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schrottimmobilien/Haftung der Notare" anzuschließen.

Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht - Was man aus dem Arztrecht schon häufig kennt sollte man im Bank- und Kapitalmarktrecht auch nutzen. Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht durch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Ein altbekannter Spruch lautet: "Zwei Juristen, drei Meinungen." Für das Bank- und Kapitalmarktrecht gilt diese Weisheit aufgrund der Vielschichtigkeit und starken Entwicklung des Rechtsgebiets umso mehr. Ausgesuchte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien bieten Mandanten, die sich bereits in einem bestehenden Mandatsverhältnis befinden, eine Zweitmeinung zu ihrem Rechtsfall oder ihrem Problem an. Der BSZ e.V. hat daher eine Interessengemeinschaft ,,Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht" ins Leben gerufen. Interessierte Anleger können sich für weitere Informationen gerne dieser Interessengemeinschaft anschließen.

Weitere Informationen
können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu    

Direkter Link zum Kontaktformular:

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Adrian Wegel 

Dieser Text gibt den Beitrag vom 20.09.2014 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
aw

Ultrasonic: 100 Mio. weg, Insolvenz droht! BSZ e.V. gründet Anlegergemeinschaft

Chefs machen sich mit bis zu 100 Mio. EUR aus dem Staub! Insolvenz droht! Anleger in großer Sorge! BSZ e.V. ruft Interessengemeinschaft ins Leben!


Ein Skandal der besonders dreisten Art hat sich in diesen Tagen bei dem an der Frankfurter Börse notierten chinesischen Unternehmen Ultrasonic ereignet: Seit dem Wochenende sind offensichtlich die beiden Chefs der Firma Qingyong Wu und Minghong Wu abgetaucht und mit ihnen ein Großteil der liquiden Mittel des Unternehmens.

Medienberichten der letzten Tage zufolge könnte es sich dabei um einen Betrag in Höhe von bis zu 100 Mio. EUR gehandelt haben. Der ganz überwiegende Teil der liquiden Mittel soll vor der Flucht der beiden Vorstände von Hongkong nach China transferiert worden sein, so hatte das Unternehmen mitgeteilt, geblieben soll nur noch ein sechsstelliger Betrag sein.

Erst Anfang August hatte sich Ultrasonic diesen Kreditrahmen gesichert, der offiziell für Expansionspläne verwendet werden sollte. Ultrasonic hat nun offensichtlich ernsthafte finanzielle Probleme, und versucht, wie das Unternehmen erklärt hat, zu eruieren, ob mögliche insolvenzrechtliche Konsequenzen für die Ultrasonic AG abgewendet werden könnten.

Der BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth, MSc, ist ,,sprachlos ob dieser offensichtlichen Dreistigkeit und des Umfangs des zu vermutenden Schadens" und ist der Ansicht, dass ,,zu prüfen sein wird, ob und ggf. welche Kontrollmechanismen hier versagt haben könnten."

Die Aktionäre der Firma sind jedenfalls in großer Sorge, der Aktienkurs war in dieser Woche bereits von 7 auf unter 2 Euro eingebrochen.

Es ist nicht der erste Fall eines chinesischen Unternehmens, bei dem es zu Unregelmäßigkeiten gekommen ist. Auch bei der Fa. Youbisheng Green Paper war der Chef im Juli plötzlich verschwunden, das Unternehmen musste inzwischen Insolvenz anmelden.

Die aktuellen Vorkommnisse haben den BSZ e.V. inzwischen dazu bewogen, eine Interessengemeinschaft ,,Ultrasonic" ins Leben zu rufen, der sich betroffene Anleger anschließen können.

Fazit des BSZ e.V.:
Wehren Sie sich, damit Sie nicht zum Opfer werden! Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu Haben, Schadenersatz zu bekommen!

Der BSZ e.V. hilft betroffenen Anlegern gerne! Schnell, Diskret, Professionell!
Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. Nur so ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeitet können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen. Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet

Eine objektive Einschätzung ist nur mit einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht möglich. Lassen Sie sich beraten!  Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vermitteln Ihnen die BSZ e.V. Interessengemeinschaften entsprechende Anwälte. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Ultrasonic anzuschließen.

Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht - Was man aus dem Arztrecht schon häufig kennt sollte man im Bank- und Kapitalmarktrecht auch nutzen. Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht durch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Ein altbekannter Spruch lautet: "Zwei Juristen, drei Meinungen." Für das Bank- und Kapitalmarktrecht gilt diese Weisheit aufgrund der Vielschichtigkeit und starken Entwicklung des Rechtsgebiets umso mehr. Ausgesuchte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien bieten Mandanten, die sich bereits in einem bestehenden Mandatsverhältnis befinden, eine Zweitmeinung zu ihrem Rechtsfall oder ihrem Problem an. Der BSZ e.V. hat daher eine Interessengemeinschaft ,,Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht" ins Leben gerufen. Interessierte Anleger können sich für weitere Informationen gerne dieser Interessengemeinschaft anschließen.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu   

Direkter Link zum Kontaktformular:

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth 

Dieser Text gibt den Beitrag vom 20.09.2014 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

drwsp

DEIKON-Anleihen: Achtung: Es droht Verjährung! Klagen vor dem OLG.

Chancen der von den BSZ e.V.-Kanzleien Dr. Späth & Partner sowie Keitel & Keitel vertretenen DEIKON-Anleger auf Rückabwicklung verbessern sich weiter!  Achtung: Es droht Verjährung zum Jahresende 2014!


Die BSZ e.V.-Vertrauenskanzleien Dr. Späth & Partner und Keitel & Keitel hatten seit dem Jahr 2011 diverse Klagen für geschädigte Anleger der DEIKON-Anleihen WKN A0JQAG und WKN A0KAHLvor dem Landgericht Düsseldorf eingereicht. Zugleich lassen sich zahlreiche Deikon-Anleger bereits aussergerichtlich von den Kanzleien vertreten und haben diese mit der Geltendmachung ihrer Schadensersatzansprüche beauftragt.

In Anspruch genommen wurde der Sicherheitentreuhänder, eine renommierte Anwaltskanzlei. Dieser hat nach Ansicht von Dr. Späth & Partner und Keitel & Keitel seine vertraglichen Pflichten nicht ausreichend wahrgenommen; In den eingereichten Klagen  wurde Rückerstattung des investierten Betrages  Zug um Zug gegen Übertragung der Anleihen geltend gemacht.

Nachdem das Landgericht Düsseldorf diverse Klagen  zunächst abgewiesen hatte und der 14. Zivilsenat des OLG Düsseldorf inzwischen drei Berufungen der dortigen (Berufungs-)Kläger durch sog. 522er-ZPO-Beschluss zurück gewiesen hatte, laufen bereits Nichtzulassungsbeschwerden vor dem BGH. Zugleich  hat der 6. Zivilsenat des OLG Düsseldorf in einem von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth von Dr. Späth & Partner in enger Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt Keitel von Keitel & Keitel Rechtsanwälte betreuten Verfahren in einem Urteil vom 26.06.2014 die Sicherheitentreuhänderin der 2. und 3. Anleihe, eine renommierte, international tätige Rechtsanwaltskanzlei, zum überwiegenden Schadensersatz an den dortigen Anleger verurteilt, worüber der BSZ e.V. bereits berichtete.

Von dem geltend gemachten Schaden in Höhe von 45.443,75,- EUR muss der Sicherheitentreuhänder dem dortigen Anleger einen Betrag in Höhe von 33.973,36,- EUR zzgl. entstandener anteiliger außergerichtlicher Anwaltskosten ersetzen, Zug um Zug gegen Rückübertragung der Anleihen des Anlegers.  Auch insoweit wurde vom Sicherheitentreuhänder bereits beim BGH Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt.

Inzwischen fand auch vor wenigen Tagen, am 12.09.2014, vor dem 16. Zivilsenat des OLG Düsseldorf ein Termin zur mündlichen Verhandlung in einem weiteren Verfahren statt. Auch der 16. Zivilsenat des Oberlandesgerichts hat bereits in dem Termin zur mündlichen Verhandlung mitgeteilt, dass er nach dem derzeitigen Stand eine Haftung des Sicherheitentreuhänders bejahen würde  Ein Verkündungstermin  ist Mitte Oktober 2014 zu erwarten.

Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte Dr. Späth und Keitel hierzu: ,,Wir freuen uns, dass die Chancen der DEIKON-Anleger auf Schadensersatz offensichtlich steigen. Ein weiterer Senat des OLG Düsseldorf Senat sieht eindeutige Pflichtverletzungen der Sicherheitentreuhänderin. "

Doch Achtung, es droht Verjährung: Ansprüche gegen den Sicherheitentreuhänder drohen 3 Jahre ab Kenntnis bzw. grob fahrlässiger Unkenntnis (§§ 195, 199 BGB) zum Jahresende zu verjähren. Ab wann diese Kenntnis bzw. grob fahrlässige Unkenntnis beim Anleger vorhanden war, ist zwar nicht sicher, jedoch Dr. Späth hierzu: ,,Wir haben hier im Jahr 2011 die ersten Klagen gegen den Sicherheitentreuhänder eingereicht. Meiner Ansicht nach ist die Gefahr somit vorhanden, dass ein Gericht sich auf den Standpunkt stellen könnte, dass ein Anleger bereits im Jahr 2011 diese Kenntnis hatte -oder grob fahrlässige Unkenntnis vorlag- und somit zum Jahresende 2014 Verjährung einzutreten droht".

