Chefs machen sich mit bis zu 100 Mio. EUR aus dem Staub! Insolvenz droht! Anleger in großer Sorge! BSZ e.V. ruft Interessengemeinschaft ins Leben!
Ein Skandal der besonders dreisten Art hat sich in diesen Tagen bei dem an der Frankfurter Börse notierten chinesischen Unternehmen Ultrasonic ereignet: Seit dem Wochenende sind offensichtlich die beiden Chefs der Firma Qingyong Wu und Minghong Wu abgetaucht und mit ihnen ein Großteil der liquiden Mittel des Unternehmens.
Medienberichten der letzten Tage zufolge könnte es sich dabei um einen Betrag in Höhe von bis zu 100 Mio. EUR gehandelt haben. Der ganz überwiegende Teil der liquiden Mittel soll vor der Flucht der beiden Vorstände von Hongkong nach China transferiert worden sein, so hatte das Unternehmen mitgeteilt, geblieben soll nur noch ein sechsstelliger Betrag sein.
Erst Anfang August hatte sich Ultrasonic diesen Kreditrahmen gesichert, der offiziell für Expansionspläne verwendet werden sollte. Ultrasonic hat nun offensichtlich ernsthafte finanzielle Probleme, und versucht, wie das Unternehmen erklärt hat, zu eruieren, ob mögliche insolvenzrechtliche Konsequenzen für die Ultrasonic AG abgewendet werden könnten.
Der BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth, MSc, ist ,,sprachlos ob dieser offensichtlichen Dreistigkeit und des Umfangs des zu vermutenden Schadens" und ist der Ansicht, dass ,,zu prüfen sein wird, ob und ggf. welche Kontrollmechanismen hier versagt haben könnten."
Die Aktionäre der Firma sind jedenfalls in großer Sorge, der Aktienkurs war in dieser Woche bereits von 7 auf unter 2 Euro eingebrochen.
Es ist nicht der erste Fall eines chinesischen Unternehmens, bei dem es zu Unregelmäßigkeiten gekommen ist. Auch bei der Fa. Youbisheng Green Paper war der Chef im Juli plötzlich verschwunden, das Unternehmen musste inzwischen Insolvenz anmelden.
Die aktuellen Vorkommnisse haben den BSZ e.V. inzwischen dazu bewogen, eine Interessengemeinschaft ,,Ultrasonic" ins Leben zu rufen, der sich betroffene Anleger anschließen können.
Fazit des BSZ e.V.:
Wehren Sie sich, damit Sie nicht zum Opfer werden! Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu Haben, Schadenersatz zu bekommen!
Der BSZ e.V. hilft betroffenen Anlegern gerne! Schnell, Diskret, Professionell!
Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. Nur so ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeitet können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen. Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet
Eine objektive Einschätzung ist nur mit einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht möglich. Lassen Sie sich beraten! Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vermitteln Ihnen die BSZ e.V. Interessengemeinschaften entsprechende Anwälte. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Ultrasonic anzuschließen.
Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht - Was man aus dem Arztrecht schon häufig kennt sollte man im Bank- und Kapitalmarktrecht auch nutzen. Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht durch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Ein altbekannter Spruch lautet: "Zwei Juristen, drei Meinungen." Für das Bank- und Kapitalmarktrecht gilt diese Weisheit aufgrund der Vielschichtigkeit und starken Entwicklung des Rechtsgebiets umso mehr. Ausgesuchte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien bieten Mandanten, die sich bereits in einem bestehenden Mandatsverhältnis befinden, eine Zweitmeinung zu ihrem Rechtsfall oder ihrem Problem an. Der BSZ e.V. hat daher eine Interessengemeinschaft ,,Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht" ins Leben gerufen. Interessierte Anleger können sich für weitere Informationen gerne dieser Interessengemeinschaft anschließen.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Telefon: 06071-9816810
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth
Dieser Text gibt den Beitrag vom 20.09.2014 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
drwsp
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