Mittwoch, September 10, 2014

Postbank (Finanzberatung) AG: Zahlreiche Klagen durch BSZ e.V.-Vertrauensanwälte!

BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte reicht zahlreiche Klagen auf Rückabwicklung ein. Oftmals gute Chancen für Geschädigte. Achtung: Drohende Verjährung Ende 2014!


Seit dem Jahr 2012 haben sich zahlreiche Postbank-Finanzberatung AG-Opfer beim BSZ e.V. angemeldet, so dass die BSZ e.V:-Vertrauensanwälte die Fälle inzwischen prüfen konnten. Der BSZ e.V. führte daher ein Interview mit BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth, MSc(Nottingham), zu der aktuellen Situation:

BSZ e.V.: Herr Dr. Späth, wie viele Geschädigte vertreten Sie und was  sind das für Anleger?

BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth:
Wir vertreten gegenwärtig ca. 100 Geschädigte aus ganz Deutschland außergerichtlich und gerichtlich in Klageverfahren gegen die Postbank bzw. die Postbank Finanzberatung AG vor Gerichten in ganz Deutschland. In den nächsten Wochen finden hierzu bereits wieder Gerichtstermine vor Gerichten in Hannover, Bonn und Kassel statt. Oftmals handelt es sich bei unseren Mandanten um ältere Anleger wie Rentner, die teilweise zum Beratungszeitpunkt bereits über 60 Jahre alt waren, ihr Geld teilweise sicher zur Altersvorsorge anlegen wollten.

Begehrt wird die vollständige Rückabwicklung der Beteiligung, Zug um Zug gegen Rückübertragung der teilweise nicht mehr besonders werthaltigen ,,Schrottbeteiligung", d.h., wir beantragen, dass die Anleger so gestellt werden, als ob sie die Anlage nie gezeichnet hätten.

Leider geht es für viele von uns vertretene Anleger nicht um ,,Peanuts", sondern um alles: In vielen von uns vertretenen Fällen wurde den Anlegern von den Beratern der Postbank Finanzberatung AG geraten, mehrere Anlagen in diversen Fonds zu zeichnen, manchmal wurde sogar das gesamte Vermögen des jeweiligen Anlegers umgeschichtet, in diversen von uns vertretenen Fällen jeweils mehrere hunderttausend Euro.

Da die Anlagen sich teilweise sehr negativ entwickelt haben, stehen einige von uns vertretene Anleger vor einem ,,Scherbenhaufen" bzw. vor den Trümmern ihrer finanziellen Existenz.

BSZ e.V: Was werfen Sie der Postbank bzw. der Postbank Finanzberatung AG konkret vor?

Dr. Walter Späth:
Die Postbank Finanzberatung AG hat den Anlegern teilweise spekulative Beteiligungen wie Schiffsfonds, wie z.B. Reefer-Flottenfonds, Spielefonds, geschlossene Immobilienfonds, Private Equity-Fonds, vermittelt.  Oftmals sind diese vermittelten Fonds nun im Wert teilweise eingebrochen, oder komplett wertlos, Ausschüttungen bleiben oftmals aus. Diese von der Postbank bzw. der Postbank Finanzberatung AG vermittelten Produkte wie Gamefonds, Schiffsfonds, etc. waren oftmals nicht für die Anleger geeignet, da sie nicht zu ihrer oftmals nur geringen Risikobereitschaft passten. Teilweise waren bei den vermittelten Produkten auch Provisionen von deutlich über 15 % fällig, was laut BGH bereits aufklärungsbedürftig ist.

Schlimmer noch: Unserer Ansicht nach wurden zahlreiche Betroffene über die Identität ihrer Berater bewusst getäuscht. Viele Geschädigte schildern uns, dass sie davon ausgegangen sind, von Mitarbeitern der ,,Deutschen Postbank AG" beraten worden zu sein und eben gerade nicht von deren Tochtergesellschaft, der Postbank Finanzberatung AG. Auf  uns vorliegenden Visitenkarten von Mitarbeitern steht teilweise ausdrücklich nicht ,,Postbank Finanzbaratung AG", sondern im Gegenteil ,,Postbank Vermögensberatung", so dass man hier davon ausgehen konnte, dass es sich um eine Abteilung der Postbank handelte. Auch hatten in vielen Fällen die Mitarbeiter der Postbank Finanzberatung AG Zugriff auf die Kontendaten der Anleger bei der Deutschen Postbank AG. In einem uns vorliegenden Fall wurde die Postbank Finanzberatung AG bzw. deren Berater auch als ,,Der mobile Außendienst der Postbank AG bezeichnet."

Die Anleger wurden daher unserer Ansicht nach teilweise bewusst im Glauben gelassen, dass sie von einem Mitarbeiter der Deutschen Postbank beraten wurden.

BSZ e.V: Wie gehen Sie vor?

Dr Späth: Wir versuchen zunächst, außergerichtlich einen Vergleich zu schließen. Da jedoch von der Postbank Finanzberatung AG hier teilweise keine ausreichenden Angebote gemacht werden, müssen wir oftmals Klage einreichen. Geschädigte mit berechtigten Ansprüchen müssen sich keinesfalls ,,billig abspeisen" lassen.

BSZ e.V.: Wie sehen Sie die Chancen für Geschädigte und was sollten diese berücksichtigen?

Dr. Späth: In den bisher von uns betreuten Fällen sehen wir gute Schadensersatzchancen für die geschädigten Anleger, da die Beratung oftmals nicht anleger- und objektgerecht war.

Das Fatale daran: In diversen Fällen, was immer im Einzelfall geprüft werden muss, droht bereits zum Jahresende 2014 die Verjährung einzutreten. Zwar hat der Anleger drei Jahre kenntnisabhängig Zeit, um seine Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Allerdings gehen Gerichte in letzter Zeit verstärkt dazu über, sofern der Anleger z.B. in Geschäftsberichten über die negative Entwicklung informiert worden ist oder Ausschüttungen reduziert wurden oder ausgeblieben sind, bereits ab diesem Zeitpunkt sog. ,,grob fahrlässige" Unkenntnis anzunehmen, so dass bereits ab diesem Zeitpunkt die Verjährung ins Laufen gebracht werden kann, was immer im Einzelfall geprüft werden muss. Die Postbank Finanzberatung AG spielt hier auf Zeit und weiß, dass viele Ansprüche somit in Kürze verjähren werden, und somit nicht mehr durchgesetzt werden können. Da somit zahlreiche Ansprüche zum Jahresende 2014 zu verjähren drohen, sollten geschädigte Anleger umgehend handeln.

Die BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Dr. Späth & Partner ist eine der erfahrensten Kanzleien in Zusammenhang mit Beratungen durch die Postbank-Finanzberatung AG, bereits seit dem Jahr 2008, dem Jahr der Lehman-Pleite, wurden hier bereits zahlreiche Geschädigte der Postbank-Finanzberatung AG außergerichtlich und gerichtlich betreut. Seit ca. 6 Jahren ist die Kanzlei Dr. Späth & Partner somit in die Materie ,,Postbank Finanzberatung AG" bestens eingearbeitet.

Geschädigte Anleger der Deutschen Postbank AG oder der Postbank Finanzberatung AG können sich der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft Postbank (Finanzberatung) AG anschließen.

Fazit des BSZ e.V.:
Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen

Der BSZ e.V. hilft betroffenen Anlegern gerne! Schnell, Diskret, Professionell!
Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. Nur so ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeitet können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen. Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet.

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Postbank Finanzberatung AG". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth

Dieser Text gibt den Beitrag vom 10. September 2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt
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POC - Proven Oil Canada - wie geht es weiter?

Das Geschäftsmodell der Proven Oil Canada Beteiligungsgesellschaften hat das Ziel, sich an kanadischen Objektgesellschaften zu beteiligen, die in die Öl- und Gasgewinnung in Canada investieren. Für die Anleger sollten hohe Ausschüttungen generiert werden.


Das Geschäftsmodell der Proven Oil Canada  Beteiligungsgesellschaften sieht in der Strategie vor, sich an kanadischen Objektgesellschaften zu beteiligen, die in die  Öl- und Gasgewinnung in Canada investieren. Als Anreiz für die Kapitalanleger gaben die Beteiligungsgesellschaften vor, Ausschüttungen von insgesamt 280 % (inklusive Kapitalrückführung) an die Anleger zu zahlen. Die Ausschüttungen sollten von Anfang an monatlich vorgenommen werden.

Schon Anfang 2013 gab es erste kritische Stimmen aus der Wirtschaftspresse über die Proven Oil Canada Fonds. Unter anderem wurde in Zweifel gezogen, dass der Gesellschaftszweck, die Öl- und Gasgewinnung in Canada, tatsächlich mit den versprochenen Renditen in Einklang zu bringen ist. Die schnellen Ausschüttungen können nicht ermöglicht werden.