Eile ist somit geboten, Anleger, die hier noch gegen den Sicherheitentreuhänder vorgehen wollen, sollten dies also umgehend noch in diesem Jahr umsetzen.

Fazit des BSZ e.V.:

Wehren Sie sich, damit Sie nicht zum Opfer werden! Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu Haben, Schadenersatz zu bekommen!

Der BSZ e.V. hilft betroffenen Anlegern gerne! Schnell, Diskret, Professionell!
Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. Nur so ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeitet können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen. Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet

Eine objektive Einschätzung ist nur mit einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht möglich. Lassen Sie sich beraten!  Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vermitteln Ihnen die BSZ e.V. Interessengemeinschaften entsprechende Anwälte. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Deikon anzuschließen.

Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht - Was man aus dem Arztrecht schon häufig kennt sollte man im Bank- und Kapitalmarktrecht auch nutzen. Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht durch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Ein altbekannter Spruch lautet: "Zwei Juristen, drei Meinungen." Für das Bank- und Kapitalmarktrecht gilt diese Weisheit aufgrund der Vielschichtigkeit und starken Entwicklung des Rechtsgebiets umso mehr. Ausgesuchte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien bieten Mandanten, die sich bereits in einem bestehenden Mandatsverhältnis befinden, eine Zweitmeinung zu ihrem Rechtsfall oder ihrem Problem an. Der BSZ e.V. hat daher eine Interessengemeinschaft ,,Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht" ins Leben gerufen. Interessierte Anleger können sich für weitere Informationen gerne dieser Interessengemeinschaft anschließen.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu  

Direkter Link zum Kontaktformular:

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth

Dieser Text gibt den Beitrag vom 20.09.2014 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

drwspä

Freitag, September 19, 2014

MONTRANUS Medienfonds: Anleger einer BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei erhalten ihr Geld zurück

Die Entscheidungen von zahlreichen Land- und Oberlandesgerichten geben Anlegern von MONTRANUS Medienfonds Recht: Nach Widerruf ihrer ,,Beteiligungen" erhalten Anleger ihr Geld zurück.



Appell der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte
Wer nichts unternimmt, verschenkt Geld. Für alle Anleger, die bisher untätig geblieben sind, ist es an der Zeit, die Initiative zu ergreifen. Machen Sie Ihre durch zahlreiche Urteile belegten Rechte und Ansprüche geltend.

Der Weg


Bereits 2009 stellten die Anwälte fest, dass die Widerrufsbelehrungen zur Anteilsfinanzierung der Beteiligungen am MONTRANUS Medienfonds Fehler aufweisen. Für die Mandanten der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Johst Richter haben die Anwälte deshalb den Widerruf ihrer auf Abschluss der Anteilsfinanzierung gerichteten Willenserklärungen gegenüber der HELABA Dublin erklärt und die Bank aufgefordert, ihren Mandanten ihre Einlagen zu erstatten.

Die Erfolge dieser BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei

"Unser Vorgehen führte bisher stets zum Erfolg. Über 100 land- und oberlandesgerichtliche Verfahren im gesamten Bundesgebiet, davon auch drei vor dem Bundesgerichtshof, haben wir erfolgreich zum Abschluss gebracht. Insbesondere konnten wir vor dem Oberlandesgericht München und dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main positive und rechtskräftige Urteile erstreiten."

Die Empfehlung dieser BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei

"Wir empfehlen jedem Anleger der MONTRANUS Medienfonds sich über seine Rechte zu informieren. Tun Sie dies aber lieber heute als morgen. Aufgrund des Einwands der Verwirkung könnte sich ein zu langes Zuwarten nachteilig auswirken. Der mit Ihrer Interessenvertretung verbundene Aufwand ist für Sie in der Regel gering."

Der BSZ e.V. hat die BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin Anja Richter gebeten hier die von Anlegern am häufigsten gestellten Fragen zu beantworten:

1. Stimmt es, dass meine Beteiligung am Montranus Medienfonds zum Teil fremdfinanziert ist? Wieso ist mir dies über die Jahre nicht aufgefallen?

Ja, das ist richtig. Die Beteiligung wurde bei jedem Anleger ca. zur Hälfte der zu erbringenden Einlage obligatorisch von der Helaba Dublin finanziert. Viele Anleger wissen nicht, dass sie ein Darlehen zur Fremdfinanzierung aufgenommen haben. Die Raten auf Zinsen und Tilgung wurden direkt von den Fondsgesellschaften bezahlt, ohne dass hierüber die Anleger in Kenntnis gesetzt wurden.

2. Ist es richtig, dass ich meine ,,Beteiligung" auch heute noch widerrufen kann?

Ja, das ist richtig. Das Widerrufsrecht besteht gegenüber der Helaba Dublin. Sie hat Ihnen keine Widerrufsbelehrung erteilt, die den gesetzlichen Voraussetzungen entspricht.

3. Was ist die Rechtsfolge eines Widerrufs?

Rechtsfolge des Widerrufs ist, dass Sie Ihr Eigenkapital abzüglich bis heute erlangter Ausschüttungen zurückverlangen können und der Helaba Dublin aus dem Darlehen, soweit dieses noch nicht vollständig getilgt wurde, nichts mehr schulden.

4. Welche Schritte muss ich unternehmen, um meine Rechte zu wahren?

Dringend erforderlich ist es, dass Sie so schnell wie möglich den Widerruf erklären lassen. Lassen Sie sich hierbei von einer auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei vertreten.

5. Ich habe bislang noch nichts unternommen. Ist Eile geboten?

Als Anleger des Medienfonds Montranus II, bei welchem das Darlehen bereits zurückbezahlt ist, sollten Sie jetzt handeln. Andernfalls könnten Ihre Rechte bei längerem Zuwarten verwirkt sein. Bei Montranus I muss im Einzelfall abgewogen werden, ob ein rechtliches Vorgehen noch Sinn macht. Der Fonds hat das Darlehen schon seit längerer Zeit zurückbezahlt.

6. Ich habe bereits viele Schreiben von Rechtsanwaltskanzleien und Verbrauchervereinen bekommen, welche mit außergerichtlichen Erfolgen werben. Stimmt das?

Uns ist kein Fall bekannt, in welchem sich die Helaba Dublin außergerichtlich verglichen hat.

7. Was kostet mich ein Prozess?

Die Kosten und Gebühren eines Prozesses bestimmen sich nach dem zugrunde liegenden Streitwert anhand des GVG und des RVG. Gerne legen wir Ihnen nach Mitteilung Ihrer Beteiligungshöhe die Kosten und Gebühren näher dar.

8. Ich habe eine Rechtschutzversicherung. Übernimmt diese die Kosten?

Ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt, hängt davon ab, welche Versicherungsbedingungen Sie mit ihr vereinbart haben. Grundsätzlich gilt: je älter Ihr Versicherungsvertrag ist, umso höher sind Ihre Chancen, dass Ihr Versicherungsfall vom Versicherungsschutz umfasst ist. Gerne bemühen wir uns für Sie um eine Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung. Hierfür benötigen wir neben einer Kopie der Beitrittserklärung den Name der Versicherungsgesellschaft sowie Ihre Versicherungsvertragsnummer.
9. Welches Gericht ist für mich zuständig?

Rufen Sie uns an, dann können wir Ihnen sofort mitteilen, welches Gericht für Sie zuständig ist.

10. Können Sie mich auch vertreten, wenn ich nicht in Stuttgart und Umgebung wohne?

Wir vertreten Anleger seit vielen Jahren deutschlandweit.

11. Haben andere Anleger schon Recht bekommen?

Über 100 Anlegern konnten wir zu ihrem Recht (und Geld) verhelfen.

12. Gibt es eine Garantie, dass ich mein Geld wieder bekomme?

Eine Garantie kann es bei einem Gerichtsverfahren nicht geben. Wir können Ihnen deshalb nicht zusichern, dass unsere Tätigkeit für Sie Erfolg hat. Aufgrund der eindeutigen Rechtslage, die in letzten Jahren durch zahlreiche Urteile belegt wurde, bestehen weit überdurchschnittlich gute Erfolgsaussichten.

13. Welche Gerichte haben schon zugunsten von Anlegern entschieden?

Wir haben deutschlandweit zahlreiche Prozesse mit positivem Ausgang geführt. Wir teilen Ihnen gerne mit, ob unter den von uns geführten Verfahren eines ist, dessen Gericht auch für Ihren Rechtsstreit zuständig wäre.

14. Welche Erfahrungen können Sie aufweisen?

Wir haben bisher mehr als 200 Montranusanleger vertreten und hierzu deutschlandweit über 100 Prozesse rechtskräftig abgeschlossen. Drei der von uns geführten Verfahren waren beim Bundesgerichtshof anhängig. Der Senat äußerte sich im Sinne der Anleger zur Rechtslage. Eine schriftliche Entscheidung wurde bislang durch die Bank bewusst vermieden.

15. Ich habe noch weitere Fonds, welche ich (zum Teil) finanziert habe. Kann ich dort auch den Widerruf erklären?

Das hängt von der erteilten Widerrufsbelehrung sowie der zeitlichen Einordnung der Verträge ab.

