Mittwoch, September 17, 2014

Lottogewinner wehren sich wegen Verlusten durch Fehlberatung! BSZ e.V. ruft Anlegergemeinschaft ins Leben!

Lottogewinner wurden offensichtlich bewusst zu einem Bankhaus weiter geleitet:


Diversen Medienberichten der letzten Tage zufolge (z.B. Der Spiegel vom 15.09.2014) mehren sich die Hinweise dafür, dass Lottogewinner systematisch zu einem Bankhaus, nämlich dem Bankhaus Merck Finck & Co., weiter geleitet wurden. Danach soll Westlotto nun einräumen, dass zwischen 2003 und 2012 mehr als 700 Lottomillionen bei dem Bankhaus Merck Finck & Co. gelandet sein sollen.

Diverse Lottogewinner mussten nun offensichtlich erhebliche Verluste mit ihren Geldanlagen hinnehmen.

BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth hierzu:

,,Lottogewinner sind oftmals willkommene Kunden für Anlageberater und Banken, denn es geht um hohe Summen. Da die Lottogewinner schnell zu Geld gekommen sind, sind sie auch oftmals nicht besonders erfahren in Geldanlagedingen, weshalb sie leider  die Versprechungen der Geldanlageberater oftmals nicht leicht überprüfen können."

Betroffene Lottogewinner, die Verluste mit ihren Geldanlagen erlitten haben, sollten sich auf jeden Fall zur Wehr setzen, da die Beratung eines Anlegers immer anleger- und objektgerecht sein muss, woraus sich bereits gute Schadensersatzchancen ergeben, sofern dies nicht der Fall gewesen sein sollte.

Sofern eine Bank die Anlagen vermittelt hat, bietet auch die sog. ,,Kick-back"-Rechtsprechung der Banken gute Ansatzpunkte für eine komplette Rückabwicklung, sofern die Anleger weder der Höhe noch dem Grunde nach auf die von der Bank erhaltenen Rückvergütungen hingewiesen wurden.
,,Auch mit diesem Argument kann oftmals die volle Rückabwicklung der Kapitalanlage erzielt werden", so Dr. Späth weiter.

Der BSZ e.V. hat aus aktuellem Anlass die BSZ e.V.-Interessengemeinschaft ,,Lottogewinner" ins Leben gerufen, der sich Lottogewinner, die von ihrem Anlageberater oder der Bank falsch beraten wurden, anschließen können.

Der aktuelle BSZ e.V. Tipp:

Nach dem heutigen Stand der Rechtsprechung dürfte es kaum noch Kunden beratender Banken geben, die sich gefallen lassen müssten, an erfolglosen Fondsbeteiligungen festgehalten zu werden. Mit kundiger rechtsanwaltlicher Hilfe bieten sich Erfolg versprechende Möglichkeiten, Schadensersatzansprüche umzusetzen. Das betrifft nicht nur aktuelle Fonds, sondern auch Vorgänge, die Jahre zurückreichen. In der überwiegenden Zahl solcher Fälle werden an beratende Banken Rückvergütungen geflossen sein. Das führt grundsätzlich zu einer Haftung von Kreditinstituten, die sich an, wie es der Bundesgerichtshof formuliert, fragwürdigen Vereinbarungen hinter dem Rücken ihrer Kundschaft beteiligt haben.

Fazit des BSZ e.V.:

Wehren Sie sich, damit Sie nicht zum Opfer werden! Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu Haben, Schadenersatz zu bekommen!

Der BSZ e.V. hilft betroffenen Anlegern gerne! Schnell, Diskret, Professionell!

Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. Nur so ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeitet können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen. Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet.

Eine objektive Einschätzung ist nur mit einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht möglich. Lassen Sie sich beraten!  Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft ,,Lottogewinner"  beizutreten.

Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht - Was man aus dem Arztrecht schon häufig kennt sollte man im Bank- und Kapitalmarktrecht auch nutzen. Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht durch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Ein altbekannter Spruch lautet: "Zwei Juristen, drei Meinungen." Für das Bank- und Kapitalmarktrecht gilt diese Weisheit aufgrund der Vielschichtigkeit und starken Entwicklung des Rechtsgebiets umso mehr. Ausgesuchte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien bieten Mandanten, die sich bereits in einem bestehenden Mandatsverhältnis befinden, eine Zweitmeinung zu ihrem Rechtsfall oder ihrem Problem an. Der BSZ e.V. hat daher eine Interessengemeinschaft ,,Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht" ins Leben gerufen.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Kontaktformular:

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Telefon: 06071-9816810
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drwspä

Dieser Text gibt den Beitrag vom 17.09.2014 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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