Donnerstag, August 09, 2012

Prorendita 1 – Schadensersatz für Anleger des Lebensversicherungsfonds


Es steht nicht zum Besten bei dem Lebensversicherungsfonds Prorendita 1, es fielen bereits Ausschüttungen aus.  Welche Rechte und Ansprüche können die Anleger des Fonds geltend machen?


Ein Lebensversicherungsfonds als sichere Kapitalanlage. Diese Idee wurde in der Vergangenheit vielen Anlegern schmackhaft gemacht. Auch das Emissionshaus Ideenkapital, eine Tochter des Versicherungskonzerns ERGO, entwickelte Lebensversicherungsfonds. Der Fonds Ideenkapital Prorendita 1investierte in britische Kapitallebensversicherungen. In den Jahren 2004 bis 2005 erwarben mehr als 2.300 Anleger Beteiligungen an dem Lebensversicherungsfonds Prorendita 1. Insgesamt legten Anleger rund 50 Mio. Euro in dem Fonds an, der mit diesem Geld rund 2.200 Policen britischer Kapitallebensversicherungen erwarb. Der Fonds bezahlt für die Versicherten die Beiträge und kann im Gegenzug mit den Policen handeln oder im Sterbefall die Versicherungssumme kassieren. Jedoch entwickelten sich viele Lebensversicherungsfonds nicht wie erwartet.

Änderungen auf dem britischen Versicherungsmarkt sorgten dafür, dass sich viele Lebensversicherungsfonds einem gewandelten Markt gegenüber sahen. Im Zuge der Finanzkrise reduzierten die britischen Lebensversicherer die Rückkaufwerte der Policen sowie die Schlusszahlungen. Der Handel mit den Versicherungspolicen geriet ebenfalls ins Stocken. Da sich Lebensversicherungsfonds wie der Prorendita 1 über die Erlöse aus dem Policenhandel und den Schlusszahlungen finanziert, geriet die Kalkulationsgrundlage der Lebensversicherungsfonds in Wanken. Die negativen Auswirkungen dieser Entwicklung – die ausfallenden Ausschüttungen – müssen die Anleger schultern. Wie der Prorendita 1 sich zukünftig entwickeln wird, bleibt abzuwarten.

Was können Anleger des Prorendita 1 unternehmen?

Anleger des Prorendita 1, die ihr Kapital angesichts der Entwicklung des Lebensversicherungsmarkts keinen weiteren Risiken aussetzen möchten, sollten erwägen, ihre Beteiligung an dem Lebensversicherungsfonds rechtlich überprüfen zu lassen. In der rechtlichen Beratung von Anlegern zeigt sich immer wieder, dass die Beratung vor der Investition oft zu wünschen übrig ließ. Beispielsweise versäumten die Berater häufig, die Anleger über  die Funktionsweise eines Lebensversicherungsfonds aufzuklären. Auch wussten nicht alle Anleger über den unternehmerischen Charakter eines Lebensversicherungsfonds und die damit verbundenen Risiken Bescheid. Dabei verträgt sich das Risiko des Totalverlusts nicht mit dem Konzept einer sicheren Geldanlage!

Haben Anleger des Ideenkapital Prorendita 1 das Gefühl, dass auch ihre Anlageberatung Defizite aufwies, sollten sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Im Fall einer Falschberatung stehen die Chancen der Anleger, dass sie sich von ihrer Beteiligung an dem Lebensversicherungsfonds Prorendita 1 lösen können und Schadensersatz verlangen können, gut. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien beraten bereits Anleger des Lebensversicherungsfonds Prorendita 1. Anleger können sich einer Interessengemeinschaft für Prorendita-Lebensversicherungsfonds anschließen, um gemeinsam gegen die Fondsgesellschaft vorgehen zu können.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus der Anlage Prorendita Fonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft " Prorendita Fonds" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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Dieser Text gibt den Beitrag vom 09. August 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
drst

Solar Millennium AG: Aufkaufangebote an Anleger der Solar Millennium AG!