Der aktuelle BSZ e.V. Tipp:
Nach dem heutigen Stand der Rechtsprechung dürfte es kaum noch Kunden beratender Banken geben, die sich gefallen lassen müssten, an erfolglosen Fondsbeteiligungen festgehalten zu werden. Mit kundiger rechtsanwaltlicher Hilfe bieten sich Erfolg versprechende Möglichkeiten, Schadensersatzansprüche umzusetzen. Das betrifft nicht nur aktuelle Fonds, sondern auch Vorgänge, die Jahre zurückreichen. In der überwiegenden Zahl solcher Fälle werden an beratende Banken Rückvergütungen geflossen sein. Das führt grundsätzlich zu einer Haftung von Kreditinstituten, die sich an, wie es der Bundesgerichtshof formuliert, fragwürdigen Vereinbarungen hinter dem Rücken ihrer Kundschaft beteiligt haben.

Fazit des BSZ e.V.:
Wehren Sie sich, damit Sie nicht zum Opfer werden! Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu Haben, Schadenersatz zu bekommen!

Der BSZ e.V. hilft betroffenen Anlegern gerne! Schnell, Diskret, Professionell!
Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. Nur so ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeitet können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen. Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet

Eine objektive Einschätzung ist nur mit einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht möglich. Lassen Sie sich beraten!  Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vermitteln Ihnen die BSZ e.V. Interessengemeinschaften entsprechende Anwälte. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft MONTRANUS Medienfonds anzuschließen.

Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht - Was man aus dem Arztrecht schon häufig kennt sollte man im Bank- und Kapitalmarktrecht auch nutzen. Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht durch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Ein altbekannter Spruch lautet: "Zwei Juristen, drei Meinungen." Für das Bank- und Kapitalmarktrecht gilt diese Weisheit aufgrund der Vielschichtigkeit und starken Entwicklung des Rechtsgebiets umso mehr. Ausgesuchte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien bieten Mandanten, die sich bereits in einem bestehenden Mandatsverhältnis befinden, eine Zweitmeinung zu ihrem Rechtsfall oder ihrem Problem an. Der BSZ e.V. hat daher eine Interessengemeinschaft ,,Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht" ins Leben gerufen. Interessierte Anleger können sich für weitere Informationen gerne dieser Interessengemeinschaft anschließen.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu 

Direkter Link zum Kontaktformular:

Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Anja Richter

Dieser Text gibt den Beitrag vom 19.09.2014 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

jori

Mifa: Minus beträgt mehrere Millionen Euro

Der Fahrradhersteller Mifa legte jetzt die Zahlen für 2013 vor. Demnach machte das angeschlagene Unternehmen im vergangenen Jahr einen Verlust von rund 13 Millionen Euro.


Im Frühling waren Fehler in der Bilanzbuchführung aufgetaucht. Nach den korrigierten Zahlen betrug der Verlust in 2012 mehr als 9 Millionen Euro, nachdem zuvor ein Minus von rund einer Million Euro veröffentlicht wurde.

Auch für das laufende Geschäftsjahr rechnet Mifa mit Verlusten. Bei dem Fahrradbauer soll künftig ein ausländischer Großinvestor die Mehrheit übernehmen. ,,Die jetzt präsentierten Zahlen machen Mifa nicht unbedingt zu einer attraktiven Braut", sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Inwiefern sich die Zahlen auf den Einstieg des Investors und die damit geplanten Einschnitte bei den Anleihegläubigern und Aktionären auswirken, sei ungewiss.

,,Sicher scheint aber, dass die Anleihegläubiger finanzielle Verluste hinnehmen müssen", so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt. Denn das derzeitige Sanierungskonzept sieht offenbar vor, dass die Anleihe-Gläubiger auf etwa 60 Prozent ihrer Forderungen verzichten sollen und sich die Laufzeit der Anleihe um drei Jahre bis 2021 verlängert. Außerdem sollen die Anleihen auch nur noch mit einem statt wie bisher 7,5 Prozent verzinst werden. Im Gegenzug sollen die Anleihe-Gläubiger zehn Prozent der Aktien erhalten. Aktionäre und Anleihe-Gläubiger müssen dem Plan allerdings noch zustimmen.

Cäsar-Preller: ,,Die Entscheidung will gut überlegt sein, die Folgen können drastisch sein - und ein Prozent Zinsen sind nun wirklich nicht viel. Lukrativer könnte es sein, Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen." Zumal die Staatsanwaltschaft inzwischen Ermittlungen wegen möglicher Verstöße gegen das Aktiengesetz und weiterer Straftaten eingeleitet hat. Geprüft werde auch, ob ein Betrug zum Schaden der Anleger vorliegt. ,,Sollten die Zahlen im Emissionsprospekt schon falsch gewesen sein, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Das gilt auch, wenn die Anleger falsch beraten wurden und nicht über die Risiken aufgeklärt wurden", so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Fazit des BSZ e.V.:
Wehren Sie sich, damit Sie nicht zum Opfer werden! Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu Haben, Schadenersatz zu bekommen!

Der BSZ e.V. hilft betroffenen Anlegern gerne! Schnell, Diskret, Professionell!
Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. Nur so ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeitet können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen. Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet

Eine objektive Einschätzung ist nur mit einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht möglich. Lassen Sie sich beraten!  Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vermitteln Ihnen die BSZ e.V. Interessengemeinschaften entsprechende Anwälte. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG   anzuschließen.

Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht - Was man aus dem Arztrecht schon häufig kennt sollte man im Bank- und Kapitalmarktrecht auch nutzen. Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht durch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Ein altbekannter Spruch lautet: "Zwei Juristen, drei Meinungen." Für das Bank- und Kapitalmarktrecht gilt diese Weisheit aufgrund der Vielschichtigkeit und starken Entwicklung des Rechtsgebiets umso mehr. Ausgesuchte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien bieten Mandanten, die sich bereits in einem bestehenden Mandatsverhältnis befinden, eine Zweitmeinung zu ihrem Rechtsfall oder ihrem Problem an. Der BSZ e.V. hat daher eine Interessengemeinschaft ,,Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht" ins Leben gerufen. Interessierte Anleger können sich für weitere Informationen gerne dieser Interessengemeinschaft anschließen.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu 

Direkter Link zum Kontaktformular:


Bildquelle: ©GilaHanssen/pixelio.de 
Dieser Text gibt den Beitrag vom 19.09.2014 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
cp

Donnerstag, September 18, 2014

Schrottimmobilien: Vorsicht, nicht alles was glänzt, ist Gold.

Die Zinsen sind niedrig, der Immobilienmarkt boomt. Was läge näher, als selbst in feste Werte zu investieren? Doch Vorsicht, nicht alles was glänzt, ist Gold.


Historie

Die erste ,,Schrottimmobilienwelle" hatte nach der Wiedervereinigung Anfang der 90er Jahre ihren Höhepunkt. Sie brachte zahlreiche Käufer an den Rand des Ruins. Bauherren, Vermittler und Banken hatten sich in sog. Strukturvertrieben zusammengeschlossen und potentiellen Kunden Wohnungen als ,,Rundumsorglospaket" verkauft.

Vorausgegangen war häufig ein sogenannter ,,cold call", also ein Anruf mit dem Ziel, einen Besprechungstermin zu erhalten. In den Terminen, die entweder bei den Käufern zuhause oder im Büro der Vermittler stattfanden, wurde den Interessenten der Erwerb dann schmackhaft gemacht. In den Vordergrund wurden bei den Verkaufsgesprächen regelmäßig die Altersvorsorge, die steuerlichen Effekte sowie die gewinnbringende Veräußerungsmöglichkeit nach 10 Jahren gestellt.

Mit Ausnahme der Käufer verdienten alle Beteiligten hiermit eine Menge Geld. In den Kaufpreisen waren so hohe Provisionen eingepreist, dass diese regelmäßig das Doppelte des Immobilienwertes betrugen.

Nachdem die erste Welle abgeflacht war, gab es Anfang 2000 die zweite Bewegung. Die Beteiligten auf Anbieterseite wollten weiteres Geld verdienen und bauten auf eine neue Generation von unwissenden und unerfahrenen Anlegern. Während in den 90er Jahren oftmals Bruchbuden mit schlechter Bausubstanz verkauft wurden, lag der Fokus bei der zweiten Welle auf denkmalgeschützten und sanierten Objekten. Gleich blieb die maßlose Überteuerung aufgrund eingepreister Provisionen. Als Reaktion auf die verschärfte Rechtsprechung wurden die Provisionen angepasst. Die für eine sittenwidrige Überteuerung des Kaufpreises erforderliche Höhe wurde deshalb regelmäßig knapp unterschritten.

Für aufmerksame Beobachter des Immobilienmarkts zeichnet sich aktuell bereits eine dritte Welle ab. Aufgrund der Schwierigkeiten der Anleger ihr Geld in werthaltige Anlagen zu investieren, gelingt es den Vertrieben weiterhin stark überteuerte Wohnungen zu verkaufen.

