Im Anlage-Skandal rund um die Infinus / Future Business Gruppe ist es erneut zu Durchsuchungen der Staatsanwaltschaft Dresden gekommen. Nach Medienberichten wurden dabei diverse Versicherungskonzerne durchsucht.
Ziel der Ermittlungen ist, weiteres Beweismaterial sicherzustellen. Dabei wird nicht gegen die Versicherer ermittelt. Sie sind vielmehr in der Rolle des Zeugen.
Vom Anlage-Skandal rund um die Infinus-Gruppe sind rund 40.000 Anleger betroffen, die um ihr Geld fürchten müssen. Gegen mehrere Verantwortliche der Infinus-Gruppe wird bereits seit dem vergangenen Jahr wegen Betrugsverdacht ermittelt. Zahlreiche Firmen der Infinus-Gruppe mussten inzwischen Insolvenz anmelden.
Die erneuten staatsanwaltschaftlichen Durchsuchungen bei mehreren Versicherern dienten jetzt offenbar der Sicherstellung von Beweisen. Denn die Infinus-Gruppe soll zahlreiche Lebensversicherungen abgeschlossen haben, die über Umwege in den eigenen Bilanzen gelandet sind. ,,So sollten die Bilanzen für die Anleger wohl aufpoliert werden", sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Bis die Vorfälle rund um die Infinus-Gruppe wirklich aufgeklärt sind, kann es noch einige Zeit dauern. ,,So viel Zeit dürften die Anleger nicht haben. Für sie geht es darum, jetzt ihre Ansprüche zu sichern. Etliche Insolvenzverfahren laufen ja bereits", so Cäsar-Preller. Der Fachanwalt betont auch, dass die Anleger nicht alleine auf die Karte Insolvenzverfahren setzen, sondern auch ihre Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen lassen sollten. ,,Das kann erfolgversprechender und lukrativer sein. Denn die Insolvenzquoten werden wohl kaum ausreichen, um alle Forderungen der Anleger zu bedienen", sagt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.
Schadensersatzansprüche können sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung als auch aus Prospektfehlern entstanden sein. ,,Es kann sich in jedem Fall lohnen, die Verkaufsprospekte genau unter die Lupe zu nehmen. Wurde hier mit falschen Informationen oder irreführenden Angaben gearbeitet, besteht Schadensersatzanspruch auf Rückabwicklung des Geschäfts", erklärt der Rechtsanwalt. Zudem hätten die Anleger im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung umfassend über die Risiken im Zusammenhang mit ihrer Investition aufgeklärt werden müssen.
Fazit des BSZ e.V.:
Wehren Sie sich, damit Sie nicht zum Opfer werden! Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu Haben, Schadenersatz zu bekommen!
Der BSZ e.V. hilft betroffenen Anlegern gerne! Schnell, Diskret, Professionell!
Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. Nur so ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeitet können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen. Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet.
Eine objektive Einschätzung ist nur mit einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht möglich. Lassen Sie sich beraten! Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der "BSZ e.V. Interessengemeinschaft Infinus AG" beizutreten.
Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht - Was man aus dem Arztrecht schon häufig kennt sollte man im Bank- und Kapitalmarktrecht auch nutzen. Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht durch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Ein altbekannter Spruch lautet: "Zwei Juristen, drei Meinungen." Für das Bank- und Kapitalmarktrecht gilt diese Weisheit aufgrund der Vielschichtigkeit und starken Entwicklung des Rechtsgebiets umso mehr. Ausgesuchte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien bieten Mandanten, die sich bereits in einem bestehenden Mandatsverhältnis befinden, eine Zweitmeinung zu ihrem Rechtsfall oder ihrem Problem an. Der BSZ e.V. hat daher eine Interessengemeinschaft ,,Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht" ins Leben gerufen.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Joachim Cäsar-Preller
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cp
Dieser Text gibt den Beitrag vom 16.09.2014 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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