Diverse Presseartikel haben möglicherweise bestehende zweifelhafte Verbindungen zwischen der Geschäftsführerin Monika Galbar und Jürgen Hanne thematisiert. Jürgen Hanne hat Recherchen der Wirtschaftswoche Ende der 1990er Jahre mehrere Immobilienfonds in Ostdeutschland aufgelegt. Er soll im Zusammenhang mit diesen Geschäften im Jahre 2001 wegen Betrugs zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden sein.

In 2013 folgten für die Anleger der Proven Oil Canada Beteiligungsgesellschaften weitere schlechte Nachrichten. So teilte die Geschäftsführung der Gesellschaften mit, dass Umstrukturierungs- maßnahmen erforderlich seien, um zukünftig die Kosten der einzelnen Fonds finanzieren zu können.

Aufgrund der Empfehlung der Geschäftsführung wurden sämtliche Gesellschaften in die COGI Ltd. Partnership als Master LP am 21.07.2013 zusammengeführt. Trotz dieses Zusammenschlusses teilte die Proven Oil Canada im November 2013 mit, dass die Vorabauszahlungen vorläufig nicht mehr gezahlt werden und auch zukünftig geringer ausfallen würden. Da haben sich die Befürchtungen der Wirtschaftspresse bestätigt.

Aktuell berichten Anleger, dass die Auszahlungen ausbleiben.

Das Geschäftskonzept der POC dürfte sich von Beginn an als zu optimistisch dargestellt haben. Insbesondere dürfte sich die schwierige wirtschaftliche Lage der POC Beteiligungsgesellschaften daraus ergeben, dass sich der Vertrieb kanadischen Öls an die Weltmärkte mangels Pipeline-Kapazitäten als problematisch erweisen dürfte.

Bei einer Kapitalanlage ist es immer schlecht, wenn die Informationen spärlich oder wenig fließen.   Es ist notwendig sich zusammenzutun, um die Interessen zu bündeln.

Fazit des BSZ e.V.:
Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen

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Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft POC - Proven Oil Canada". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

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Dienstag, September 09, 2014

Traumschiff MS Deutschland: Anleihegläubiger sollen Zinsen stunden

Millionen TV-Zuschauer sind begeistert dabei, wenn das Traumschiff in See sticht. ,,Für die Anleihe-Gläubiger der MS Deutschland sieht das inzwischen wahrscheinlich ganz anders aus. Sie müssen sich Sorgen um ihre Investition machen", befürchtet BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.


Hintergrund der Befürchtungen: Die Betreibergesellschaft hat die Anleihegläubiger am 8. Oktober zu einer Gläubigerversammlung in Frankfurt a.M. eingeladen. Auf der Tagesordnung stehen u.a. die Stundung der im Dezember fälligen Zinszahlung auf die Anleihe bis zum 30. Juni 2015 und ein vorläufiger Verzicht auf Kündigungsrechte. Diese Punkte sind Teil eines Konzepts zur finanziellen Restrukturierung.

Die Mittelstandsanleihe MS Deutschland (ISIN: DE000A1RE7V0 / WKN: A1RE7V) wurde 2012 mit einer Laufzeit bis 2017 und einem Zinssatz von 6,875 Prozent ausgegeben. ,,Ob diese Vorgaben erfüllt werden können, scheint angesichts der momentanen Entwicklung zumindest fraglich", sagt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt. Zumal das Geld der Anleger offenbar in erster Linie dazu verwendet wurde, alte Verbindlichkeiten zu bedienen, wie Firmen-Chef Olaf Meier im Handelsblatt einräumt. ,,Anders ausgedrückt wurden offenbar neue Schulden gemacht, um alte zu bezahlen. Das es unter diesen Umständen schwierig wird, die relativ hohen Zinsen zu bezahlen, liegt auf der Hand. Und schon 2017 steht die Anleihe zur Rückzahlung an. Das könnte - vorsichtig ausgedrückt - problematisch werden", so der Anwalt.

Daher wäre der Fachanwalt nicht überrascht, wenn noch weitere Forderungen auf die Anleger zukämen, damit das Traumschiff wieder Wasser unter den Kiel bekommt. ,,Inzwischen konnte das schon bei einer ganzen Reihe von Mittelstandsanleihen beobachtet werden: Ein Unternehmen wirbt mit seinem guten Namen und relativ hohen Zinsen. Das klingt für die Anleger vertrauenserweckend. Doch dann kommt das dicke Ende - sprich finanzielle Verluste für die Anleger", erklärt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Daher empfiehlt der Jurist sich schon vor der Gläubigerversammlung anwaltlich beraten zu lassen, um Schaden abzuwenden. ,,Die schwierige Situation ist für den Laien kaum zu überblicken. Und ob ein Sanierungskonzept am Ende tatsächlich tragfähig ist oder nur vorübergehend wirkt und noch mehr Geld verloren geht, muss genau abgewogen werden. Es kann auch geprüft werden, ob Schadensersatzansprüche z.B. wegen einer fehlerhaften Anlageberatung oder Fehlern im Verkaufsprospekt geltend gemacht werden können."

Der aktuelle BSZ e.V. Tipp:
Nach dem heutigen Stand der Rechtsprechung  dürfte es kaum noch Kunden beratender Banken geben, die sich gefallen lassen müssten, an erfolglosen Fondsbeteiligungen festgehalten zu werden. Mit kundiger rechtsanwaltlicher Hilfe bieten sich Erfolg versprechende Möglichkeiten, Schadensersatzansprüche umzusetzen. Das betrifft nicht nur aktuelle Fonds, sondern auch Vorgänge, die Jahre zurückreichen. In der überwiegenden Zahl solcher Fälle werden an beratende Banken Rückvergütungen geflossen sein. Das führt grundsätzlich zu einer Haftung von Kreditinstituten, die sich an, wie es der Bundesgerichtshof formuliert, fragwürdigen Vereinbarungen hinter dem Rücken ihrer Kundschaft beteiligt haben.

Fazit des BSZ eV:

Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen

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Für die Prüfung von Ansprüchen
durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Mittelstandsanleihen/Traumschiff". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 09. September 2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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CFB Fonds Nr. 152 - MS "Marlene Star" des CFB-Commerz Real Fonds Beteiligungsgesellschaft mbH

CFB-Fonds Nr. 152 - MS "Marlene Star" sind bei Verkauf im Zweitmarkt seit 2008 vertreten. Schiffsfondszeichner haben 17 Beteiligungen im Wert von 550.000 USD verkauft. Der Nennwert wurde zu ca. 55 % erreicht. Verkäufer sollten sich zuvor vom Fachanwalt für Bank- und beraten lassen.


Für den Schiffsfonds CFB-Fonds Nr. 152 wurde am 31.12.2006 das Schiff abgeliefert. Es handelt sich um ein Containerschiff der Post-Panamax-Klasse, welches für den Panamakanal gebaut werde. Das ca. 330 m lange Containerschiff kann 8400 TEU oder 107.000 tdw tragen. Die Anleger im Schiffsfonds haben sich auf eine Laufzeit bis zum Jahr 2022 eingelassen. Dafür wurden steigende Ausschüttungen versprochen.

Die Schiffsfondsentwicklung lief nicht ganz prospektgemäß, sondern hinter dem Prospekt hinterher. Die Containerbranche hat eine nicht so rosige Zukunft.

Schiffsfondsanleger fragen sich dann immer, ob sie den Schiffsfonds verkaufen oder wegen vermeidlicher Fehler bei der Zeichnung und im Prospekt Schadenersatzansprüche verlangen. Zur Prüfung der beiden Optionen sollten sich die Schiffsfondszeichner an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.

Eine neue Alternative stellt auch das Praxishandbuch Schiffsfonds dar, welches auf 530 Seiten durch die Rechtsanwälte Karl-Heinz Steffens und Claudia Dreßler die Schiffsfondsbranche in rechtlicher, wirtschaftlicher und steuerlicher Hinsicht durchleuchtet hat und auch den Zweitmarkt für Schiffsfonds nicht vergessen hat. 

Der aktuelle BSZ e.V. Tipp:
Nach dem heutigen Stand der Rechtsprechung  dürfte es kaum noch Kunden beratender Banken geben, die sich gefallen lassen müssten, an erfolglosen Fondsbeteiligungen festgehalten zu werden. Mit kundiger rechtsanwaltlicher Hilfe bieten sich Erfolg versprechende Möglichkeiten, Schadensersatzansprüche umzusetzen. Das betrifft nicht nur aktuelle Fonds, sondern auch Vorgänge, die Jahre zurückreichen. In der überwiegenden Zahl solcher Fälle werden an beratende Banken Rückvergütungen geflossen sein. Das führt grundsätzlich zu einer Haftung von Kreditinstituten, die sich an, wie es der Bundesgerichtshof formuliert, fragwürdigen Vereinbarungen hinter dem Rücken ihrer Kundschaft beteiligt haben.

