Donnerstag, September 18, 2014

Schrottimmobilien: Vorsicht, nicht alles was glänzt, ist Gold.

Die Zinsen sind niedrig, der Immobilienmarkt boomt. Was läge näher, als selbst in feste Werte zu investieren? Doch Vorsicht, nicht alles was glänzt, ist Gold.


Historie

Die erste ,,Schrottimmobilienwelle" hatte nach der Wiedervereinigung Anfang der 90er Jahre ihren Höhepunkt. Sie brachte zahlreiche Käufer an den Rand des Ruins. Bauherren, Vermittler und Banken hatten sich in sog. Strukturvertrieben zusammengeschlossen und potentiellen Kunden Wohnungen als ,,Rundumsorglospaket" verkauft.

Vorausgegangen war häufig ein sogenannter ,,cold call", also ein Anruf mit dem Ziel, einen Besprechungstermin zu erhalten. In den Terminen, die entweder bei den Käufern zuhause oder im Büro der Vermittler stattfanden, wurde den Interessenten der Erwerb dann schmackhaft gemacht. In den Vordergrund wurden bei den Verkaufsgesprächen regelmäßig die Altersvorsorge, die steuerlichen Effekte sowie die gewinnbringende Veräußerungsmöglichkeit nach 10 Jahren gestellt.

Mit Ausnahme der Käufer verdienten alle Beteiligten hiermit eine Menge Geld. In den Kaufpreisen waren so hohe Provisionen eingepreist, dass diese regelmäßig das Doppelte des Immobilienwertes betrugen.

Nachdem die erste Welle abgeflacht war, gab es Anfang 2000 die zweite Bewegung. Die Beteiligten auf Anbieterseite wollten weiteres Geld verdienen und bauten auf eine neue Generation von unwissenden und unerfahrenen Anlegern. Während in den 90er Jahren oftmals Bruchbuden mit schlechter Bausubstanz verkauft wurden, lag der Fokus bei der zweiten Welle auf denkmalgeschützten und sanierten Objekten. Gleich blieb die maßlose Überteuerung aufgrund eingepreister Provisionen. Als Reaktion auf die verschärfte Rechtsprechung wurden die Provisionen angepasst. Die für eine sittenwidrige Überteuerung des Kaufpreises erforderliche Höhe wurde deshalb regelmäßig knapp unterschritten.

Für aufmerksame Beobachter des Immobilienmarkts zeichnet sich aktuell bereits eine dritte Welle ab. Aufgrund der Schwierigkeiten der Anleger ihr Geld in werthaltige Anlagen zu investieren, gelingt es den Vertrieben weiterhin stark überteuerte Wohnungen zu verkaufen.

Möglichkeiten

Wenn Sie Eigentümer einer sogenannten Schrottimmobilie sind, kontaktieren sie die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte. Diese können Ihnen schnell und kompetent Wege aufzeigen, wie Sie aus dieser Misere herausfinden. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, den Erwerb der Immobilie rückgängig zu machen oder die aus dem Erwerb resultierenden Belastungen deutlich zu verringern. Ein Rechtsbehelf hierzu kann sich bspw. aus dem Widerrufsrecht bei nicht ordnungsgemäß erteilter bzw. fehlerhafter Widerrufsbelehrung im Darlehensvertrag ergeben

Der aktuelle BSZ e.V. Tipp:

Nach dem heutigen Stand der Rechtsprechung dürfte es kaum noch Kunden beratender Banken geben, die sich gefallen lassen müssten, an erfolglosen Fondsbeteiligungen festgehalten zu werden. Mit kundiger rechtsanwaltlicher Hilfe bieten sich Erfolg versprechende Möglichkeiten, Schadensersatzansprüche umzusetzen. Das betrifft nicht nur aktuelle Fonds, sondern auch Vorgänge, die Jahre zurückreichen. In der überwiegenden Zahl solcher Fälle werden an beratende Banken Rückvergütungen geflossen sein. Das führt grundsätzlich zu einer Haftung von Kreditinstituten, die sich an, wie es der Bundesgerichtshof formuliert, fragwürdigen Vereinbarungen hinter dem Rücken ihrer Kundschaft beteiligt haben.

Fazit des BSZ e.V.:

Wehren Sie sich, damit Sie nicht zum Opfer werden! Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu Haben, Schadenersatz zu bekommen!

Der BSZ e.V. hilft betroffenen Anlegern gerne! Schnell, Diskret, Professionell!

Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. Nur so ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeitet können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen. Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet

Eine objektive Einschätzung ist nur mit einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht möglich. Lassen Sie sich beraten!  Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vermitteln Ihnen die BSZ e.V. Interessengemeinschaften entsprechende Anwälte. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schrottimmobilien/ Immobilien Rückabwicklung anzuschließen.

Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht -
Was man aus dem Arztrecht schon häufig kennt sollte man im Bank- und Kapitalmarktrecht auch nutzen. Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht durch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Ein altbekannter Spruch lautet: "Zwei Juristen, drei Meinungen." Für das Bank- und Kapitalmarktrecht gilt diese Weisheit aufgrund der Vielschichtigkeit und starken Entwicklung des Rechtsgebiets umso mehr. Ausgesuchte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien bieten Mandanten, die sich bereits in einem bestehenden Mandatsverhältnis befinden, eine Zweitmeinung zu ihrem Rechtsfall oder ihrem Problem an. Der BSZ e.V. hat daher eine Interessengemeinschaft ,,Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht" ins Leben gerufen. Interessierte Anleger können sich für weitere Informationen gerne dieser Interessengemeinschaft anschließen.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Telefon: 06071-9816810
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Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Anja Richter


Dieser Text gibt den Beitrag vom 18.09.2014 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

jori

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