BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte reicht zahlreiche Klagen auf Rückabwicklung ein. Oftmals gute Chancen für Geschädigte. Achtung: Drohende Verjährung Ende 2014!
Seit dem Jahr 2012 haben sich zahlreiche Postbank-Finanzberatung AG-Opfer beim BSZ e.V. angemeldet, so dass die BSZ e.V:-Vertrauensanwälte die Fälle inzwischen prüfen konnten. Der BSZ e.V. führte daher ein Interview mit BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth, MSc(Nottingham), zu der aktuellen Situation:
BSZ e.V.: Herr Dr. Späth, wie viele Geschädigte vertreten Sie und was sind das für Anleger?
BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth:
Wir vertreten gegenwärtig ca. 100 Geschädigte aus ganz Deutschland außergerichtlich und gerichtlich in Klageverfahren gegen die Postbank bzw. die Postbank Finanzberatung AG vor Gerichten in ganz Deutschland. In den nächsten Wochen finden hierzu bereits wieder Gerichtstermine vor Gerichten in Hannover, Bonn und Kassel statt. Oftmals handelt es sich bei unseren Mandanten um ältere Anleger wie Rentner, die teilweise zum Beratungszeitpunkt bereits über 60 Jahre alt waren, ihr Geld teilweise sicher zur Altersvorsorge anlegen wollten.
Begehrt wird die vollständige Rückabwicklung der Beteiligung, Zug um Zug gegen Rückübertragung der teilweise nicht mehr besonders werthaltigen ,,Schrottbeteiligung", d.h., wir beantragen, dass die Anleger so gestellt werden, als ob sie die Anlage nie gezeichnet hätten.
Leider geht es für viele von uns vertretene Anleger nicht um ,,Peanuts", sondern um alles: In vielen von uns vertretenen Fällen wurde den Anlegern von den Beratern der Postbank Finanzberatung AG geraten, mehrere Anlagen in diversen Fonds zu zeichnen, manchmal wurde sogar das gesamte Vermögen des jeweiligen Anlegers umgeschichtet, in diversen von uns vertretenen Fällen jeweils mehrere hunderttausend Euro.
Da die Anlagen sich teilweise sehr negativ entwickelt haben, stehen einige von uns vertretene Anleger vor einem ,,Scherbenhaufen" bzw. vor den Trümmern ihrer finanziellen Existenz.
BSZ e.V: Was werfen Sie der Postbank bzw. der Postbank Finanzberatung AG konkret vor?
Dr. Walter Späth:
Die Postbank Finanzberatung AG hat den Anlegern teilweise spekulative Beteiligungen wie Schiffsfonds, wie z.B. Reefer-Flottenfonds, Spielefonds, geschlossene Immobilienfonds, Private Equity-Fonds, vermittelt. Oftmals sind diese vermittelten Fonds nun im Wert teilweise eingebrochen, oder komplett wertlos, Ausschüttungen bleiben oftmals aus. Diese von der Postbank bzw. der Postbank Finanzberatung AG vermittelten Produkte wie Gamefonds, Schiffsfonds, etc. waren oftmals nicht für die Anleger geeignet, da sie nicht zu ihrer oftmals nur geringen Risikobereitschaft passten. Teilweise waren bei den vermittelten Produkten auch Provisionen von deutlich über 15 % fällig, was laut BGH bereits aufklärungsbedürftig ist.
Schlimmer noch: Unserer Ansicht nach wurden zahlreiche Betroffene über die Identität ihrer Berater bewusst getäuscht. Viele Geschädigte schildern uns, dass sie davon ausgegangen sind, von Mitarbeitern der ,,Deutschen Postbank AG" beraten worden zu sein und eben gerade nicht von deren Tochtergesellschaft, der Postbank Finanzberatung AG. Auf uns vorliegenden Visitenkarten von Mitarbeitern steht teilweise ausdrücklich nicht ,,Postbank Finanzbaratung AG", sondern im Gegenteil ,,Postbank Vermögensberatung", so dass man hier davon ausgehen konnte, dass es sich um eine Abteilung der Postbank handelte. Auch hatten in vielen Fällen die Mitarbeiter der Postbank Finanzberatung AG Zugriff auf die Kontendaten der Anleger bei der Deutschen Postbank AG. In einem uns vorliegenden Fall wurde die Postbank Finanzberatung AG bzw. deren Berater auch als ,,Der mobile Außendienst der Postbank AG bezeichnet."
Die Anleger wurden daher unserer Ansicht nach teilweise bewusst im Glauben gelassen, dass sie von einem Mitarbeiter der Deutschen Postbank beraten wurden.
BSZ e.V: Wie gehen Sie vor?
Dr Späth: Wir versuchen zunächst, außergerichtlich einen Vergleich zu schließen. Da jedoch von der Postbank Finanzberatung AG hier teilweise keine ausreichenden Angebote gemacht werden, müssen wir oftmals Klage einreichen. Geschädigte mit berechtigten Ansprüchen müssen sich keinesfalls ,,billig abspeisen" lassen.
BSZ e.V.: Wie sehen Sie die Chancen für Geschädigte und was sollten diese berücksichtigen?
Dr. Späth: In den bisher von uns betreuten Fällen sehen wir gute Schadensersatzchancen für die geschädigten Anleger, da die Beratung oftmals nicht anleger- und objektgerecht war.
Das Fatale daran: In diversen Fällen, was immer im Einzelfall geprüft werden muss, droht bereits zum Jahresende 2014 die Verjährung einzutreten. Zwar hat der Anleger drei Jahre kenntnisabhängig Zeit, um seine Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Allerdings gehen Gerichte in letzter Zeit verstärkt dazu über, sofern der Anleger z.B. in Geschäftsberichten über die negative Entwicklung informiert worden ist oder Ausschüttungen reduziert wurden oder ausgeblieben sind, bereits ab diesem Zeitpunkt sog. ,,grob fahrlässige" Unkenntnis anzunehmen, so dass bereits ab diesem Zeitpunkt die Verjährung ins Laufen gebracht werden kann, was immer im Einzelfall geprüft werden muss. Die Postbank Finanzberatung AG spielt hier auf Zeit und weiß, dass viele Ansprüche somit in Kürze verjähren werden, und somit nicht mehr durchgesetzt werden können. Da somit zahlreiche Ansprüche zum Jahresende 2014 zu verjähren drohen, sollten geschädigte Anleger umgehend handeln.
Die BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Dr. Späth & Partner ist eine der erfahrensten Kanzleien in Zusammenhang mit Beratungen durch die Postbank-Finanzberatung AG, bereits seit dem Jahr 2008, dem Jahr der Lehman-Pleite, wurden hier bereits zahlreiche Geschädigte der Postbank-Finanzberatung AG außergerichtlich und gerichtlich betreut. Seit ca. 6 Jahren ist die Kanzlei Dr. Späth & Partner somit in die Materie ,,Postbank Finanzberatung AG" bestens eingearbeitet.
Geschädigte Anleger der Deutschen Postbank AG oder der Postbank Finanzberatung AG können sich der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft Postbank (Finanzberatung) AG anschließen.
Fazit des BSZ e.V.:
Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen
Der BSZ e.V. hilft betroffenen Anlegern gerne! Schnell, Diskret, Professionell!
Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. Nur so ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeitet können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen. Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet.
Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Postbank Finanzberatung AG". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth
Dieser Text gibt den Beitrag vom 10. September 2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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