Fazit des BSZ eV:
Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen

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Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. Nur so ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeitet können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen. Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet.

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds/  CFB Fonds Nr. 152 - MS "Marlene Star ". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

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Montag, September 08, 2014

Nordcapital Schiffsportfolio 2 - Zweitmarktwert nur noch bei ca. 8 %!

Die generelle Lage von Schiffsfonds ist seit Jahren desolat. Nun ist es auch noch so, dass der sogenannte Baltic Dry Index (BDI) sich seit März auf Talfahrt befindet! Der BDI bildet die Kosten für das Verschiffen von wichtigen Transportgütern ab. Fällt dieser Index, kann sich dies sehr negativ auf die Entwicklung von Schiffsfonds auswirken.


Aufgrund von aufgebauten Überkapazitäten in der Schifffahrt können nur sehr niedrige Charterraten erzielt werden, was leider schon viele Schiffsfondsanleger schmerzlich zu spüren bekommen haben.

Wussten Sie, dass Emissionshaus und Vertrieb, also Banken und Berater, insgesamt EUR 1.692.000,00 durch die Unterschriften durch die Anleger verdient haben (incl. Agio?  Emissionsprospekt, Seite 34, Emissionskosten incl. Agio)?

Wussten Sie, dass allein diese Position laut Emissionsprospekt im Verhältnis zu dem eingezahlten Kommanditkapital inklusive dem Agio knapp 9% ausgemacht hat? Hinzu kamen weitere Kosten z. B. für die Gründung und die Platzierungsgarantie.

Wussten Sie, dass der Fonds erstmals zum 31.12.2017 kündbar ist?

Laut dem Emissionsprospekt Seite 36 ff. sollten Auszahlungen ab dem Jahr 2007 in Höhe von insgesamt (prognostiziert bis 2012) 24 %, bezogen auf das Kommanditkapital, erfolgen.

Die Realität sieht anders aus: Der Zweitmarktwert lag zuletzt im Juli 2014 bei nur noch 8 % (Deutsche Zweitmarkt AG im Internet)! Ausschüttungen erfolgten schon längere Zeit nicht mehr.

Die meisten Anleger haben diesen Fonds in der Vorstellung gezeichnet, für ihr Alter vorzusorgen bzw. um sicheres Vermögen zu bilden.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat inzwischen eine sehr anlegerfreundliche Rechtsprechung entwickelt und in verschiedenen Urteilen festgestellt, dass

"    die Ziele der Anleger vom Vermittler/Berater zu erfragen waren
"    unklare oder unterlassene Angaben in einem Fonds-Prospekt zu einem Prospektfehler und damit zu Schadensersatzansprüchen führen.

Es liegen Beratungsfehler immer dann vor, wenn die Berater zum Beispiel auf folgende Risiken nicht hingewiesen haben:

"    die Höhe der Vertriebskosten
"    die schwierige Veräußerbarkeit der Beteiligung (Stichwort: fehlender Zweitmarkt)
"    die lange Laufzeit, die Kündigungsmöglichkeiten und die Folgen hiervon

Dies sind nur Beispiele für einige Punkte, auf die Sie als Anleger nach der Rechtsprechung hätten hingewiesen werden müssen! Diese Rechtsprechung ist inzwischen so weit gefestigt, dass für Sie als Gesellschafter des Nordcapital Fonds Schiffsportfolio 2 möglicherweise gute Chancen auf Schadensersatz bestehen!

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte und Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht bieten Ihnen hier mit ihrem Erfahrungsschatz umfassende Hilfe! Die Anwälte sind auf die Prüfung von Fondsbeteiligungen und die Durchsetzung von Ansprüchen gegen Banken und Sparkassen bzw. anderen freien Beratern spezialisiert!

Der aktuelle BSZ e.V. Tipp:
Nach dem heutigen Stand der Rechtsprechung dürfte es kaum noch Kunden beratender Banken geben, die sich gefallen lassen müssten, an erfolglosen Fondsbeteiligungen festgehalten zu werden. Mit kundiger rechtsanwaltlicher Hilfe bieten sich Erfolg versprechende Möglichkeiten, Schadensersatzansprüche umzusetzen. Das betrifft nicht nur aktuelle Fonds, sondern auch Vorgänge, die Jahre zurückreichen. In der überwiegenden Zahl solcher Fälle werden an beratende Banken Rückvergütungen geflossen sein. Das führt grundsätzlich zu einer Haftung von Kreditinstituten, die sich an, wie es der Bundesgerichtshof formuliert, fragwürdigen Vereinbarungen hinter dem Rücken ihrer Kundschaft beteiligt haben.

Fazit des BSZ e.V.:
Wehren Sie sich, damit Sie nicht zum Opfer werden! Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu Haben, Schadenersatz zu bekommen!

Der BSZ e.V. hilft betroffenen Anlegern gerne! Schnell, Diskret, Professionell!
Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. Nur so ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeitet können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen. Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der "BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ Nordcapital Schiffsportfolio 2 " beizutreten.

Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht - Was man aus dem Arztrecht schon häufig kennt sollte man im Bank- und Kapitalmarktrecht auch nutzen. Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht durch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Ein altbekannter Spruch lautet: "Zwei Juristen, drei Meinungen." Für das Bank- und Kapitalmarktrecht gilt diese Weisheit aufgrund der Vielschichtigkeit und starken Entwicklung des Rechtsgebiets umso mehr. Ausgesuchte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien bieten Mandanten, die sich bereits in einem bestehenden Mandatsverhältnis befinden, eine Zweitmeinung zu ihrem Rechtsfall oder ihrem Problem an. Der BSZ e.V. hat daher eine Interessengemeinschaft ,,Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht" ins Leben gerufen. Interessierte Anleger können sich für weitere Informationen gerne dieser Interessengemeinschaft anschließen.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 08.09.2014 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen desSachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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CFB-Fonds Nr. 153 - Marilyn Star - 25 Verkäufe bei der Zweitmarktbörse - was ist zu beachten?

CFB-Fonds Nr. 153 - Marilyn Star - ein Containerschiff mit 8400 TEU und 107.00 tdw. Seit 2011 kam es bereits zu 25 Verkäufen mit einem Volumen von ca. 900.000 USD. Was ist bei Verkauf zu beachten und ist das ein gutes Geschäft?


Der CFB-Fonds Nr. 153 - Marilyn Star wird aktiv am Zweitmarkt gehandelt. Der Fonds aus dem Emissionsjahr 2005 des Emissionshaus CFB-Commerz Real Fonds Beteilgungsgesellschaft mbH hat als Containerschiff eine Aufnahme von 8400 TEU und eine Tragfähigkeit von 107.000 tdw. Die Werftablieferung erfolgte am im Februar 2005. Das Schiff nutzt seit 2005 die Tonnagesteuervergünstigung.

Es wurden am Zweitmarkt bereits 25 Schiffsfondsbeteiligungen veräußert.

Eine Veräußerung am Zweitmarkt ist eine der Möglichkeiten sich von seiner Schiffsfondsbeteiligung zu trennen. Viele Schiffsfondszeichner wollen die lange Laufzeit nicht abwarten, bzw. sie sind von der tatsächlichen Laufzeit überrascht.

Schiffsfondsanleger sollten auch prüfen ob Schadenersatzansprüche bestehen.

Bei der Vermittlung von Schiffsfonds werden von Banken und Sparkassen oft die Rahmenbedingungen des Fonds falsch oder zu optimistisch dargestellt. Die oft hohen Provisionen werden nicht erläutert.

Schiffsfondsanleger sollten sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht über die Möglichkeiten des Schadenersatz oder des Verkaufs am Zweitmarkt informieren. Das Praxishandbuch Schiffsfonds der Autoren Steffens und Dreßler  informiert umfassend über den Zweitmarkt für Schiffsfondsbeteiligungen und die Schadenersatzansprüche von Schiffsfondszeichnern. 

Der aktuelle BSZ e.V. Tipp:
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Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ CFB-Fonds Nr. 153 - Marilyn Star". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

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Samstag, September 06, 2014

EEV AG: Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen aufgenommen

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat nach übereinstimmenden Medienberichten Ermittlungen gegen die Erneuerbare Energie Versorgung (EEV) AG aus Göttingen eingeleitet.


Das Verfahren richte sich gegen leitende Mitarbeiter der EEV, bestätigte demnach ein Behördensprecher. Betroffen sind auch private Anleger, bei denen das Unternehmen rund 21 Millionen Euro eingesammelt haben soll.

,,Wir müssen einen nächsten Skandal im Bereich der nachhaltigen ökologischen Investments befürchten", sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft sollen im Zusammenhang mit dem Geschäftsbetrieb stehen. Auch seien bereits mehrere Strafanzeigen eingegangen.