Möglichkeiten

Wenn Sie Eigentümer einer sogenannten Schrottimmobilie sind, kontaktieren sie die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte. Diese können Ihnen schnell und kompetent Wege aufzeigen, wie Sie aus dieser Misere herausfinden. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, den Erwerb der Immobilie rückgängig zu machen oder die aus dem Erwerb resultierenden Belastungen deutlich zu verringern. Ein Rechtsbehelf hierzu kann sich bspw. aus dem Widerrufsrecht bei nicht ordnungsgemäß erteilter bzw. fehlerhafter Widerrufsbelehrung im Darlehensvertrag ergeben

Der aktuelle BSZ e.V. Tipp:

Nach dem heutigen Stand der Rechtsprechung dürfte es kaum noch Kunden beratender Banken geben, die sich gefallen lassen müssten, an erfolglosen Fondsbeteiligungen festgehalten zu werden. Mit kundiger rechtsanwaltlicher Hilfe bieten sich Erfolg versprechende Möglichkeiten, Schadensersatzansprüche umzusetzen. Das betrifft nicht nur aktuelle Fonds, sondern auch Vorgänge, die Jahre zurückreichen. In der überwiegenden Zahl solcher Fälle werden an beratende Banken Rückvergütungen geflossen sein. Das führt grundsätzlich zu einer Haftung von Kreditinstituten, die sich an, wie es der Bundesgerichtshof formuliert, fragwürdigen Vereinbarungen hinter dem Rücken ihrer Kundschaft beteiligt haben.

Fazit des BSZ e.V.:

Wehren Sie sich, damit Sie nicht zum Opfer werden! Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu Haben, Schadenersatz zu bekommen!

Der BSZ e.V. hilft betroffenen Anlegern gerne! Schnell, Diskret, Professionell!

Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. Nur so ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeitet können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen. Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet

Eine objektive Einschätzung ist nur mit einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht möglich. Lassen Sie sich beraten!  Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vermitteln Ihnen die BSZ e.V. Interessengemeinschaften entsprechende Anwälte. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schrottimmobilien/ Immobilien Rückabwicklung anzuschließen.

Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht -
Was man aus dem Arztrecht schon häufig kennt sollte man im Bank- und Kapitalmarktrecht auch nutzen. Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht durch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Ein altbekannter Spruch lautet: "Zwei Juristen, drei Meinungen." Für das Bank- und Kapitalmarktrecht gilt diese Weisheit aufgrund der Vielschichtigkeit und starken Entwicklung des Rechtsgebiets umso mehr. Ausgesuchte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien bieten Mandanten, die sich bereits in einem bestehenden Mandatsverhältnis befinden, eine Zweitmeinung zu ihrem Rechtsfall oder ihrem Problem an. Der BSZ e.V. hat daher eine Interessengemeinschaft ,,Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht" ins Leben gerufen. Interessierte Anleger können sich für weitere Informationen gerne dieser Interessengemeinschaft anschließen.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu 
Direkter Link zum Kontaktformular:

Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Anja Richter


Dieser Text gibt den Beitrag vom 18.09.2014 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

jori

Erheblicher Überschuss an Tonnage bei Schiffen sagen Experten der HSH Bank

Werften sind ausgebucht, weil viele neue Tonnage auf sparsamen Schiffen kommt - alte Schiffe bekommen immer mehr Probleme, weil es auf die bessere Energieeffizienz ankommt. Diese liegt bei 15 - 25 % Einsparung.


Viele Reeder sind in wirtschaftlichen Schwierigkeiten, weil es zu viele Schiffe gibt?

Das hängt damit zusammen, dass derzeit Schiffe mit besserer Energieeffizienz bestellt werden. Durch geringeren Treibstoffverbrauch können die Betriebskosten der Schiffe entscheidend gesenkt werden und man kann auch bei niedrigeren Charterraten einigermaßen profitabel fahren. Dazu kommt, dass Schiffe momentan günstig angeboten werden und genügend Kapital vorhanden ist.

Um die neuen Umweltauflagen erfüllen zu können, muss teurerer Kraftstoff getankt werden. Je höher aber die Kraftstoffpreise sind, desto wichtiger ist es, den Verbrauch zu senken.

Das Einsparpotenzial bei neuen Schiffen liegt zwischen 15 und 20 Prozent. Vor sechs Jahren waren die Charterraten viermal so hoch wie heute, damals haben diese Kostenaspekte keine große Rolle gespielt - das ist heute anders.

Nach einem eher ruhigen Jahr 2012, gab es 2013 sehr viele Neubaubestellungen. Laut den Analysen von Clarkson Research war es das zweithöchste Auftragsvolumen der Geschichte. Europa ist immer noch der größte Anleger im Schiffbau und orderte in 2013 neue Schiffe im Gesamtwert von fast 60 Milliarden US-Dollar. Das entspricht fast 50 Prozent des Gesamtmarkts.

Seit dem Kollaps des Schiffsmarkts im Jahr 2008 wuchs die weltweite Handelsflotte um 60 Prozent, der Seehandel aber nur um 27 Prozent. Deshalb hat sich ein erheblicher Überschuss an Tonnage aufgebaut. Der Überschuss muss abgebaut werden, damit der Markt wieder in die Gewinnzone fährt.

Folglich steht die maritime Wirtschaft vor erheblichen Herausforderungen: Die Schiffe müssen energieeffizient sein, die Umweltvorschriften einhalten und sich im harten Wettbewerb behaupten. Etwa 90 Prozent aller Transportleistungen weltweit werden per Schiff erbracht. So lang der internationale Handel wächst, so lang wächst die Seeschifffahrt, denn sie ist nicht ersetzbar. Das sind prinzipiell gute Voraussetzungen für eine Erholung der Märkte.

Was bedeutet die Welle von Neubestellungen für die Reeder, die alte Schiffe haben und sich keine neuen leisten können? Für die ist es schwierig. Zwar können alte Schiffe modernisiert werden, dann werden auch die etwas sparsamer. Aber dafür muss Geld vorhanden sein.

Treibstoff, macht den größten Kostenblock bei einem Schiff aus, das sind oft über 50 Prozent. Wenn Linienreedereien die Wahl zwischen verschiedenen Schiffen haben, dann nehmen sie das günstigste Schiff in Charter, schließlich kommt der Charterer für den Treibstoff auf. 

Ausländische Reeder haben auf dem Höhepunkt des Booms in den Jahren 2006 und 2007 Schiffe verkauft, teilweise mit großem Gewinn. Diese Unternehmen sind auch deshalb teilweise gut kapitalisiert - im Gegensatz zu vielen deutschen Reedereien, die dieses Asset-Play nicht gemacht haben. 

Quelle: UP Unternehmer Position Nord der HSH Bank

Fazit der Autoren des Praxishandbuchs Schiffsfonds
Die Schiffsfondsanleger bekommen immer mehr Druck durch die Rahmenbedingungen. Sie müssen sehen, dass sich aus dem Schiffsfonds aussteigen können. Dazu können sie sich vom Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen oder sich im Praxishandbuch Schiffsfonds von Rechtsanwalt Steffens und Rechtsanwältin Dreßler über die  wirtschaftlichen, steuerlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen von Schiffsfonds informieren. 

Der aktuelle BSZ e.V. Tipp:
Nach dem heutigen Stand der Rechtsprechung dürfte es kaum noch Kunden beratender Banken geben, die sich gefallen lassen müssten, an erfolglosen Fondsbeteiligungen festgehalten zu werden. Mit kundiger rechtsanwaltlicher Hilfe bieten sich Erfolg versprechende Möglichkeiten, Schadensersatzansprüche umzusetzen. Das betrifft nicht nur aktuelle Fonds, sondern auch Vorgänge, die Jahre zurückreichen. In der überwiegenden Zahl solcher Fälle werden an beratende Banken Rückvergütungen geflossen sein. Das führt grundsätzlich zu einer Haftung von Kreditinstituten, die sich an, wie es der Bundesgerichtshof formuliert, fragwürdigen Vereinbarungen hinter dem Rücken ihrer Kundschaft beteiligt haben.

Fazit des BSZ e.V.:
Wehren Sie sich, damit Sie nicht zum Opfer werden! Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu Haben, Schadenersatz zu bekommen!

Der BSZ e.V. hilft betroffenen Anlegern gerne! Schnell, Diskret, Professionell!
Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. Nur so ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeitet können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen. Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet

Eine objektive Einschätzung ist nur mit einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht möglich. Lassen Sie sich beraten!  Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vermitteln Ihnen die BSZ e.V. Interessengemeinschaften entsprechende Anwälte. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds anzuschließen.

Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht - Was man aus dem Arztrecht schon häufig kennt sollte man im Bank- und Kapitalmarktrecht auch nutzen. Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht durch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Ein altbekannter Spruch lautet: "Zwei Juristen, drei Meinungen." Für das Bank- und Kapitalmarktrecht gilt diese Weisheit aufgrund der Vielschichtigkeit und starken Entwicklung des Rechtsgebiets umso mehr. Ausgesuchte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien bieten Mandanten, die sich bereits in einem bestehenden Mandatsverhältnis befinden, eine Zweitmeinung zu ihrem Rechtsfall oder ihrem Problem an. Der BSZ e.V. hat daher eine Interessengemeinschaft ,,Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht" ins Leben gerufen. Interessierte Anleger können sich für weitere Informationen gerne dieser Interessengemeinschaft anschließen.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu 

Direkter Link zum Kontaktformular:

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Karl-Heinz Steffens

Dieser Text gibt den Beitrag vom 18.09.2014 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

khsteff

Mittwoch, September 17, 2014

Lottogewinner wehren sich wegen Verlusten durch Fehlberatung! BSZ e.V. ruft Anlegergemeinschaft ins Leben!