Das sollten Anleger jetzt wissen! Erste Klagen durch BSZ e.V.-Vertrauensanwälte gegen Verantwortliche! Eile ist geboten! Eine TOKUGAWA AG aus Aachen macht Anlegern Aufkaufangebote für ihre Anleihen. Zu diesem Sachverhalt führte der BSZ e.V. mit dem BSZ e.V.- Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth ein klärendes Gespräch:


BSZ e.V.: Herr Dr. Späth, was gibt es Neues zu berichten in Sachen Solar Millennium AG?

Dr. Späth: In den letzten Tagen wurde von einer TOKUGAWA AG aus Aachen Anlegern von Schuldverschreibungen der Solar Millennium AG ein sog. "Öffentliches Aufkaufangebot" unterbreitet, in dem diesen angeboten wird, die Schuldverschreibungen zu einem Preis von 40,00 Euro je nominal 1.000,- Euro zu erwerben.

BSZ e.V.: Was ist von diesem Aufkaufangebot zu halten und sollten Anleger dieses Aufkaufangebot annehmen?

Dr. Späth: Die Depotbanken sind gesetzlich dazu verpflichtet, diese Aufkaufangebote an die Anleger weiter zu leiten.
Der Betrag von 40,00 Euro je 1.000,- Euro, der als Kaufpreis angeboten wird, ist sehr niedrig, wenn man berücksichtigt, dass Teile des Unternehmens inzwischen vom Insolvenzverwalter verkauft werden konnten. Die Insolvenzquote dürfte somit doch höher ausfallen, als erwartet. Wie hoch sie letztendlich ausfällt, kann man aber noch nicht mit Sicherheit sagen. Pressemeldungen der letzten Wochen zufolge konnten zwei der größten US-Projekte des Unternehmens für rund 80 Mio. Euro verkauft werden. Zumindest Teile des erlösten Geldes sollen die geschädigten Anleger erhalten. Auch konnte Pressemeldungen der letzten Tage zufolge über den Verkauf der Andasol 3 Kraftwerks GmbH der 13-prozentige Anteil der Solar Millennium AG am Andasol 3-Projekt veräußert werden. Allein hierüber sollen nach dem Insolvenzverwalter Volker Böhm den Anlegern bis zu 36 Mio. Euro zusätzlich zufließen.

Wenn man den Schaden von über 300 Mio. Euro ins Verhältnis setzt zu den oben genannten Verkaufserlösen, zeigt sich, dass die Insolvenzquote mit Glück vielleicht sogar bei um die 20 - 30 % liegen dürfte, genaue Zahlen können aber noch nicht genannt werden, dies muss der Insolvenzverwalter tun.

Die Insolvenzquote, die an die Anleger nach Abschluss des Insolvenzverfahrens ausbezahlt werden dürfte, dürfte somit deutlich über diesen angebotenen 4 % liegen. Auch sollten Geschädigte berücksichtigen, dass sie nach einem Verkauf voraussichtlich keine Schadensersatzansprüche mehr geltend machen könnten, weil sie nicht mehr aktiv legitimiert sind.

BSZ e.V.: Warum macht die TOKUGAWA AG den Anlegern ein derartiges Aufkaufangebot?

Dr. Späth: Die TOKUGAWA AG rechnet wohl offensichtlich selber mit einer deutlich höheren Insolvenzquote als den angebotenen 4 % und will hiermit ein Geschäft machen. Oftmals werden Anlegern nach Firmenpleiten derartige Aufkaufangebote gemacht, wenn die Verantwortlichen damit rechnen, dass sie einen Gewinn machen können, z.B. durch eine höhere Insolvenzquote.

So wurde z.B. auch im Fall von Lehman-Zertifikaten geschädigten Anlegern Aufkaufangebote gemacht, wobei eine Firma den Geschädigten anfangs 2 % des Nennwertes angeboten hat, kurz vor Abschluss des Insolvenzverfahrens haben dann einige US-amerikanische Hedge-Fonds den Geschädigten sogar angeboten, bis zu 17 % des Nennwertes zu bezahlen. Ein gutes Geschäft für die Firmen, die den Anlegern diese Aufkaufangebote gemacht haben, wenn man berücksichtigt, dass die Insolvenzquote bei Lehman Brothers letztendlich zwischen 25 und 30 % lag. 

BSZ e.V.: Sie haben inzwischen auch erste Klagen für Geschädigte eingereicht und gegen wen, warum?

