Ein weiterer Lloyd Schiffsfonds steht vor dem Aus: Nach Angaben des fondstelegramm wurde über den Lloyd Fonds LF 2 MS Adrian am Amtsgericht Bremen das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 500 IN 22/14).
,,Die betroffenen Anleger sollten jetzt anwaltlichen Rat suchen. Denn ihnen kann der Totalverlust des investierten Geldes drohen", sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Bei der Vermittlung von Schiffsfonds sei es erfahrungsgemäß häufig zu einer fehlerhaften Anlageberatung gekommen, so der Fachanwalt. Dabei seien Schiffsfonds als sichere und renditestarke Kapitalanlage angepriesen worden ohne auf die Risiken hinzuweisen. Zu einer ordnungsgemäßen Anlageberatung gehört aber auch zwingend eine umfassende Risikoaufklärung. ,,Die Liste der Risiken bei Schiffsfonds ist lang. Angefangen bei den langen Laufzeiten über sinkende Charterraten bis zum Totalverlust des investierten Geldes", erklärt Cäsar-Preller. Daher seien Schiffsfonds auch nicht zum Aufbau einer sicheren Altersvorsorge geeignet.
Außerdem hätten die Banken auch die Provisionen, die sie für die Vermittlung der Fondsanteile erhalten haben, offen legen müssen. ,,Damit ist nicht das Agio gemeint. In vielen Fällen haben die Banken darüber hinaus recht hohe Provisionen kassiert", so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt . Für den Kunden kann dieses Provisionsinteresse der Bank ein ganz anderes Licht auf die Kapitalanlage werfen, so dass er sich möglicherweise gegen die Beteiligung entschieden hätte. Daher verlangt der BGH die Offenlegung dieser sog. Kick-Backs.
Wurden die Anleger nur unzureichend über die Risiken aufgeklärt oder die Provisionen verschwiegen, kann das den Anspruch auf Schadensersatz begründen.
Der aktuelle BSZ e.V. Tipp:
Nach dem heutigen Stand der Rechtsprechung dürfte es kaum noch Kunden beratender Banken geben, die sich gefallen lassen müssten, an erfolglosen Fondsbeteiligungen festgehalten zu werden. Mit kundiger rechtsanwaltlicher Hilfe bieten sich Erfolg versprechende Möglichkeiten, Schadensersatzansprüche umzusetzen. Das betrifft nicht nur aktuelle Fonds, sondern auch Vorgänge, die Jahre zurückreichen. In der überwiegenden Zahl solcher Fälle werden an beratende Banken Rückvergütungen geflossen sein. Das führt grundsätzlich zu einer Haftung von Kreditinstituten, die sich an, wie es der Bundesgerichtshof formuliert, fragwürdigen Vereinbarungen hinter dem Rücken ihrer Kundschaft beteiligt haben
Fazit des BSZ e.V.:
Wehren Sie sich, damit Sie nicht zum Opfer werden! Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu Haben, Schadenersatz zu bekommen!
Der BSZ e.V. hilft betroffenen Anlegern gerne! Schnell, Diskret, Professionell!
Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. Nur so ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeitet können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen. Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet
Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der "BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ Lloyd Fonds LF 2 MS Adrian " beizutreten.
Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht - Was man aus dem Arztrecht schon häufig kennt sollte man im Bank- und Kapitalmarktrecht auch nutzen. Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht durch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Ein altbekannter Spruch lautet: "Zwei Juristen, drei Meinungen." Für das Bank- und Kapitalmarktrecht gilt diese Weisheit aufgrund der Vielschichtigkeit und starken Entwicklung des Rechtsgebiets umso mehr. Ausgesuchte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien bieten Mandanten, die sich bereits in einem bestehenden Mandatsverhältnis befinden, eine Zweitmeinung zu ihrem Rechtsfall oder ihrem Problem an. Der BSZ e.V. hat daher eine Interessengemeinschaft ,,Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht" ins Leben gerufen. Interessierte Anleger können sich für weitere Informationen gerne dieser Interessengemeinschaft anschließen.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Joachim Cäsar-Preller
Dieser Text gibt den Beitrag vom 03. September 2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
cp
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