Lottogewinner wurden offensichtlich bewusst zu einem Bankhaus weiter geleitet:


Diversen Medienberichten der letzten Tage zufolge (z.B. Der Spiegel vom 15.09.2014) mehren sich die Hinweise dafür, dass Lottogewinner systematisch zu einem Bankhaus, nämlich dem Bankhaus Merck Finck & Co., weiter geleitet wurden. Danach soll Westlotto nun einräumen, dass zwischen 2003 und 2012 mehr als 700 Lottomillionen bei dem Bankhaus Merck Finck & Co. gelandet sein sollen.

Diverse Lottogewinner mussten nun offensichtlich erhebliche Verluste mit ihren Geldanlagen hinnehmen.

BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth hierzu:

,,Lottogewinner sind oftmals willkommene Kunden für Anlageberater und Banken, denn es geht um hohe Summen. Da die Lottogewinner schnell zu Geld gekommen sind, sind sie auch oftmals nicht besonders erfahren in Geldanlagedingen, weshalb sie leider  die Versprechungen der Geldanlageberater oftmals nicht leicht überprüfen können."

Betroffene Lottogewinner, die Verluste mit ihren Geldanlagen erlitten haben, sollten sich auf jeden Fall zur Wehr setzen, da die Beratung eines Anlegers immer anleger- und objektgerecht sein muss, woraus sich bereits gute Schadensersatzchancen ergeben, sofern dies nicht der Fall gewesen sein sollte.

Sofern eine Bank die Anlagen vermittelt hat, bietet auch die sog. ,,Kick-back"-Rechtsprechung der Banken gute Ansatzpunkte für eine komplette Rückabwicklung, sofern die Anleger weder der Höhe noch dem Grunde nach auf die von der Bank erhaltenen Rückvergütungen hingewiesen wurden.
,,Auch mit diesem Argument kann oftmals die volle Rückabwicklung der Kapitalanlage erzielt werden", so Dr. Späth weiter.

Der BSZ e.V. hat aus aktuellem Anlass die BSZ e.V.-Interessengemeinschaft ,,Lottogewinner" ins Leben gerufen, der sich Lottogewinner, die von ihrem Anlageberater oder der Bank falsch beraten wurden, anschließen können.

Der aktuelle BSZ e.V. Tipp:

Nach dem heutigen Stand der Rechtsprechung dürfte es kaum noch Kunden beratender Banken geben, die sich gefallen lassen müssten, an erfolglosen Fondsbeteiligungen festgehalten zu werden. Mit kundiger rechtsanwaltlicher Hilfe bieten sich Erfolg versprechende Möglichkeiten, Schadensersatzansprüche umzusetzen. Das betrifft nicht nur aktuelle Fonds, sondern auch Vorgänge, die Jahre zurückreichen. In der überwiegenden Zahl solcher Fälle werden an beratende Banken Rückvergütungen geflossen sein. Das führt grundsätzlich zu einer Haftung von Kreditinstituten, die sich an, wie es der Bundesgerichtshof formuliert, fragwürdigen Vereinbarungen hinter dem Rücken ihrer Kundschaft beteiligt haben.

Fazit des BSZ e.V.:

Wehren Sie sich, damit Sie nicht zum Opfer werden! Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu Haben, Schadenersatz zu bekommen!

Der BSZ e.V. hilft betroffenen Anlegern gerne! Schnell, Diskret, Professionell!

Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. Nur so ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeitet können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen. Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet.

Eine objektive Einschätzung ist nur mit einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht möglich. Lassen Sie sich beraten!  Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft ,,Lottogewinner"  beizutreten.

Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht - Was man aus dem Arztrecht schon häufig kennt sollte man im Bank- und Kapitalmarktrecht auch nutzen. Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht durch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Ein altbekannter Spruch lautet: "Zwei Juristen, drei Meinungen." Für das Bank- und Kapitalmarktrecht gilt diese Weisheit aufgrund der Vielschichtigkeit und starken Entwicklung des Rechtsgebiets umso mehr. Ausgesuchte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien bieten Mandanten, die sich bereits in einem bestehenden Mandatsverhältnis befinden, eine Zweitmeinung zu ihrem Rechtsfall oder ihrem Problem an. Der BSZ e.V. hat daher eine Interessengemeinschaft ,,Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht" ins Leben gerufen.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Kontaktformular:

Bildquelle: © Rike / pixelio.de

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu  
drwspä

Dieser Text gibt den Beitrag vom 17.09.2014 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Dienstag, September 16, 2014

Infinus: Staatsanwaltschaft durchsucht Versicherungskonzerne.

Im Anlage-Skandal rund um die Infinus / Future Business Gruppe ist es erneut zu Durchsuchungen der Staatsanwaltschaft Dresden gekommen. Nach Medienberichten wurden dabei diverse Versicherungskonzerne durchsucht.


Ziel der Ermittlungen ist, weiteres Beweismaterial sicherzustellen. Dabei wird nicht gegen die Versicherer ermittelt. Sie sind vielmehr in der Rolle des Zeugen.

Vom Anlage-Skandal rund um die Infinus-Gruppe sind rund 40.000 Anleger betroffen, die um ihr Geld fürchten müssen. Gegen mehrere Verantwortliche der Infinus-Gruppe wird bereits seit dem vergangenen Jahr wegen Betrugsverdacht ermittelt. Zahlreiche Firmen der Infinus-Gruppe mussten inzwischen Insolvenz anmelden.

Die erneuten staatsanwaltschaftlichen Durchsuchungen bei mehreren Versicherern dienten jetzt offenbar der Sicherstellung von Beweisen. Denn die Infinus-Gruppe soll zahlreiche Lebensversicherungen abgeschlossen haben, die über Umwege in den eigenen Bilanzen gelandet sind. ,,So sollten die Bilanzen für die Anleger wohl aufpoliert werden", sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Bis die Vorfälle rund um die Infinus-Gruppe wirklich aufgeklärt sind, kann es noch einige Zeit dauern. ,,So viel Zeit dürften die Anleger nicht haben. Für sie geht es darum, jetzt ihre Ansprüche zu sichern. Etliche Insolvenzverfahren laufen ja bereits", so Cäsar-Preller. Der Fachanwalt betont auch, dass die Anleger nicht alleine auf die Karte Insolvenzverfahren setzen, sondern auch ihre Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen lassen sollten. ,,Das kann erfolgversprechender und lukrativer sein. Denn die Insolvenzquoten werden wohl kaum ausreichen, um alle Forderungen der Anleger zu bedienen", sagt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Schadensersatzansprüche können sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung als auch aus Prospektfehlern entstanden sein. ,,Es kann sich in jedem Fall lohnen, die Verkaufsprospekte genau unter die Lupe zu nehmen. Wurde hier mit falschen Informationen oder irreführenden Angaben gearbeitet, besteht Schadensersatzanspruch auf Rückabwicklung des Geschäfts", erklärt der Rechtsanwalt. Zudem hätten die Anleger im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung umfassend über die Risiken im Zusammenhang mit ihrer Investition aufgeklärt werden müssen.

Fazit des BSZ e.V.:

Wehren Sie sich, damit Sie nicht zum Opfer werden! Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu Haben, Schadenersatz zu bekommen!

Der BSZ e.V. hilft betroffenen Anlegern gerne! Schnell, Diskret, Professionell!

Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. Nur so ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeitet können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen. Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet.

Eine objektive Einschätzung ist nur mit einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht möglich. Lassen Sie sich beraten!  Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der "BSZ e.V. Interessengemeinschaft Infinus AG" beizutreten.

Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht - Was man aus dem Arztrecht schon häufig kennt sollte man im Bank- und Kapitalmarktrecht auch nutzen. Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht durch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Ein altbekannter Spruch lautet: "Zwei Juristen, drei Meinungen." Für das Bank- und Kapitalmarktrecht gilt diese Weisheit aufgrund der Vielschichtigkeit und starken Entwicklung des Rechtsgebiets umso mehr. Ausgesuchte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien bieten Mandanten, die sich bereits in einem bestehenden Mandatsverhältnis befinden, eine Zweitmeinung zu ihrem Rechtsfall oder ihrem Problem an. Der BSZ e.V. hat daher eine Interessengemeinschaft ,,Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht" ins Leben gerufen.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Kontaktformular:

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Joachim Cäsar-Preller

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu   
cp

Dieser Text gibt den Beitrag vom 16.09.2014 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Deutsche ETP GmbH & Co Immobilien II KG - Insolvenzverfahren und Nachrangdarlehen.

Deutsche ETP GmbH & Co Immobilien II KG - Insolvenzverfahren mit der Insolvenzverwalterin Dr. Petra Hilgers. Mögliches Bestreiten der Forderung der Nachrang--Darlehen - Erhebung einer Feststellungsklage oder von Schadenersatzansprüchen vor der Verjährung.


Im Insolvenzverfahren der Deutsche ETP GmbH & Co Immobilien KG könnte es zum Bestreiten der Forderungen der Nachrang-Darlehensgläubiger kommen.

Erhalten anmeldende Gläubiger die Mitteilung, dass die Forderungsanmeldung vom Verwalter vorläufig oder sogar endgültig bestritten worden sei, haben die Möglichkeit, eine Feststellungsklage zu erheben mit dem Antrag, dass die Forderung als unbestritten festgestellt wird.