Mit den Anlegergeldern wollte EEV zwei ökologische Projekte, den Kauf eines Biomasseheizkraftwerks und eines Windparks in der Nordsee, finanzieren. Die Anleger konnten sich in Form von hoch verzinsten Genussscheinen beteiligen. Renditen von bis zu 9 Prozent sollen prospektiert sein. ,,Das erinnert alles an vergleichbare Investments im ökologischen Bereich. Eine gut verzinste und nachhaltige Investition mit der die Anleger angelockt werden", so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Bei beiden Projekten soll es laut Medienberichten Schwierigkeiten geben. Besonders die Umsetzung des Windparks soll sich als problematisch erweisen, da er in einem Gebiet liegt, in dem Marine und Luftwaffe Übungen abhalten. Die Bundeswehr will das Gebiet offenbar nicht freigeben. Im Verkaufsprospekt hätte die EEV nichts davon erwähnt, berichtet die Hannoversche Allgemeine. Cäsar-Preller: ,,Wenn es keine Einigung mit der Bundeswehr gibt, wäre das Projekt im Grunde genommen wertlos."

Düstere Aussichten für die Anleger, für die es im Fall einer Insolvenz noch schlimmer kommen könnte. Da Genussscheine in einem Insolvenzverfahren nachrangig behandelt werden, würden sie vermutlich leer ausgehen, weil zunächst die Forderungen aller anderen Gläubiger bedient würden.

,,Extrem hohe Renditen sollten in der aktuellen Niedrigzinsphase immer ein Warnsignal sein. Wenn jetzt auch noch die Staatsanwaltschaft ermittelt, sollten die Anleger endgültig aufwachen und rechtlichen Rat suchen", empfiehlt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt. Denn das Geld müsse nicht verloren sein. Sollten die Anleger nicht umfassend über die Risiken ihrer Investition aufgeklärt worden sein, können Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden. ,,In diesem Fall kommt natürlich auch Schadensersatz aus Prospekthaftung in Betracht, da die Angaben schon offenbar unvollständig waren, so dass sich für die Anleger ein ganz falsches Bild von der Kapitalanlage ergeben hat", erklärt der Fachanwalt.

Fazit des BSZ e.V.:

Wehren Sie sich, damit Sie nicht zum Opfer werden! Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu Haben, Schadenersatz zu bekommen!

Der BSZ e.V. hilft betroffenen Anlegern gerne! Schnell, Diskret, Professionell!

Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. Nur so ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeitet können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen. Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet

Für die Prüfung von Ansprüchen
durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der "BSZ e.V. Interessengemeinschaft Erneuerbare Energie Versorgung (EEV) AG " beizutreten.

Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht
- Was man aus dem Arztrecht schon häufig kennt sollte man im Bank- und Kapitalmarktrecht auch nutzen. Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht durch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Ein altbekannter Spruch lautet: "Zwei Juristen, drei Meinungen." Für das Bank- und Kapitalmarktrecht gilt diese Weisheit aufgrund der Vielschichtigkeit und starken Entwicklung des Rechtsgebiets umso mehr. Ausgesuchte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien bieten Mandanten, die sich bereits in einem bestehenden Mandatsverhältnis befinden, eine Zweitmeinung zu ihrem Rechtsfall oder ihrem Problem an. Der BSZ e.V. hat daher eine Interessengemeinschaft ,,Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht" ins Leben gerufen. Interessierte Anleger können sich für weitere Informationen gerne dieser Interessengemeinschaft anschließen.

Weitere Informationen
können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 06.09.2014 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

cp

Schnäppchenjagd bei Ideenkapital - 400 Insolvenzen von Schiffsfonds

Manager magazin online berichtet am 03.09.2014 unter der Überschrift "Fondsriese Apollo kauft 14 Frachtschiffe Finanzinvestoren spekulieren auf Ende der Schifffahrts - Krise" vom weiteren Niedergang der Fonds - Schifffahrt und erwähnt in diesem Zusammenhang mehr als 400 Insolvenzen von Schiffsfonds. Vor nicht einmal einem Jahr lag die traurige Rekordmarke noch bei 300 Pleiten.


Der Artikel zeigt auf, dass sich Finanzinvestoren aus aller Welt auf Schnäppchenjagd am Schiffsmarkt befinden und wieder einer beim Düsseldorfer Emissionshauses Ideenkapital fündig geworden sei. Die Transaktion habe ein Volumen von mehr als 200 Millionen Dollar. Etwa 6500 Anleger hätten sich ursprünglich mit zusammen rund 220 Millionen Euro Eigenkapital an den Schiffen beteiligt. Inklusive Krediten habe das Investitionsvolumen schätzungsweise 500 Millionen Euro betragen. Ob die Altanleger der Ideenkapital - Fonds Rückflüsse erhielten, erscheine fraglich.

Es bleibt für geschädigte Anleger das Gebot der Stunde, nach Alternativen zu suchen, statt weiter an den Anlagen festzuhalten. Der ertragreichste Weg zum "Ausstieg" ist die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, insbesondere gegen beratende Kreditinstitute.

Der aktuelle BSZ e.V. Tipp:
Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälten können den Mitgliedern der BSZ e.V. Interessengemeinschaften  oft schon in einem kurzen Gespräch aufzeigen, wie Sie sich erfolgreich von fehlgeschlagenen Investitionen lösen können. Möglichkeiten bestehen nicht nur für Schiffsfondsanleger. Die Empfehlung, Schadensersatzansprüche entschlossen in Angriff zu nehmen, ist ohne Weiteres auf die Mehrheit aller Fondsanlagen übertragbar, seien es Medien-, Schiffs , Windkraft-, Immobilien- oder andere Fonds.

Fazit des BSZ e.V.:

Wehren Sie sich, damit Sie nicht zum Opfer werden! Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu Haben, Schadenersatz zu bekommen!

Der BSZ e.V. hilft betroffenen Anlegern gerne! Schnell, Diskret, Professionell!
Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. Nur so ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeitet können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen. Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der "BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds/Insolvenzen" beizutreten.

Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht - Was man aus dem Arztrecht schon häufig kennt sollte man im Bank- und Kapitalmarktrecht auch nutzen. Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht durch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Ein altbekannter Spruch lautet: "Zwei Juristen, drei Meinungen." Für das Bank- und Kapitalmarktrecht gilt diese Weisheit aufgrund der Vielschichtigkeit und starken Entwicklung des Rechtsgebiets umso mehr. Ausgesuchte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien bieten Mandanten, die sich bereits in einem bestehenden Mandatsverhältnis befinden, eine Zweitmeinung zu ihrem Rechtsfall oder ihrem Problem an. Der BSZ e.V. hat daher eine Interessengemeinschaft ,,Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht" ins Leben gerufen. Interessierte Anleger können sich für weitere Informationen gerne dieser Interessengemeinschaft anschließen.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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jg

Freitag, September 05, 2014

DCSF Immobilien Verwaltungsgesellschaft Nr. 1 mbH & Co. Objekt Central Park KG - Anleger sollen Ausschüttungen zurückzahlen!

In den letzten Tagen erreichen uns immer mehr besorgte Anfragen von Anlegern des DCSF Immobilien Verwaltungsgesellschaft Nr. 1 mbH % Co. Objekt Central Park KG. Die Kanzlei BBL verschickt Aufforderungen, die erhaltenen Ausschüttungen zurückzuzahlen.


Die Finanzierung der Beteiligungsgesellschaft sei ausgelaufen und das Darlehen des Bankenkonsortiums zur Rückzahlung fällig geworden. Somit greife, so die Rechtsvertreter der Helaba Landesbank Hessen-Thüringen, die Haftung der Anleger gem. § 171 Abs. 1 HS 1 HGB bis zur Höhe der Einlage.

Ob die Rückforderungen berechtigt sind, muss von einem Fachmann überprüft werden. Der Bundesgerichtshof hat im Jahr 2013 für einige Schiffsfonds entschieden, dass, weil es sich um Darlehen für die Anleger gehandelt habe, es keine ausreichende vertragliche Grundlage gebe, um die Ausschüttungen zurückzufordern (Urteile vom 12.03.2013 - II ZR 73/11 und II ZR 74/11).

Im Einzelfall muss der jeweilige Gesellschaftsvertrag überprüft werden.

Wir raten jedenfalls betroffenen Anlegern, sich an eine BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei zu wenden und vorläufig keine Zahlungen zu erbringen! Möglicherweise bestehen auch gegen die ursprünglichen Berater Schadensersatzansprüche!