Dr. Späth: Die Anleger werden auf jeden Fall auf erheblichen Verlusten sitzen bleiben, selbst wenn die Insolvenzquote zwischen 20 -30 % oder noch höher liegen sollte, was noch nicht feststeht, würden die Anleger immer noch auf einem Großteil ihres Schadens sitzen bleiben.
Wir haben Klagen gegen diverse Personen, die unserer Ansicht nach als Prospektverantwortliche anzusehen sind, wegen mutmaßlicher Prospekthaftung verklagt. Namen werden wir aber noch nicht nennen. Wir haben dabei sowohl Einzelklagen als auch streitgenössische Klagen, sog. "Sammelklagen" eingereicht.

BSZ e.V: Welche Chancen rechnen Sie den Klagen aus?

Dr. Späth: Wir sehen  recht gute Chancen für die Klagen, sofern die Ansprüche noch nicht verjährt sein sollten, was im Einzelfall geprüft werden muss.

BSZ e.V: Wie schätzen Sie die Chancen einer erfolgreichen Vollstreckung, sofern die Klagen erfolgreich sein sollten, ein?

Dr. Späth: Dies kann man nicht sicher sagen. Einige der Beklagten sollten aber noch solvent sein. Sehr positiv ist auch, dass nach Angaben des Insolvenzverwalters sog. D & O-Versicherungen in Höhe von ca. 20 Mio. Euro zu bestehen scheinen, auf die wir versuchen werden, für die Geschädigten zuzugreifen.

Geschädigte sollten dabei aber immer berücksichtigen, dass im Fall einer möglicherweise erforderlichen Vollstreckung das sog. "Prioritätsprinzip" gilt, d.h., wer zuerst kommt, mahlt zuerst.
Ein schnelles Handeln ist daher sehr zu empfehlen.

BSZ e.V: Welche Erfahrung hat Ihre Kanzlei mit derartigen Klagen?

Dr. Späth: Wir sind nicht nur seit 10 Jahren auf den Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts spezialisiert, sondern ganz speziell in dem Bereich der Unternehmens-Anleihen, also wie im Fall Solar Millennium AG, konnte unsere Kanzlei als eine der ersten Kanzleien in Deutschland diverse Erfolge verzeichnen.

In den Fällen Wohnungsbaugesellschaft Leizig-West, DM Beteiligungen AG, First Real Estate GmbH, GlobalSwissCapital AG hat unsere Kanzlei insgesamt mehr als 1.000 Geschädigte vertreten und beachtliche Erfolge gegen die Verantwortlichen erzielt, z.B. im Fall First Real Estate GmbH als erste Kanzlei rechtskräftige Urteile gegen die verantwortlichen Hintermänner erzielt oder im Fall GlobalSwissCapital AG gegen diverse Vermittler der Anlage.

BSZ e.V: Herr Dr. Späth, wir danken Ihnen für dieses Gespräch.

Für die Prüfung derartiger Ansprüche durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht  hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft „Solar Millennium"  gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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drws

Mittwoch, August 08, 2012

Südfinanz Holding AG / Neue Möglichkeiten für Anleger


Der BSZ e.V. hatte bereits über die schlechte finanzielle Lage der Südfinanz Holding AG berichtet. Nunmehr steht fest, dass die Südfinanz Holding AG zahlungsunfähig ist und aller Voraussicht nach auch gegen die Verantwortlichen strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet werden.


Aus der Insolvenzakte der Südfinanz Holding AG ergibt sich, dass das Insolvenzverfahren mangels Masse, d.h. mangels Gesellschaftsvermögens, nicht eröffnet werden konnte. Unklar ist, wie und wo die insgesamt ca. 9,6 Mio. Euro, welche Anleger eingezahlt hatten, verwendet bzw. investiert wurden. Fest steht, dass das aus den Inhaberschuldverschreibungen gewonnene Kapital nicht mehr vorhanden ist.

Den Anlegern dürfte diese Nachricht mehr als Sorgen bereiten, da bisher auch noch nicht fest steht, ob gegen die Verantwortlichen der Südfinanz Holding AG persönliche Ansprüche geltend gemacht werden können.