Vor der Erhebung einer solchen Klage sollten die vermeintlichen Ansprüche und auch die Wirtschaftlichkeit einer etwaigen Klage allerdings genau geprüft werden, um nicht weitere Kosten zu erleiden. Für Kläger mit Rechtsschutz ist diese Prüfung natürlich einfacher.

Weiter muss vor einer Feststellungsklage sichergestellt sein, dass die Forderungsanmeldung ordnungsgemäß erfolgt ist, andernfalls besteht die Gefahr, dass eine Feststellungsklage vom zuständigen Gericht bereits als unzulässig abgewiesen wird.

So werden beispielsweise nicht selten angeblich bestehende Ansprüche ohne nähere Erläuterung einfach nur behauptet oder kommentarlos Rechnungen eingereicht, aus denen sich aber nicht entnehmen lässt, aus welchem Rechtsgrund Forderungen hergeleitet werden sollen.

Viele Gläubiger gehen fälschlicherweise davon aus, der Insolvenzverwalter werde schon alles von sich aus prüfen und etwaige Lücken ergänzen.

Der Bundesgerichtshof hat im Urteil vom 22.01.2009 zum Aktenzeichen IX ZR 3/08 solchen Annahmen eine deutliche Abfuhr erteilt. Der BGH hat die Rollenverteilung unmissverständlich klar gemacht. So heißt es in den Entscheidungsgründen auszugsweise:

,,Der Verwalter ist grundsätzlich nicht gehalten, den Anspruch zu ermitteln und zugunsten des Gläubigers etwaige Urkunden zu beschaffen. [...] Vielmehr hat umgekehrt der Gläubiger dem Verwalter nach § 174 Abs. 1 Satz 2 InsO die Urkunden zur Verfügung zu stellen, die eine Forderungsprüfung ermöglichen."

Der BGH hat in der Begründung dieser Entscheidung ausdrücklich betont, dass die Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren eine Form der Rechtsverfolgung darstelle und deshalb vom Gläubiger so konkretisiert werden müsse, dass sowohl dem Verwalter als auch den übrigen Gläubigern eine Prüfung ermöglicht wird.

Denn auch die anderen beteiligten Insolvenzgläubiger eines Verfahrens können im Prüfungstermin angemeldeten Forderungen widersprechen. Daher, so der BGH weiter, müsse der anmeldende Gläubiger bei der Anmeldung einen Lebenssachverhalt schlüssig darlegen, der die geltend gemachte Forderung unter Beachtung der einschlägigen rechtlichen Vorgaben als begründet erscheinen lässt.

Zudem bestehen Ansprüche auf Schadenersatz, weil der Prospekt der Anleihe Prospektfehler hat. Weiter kommt es darauf an, wie die Beratung bei der Zeichnung der Anleihe abgelaufen ist.

Anleger bei der Deutschen ETP GmbH & Co.Immobilien II KG sollten sich nicht nur auf das Insolvenzverfahren verlassen, sondern auch weiteren Anspruch aus dem Prospekt prüfen. Hier stehen Berater ein, die umfassende Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen haben.

Fazit des BSZ e.V.:
Wehren Sie sich, damit Sie nicht zum Opfer werden! Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu Haben, Schadenersatz zu bekommen!

Der BSZ e.V. hilft betroffenen Anlegern gerne! Schnell, Diskret, Professionell!

Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. Nur so ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeitet können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen. Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet.

Eine objektive Einschätzung ist nur mit einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht möglich. Lassen Sie sich beraten!  Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der "BSZ e.V. Interessengemeinschaft Deutsche ETP GmbH & Co Immobilien II KG " beizutreten.

Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht - Was man aus dem Arztrecht schon häufig kennt sollte man im Bank- und Kapitalmarktrecht auch nutzen. Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht durch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Ein altbekannter Spruch lautet: "Zwei Juristen, drei Meinungen." Für das Bank- und Kapitalmarktrecht gilt diese Weisheit aufgrund der Vielschichtigkeit und starken Entwicklung des Rechtsgebiets umso mehr. Ausgesuchte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien bieten Mandanten, die sich bereits in einem bestehenden Mandatsverhältnis befinden, eine Zweitmeinung zu ihrem Rechtsfall oder ihrem Problem an. Der BSZ e.V. hat daher eine Interessengemeinschaft ,,Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht" ins Leben gerufen. Interessierte Anleger können sich für weitere Informationen gerne dieser Interessengemeinschaft anschließen.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Kontaktformular:

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Karl-Heinz Steffens           
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu   

Dieser Text gibt den Beitrag vom 16. 09. 2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
khsteff

Freitag, September 12, 2014

Green Planet AG: Vorläufiges Insolvenzverfahren läuft

Über die Green Planet AG wurde das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet. Überraschend ist das nach den Entwicklungen in den vergangenen Monaten nicht. Für die Anleger geht es nun darum, zu retten, was zu retten ist.


Zur Erinnerung: Im Frühling war es zu Durchsuchungen bei der Green Planet AG gekommen. Unterlagen wurden beschlagnahmt und der Firmengründer festgenommen. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt a.M. ermittelt wegen des Verdachts auf gewerbsmäßigen Betrug.

Denn die Gelder, die Anleger eigentlich in Teakholz-Plantagen in Costa Rica investiert hatten, sollen zweckentfremdet worden sein und nur ein kleiner Teil wirklich in die Plantagen geflossen sein. ,,Für viele Anleger war das ein Schock. Sie haben bewusst in eine ökologisch nachhaltige Kapitalanlage investiert und mussten feststellen, dass ihr Umweltbewusstsein offenbar nur als Spielball ausgenutzt wurde", so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt  Cäsar-Preller. 15 Millionen Euro soll die Green Planet AG bei den Anlegern eingesammelt haben und lockte dabei mit hohen Renditen von bis zu 13 Prozent. Doch statt Renditen einzufahren, stehen die Anleger nun vor einem Scherbenhaufen.

Cäsar-Preller: ,,Nun geht es zunächst darum die Forderungen beim Insolvenzverwalter form- und fristgerecht anzumelden. Aber es sollte auch überlegt werden, ob nicht Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden." Diese können sich gegen die Verantwortlichen der Green Planet AG und auch gegen die Anlagevermittler richten, falls die Anleger falsch beraten wurden und beispielsweise nicht über die Risiken, zu denen auch der Totalverlust des investierten Geldes gehört, umfassend aufgeklärt wurden. ,,Natürlich müssen erst die weiteren Ermittlungen abgewartet werden, aber falls sich der Verdacht auf Anlagebetrug bestätigt, können auch weitere rechtliche Schritte unternommen werden", so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt,

Fazit des BSZ e.V.:
Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen

Der BSZ e.V. hilft betroffenen Anlegern gerne! Schnell, Diskret, Professionell!

Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. Nur so ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeitet können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen. Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet.

Für die Prüfung von Ansprüchen
durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht ob und gegen wen gegebenenfalls Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können, gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Green Planet AG . Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und sich der Interessengemeinschaft anzuschließen.

Weitere Informationen
können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu  
Direkter Link zum Kontaktformular:

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Joachim Cäsar-Preller

Dieser Text gibt den Beitrag vom 12.09.2014 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
cp

Rena Lange stellt Insolvenzantrag - Anleihe betroffen


Aus für Rena Lange. Das Münchener Luxusmodehaus hat Insolvenzantrag gestellt. Betroffen sind auch die Anleger einer Unternehmensanleihe, die Rena Lange erst 2013 emittiert hatte. Rund 5,4 Millionen Euro hatte das Modehaus über die Anleihe bei den Anlegern eingesammelt.


Der Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung über das Vermögen der Rena Lange Holding GmbH und ein Insolvenzantrag im Regelverfahren über die Tochtergesellschaft M. Lange & Co. GmbH wurden am 9. September beim Insolvenzgericht München gestellt. Das Unternehmen teilt auf seiner Homepage darüber hinaus mit, dass kurzfristig ein vorläufiger Insolvenzverwalter bzw. Sachwalter bestellt werden soll, um die Fortführung des operativen Geschäfts zu sichern.

Die Rena Lange Holding hatte im Dezember 2013 eine Anleihe (WKN: A1ZAEM I ISIN: DE000A1ZAEM0) mit einer Laufzeit bis zum 12. Dezember 2017 und einem Zinskupon von 8 Prozent p.a. emittiert. Die Zinsen sollten vierteljährlich ausgezahlt werden. Ursprünglich war ein Investitionsvolumen von bis zu 10 Millionen Euro für die Anleihe geplant, es kamen aber nur 5,4 Millionen Euro zusammen.

Für die Anleihe-Zeichner steht nach den Insolvenzanträgen die Frage im Raum, wie es mit ihrer Kapitalanlage weitergeht. BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht: ,,Das kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht seriös beantwortet werden. Die Erfahrungen mit vergleichbaren Fällen zeigen aber, dass sich die Anleger im Rahmen eines Sanierungskonzepts wohl auf Einschnitte einstellen müssen, beispielsweise auf eine Senkung des Zinssatzes." Im Rahmen eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung würde die Geschäftsführung gemeinsam mit einem Sachwalter wohl ein Sanierungskonzept ausarbeiten.