Die meisten Anleger haben diesen Fonds in der Vorstellung gezeichnet, für ihr Alter vorzusorgen bzw. um sicheres Vermögen zu bilden.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat inzwischen eine sehr anlegerfreundliche Rechtsprechung entwickelt und in verschiedenen Urteilen festgestellt, dass

"    die Ziele der Anleger vom Vermittler/Berater zu erfragen waren
"    unklare oder unterlassene Angaben in einem Fonds-Prospekt zu einem Prospektfehler und damit zu Schadensersatzansprüchen führen.

Es liegen Beratungsfehler immer dann vor, wenn die Berater zum Beispiel auf folgende Risiken nicht hingewiesen haben:

"    die Höhe der Vertriebskosten
"    die schwierige Veräußerbarkeit der Beteiligung (Stichwort: fehlender Zweitmarkt)
"    die lange Laufzeit, die Kündigungsmöglichkeiten und die Folgen hiervon

Dies sind nur Beispiele für einige Punkte, auf die Sie als Anleger nach der Rechtsprechung hätten hingewiesen werden müssen! Diese Rechtsprechung ist inzwischen so weit gefestigt, dass für Sie als Gesellschafter des DCSF möglicherweise gute Chancen auf Schadensersatz bestehen!

Auch wenn Sie vor mehr als 10 Jahren gezeichnet haben, sind Ihre Ansprüche unter Umständen nicht verjährt, weil möglicherweise die in den Verträgen verwendete Widerrufsbelehrung falsch war. Werfen Sie daher nicht Ihrem guten Geld noch schlechtes hinterher, sondern lassen Sie sich anwaltlich beraten!

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht bieten Ihnen hier mit ihrem Erfahrungsschatz umfassende Hilfe! Sie sind auf die Prüfung von Fondsbeteiligungen und die Durchsetzung von Ansprüchen gegen Banken und Sparkassen bzw. anderen freien Beratern spezialisiert!

Der aktuelle BSZ e.V. Tipp:

Nach dem heutigen Stand der Rechtsprechung dürfte es kaum noch Kunden beratender Banken geben, die sich gefallen lassen müssten, an erfolglosen Fondsbeteiligungen festgehalten zu werden. Mit kundiger rechtsanwaltlicher Hilfe bieten sich Erfolg versprechende Möglichkeiten, Schadensersatzansprüche umzusetzen. Das betrifft nicht nur aktuelle Fonds, sondern auch Vorgänge, die Jahre zurückreichen. In der überwiegenden Zahl solcher Fälle werden an beratende Banken Rückvergütungen geflossen sein. Das führt grundsätzlich zu einer Haftung von Kreditinstituten, die sich an, wie es der Bundesgerichtshof formuliert, fragwürdigen Vereinbarungen hinter dem Rücken ihrer Kundschaft beteiligt haben.

Fazit des BSZ e.V.:

Wehren Sie sich, damit Sie nicht zum Opfer werden! Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu Haben, Schadenersatz zu bekommen!

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durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der "BSZ e.V. Interessengemeinschaft DCSF Immobilien Verwaltungsgesellschaft" beizutreten.

Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht -
Was man aus dem Arztrecht schon häufig kennt sollte man im Bank- und Kapitalmarktrecht auch nutzen. Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht durch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Ein altbekannter Spruch lautet: "Zwei Juristen, drei Meinungen." Für das Bank- und Kapitalmarktrecht gilt diese Weisheit aufgrund der Vielschichtigkeit und starken Entwicklung des Rechtsgebiets umso mehr. Ausgesuchte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien bieten Mandanten, die sich bereits in einem bestehenden Mandatsverhältnis befinden, eine Zweitmeinung zu ihrem Rechtsfall oder ihrem Problem an. Der BSZ e.V. hat daher eine Interessengemeinschaft ,,Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht" ins Leben gerufen. Interessierte Anleger können sich für weitere Informationen gerne dieser Interessengemeinschaft anschließen.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 05.09.2014 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
drirötl.

Pimco Total Return Fund: Anleger ziehen weiter Geld ab

Fast vier Milliarden Dollar zogen die Anleger alleine im August nach Medienberichten aus dem Total Return Fund der Allianz-Tochter Pimco ab. Damit hält der Abwärtstrend des Anleihe-Fonds schon seit 16 Monaten an.


Der Total Return Fund umfasst derzeit noch rund 222 Milliarden Dollar. Zu Rekordzeiten waren es knapp 293 Milliarden Dollar.

,,Die Anleger reagieren offenbar auf die ausbleibenden Erfolge", mutmaßt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Selbst die positive Rendite von 1,1 Prozent im August scheint die Anleger nicht zu beruhigen. Sie waren andere Zahlen gewöhnt.

,,Die Rendite lässt in den letzten Monaten zu wünschen übrig. Wie die Entwicklung weiter geht, steht derzeit in den Sternen. Anleger, die von dieser Entwicklung verunsichert sind, können sich anwaltlich beraten lassen. Es ist immer besser zu handeln, bevor das Kind in den Brunnen gefallen ist. Möglicherweise können auch Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden", so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Geschäfte mit Anleihen seien immer spekulativ, erklärt der Fachanwalt. Über die Risiken hätten die Anleger im Beratungsgespräch aufgeklärt werden müssen. ,,Das ist jedoch oft nicht geschehen. Die Erfahrung zeigt, dass auch sicherheitsbewussten Anlegern immer wieder spekulative und riskante Kapitalanlagen empfohlen werden", sagt der Fachanwalt. Allerdings können in solchen Fällen auch Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden.

Betroffene Anleger können sich zur juristischen Einordnung der aufgeworfenen Fragen bei einer spezialisierten Kanzlei beraten lassen oder sich der  "BSZ e.V. Interessengemeinschaft Pimco Total Return Fund anschließen.

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cp


MPC Zweite Santa-P - MS Santa Pamina vor der Insolvenz!

3. Schiff aus der MPC-Santa-P-Schiffe 2 insolvent! Die Santa-P-Flotte macht seit langem Schlagzeilen. Jetzt scheint es klar zu sein: auch dieser Fonds bewegt sich auf die Insolvenz zu! Unter dem Az.: 5 IN 97/14 wurde am 27.08.2014 das vorläufige Insolvenzverfahren angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Hagen Frhr. von Diepenbroick, Moorfuhrtweg 11, 22301 Hamburg, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.


Der Dachfonds Santa-P-2 beteiligte sich an insgesamt 4 Schiffen, Santa Pamina, Santa Placida, Santa Pelagia und Santa Petrissa. Nur für Santa Placida ist noch keine Insolvenz angemeldet.

Die wirtschaftliche Situation ist also dramatisch, so dass die Anleger mit dem Totalverlust ihres eingesetzten Geldes rechnen müssen!

Der Insolvenzverwalter wird voraussichtlich die an die Anleger ausgezahlten Ausschüttungen zurückfordern, wenn diese nicht durch entsprechende Gewinne unterlegt waren, was leider bei vielen Schiffs-Fonds in den letzten Jahren der Fall war.

Die meisten Anleger haben diesen Fonds in der Vorstellung gezeichnet, für ihr Alter vorzusorgen bzw. um sicheres Vermögen zu bilden.

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Es liegen Beratungsfehler immer dann vor, wenn die Berater zum Beispiel auf folgende Risiken nicht hingewiesen haben:

"    die Höhe der Vertriebskosten
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"    die lange Laufzeit, die Kündigungsmöglichkeiten und die Folgen hiervon

Dies sind nur Beispiele für einige Punkte, auf die Sie als Anleger nach der Rechtsprechung hätten hingewiesen werden müssen! Diese Rechtsprechung ist inzwischen so weit gefestigt, dass für Sie als Gesellschafter des Santa-P möglicherweise gute Chancen auf Schadensersatz bestehen!

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Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der "BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ MPC Zweite Santa-P - MS Santa Pamina " beizutreten.

Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht - Was man aus dem Arztrecht schon häufig kennt sollte man im Bank- und Kapitalmarktrecht auch nutzen. Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht durch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Ein altbekannter Spruch lautet: "Zwei Juristen, drei Meinungen." Für das Bank- und Kapitalmarktrecht gilt diese Weisheit aufgrund der Vielschichtigkeit und starken Entwicklung des Rechtsgebiets umso mehr. Ausgesuchte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien bieten Mandanten, die sich bereits in einem bestehenden Mandatsverhältnis befinden, eine Zweitmeinung zu ihrem Rechtsfall oder ihrem Problem an. Der BSZ e.V. hat daher eine Interessengemeinschaft ,,Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht" ins Leben gerufen. Interessierte Anleger können sich für weitere Informationen gerne dieser Interessengemeinschaft anschließen.

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Donnerstag, September 04, 2014

Wölbern-Fonds Holland Nr. 52 stellt Insolvenzantrag - Vierter Holland-Fonds von Wölbern vor dem Aus

Der vierte Wölbern-Holland-Fonds stellte binnen weniger Wochen Insolvenzantrag. Diesmal hat es den Wölbern-Fonds Holland Nr. 52 erwischt. Zuvor hatte die Wölbern-Fonds Holland 54, 55, 56 schon das gleiche Schicksal ereilt.


