Donnerstag, September 04, 2014

Wölbern-Fonds Holland Nr. 52 stellt Insolvenzantrag - Vierter Holland-Fonds von Wölbern vor dem Aus

Der vierte Wölbern-Holland-Fonds stellte binnen weniger Wochen Insolvenzantrag. Diesmal hat es den Wölbern-Fonds Holland Nr. 52 erwischt. Zuvor hatte die Wölbern-Fonds Holland 54, 55, 56 schon das gleiche Schicksal ereilt.


Wie das fondstelegramm meldet, hat das Amtsgericht Hamburg am 2. September 2014 das vorläufige Insolvenzverfahren über den Wölbern-Fonds Holland Nr.52 eröffnet (Az. 67c IN 399/14). ,,Das jetzt innerhalb kurzer Zeit bereits der vierte Holland-Fonds von Wölbern vor der Insolvenz steht, ist schon dramatisch. In erster Linie natürlich für die betroffenen Anleger, denen der Totalverlust ihres Geldes droht", sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt  Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Der Wölbern-Fonds Holland Nr. 52 befand sich schon seit geraumer Zeit in großen wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Die Lage wurde noch zusätzlich verschärft, da der Mietvertrag für die Immobilie in wenigen Wochen ausläuft und offenbar nicht verlängert werden konnte. ,,Insofern kommt der Insolvenzantrag zwar nicht mehr überraschend, macht es für die Anleger aber auch nicht besser", so Cäsar-Preller. Der Fachanwalt empfiehlt den betroffenen Anlegern, schnell zu handeln: ,,Es gilt zu retten, was zu retten ist. Dabei könnte die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen helfen."

Die Chancen für Schadensersatz beurteilt der Experte durchaus optimistisch. In der Vergangenheit habe es sich immer wieder gezeigt, dass es schon bei der Anlageberatung zu schweren Fehlern gekommen sei. Entweder seien die Anleger nicht umfassend über die Risiken im Zusammenhang mit ihrer Investition aufgeklärt worden oder die Bank habe ihre Vermittlungsprovisionen verschwiegen. ,,Oft genug ist auch beides des Fall", sagt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt. Das Gute daran: Solch eine Falschberatung ebnet den Weg für Schadensersatzansprüche.

Fallende Immobilienpreise, sinkende Mieteinnahmen oder drohende Leerstände können die Wirtschaftlichkeit eines geschlossenen Immobilienfonds wie den Wölbern-Fonds Holland Nr. 52 massiv gefährden. Am Ende kann die Insolvenz stehen und der Anleger verliert sein komplettes Geld, das er wahrscheinlich in der Hoffnung auf eine sichere Kapitalanlage investiert hat. ,,Über diese Risiken hätte der Anleger im Zuge der Anlageberatung bereits aufgeklärt werden müssen", erklärt der Fachanwalt.

Außerdem hätten sie nach Rechtsprechung des BGH auch über die Vermittlungsprovisionen der Banken informiert werden müssen. ,,Wurden diese sogenannten Kick-Backs verschwiegen, kann ebenfalls Schadensersatz geltend gemacht werden".

Der aktuelle BSZ e.V. Tipp:

Nach dem heutigen Stand der Rechtsprechung dürfte es kaum noch Kunden beratender Banken geben, die sich gefallen lassen müssten, an erfolglosen Fondsbeteiligungen festgehalten zu werden. Mit kundiger rechtsanwaltlicher Hilfe bieten sich Erfolg versprechende Möglichkeiten, Schadensersatzansprüche umzusetzen. Das betrifft nicht nur aktuelle Fonds, sondern auch Vorgänge, die Jahre zurückreichen. In der überwiegenden Zahl solcher Fälle werden an beratende Banken Rückvergütungen geflossen sein. Das führt grundsätzlich zu einer Haftung von Kreditinstituten, die sich an, wie es der Bundesgerichtshof formuliert, fragwürdigen Vereinbarungen hinter dem Rücken ihrer Kundschaft beteiligt haben.

Fazit des BSZ e.V.:

Wehren Sie sich, damit Sie nicht zum Opfer werden! Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu Haben, Schadenersatz zu bekommen!

Der BSZ e.V. hilft betroffenen Anlegern gerne! Schnell, Diskret, Professionell!

Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. Nur so ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeitet können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen. Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der "BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Wölbern Fonds" beizutreten.

Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht - Was man aus dem Arztrecht schon häufig kennt sollte man im Bank- und Kapitalmarktrecht auch nutzen. Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht durch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Ein altbekannter Spruch lautet: "Zwei Juristen, drei Meinungen." Für das Bank- und Kapitalmarktrecht gilt diese Weisheit aufgrund der Vielschichtigkeit und starken Entwicklung des Rechtsgebiets umso mehr. Ausgesuchte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien bieten Mandanten, die sich bereits in einem bestehenden Mandatsverhältnis befinden, eine Zweitmeinung zu ihrem Rechtsfall oder ihrem Problem an. Der BSZ e.V. hat daher eine Interessengemeinschaft ,,Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht" ins Leben gerufen. Interessierte Anleger können sich für weitere Informationen gerne dieser Interessengemeinschaft anschließen.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu 

Direkter Link zum Kontaktformular:

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Joachim Cäsar-Preller

 
Dieser Text gibt den Beitrag vom 04.09.2014 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des  Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

cp

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