,,Die Anleihegläubiger werden sicher in Kürze noch genauere Informationen erhalten. Vorsorglich sollten sie sich rechtlichen Rat suchen, um für die weitere Entwicklung gewappnet zu sein. Möglicherweise können auch Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden", so der Anwalt.

Rena Lange ist nicht die erste drohende Insolvenz im noch recht jungen Marktsegment der Unternehmensanleihen. ,,Auffallend bei vielen Anleihen: Unternehmen locken mit ihrem guten Namen und hohen Zinsversprechungen. Das klingt zwar reizvoll, aber hohe Zinsen in der aktuellen Niedrigzinsphase sollten auch immer ein Warnsignal sein. Über die Risiken im Zusammenhang mit der Anleihe hätten die Anleger umfassend aufgeklärt werden müssen", erklärt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Fazit des BSZ e.V.:

Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen

Der BSZ e.V. hilft betroffenen Anlegern gerne! Schnell, Diskret, Professionell!
Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. Nur so ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeitet können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen. Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet.

Für die Prüfung von Ansprüchen
durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht ob und gegen wen gegebenenfalls Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können, gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Mittelstandsanleihen/ Rena Lange". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und sich der Interessengemeinschaft anzuschließen.

Weitere Informationen
können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu  

Direkter Link zum Kontaktformular:

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Joachim Cäsar-Preller

Dieser Text gibt den Beitrag vom 12.09.2014 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

cp

Vom Traumschiff zum Albtraum? MS Deutschland Anleger zur Gläubigerversammlung geladen.

Die Anleger der Mittelstandsanleihe der MS Deutschland Beteiligungsgesellschaft mbH wurden zu einer Gläubigerversammlung am 08.10.2014 in Frankfurt/Main geladen.


Um die Finanzierung des Geschäftes abzusichern, sollen die Gläubiger einer Stundung der im Dezember fälligen Zinszahlung zustimmen. Gleichzeitig soll ein gemeinsamer Vertreter gewählt werden, der die Interessen der Anleger wahrnehmen soll. Vorgeschlagen wurde der  ehemalige bayerische Ministerpräsident und Rechtsanwalt Günther Beckstein.

Um die mit der Stundung verbundene Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung der Anleger zu verhindern, sollen diese zudem bis zum Ablauf der Stundungsfrist am 30.06.2015 auf das Kündigungsrecht verzichten.

Der Grund für das Ansinnen der Gesellschaft dürfte in den strukturellen Problem liegen, die einhergehend mit dem hohen Kapitaldienst für die Anleihe von über 3 Mio. Euro jährlich zu negativen Jahresergebnissen und Eigenkapital führten. Hierdurch ist die Zinszahlung auf die Anleihe erheblich gefährdet. Zur Verhinderung eines Liquiditätsengpasses sollen nun also die Zinszahlungen gestundet werden. Zum Zeitpunkt der Ausgabe der Anleihe in 2012 sei man von anderen Umsatzerwartungen ausgegangen, so ein Unternehmensvertreter.

Die Entwicklung war bereits bei der Präsentation der Halbjahreszahlen der Gesellschaft absehbar. Die Rating-Agentur FERI hat die Anleihe von vormals ,,BB-,, auf ,,B-,, herabgesetzt und den Ausblick für diese auf ,,negativ" gesetzt. Der Kurs im Freihandel sank erheblich.

,,Mittelstandsanleihen sind kein sicheres Investment", meint BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Torsten Geißler.

Für die Anleihegläubiger kann sich einmal mehr ein Investment in Mittelstandsanleihen als Flop erweisen. So gerieten in jüngster Vergangenheit mehrere Firmen, die Anleihen ausgaben, in Schieflage oder Insolvenz und ließen einen riesigen Schaden bei den Anleihegläubigern zurück. Erinnert sei an SIAG Schaaf, Q-Cells oder Solarwatt, Solarworld und MIFA.

Fazit des BSZ e.V.:
Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen

Der BSZ e.V. hilft betroffenen Anlegern gerne! Schnell, Diskret, Professionell!
Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. Nur so ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeitet können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen. Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet.

Für die Prüfung von Ansprüchen
durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht ob und gegen wen gegebenenfalls Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können, gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Mittelstandsanleihen/Traumschiff". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und sich der Interessengemeinschaft anzuschließen.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu  

Direkter Link zum Kontaktformular:

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Torsten Geißler


Dieser Text gibt den Beitrag vom 12.09.2014 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen de Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
mhgtgei

Donnerstag, September 11, 2014

Agri Capital Biogas - Anlagenbetreiberin in Not

Über das Vermögen der agri.capital Biogas GmbH, der agri.capital Biomethan GmbH, der AC Biogas Germany GmbH und der AC Biogas GmbH wurde am 10.09.2014 das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet.


Alle Firmen gehören zur agri.capital Group S.A. aus Luxemburg, einem der größten Betreiber von Biogasanlagen in Europa. Dazu  gehören verschiedene lokale Biogasanlagen an bis zu 100 Standorten in Deutschland und Österreich.

Wie sich den Jahresabschlüssen entnehmen lässt, waren eine Vielzahl der lokalen Biogasgesellschaften defizitär. Die schlechten Jahresergebnisse sowie die Kosten der Finanzierung sind vermutlich die Gründe der vorläufigen Insolvenzverfahren.

Auffällig ist, dass bei den Gesellschaften erst in jüngster Vergangenheit zahlreiche Änderungen in der Besetzung der Positionen der Geschäftsführer vorgenommen wurden. So sind nunmehr Geschäftsführer mit Sitz in Großbritannien verantwortlich.

Für viele Landwirte, die derzeit in der Ernteperiode stecken, stellt sich jetzt die Frage, was aus den oft langfristig geschlossenen Lieferverträgen wird und ob sie noch Geld für die von ihnen gelieferte Biomasse erhalten.

,,Die Frage kann pauschal nicht beantwortet werden", mein BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Dr. André G. Morgenstern von der Kanzlei Fachanwälte Dr. Morgenstern & Kollegen. ,,Entscheidend wird sein, wie sich in naher Zukunft die Insolvenzen auf das Bestehen der örtlichen Anlagen und der jeweiligen Vertragspartner der Landwirte auswirken", so Dr. Morgenstern weiter.

Für die Landwirte können sich aus den Insolvenzen erhebliche finanzielle Schwierigkeiten ergeben, sind sie doch über Lieferverträge an die Biogasanlagen gebunden. Allein die Biogasanlage in Könnern bei Halle benötigt nach Angaben von agri.capital jährlich 140.000 Tonnen Biomasse.

Bei einem Ausfall des Vertragspartners läuft der Landwirt Gefahr, bei seinen Lieferungen finanzielle Einbußen hinnehmen zu müssen. Jedoch muss vor einer eigenmächtigen Einstellung der Belieferung der Anlagen gewarnt werden, da dadurch erhebliche Schadensersatzansprüche auf Seiten der Anlagenbetreiber ausgelöst werden könnten. ,,Die Fragen der Lieferverpflichtung und der Gefahr des Zahlungsausfalls waren die dringendsten bei den von mir beratenen Landwirten", berichtet Dr. Morgenstern.

Betroffene Landwirte sollten im Interesse eigener Rechtssicherheit die bestehenden Verträge und rechtlichen Möglichkeiten überprüfen lassen und der "BSZ e.V. Interessengemeinschaft Agri Capital Biogas " beitreten.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu 

Direkter Link zum Kontaktformular:

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. André Morgenstern



Dieser Text gibt den Beitrag vom 11.09.2014 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
drmorg

Vienna Life/K1-Fondspolice: Klagen gegen Vienna Life Lebensversicherung! Achtung: Es droht Verjährung!

BSZ e.V.-Vertrauensanwälte haben diverse Klagen gegen die Vienna Life Lebensversicherung eingereicht. Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte haben, wie bereits berichtet, seit dem Jahr 2011 diverse Klagen für geschädigte Anleger der Vienna Life-K1-Fondspolice bei Gerichten in ganz Deutschland gegen die Vienna Life Lebensversicherung mit Sitz in Liechtenstein eingereicht.


Diverse Gerichtstermine der BSZ e.V.-Vertrauensanwälte für Geschädigte fanden bereits statt und finden demnächst vor Gerichten in ganz Deutschland statt, so in einigen Wochen vor Gerichten in Saarbrücken, München, Nürnberg, und Rottweil.

Geltend gemacht wird die vollständige Rückabwicklung der Beteiligung, da Anleger der Vienna Life-K1-Fondspolice nach Ansicht der BSZ e.V.-Vertrauensanwälte unter anderem nicht auf die erheblichen Risiken der Beteiligung hingewiesen wurden, wofür die Vienna Life-Lebensversicherung nach Ansicht der BSZ e.V.-Vertrauensanwälte haftet, unter anderem aus Prospekthaftung im engeren Sinne, aber auch aus der Inanspruchnahme besonderen persönlichen Vertrauens und wegen weiterer Versäumnisse.

BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth, MSc (Nottingham) hierzu: ,,Unserer Ansicht nach ist die Vienna Life-Lebensversicherung ihren Prüfungspflichten hinsichtlich der zugrunde liegenden K1-Fonds nicht in ausreichendem Maße nachgekommen,  wofür sie unserer Ansicht nach haftet."