Wie das fondstelegramm meldet, hat das Amtsgericht Hamburg am 2. September 2014 das vorläufige Insolvenzverfahren über den Wölbern-Fonds Holland Nr.52 eröffnet (Az. 67c IN 399/14). ,,Das jetzt innerhalb kurzer Zeit bereits der vierte Holland-Fonds von Wölbern vor der Insolvenz steht, ist schon dramatisch. In erster Linie natürlich für die betroffenen Anleger, denen der Totalverlust ihres Geldes droht", sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt  Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Der Wölbern-Fonds Holland Nr. 52 befand sich schon seit geraumer Zeit in großen wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Die Lage wurde noch zusätzlich verschärft, da der Mietvertrag für die Immobilie in wenigen Wochen ausläuft und offenbar nicht verlängert werden konnte. ,,Insofern kommt der Insolvenzantrag zwar nicht mehr überraschend, macht es für die Anleger aber auch nicht besser", so Cäsar-Preller. Der Fachanwalt empfiehlt den betroffenen Anlegern, schnell zu handeln: ,,Es gilt zu retten, was zu retten ist. Dabei könnte die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen helfen."

Die Chancen für Schadensersatz beurteilt der Experte durchaus optimistisch. In der Vergangenheit habe es sich immer wieder gezeigt, dass es schon bei der Anlageberatung zu schweren Fehlern gekommen sei. Entweder seien die Anleger nicht umfassend über die Risiken im Zusammenhang mit ihrer Investition aufgeklärt worden oder die Bank habe ihre Vermittlungsprovisionen verschwiegen. ,,Oft genug ist auch beides des Fall", sagt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt. Das Gute daran: Solch eine Falschberatung ebnet den Weg für Schadensersatzansprüche.

Fallende Immobilienpreise, sinkende Mieteinnahmen oder drohende Leerstände können die Wirtschaftlichkeit eines geschlossenen Immobilienfonds wie den Wölbern-Fonds Holland Nr. 52 massiv gefährden. Am Ende kann die Insolvenz stehen und der Anleger verliert sein komplettes Geld, das er wahrscheinlich in der Hoffnung auf eine sichere Kapitalanlage investiert hat. ,,Über diese Risiken hätte der Anleger im Zuge der Anlageberatung bereits aufgeklärt werden müssen", erklärt der Fachanwalt.

Außerdem hätten sie nach Rechtsprechung des BGH auch über die Vermittlungsprovisionen der Banken informiert werden müssen. ,,Wurden diese sogenannten Kick-Backs verschwiegen, kann ebenfalls Schadensersatz geltend gemacht werden".

Der aktuelle BSZ e.V. Tipp:

Nach dem heutigen Stand der Rechtsprechung dürfte es kaum noch Kunden beratender Banken geben, die sich gefallen lassen müssten, an erfolglosen Fondsbeteiligungen festgehalten zu werden. Mit kundiger rechtsanwaltlicher Hilfe bieten sich Erfolg versprechende Möglichkeiten, Schadensersatzansprüche umzusetzen. Das betrifft nicht nur aktuelle Fonds, sondern auch Vorgänge, die Jahre zurückreichen. In der überwiegenden Zahl solcher Fälle werden an beratende Banken Rückvergütungen geflossen sein. Das führt grundsätzlich zu einer Haftung von Kreditinstituten, die sich an, wie es der Bundesgerichtshof formuliert, fragwürdigen Vereinbarungen hinter dem Rücken ihrer Kundschaft beteiligt haben.

Fazit des BSZ e.V.:

Wehren Sie sich, damit Sie nicht zum Opfer werden! Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu Haben, Schadenersatz zu bekommen!

Der BSZ e.V. hilft betroffenen Anlegern gerne! Schnell, Diskret, Professionell!

Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. Nur so ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeitet können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen. Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der "BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Wölbern Fonds" beizutreten.

Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht - Was man aus dem Arztrecht schon häufig kennt sollte man im Bank- und Kapitalmarktrecht auch nutzen. Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht durch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Ein altbekannter Spruch lautet: "Zwei Juristen, drei Meinungen." Für das Bank- und Kapitalmarktrecht gilt diese Weisheit aufgrund der Vielschichtigkeit und starken Entwicklung des Rechtsgebiets umso mehr. Ausgesuchte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien bieten Mandanten, die sich bereits in einem bestehenden Mandatsverhältnis befinden, eine Zweitmeinung zu ihrem Rechtsfall oder ihrem Problem an. Der BSZ e.V. hat daher eine Interessengemeinschaft ,,Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht" ins Leben gerufen. Interessierte Anleger können sich für weitere Informationen gerne dieser Interessengemeinschaft anschließen.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Gescheiterte Kapitalanlagen mit verheerenden Folgen für die Anleger

Wenn Verbraucher Ihr erspartes Geld mit einer miesen Kapitalanlage in Gefahr gebracht haben oder gar der Totalverlust droht  und sie sich nicht dagegen wehren, finden sie sich schnell als Opfer wieder.


Opfer eines Anlagebetrugs oder einer Anlagepleite erleiden nicht nur einen finanziellen Schaden. Die emotionalen Schäden wiegen oft viel schwerer. Selbst schwere gesundheitliche Probleme können die Folge sein.  Das Vertrauen in das eigene Urteil, und das Vertrauen in andere, wird nachhaltig erschüttert. Sehr schlimm ist es für Betroffene die von einem unredlichen "Anlageberater"  aus dem eigenen Bekanntenkreis über den Tisch gezogen wurden. Viele dieser Opfer fühlen sich ausgenutzt, verraten und isoliert.

Bei älteren Menschen, die nicht mehr im Berufsleben stehen und damit in der Regel keine Chance haben, den erlittenen Verlust auszugleichen, wird die finanzielle Sicherheit zerstört und damit auch ihre Unabhängigkeit. Es ist gerade oft dieser Personenkreis der die Schuld an dem finanziellen Fiasko bei sich selbst sucht. Oft sind es auch noch nahe Angehörige die mit Vorwürfen und Zweifel am Urteilsvermögen des Opfers dieses Empfinden verstärken. 

Die Opfer  von Kapitalanlagebetrug und gescheiterten Kapitalanlagen kommen aus allen Bevölkerungs- und Bildungsschichten. Obwohl Anlage Opfer nicht allein sind, da es in der Regel Hunderte oft Tausende weitere Geschädigte gibt, bleiben sie oft isoliert und wehren sich nicht.  Von den geschädigten Anlegern klagt tatsächlich nur eine kleine Minderheit gegen die Initiatoren, Berater, Vermittler, Finanzvertriebe oder Banken. Warum ist das so?

Es liegt im Interesse der Finanzlobby, dass bei dem Anleger der Eindruck entsteht, die gescheiterte Kapitalanlage sei das kleinere Übel. Die Branche hält auch den Standardspruch geschädigter Anleger hoch: "Kein GUTES Geld dem schlechten Geld hinterher werfen". Da werden Anlegerschutzvereine und Anlegerschutzanwälte als gierige Abzocker, welche die gebeutelten Anleger ausnehmen wollen dargestellt. Die Saat geht auf! Da wird der Frust über den erlittenen Kapitalverlust auf die Anlegerschützer übertragen. Die Anfeindungen erreichen da mitunter jakobinische  Dimensionen. Hier wird nicht etwa die Abzockerei der Finanzmärkte thematisiert sondern das angebliche Unwesen des Anlegerschutzes. Da wird ein mieses Bild des Anlegerschutzes gezeichnet, welches dermaßen zu gesellschaftlichem Konsens geworden ist, dass sich die Frage stellt von wem sich die über den Tisch gezogenen Anleger überhaupt noch helfen lassen wollen.

Bei dem BSZ e.V. versteht man, dass Opfer von mieser Anlageberatung und Kapitalanlagebetrug in vielen Fällen vor einem finanziellen Fiasko stehen und am Boden zerstört sind und meist auch  nicht mehr wissen wem sie eigentlich noch Vertrauen entgegen bringen können. Viele Betroffene wurden von ihren eigenen Hausbanken in die Pleite hineinberaten.

Die Geldvernichter dagegen, vor allem wenn sie durch die Gelder ihrer abgezockten Kunden reich wurden, sind (leider) eingebettet in ein gesellschaftliches Klima der Akzeptanz und Hochachtung für den "erfolgreichen Manager" oder auch die am Markt erfolgreich tätigen großen und kleinen Geldinstitute. Diese Einstellung von Teilen unserer auf Erfolg getrimmten Gesellschaft ist weit verbreitet! Die geschädigten Anleger interessieren dabei nicht!

