Freitag, September 19, 2014

Mifa: Minus beträgt mehrere Millionen Euro

Der Fahrradhersteller Mifa legte jetzt die Zahlen für 2013 vor. Demnach machte das angeschlagene Unternehmen im vergangenen Jahr einen Verlust von rund 13 Millionen Euro.


Im Frühling waren Fehler in der Bilanzbuchführung aufgetaucht. Nach den korrigierten Zahlen betrug der Verlust in 2012 mehr als 9 Millionen Euro, nachdem zuvor ein Minus von rund einer Million Euro veröffentlicht wurde.

Auch für das laufende Geschäftsjahr rechnet Mifa mit Verlusten. Bei dem Fahrradbauer soll künftig ein ausländischer Großinvestor die Mehrheit übernehmen. ,,Die jetzt präsentierten Zahlen machen Mifa nicht unbedingt zu einer attraktiven Braut", sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Inwiefern sich die Zahlen auf den Einstieg des Investors und die damit geplanten Einschnitte bei den Anleihegläubigern und Aktionären auswirken, sei ungewiss.

,,Sicher scheint aber, dass die Anleihegläubiger finanzielle Verluste hinnehmen müssen", so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt. Denn das derzeitige Sanierungskonzept sieht offenbar vor, dass die Anleihe-Gläubiger auf etwa 60 Prozent ihrer Forderungen verzichten sollen und sich die Laufzeit der Anleihe um drei Jahre bis 2021 verlängert. Außerdem sollen die Anleihen auch nur noch mit einem statt wie bisher 7,5 Prozent verzinst werden. Im Gegenzug sollen die Anleihe-Gläubiger zehn Prozent der Aktien erhalten. Aktionäre und Anleihe-Gläubiger müssen dem Plan allerdings noch zustimmen.

Cäsar-Preller: ,,Die Entscheidung will gut überlegt sein, die Folgen können drastisch sein - und ein Prozent Zinsen sind nun wirklich nicht viel. Lukrativer könnte es sein, Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen." Zumal die Staatsanwaltschaft inzwischen Ermittlungen wegen möglicher Verstöße gegen das Aktiengesetz und weiterer Straftaten eingeleitet hat. Geprüft werde auch, ob ein Betrug zum Schaden der Anleger vorliegt. ,,Sollten die Zahlen im Emissionsprospekt schon falsch gewesen sein, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Das gilt auch, wenn die Anleger falsch beraten wurden und nicht über die Risiken aufgeklärt wurden", so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Fazit des BSZ e.V.:
Wehren Sie sich, damit Sie nicht zum Opfer werden! Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu Haben, Schadenersatz zu bekommen!

Der BSZ e.V. hilft betroffenen Anlegern gerne! Schnell, Diskret, Professionell!
Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. Nur so ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeitet können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen. Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet

Eine objektive Einschätzung ist nur mit einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht möglich. Lassen Sie sich beraten!  Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vermitteln Ihnen die BSZ e.V. Interessengemeinschaften entsprechende Anwälte. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG   anzuschließen.

Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht - Was man aus dem Arztrecht schon häufig kennt sollte man im Bank- und Kapitalmarktrecht auch nutzen. Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht durch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Ein altbekannter Spruch lautet: "Zwei Juristen, drei Meinungen." Für das Bank- und Kapitalmarktrecht gilt diese Weisheit aufgrund der Vielschichtigkeit und starken Entwicklung des Rechtsgebiets umso mehr. Ausgesuchte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien bieten Mandanten, die sich bereits in einem bestehenden Mandatsverhältnis befinden, eine Zweitmeinung zu ihrem Rechtsfall oder ihrem Problem an. Der BSZ e.V. hat daher eine Interessengemeinschaft ,,Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht" ins Leben gerufen. Interessierte Anleger können sich für weitere Informationen gerne dieser Interessengemeinschaft anschließen.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 19.09.2014 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
cp

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