Auch muss sich die Vienna-Life-Lebensversicherung nach Ansicht der BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Dr. Späth & Partner eine fehlerhafte Beratung der Vermittler zurechnen lassen.

Auch sollte nach Ansicht von BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth geprüft werden, ob die jeweils von Vienna Life verwendete Widerspruchsbelehrung ordnungsgemäß war. 

Mit einer Entscheidung des OLG Nürnberg Fürth vom 28.10.2013 mit dem Az. 8 U 1254/13 (das Verfahren wurde, worauf hingewiesen werden soll, nicht von den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten geführt) wurde Vienna Life bereits zur Rückabwicklung eines Lebensversicherungsvertrages verurteilt. Gegen die Entscheidung wurde noch ein Rechtsmittel eingelegt.

In einem aktuellen Fall, der von BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc, vor dem Landgericht Rottweil unter dem Az. 3 O 421/12 für eine Anlegerin gegen die Vienna Life Lebensversicherung wegen der Vienna-Life/K1-Fondspolice geführt wird, hat das Landgericht Rottweil z.B. den Parteien einen Vergleichsvorschlag unterbreitet, wonach die Vienna Life Lebensversicherung der dortigen Klägerin von dem geltend gemachten Schaden von ca. 12.000,- EUR einen Betrag von 7.500,- EUR bezahlen soll, und somit ca. 60 % des Schadens der dortigen Klägerin ersetzen soll und die Vienna Life Lebensversicherung 60 % der Kosten des Rechtsstreit tragen sollte und die Klägerin lediglich 40 %.
Da kein Vergleich zwischen den Parteien zustande kam, wird das Verfahren fortgeführt.

Geschädigte Anleger der Vienna Life-K1-Fondspolice sollten daher nach Ansicht der BSZ e.V.-Vertrauensanwälte nicht länger warten, sondern umgehend tätig werden., zumal in diversen Fällen, sofern nicht bereits Verjährung eingetreten ist, auch in Kürze Verjährung einzutreten droht.

Die Verjährung beträgt grundsätzlich 3 Jahre ab Kenntnisnahme. Schlimmstenfalls könnte somit bereits Verjährung eingetreten sein, da die Fondsliquidation der K1-Fonds bereits im Jahr 2009 beschlossen wurde.

BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth hierzu: ,,Meiner Ansicht nach ist aber wahrscheinlich noch keine Verjährung eingetreten, da die Anleger in den von uns betreuten Fällen erst im Jahr 2011 darauf hingewiesen wurden, dass die K1-Fonds mit 0 bewertet werden und ihnen somit ein Schaden entstanden ist. Somit hatten meiner Ansicht nach die Anleger ,,Kenntnis" oder ,,grob fahrlässige Unkenntnis" im Sinne der §§ 195, 199 BGB erst im Jahre 2011 gehabt, was natürlich immer im Einzelfall überprüft werden muss. Eile ist somit aber auf jeden Fall geboten, da somit trotzdem Ende 2014 unweigerlich Verjährung eintreten würde."

Fazit des BSZ e.V.:

Wehren Sie sich, damit Sie nicht zum Opfer werden! Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu Haben, Schadenersatz zu bekommen!

Der BSZ e.V. hilft betroffenen Anlegern gerne! Schnell, Diskret, Professionell!

Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. Nur so ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeitet können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen. Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der "BSZ e.V. Interessengemeinschaft Vienna Life Lebensversicherung" beizutreten.

Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht - Was man aus dem Arztrecht schon häufig kennt sollte man im Bank- und Kapitalmarktrecht auch nutzen. Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht durch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Ein altbekannter Spruch lautet: "Zwei Juristen, drei Meinungen." Für das Bank- und Kapitalmarktrecht gilt diese Weisheit aufgrund der Vielschichtigkeit und starken Entwicklung des Rechtsgebiets umso mehr. Ausgesuchte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien bieten Mandanten, die sich bereits in einem bestehenden Mandatsverhältnis befinden, eine Zweitmeinung zu ihrem Rechtsfall oder ihrem Problem an. Der BSZ e.V. hat daher eine Interessengemeinschaft ,,Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht" ins Leben gerufen. Interessierte Anleger können sich für weitere Informationen gerne dieser Interessengemeinschaft anschließen.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu 

/Anmeldeformular?PHPSESSID=cc9a006991fdda6d892404175c91bfa4 

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth

Dieser Text gibt den Beitrag vom 11.09.2014 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

drwspä

Ideenkapital: Navalia-Flotte wird offenbar verkauft - Möglichkeiten der Anleger

Das Emissionshaus Ideenkapital steht offenbar vor dem Verkauf von 14 Frachtschiffen aus den Navalia-Fonds an den US-Investor Apollo Global Management. Das berichtet das Manager Magazin. Damit wären bis auf einen Frachter alle Schiffe verkauft.


Rund 6500 Anleger hatten sich an den Navalia-Fonds beteiligt. Anfang des Jahres hatten die Anleger dem Verkauf auf Grund der wirtschaftlich schwierigen Lage der Fonds bereits zugestimmt. Nun ist zwar von einem Verkaufspreis von mehr als 200 Millionen Dollar die Rede, doch mehr als die Verbindlichkeiten der Fondsgesellschaften dürften damit kaum abgedeckt sein. Die Anleger gingen also vermutlich zunächst leer aus, blieben aber noch an den Schiffen beteiligt. ,,Ob jedoch noch Renditen für sie abfallen werden, erscheint zumindest fraglich", befürchtet BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Denn die Schifffahrt steckt nach wie vor in einer Krise. Schon etliche Schiffsfonds mussten inzwischen Insolvenz anwenden. ,,Das Schicksal ist den Anlegern der Navalia-Fonds zwar erspart geblieben, finanzielle Verluste werden sie aber wohl dennoch hinnehmen müssen", so der Anwalt.

Darum empfiehlt der Fachanwalt den betroffenen Anlegern, ihre Ansprüche auf Schadensersatz rechtlich überprüfen zu lassen. ,,Bei der Vermittlung von Schiffsfonds ist es immer wieder zu einer fehlerhaften Anlageberatung gekommen", sagt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt. Dabei seien Schiffsfonds auch sicherheitsorientierten Anlegern immer wieder als sichere und renditestarke Kapitalanlage empfohlen worden. Tatsächlich seien sie aber etlichen Risiken wie sinkenden Charterraten, Wechselkursverlusten oder langen Laufzeiten ausgesetzt. Am Ende kann der Totalverlust für die Anleger stehen. Cäsar-Preller: ,,Über die Risiken hätten die Anleger umfassend aufgeklärt werden müssen."

Das gilt auch für die Provisionen, die für die Vermittlung an die Banken geflossen sind. Sie können ein Beleg dafür sein, dass die Bank offenbar mehr in ihrem eigenen Provisionsinteresse gehandelt hat, als die Anlagewünsche des Kunden zu berücksichtigen. ,,Daher hat der BGH entschieden, dass auch diese sog. Kick-Backs unbedingt offengelegt werden müssen". Wurden die Provisionen verschwiegen, kann dies genauso zu Schadensersatzansprüchen führen wie eine unzureichende Risikoaufklärung.

Der aktuelle BSZ e.V. Tipp:

Nach dem heutigen Stand der Rechtsprechung dürfte es kaum noch Kunden beratender Banken geben, die sich gefallen lassen müssten, an erfolglosen Fondsbeteiligungen festgehalten zu werden. Mit kundiger rechtsanwaltlicher Hilfe bieten sich Erfolg versprechende Möglichkeiten, Schadensersatzansprüche umzusetzen. Das betrifft nicht nur aktuelle Fonds, sondern auch Vorgänge, die Jahre zurückreichen. In der überwiegenden Zahl solcher Fälle werden an beratende Banken Rückvergütungen geflossen sein. Das führt grundsätzlich zu einer Haftung von Kreditinstituten, die sich an, wie es der Bundesgerichtshof formuliert, fragwürdigen Vereinbarungen hinter dem Rücken ihrer Kundschaft beteiligt haben.

Fazit des BSZ e.V.:

Wehren Sie sich, damit Sie nicht zum Opfer werden! Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu Haben, Schadenersatz zu bekommen!

Der BSZ e.V. hilft betroffenen Anlegern gerne! Schnell, Diskret, Professionell!

Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. Nur so ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeitet können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen. Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der "BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ Navalia-Flotte" beizutreten.

Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht - Was man aus dem Arztrecht schon häufig kennt sollte man im Bank- und Kapitalmarktrecht auch nutzen. Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht durch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Ein altbekannter Spruch lautet: "Zwei Juristen, drei Meinungen." Für das Bank- und Kapitalmarktrecht gilt diese Weisheit aufgrund der Vielschichtigkeit und starken Entwicklung des Rechtsgebiets umso mehr. Ausgesuchte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien bieten Mandanten, die sich bereits in einem bestehenden Mandatsverhältnis befinden, eine Zweitmeinung zu ihrem Rechtsfall oder ihrem Problem an. Der BSZ e.V. hat daher eine Interessengemeinschaft ,,Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht" ins Leben gerufen. Interessierte Anleger können sich für weitere Informationen gerne dieser Interessengemeinschaft anschließen.

Weitere Informationen
können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu 

Direkter Link zum Kontaktformular:

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Joachim Cäsar-Preller


Dieser Text gibt den Beitrag vom 11.09.2014 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Cp