Anleger, welche Inhaberschuldverschreibungen der Südfinanz Holding AG erworben haben, sind aber nach einem Urteil des OLG München nicht ganz schutzlos gestellt. Das OLG München sah nämlich auch die hier gemeinsam mit der damaligen Accessio AG, vormals Driver & Bengsch, agierende DAB Bank in der Verantwortung. Die DAB Bank wurde vom OLG München als ein „enger Kooperationspartner“ des damaligen Wertpapierhandelshauses Driver & Bengsch, später dann Accessio AG, angesehen. Aus diesem Grund sah das OLG München daher auch eine Haftung und Zurechnung der damaligen Beratung durch das Wertpapierhandelshaus und deren Beratern.

Voraussetzung für eine mögliche Haftung der DAB Bank ist aber, dass auch eine Falschberatung stattgefunden hatte, d.h. dass den Anlegern die Inhaberschuldverschreibungen als eine „sichere Geldanlage“ veräußert und vermittelt wurden. Inhaberschuldverschreibungen sind aber keinesfalls als „sicher“ anzusehen, da sie einem sog, „Emittentenrisiko“ unterliegen. Geht das Unternehmen pleite, sind die Einlagen der Anleger gleichfalls wertlos. Hinzu kommt, dass diese Inhaberschuldverschreibungen oftmals auch ohne jeglichen Prospekt und auch ohne Anleihebedingungen vertrieben wurden.

Geschädigte Anleger sollten daher von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen lassen, inwieweit Ansprüche gegenüber der DAB Bank bestehen. Hierbei sollte beachtet werden, dass auch hier eine dreijährige Verjährung gilt. Ansprüche sollten daher zeitnah geltend gemacht werden.
Es bestehen somit gute Gründe, der Interessengemeinschaft des BSZ e.V. „Südfinanz Holding AG/ DAB Bank“ beizutreten.

Für die Prüfung derartiger Ansprüche durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht  hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft „Südfinanz Holding AG/ DAB Bank“  gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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Allianz Flexi Immo geschlossen: Fachanwälte prüfen für Anleger Ansprüche auf Schadensersatz.


Seit Monaten ist der Fonds Allianz Flexi Immo geschlossen. Welche Rechte stehen den Anlegern des Fonds zu? Die Anleger des Mischfonds Allianz Flexi Immo können ihre Anteile nicht mehr zurückgeben, da der Fonds seit April die Anteilsrücknahme ausgesetzt hat.


Dieses Schicksal ereilte kürzlich den größten Zielfonds des Allianz Flexi Immo ebenfalls. Seit dem 13.06.2012 setzte der SEB ImmoPortfolio Target Return Fund, der 22,14 % des Fondsvolumens ausmacht, die Anteilsrücknahme aus. Auch beim zweitgrößten Zielfonds KanAm SPEZIAL Grundinvest wurde dessen Schließung um verlängert. Dies vergrößert die Chancen einer baldigen Wiedereröffnung des Allianz Flexi Immo nicht.

Etliche Zielfonds ebenfalls geschlossen oder bereits aufgelöst

Zumal in einer Kundeninformation vom 18.04.2012 die allgemeine Liquiditätskrise bei offenen Immobilienfonds als Ursache für die Schließung des Allianz Flexi Immo benannt wurde. Mittlerweile ist etwa die Hälfte des Fondsvolumens mit Problemen belastet. So werden die offenen Immobilienfonds DEGI International (14 % des Fondsvolumens), AXA Immoselect (9 %), TMW Weltfonds (5 %) und DEGI Global Business (3 %) im Moment abgewickelt. Die Fonds CS Property Dynamic (9 %) und DEGI German Business (9 %) sind ebenfalls geschlossen. Der Fonds Allianz Flexi Immo wurde geschlossen, weil dessen flüssige Mittel unter 5 % des Fondsvolumens gesunken sind. In diesem Fall ist zum Schutz der Anleger gesetzlich angeordnet, dass die Fondsgesellschaft die Anteilsrücknahme aussetzen muss.

Wann der Allianz Flexi Immo die Anteilsrücknahme wieder aufnehmen wird, steht angesichts der widrigen Situation der Zielfonds in den Sternen. Möchten Anleger sich momentan von Anteilen an dem Mischfonds trennen, können sie diese an der Börse verkaufen. Ob ein Börsenverkauf bei einem Kurs, der etwa 55 % des Werts eines Anteils beträgt, für die Anleger des Allianz Flexi Immo attraktiv ist, bleibt dahingestellt. Zusätzlich müssen Anleger auch Verkaufsgebühren einkalkulieren, die bei Börsenverkäufen anfallen.

