Chancen der von den BSZ e.V.-Kanzleien Dr. Späth & Partner sowie Keitel & Keitel vertretenen DEIKON-Anleger auf Rückabwicklung verbessern sich weiter! Achtung: Es droht Verjährung zum Jahresende 2014!
Die BSZ e.V.-Vertrauenskanzleien Dr. Späth & Partner und Keitel & Keitel hatten seit dem Jahr 2011 diverse Klagen für geschädigte Anleger der DEIKON-Anleihen WKN A0JQAG und WKN A0KAHLvor dem Landgericht Düsseldorf eingereicht. Zugleich lassen sich zahlreiche Deikon-Anleger bereits aussergerichtlich von den Kanzleien vertreten und haben diese mit der Geltendmachung ihrer Schadensersatzansprüche beauftragt.
In Anspruch genommen wurde der Sicherheitentreuhänder, eine renommierte Anwaltskanzlei. Dieser hat nach Ansicht von Dr. Späth & Partner und Keitel & Keitel seine vertraglichen Pflichten nicht ausreichend wahrgenommen; In den eingereichten Klagen wurde Rückerstattung des investierten Betrages Zug um Zug gegen Übertragung der Anleihen geltend gemacht.
Nachdem das Landgericht Düsseldorf diverse Klagen zunächst abgewiesen hatte und der 14. Zivilsenat des OLG Düsseldorf inzwischen drei Berufungen der dortigen (Berufungs-)Kläger durch sog. 522er-ZPO-Beschluss zurück gewiesen hatte, laufen bereits Nichtzulassungsbeschwerden vor dem BGH. Zugleich hat der 6. Zivilsenat des OLG Düsseldorf in einem von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth von Dr. Späth & Partner in enger Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt Keitel von Keitel & Keitel Rechtsanwälte betreuten Verfahren in einem Urteil vom 26.06.2014 die Sicherheitentreuhänderin der 2. und 3. Anleihe, eine renommierte, international tätige Rechtsanwaltskanzlei, zum überwiegenden Schadensersatz an den dortigen Anleger verurteilt, worüber der BSZ e.V. bereits berichtete.
Von dem geltend gemachten Schaden in Höhe von 45.443,75,- EUR muss der Sicherheitentreuhänder dem dortigen Anleger einen Betrag in Höhe von 33.973,36,- EUR zzgl. entstandener anteiliger außergerichtlicher Anwaltskosten ersetzen, Zug um Zug gegen Rückübertragung der Anleihen des Anlegers. Auch insoweit wurde vom Sicherheitentreuhänder bereits beim BGH Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt.
Inzwischen fand auch vor wenigen Tagen, am 12.09.2014, vor dem 16. Zivilsenat des OLG Düsseldorf ein Termin zur mündlichen Verhandlung in einem weiteren Verfahren statt. Auch der 16. Zivilsenat des Oberlandesgerichts hat bereits in dem Termin zur mündlichen Verhandlung mitgeteilt, dass er nach dem derzeitigen Stand eine Haftung des Sicherheitentreuhänders bejahen würde Ein Verkündungstermin ist Mitte Oktober 2014 zu erwarten.
Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte Dr. Späth und Keitel hierzu: ,,Wir freuen uns, dass die Chancen der DEIKON-Anleger auf Schadensersatz offensichtlich steigen. Ein weiterer Senat des OLG Düsseldorf Senat sieht eindeutige Pflichtverletzungen der Sicherheitentreuhänderin. "
Doch Achtung, es droht Verjährung: Ansprüche gegen den Sicherheitentreuhänder drohen 3 Jahre ab Kenntnis bzw. grob fahrlässiger Unkenntnis (§§ 195, 199 BGB) zum Jahresende zu verjähren. Ab wann diese Kenntnis bzw. grob fahrlässige Unkenntnis beim Anleger vorhanden war, ist zwar nicht sicher, jedoch Dr. Späth hierzu: ,,Wir haben hier im Jahr 2011 die ersten Klagen gegen den Sicherheitentreuhänder eingereicht. Meiner Ansicht nach ist die Gefahr somit vorhanden, dass ein Gericht sich auf den Standpunkt stellen könnte, dass ein Anleger bereits im Jahr 2011 diese Kenntnis hatte -oder grob fahrlässige Unkenntnis vorlag- und somit zum Jahresende 2014 Verjährung einzutreten droht".
Eile ist somit geboten, Anleger, die hier noch gegen den Sicherheitentreuhänder vorgehen wollen, sollten dies also umgehend noch in diesem Jahr umsetzen.
Fazit des BSZ e.V.:
Wehren Sie sich, damit Sie nicht zum Opfer werden! Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu Haben, Schadenersatz zu bekommen!
Der BSZ e.V. hilft betroffenen Anlegern gerne! Schnell, Diskret, Professionell!
Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. Nur so ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeitet können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen. Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet
Eine objektive Einschätzung ist nur mit einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht möglich. Lassen Sie sich beraten! Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vermitteln Ihnen die BSZ e.V. Interessengemeinschaften entsprechende Anwälte. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Deikon anzuschließen.
Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht - Was man aus dem Arztrecht schon häufig kennt sollte man im Bank- und Kapitalmarktrecht auch nutzen. Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht durch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Ein altbekannter Spruch lautet: "Zwei Juristen, drei Meinungen." Für das Bank- und Kapitalmarktrecht gilt diese Weisheit aufgrund der Vielschichtigkeit und starken Entwicklung des Rechtsgebiets umso mehr. Ausgesuchte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien bieten Mandanten, die sich bereits in einem bestehenden Mandatsverhältnis befinden, eine Zweitmeinung zu ihrem Rechtsfall oder ihrem Problem an. Der BSZ e.V. hat daher eine Interessengemeinschaft ,,Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht" ins Leben gerufen. Interessierte Anleger können sich für weitere Informationen gerne dieser Interessengemeinschaft anschließen.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Telefon: 06071-9816810
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth
Dieser Text gibt den Beitrag vom 20.09.2014 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
drwspä
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