Jedem Anleger, der bezüglich seiner Kapitalanlage Probleme hat, kann man nur empfehlen, möglichst frühzeitig einen Anwalt aufzusuchen bzw. einer BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Ein zu langes Zuwarten des Anlegers kann letztendlich zu einem Rechtsverlust führen, der nicht eingetreten wäre, wenn er rechtzeitig den Anwalt aufgesucht hätte bzw. sich entsprechende Informationen beschafft hätte.

Manche Anleger haben Angst, dass sie mit dem Beitritt zu einer BSZ® e.V. Interessengemeinschaft oder der Erteilung des Mandats an einen Rechtsanwalt einen "Ball ins Rollen bringen", den sie nicht mehr aufhalten können: Üblicherweise gehen die Vertrauensanwälte der BSZ so vor, dass zunächst außergerichtlich versucht wird, zu einer Einigung zu gelangen. Scheitert ein derartiges Vorgehen, so hat es der Mandant selbst in der Hand, ob er das Verfahren weiter, also vor Gericht, betreiben will oder nicht. Auch in diesem Fall wird der Rechtsanwalt den Mandanten über die weiteren Kosten in Kenntnis setzen bzw. vorab für diese Maßnahmen die Deckungszusage bei einer eventuell bestehenden Rechtsschutzversicherung einholen.

In nicht wenigen Fällen gelingt es bereits außergerichtlich eine Regelung zu erreichen, die den Anleger zufrieden stellt. In diesem Fall muss der Anleger nicht vor Gericht erscheinen und hat trotzdem einen Nutzen aus der Beauftragung des Rechtsanwalts gezogen. Falls die außergerichtliche Bereinigung der Angelegenheit scheitert, so bleibt es ihm immer noch unbenommen, gerichtliche Hilfe zu suchen oder das Verfahren nicht weiter zu betreiben.

Die BSZ® e.V. Vertrauensanwälte haben in unzähligen Verfahren positive Ergebnisse, sei es durch Urteil oder mittels Vergleich, für Ihre Mandanten erzielen können. Selbst wenn die Anlage, an der sich der Anleger beteiligt hat bereits insolvent wurde, so ist auch in diesen Fällen die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe anzuraten. Zum Einen vertritt der Anwalt die Betroffenen auch beispielsweise in den Fällen, in denen ein Insolvenzplan erstellt wurde. Ferner kommt es immer wieder vor, dass vom Insolvenzverwalter Nachschüsse verlangt werden. In diesen Fällen müssen dem Ansinnen des Insolvenzverwalters Schadensersatzansprüche entgegen gehalten werden. Dies kann ein Anleger normalerweise ohne Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe nicht leisten.

Der aktuelle BSZ e.V. Tipp:

Nach dem heutigen Stand der Rechtsprechung dürfte es kaum noch Kunden beratender Banken geben, die sich gefallen lassen müssten, an erfolglosen Fondsbeteiligungen festgehalten zu werden. Mit kundiger rechtsanwaltlicher Hilfe bieten sich Erfolg versprechende Möglichkeiten, Schadensersatzansprüche umzusetzen. Das betrifft nicht nur aktuelle Fonds, sondern auch Vorgänge, die Jahre zurückreichen. In der überwiegenden Zahl solcher Fälle werden an beratende Banken Rückvergütungen geflossen sein. Das führt grundsätzlich zu einer Haftung von Kreditinstituten, die sich an, wie es der Bundesgerichtshof formuliert, fragwürdigen Vereinbarungen hinter dem Rücken ihrer Kundschaft beteiligt haben

Fazit des BSZ e.V.:

Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen

Der BSZ e.V. hilft betroffenen Anlegern gerne! Schnell, Diskret, Professionell!

Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. Nur so ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeitet können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen. Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet.

Für die Prüfung von Ansprüchen
durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht - Was man aus dem Arztrecht schon häufig kennt sollte man im Bank- und Kapitalmarktrecht auch nutzen. Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht durch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Ein altbekannter Spruch lautet: "Zwei Juristen, drei Meinungen." Für das Bank- und Kapitalmarktrecht gilt diese Weisheit aufgrund der Vielschichtigkeit und starken Entwicklung des Rechtsgebiets umso mehr. Ausgesuchte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien bieten Mandanten, die sich bereits in einem bestehenden Mandatsverhältnis befinden, eine Zweitmeinung zu ihrem Rechtsfall oder ihrem Problem an. Der BSZ e.V. hat daher eine Interessengemeinschaft ,,Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht" ins Leben gerufen. Interessierte Anleger können sich für weitere Informationen gerne dieser Interessengemeinschaft anschließen.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 04. September 2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.


Mittelstandsanleihe MS Deutschland - sichere Aussichten für Anleger?

Unternehmen - Mittelstandsanleihe - Schieflage: Dieser Dreiklang in moll erschallt bereits seit einigen Monaten regelmäßig durch die deutsche Finanzmarkt-Öffentlichkeit.


Der Hintergrund dieser bislang unter dem Strich wenig überzeugenden Geschichte des Markts für Mittelstandsanleihen in Deuschland ist mittlerweile bekannt und soll hier an dieser Stelle nicht vertieft wiederholt werden.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien haben sich bereits in der Vergangenheit in einigen Beiträgen immer wieder mit verschiedenen Firmen auseinandergesetzt, die Mittelstandsanleihen begeben haben, bei denen allerdings die Gefahr besteht, dass sie die Zinskuponzahlungen an ihre Anleihegläubiger nicht werden bedienen können oder aber diese Zahlungen bereits eingestellt haben.

Heute werfen wir einen Blick auf die Unternehmensanleihe der MS Deutschland Beteiligungsgesellschaft mbH, die ebenfalls im kritischen Fokus der Marktteilnehmer steht.

Bekanntermaßen waren die letzten berichteten Quartalszahlen allesamt nicht überzeugend. Auch der vor wenigen Wochen aktualisierte Jahresausblick 2014 ,,lockt keinen Hund hinter dem Ofen" hervor, wie Rechtsanwalt und BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Kurdum von der Berliner Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht feststellt. Wesentliche in Aussicht gestellte bzw. erwartete Geschäftszahlen-Parameter wie u.a. Umsatz, Jahresüberschuss, free cashflow und Eigenkapitalquote können die Anleihegläubiger nicht froh stimmen. So soll insbesondere der erwartete Umsatz für 2014 hinter den Erwartungen zurückbleiben. Da gleichzeitig einerseits kein Spielraum für Preissteigerungen besteht, andererseits nicht an der Kostenschraube gedreht werden soll - insbesondere auch nicht auf geplante Investitionen verzichtet werden soll - wird der Verlust im aktuellen Geschäftsjahr noch weiter steigen. Damit einhergehend wird die Eigenkapitalquote zugleich weiter sinken.

,,Keine guten Aussichten für die Traumschiff-Anleihe", kommentiert Rechtsanwalt Kurdum die aktuellen Perspektiven des Unternehmens. ,,Inwieweit die Firma auch im Jahr 2015 ihren Kapitaldienst aus der Anleihe wird erbringen können, wird abzuwarten bleiben. Die Börse hat die schwachen Aussichten natürlich bereits eingepreist und den Bond auf einen Kurs bei 46% hinabgeschickt."

Auch die Rating-Agentur FERI hat auf die schwachen Geschäftsaussichten reagiert und die Mittelstandsanleihe von vormals ,,BB-,, auf ,,B-,, herabgesetzt, zudem den Ausblick für den Bond auf ,,negativ" gesetzt.

Die weitere Entwicklung der Anleihe wird für die Anleger weiterhin spannend bleiben. Wenn Anleger, die in die 6,875%-Anleihe der MS Deutschland investiert haben, angesichts der aktuellen Situation rechtliche Unterstützung wünschen, können sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Kurdum blickt hierbei nicht nur mit einem juristischen Blickwinkel, sondern als ausgebildeter Finanzanalyst sowie Portfoliomanager auch unter einem wirtschaftlichen Gesichtspunkt auf den Traumschiff-Bond.

Der BSZ e.V. hilft betroffenen Anlegern gerne! Schnell, Diskret, Professionell!
Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. Nur so ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeitet können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen. Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet

Für die Prüfung von Ansprüchen
durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der "BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Mittelstandsanleihen/ MS Deutschland" beizutreten.

Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht -
Was man aus dem Arztrecht schon häufig kennt sollte man im Bank- und Kapitalmarktrecht auch nutzen. Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht durch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Ein altbekannter Spruch lautet: "Zwei Juristen, drei Meinungen." Für das Bank- und Kapitalmarktrecht gilt diese Weisheit aufgrund der Vielschichtigkeit und starken Entwicklung des Rechtsgebiets umso mehr. Ausgesuchte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien bieten Mandanten, die sich bereits in einem bestehenden Mandatsverhältnis befinden, eine Zweitmeinung zu ihrem Rechtsfall oder ihrem Problem an. Der BSZ e.V. hat daher eine Interessengemeinschaft ,,Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht" ins Leben gerufen. Interessierte Anleger können sich für weitere Informationen gerne dieser Interessengemeinschaft anschließen.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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drwspäkur

Mittwoch, September 03, 2014

Lloyd Fonds LF 2 MS Adrian: Vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet

Ein weiterer Lloyd Schiffsfonds steht vor dem Aus: Nach Angaben des fondstelegramm wurde über den Lloyd Fonds LF 2 MS Adrian am Amtsgericht Bremen das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 500 IN 22/14).


,,Die betroffenen Anleger sollten jetzt anwaltlichen Rat suchen. Denn ihnen kann der Totalverlust des investierten Geldes drohen", sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Bei der Vermittlung von Schiffsfonds sei es erfahrungsgemäß häufig zu einer fehlerhaften Anlageberatung gekommen, so der Fachanwalt. Dabei seien Schiffsfonds als sichere und renditestarke Kapitalanlage angepriesen worden ohne auf die Risiken hinzuweisen. Zu einer ordnungsgemäßen Anlageberatung gehört aber auch zwingend eine umfassende Risikoaufklärung. ,,Die Liste der Risiken bei Schiffsfonds ist lang. Angefangen bei den langen Laufzeiten über sinkende Charterraten bis zum Totalverlust des investierten Geldes", erklärt Cäsar-Preller. Daher seien Schiffsfonds auch nicht zum Aufbau einer sicheren Altersvorsorge geeignet.

Außerdem hätten die Banken auch die Provisionen, die sie für die Vermittlung der Fondsanteile erhalten haben, offen legen müssen. ,,Damit ist nicht das Agio gemeint. In vielen Fällen haben die Banken darüber hinaus recht hohe Provisionen kassiert", so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt . Für den Kunden kann dieses Provisionsinteresse der Bank ein ganz anderes Licht auf die Kapitalanlage werfen, so dass er sich möglicherweise gegen die Beteiligung entschieden hätte. Daher verlangt der BGH die Offenlegung dieser sog. Kick-Backs.

Wurden die Anleger nur unzureichend über die Risiken aufgeklärt oder die Provisionen verschwiegen, kann das den Anspruch auf Schadensersatz begründen.

Der aktuelle BSZ e.V. Tipp:
Nach dem heutigen Stand der Rechtsprechung dürfte es kaum noch Kunden beratender Banken geben, die sich gefallen lassen müssten, an erfolglosen Fondsbeteiligungen festgehalten zu werden. Mit kundiger rechtsanwaltlicher Hilfe bieten sich Erfolg versprechende Möglichkeiten, Schadensersatzansprüche umzusetzen. Das betrifft nicht nur aktuelle Fonds, sondern auch Vorgänge, die Jahre zurückreichen. In der überwiegenden Zahl solcher Fälle werden an beratende Banken Rückvergütungen geflossen sein. Das führt grundsätzlich zu einer Haftung von Kreditinstituten, die sich an, wie es der Bundesgerichtshof formuliert, fragwürdigen Vereinbarungen hinter dem Rücken ihrer Kundschaft beteiligt haben

Fazit des BSZ e.V.:
Wehren Sie sich, damit Sie nicht zum Opfer werden! Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu Haben, Schadenersatz zu bekommen!

Der BSZ e.V. hilft betroffenen Anlegern gerne! Schnell, Diskret, Professionell!

Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. Nur so ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeitet können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen. Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der "BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ Lloyd Fonds LF 2 MS Adrian " beizutreten.

Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht
- Was man aus dem Arztrecht schon häufig kennt sollte man im Bank- und Kapitalmarktrecht auch nutzen. Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht durch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Ein altbekannter Spruch lautet: "Zwei Juristen, drei Meinungen." Für das Bank- und Kapitalmarktrecht gilt diese Weisheit aufgrund der Vielschichtigkeit und starken Entwicklung des Rechtsgebiets umso mehr. Ausgesuchte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien bieten Mandanten, die sich bereits in einem bestehenden Mandatsverhältnis befinden, eine Zweitmeinung zu ihrem Rechtsfall oder ihrem Problem an. Der BSZ e.V. hat daher eine Interessengemeinschaft ,,Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht" ins Leben gerufen. Interessierte Anleger können sich für weitere Informationen gerne dieser Interessengemeinschaft anschließen.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Joachim Cäsar-Preller
   

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cp

Dienstag, September 02, 2014

HCI MS Swipall vor der Insolvenz

Offenbar wurde auch der Schiffsfonds HCI MS Swipall von der anhaltenden Krise der Schifffahrt erwischt. Wie das fondstelegramm berichtet, wurde am Amtsgericht Neumünster das vorläufige Insolvenzverfahren über die Fondsgesellschaft eröffnet (Az.: 93 IN 45/14).


Das Emissionshaus HCI Capital hatte den Schiffsfonds im Sommer 2006 platziert. Rund acht Jahre später droht das Aus und Anleger müssen den Totalverlust ihres investierten Geldes befürchten. BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, empfiehlt den betroffenen Anlegern jedoch umgehend tätig zu werden, um den finanziellen Schaden abzuwehren oder wenigstens zu minimieren. Dazu können sie Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen.

,,Diese Ansprüche können beispielsweise aus einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden sein", erklärt der Anwalt. Denn zu einer ordnungsgemäßen Anlageberatung gehört auch die umfassende Aufklärung über die Risiken im Zusammenhang mit der Investition. Die reichen bei Schiffsfonds von schwankenden Charterraten über zumeist lange Laufzeiten bis hin zum Totalverlust. ,,Trotzdem wurden Schiffsfonds gerne als sichere Kapitalanlage oder Altersvorsorge empfohlen. Das ist eine glatte Falschberatung", so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt. Denn auf Grund der genannten Risiken sei die Beteiligung an Schiffsfonds für sicherheitsorientierte Anleger denkbar ungeeignet.

Die Anleger hätten jedoch nicht nur über die Risiken aufgeklärt werden müssen, sondern auch über die Provisionen, die die Bank für die Vermittlung der Fondsanteile eingestrichen hat. Laut Rechtsprechung des BGH können diese so genannten Kick-backs einen großen Einfluss auf die Kaufentscheidung haben, so dass die Anleger zwingend über die Provisionen informiert werden müssen.

Sowohl eine unzureichende Risikoaufklärung als auch das Verschweigen der Provisionen kann den Anspruch auf Schadensersatz begründen. Auch wenn immer im Einzelfall geprüft werden muss, ob die Bank ihre Beratungspflichten verletzt hat.

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Nach dem heutigen Stand der Rechtsprechung dürfte es kaum noch Kunden beratender Banken geben, die sich gefallen lassen müssten, an erfolglosen Fondsbeteiligungen festgehalten zu werden. Mit kundiger rechtsanwaltlicher Hilfe bieten sich Erfolg versprechende Möglichkeiten, Schadensersatzansprüche umzusetzen. Das betrifft nicht nur aktuelle Fonds, sondern auch Vorgänge, die Jahre zurückreichen. In der überwiegenden Zahl solcher Fälle werden an beratende Banken Rückvergütungen geflossen sein. Das führt grundsätzlich zu einer Haftung von Kreditinstituten, die sich an, wie es der Bundesgerichtshof formuliert, fragwürdigen Vereinbarungen hinter dem Rücken ihrer Kundschaft beteiligt haben

Fazit des BSZ e.V.:
Wehren Sie sich, damit Sie nicht zum Opfer werden! Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu Haben, Schadenersatz zu bekommen!

Der BSZ e.V. hilft betroffenen Anlegern gerne! Schnell, Diskret, Professionell!
Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. Nur so ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeitet können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen. Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet

Für die Prüfung von Ansprüchen
durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der "BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ HCI MS Swipall" beizutreten.

Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht -
Was man aus dem Arztrecht schon häufig kennt sollte man im Bank- und Kapitalmarktrecht auch nutzen. Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht durch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Ein altbekannter Spruch lautet: "Zwei Juristen, drei Meinungen." Für das Bank- und Kapitalmarktrecht gilt diese Weisheit aufgrund der Vielschichtigkeit und starken Entwicklung des Rechtsgebiets umso mehr. Ausgesuchte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien bieten Mandanten, die sich bereits in einem bestehenden Mandatsverhältnis befinden, eine Zweitmeinung zu ihrem Rechtsfall oder ihrem Problem an. Der BSZ e.V. hat daher eine Interessengemeinschaft ,,Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht" ins Leben gerufen. Interessierte Anleger können sich für weitere Informationen gerne dieser Interessengemeinschaft anschließen.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Joachim Cäsar-Preller 

Dieser Text gibt den Beitrag vom 02. September 2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

cp