Eine Alternative hierzu bietet die rechtliche Beratung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. So kann ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Möglichkeiten ausloten, wie Anleger des Allianz Flexi Immo sich trotz der Schließung von ihren Anteilen trennen können. Einen Ansatzpunkt hierfür bietet die Überprüfung der Anlageberatung. Häufig weisen die Beratungsgespräche Defizite und Fehler auf.

Schadensersatz, wenn Anleger falsch beraten wurden

Zu den typischen Fehlern einer Anlageberatung gehört, dass die Anleger nicht ausreichend über die Risiken eines Mischfonds wie dem Allianz Flexi Immo aufgeklärt wurden. Beispielsweise hätten Anleger, die jederzeit Zugriff auf ihr Geld haben möchten, auf die Möglichkeit einer Schließung hingewiesen werden müssen. Zumal seit der seit 2004 währenden und seit 2008 zuspitzenden Krise der offenen Immobilienfonds bekannt ist, dass offene Fonds geschlossen werden können. Es gibt auch keine maximale Schließungsdauer bei Mischfonds wie dem Allianz Flexi Immo! Zu den weiteren häufigen Versäumnissen von Banken und Anlageberatern gehört, dass sie Anleger nicht über Vermittlungsprovisionen (kick backs) aufklärten.

Haben Berater der Banken oder Anlageberater Anleger falsch beraten, bestehen gute Chancen für die Anleger des Allianz Flexi Immo, dass sie sich von ihren Anteilen an dem Mischfonds trennen können und Schadensersatz von Banken oder Beratern fordern können. Anleger des Allianz Flexi Immo sollten angesichts der der unbekannten Schließungsdauer des Mischfonds daher nicht zögern, sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu wenden, um ihre individuellen Chancen auf Schadensersatz ausloten zu lassen.

Für die Prüfung derartiger Ansprüche durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht  hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Allianz Flexi Immo" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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Dienstag, August 07, 2012

DEGI Europa: Schadensersatz für Anleger des offenen Immobilienfonds


Die Ausschüttung Juli 2012 des offenen Immobilienfonds DEGI Europa betrug 1,55 Euro je Anteil. Welche Möglichkeiten stehen Anlegern des Fonds offen, die sich nicht länger an der Abwickung beteiligen möchten?


Seit der Auflösung des offenen Immobilienfonds DEGI Europa im September 2010 wurden 8 der 17 Fondsimmobilien bzw. Immobilienbeteiligungen veräußert. Das Fondsmanagement hat noch bis zum 30.September 2013 Zeit, um die Abwicklung weiter voranzutreiben. Am 25.Juli 2012 erhielten die rund 90.000 Anleger des aufgelösten Immobilienfonds die vierte Auszahlung: 1,55 Euro je Anteil. Nach Angaben der Fondsgesellschaft Aberdeen Immobilien sind 27.4 % des Ausschüttungsbetrags zu versteuern. Die nächste Ausschüttung im Rahmen der Abwicklung des DEGI Europa sollen die Anleger im Januar 2013 erhalten.

Die Anteile am DEGI Europa können weiterhin an der Börse verkauft werden, aber der Börsenkurs bewegt sich aktuell etwa bei der Hälfte des Anteilswerts. Angesichts des niedrigen Kurses und der anfallenden Verkaufsgebühren, dürfte ein Börsenverkauf für trennungswillige Anleger des DEGI Europa nicht die erste Wahl sein. Welche weiteren Möglichkeiten stehen Anlegern, die nicht weiter auf ihr Geld warten möchten, offen? Eine Alternative hierzu ist die rechtliche Überprüfung der Kapitalanlage durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Schadensersatz bei fehlerhafter Anlageberatung

Ein Fachanwalt kann prüfen, ob die Anlageberatung vor der Investition in den DEGI Europa in Ordnung war. Oder ob  wie so oft  Fehler passierten. Beratungsfehler sind keine Seltenheit! Gerade Anleger, die eine sichere und jederzeit verfügbare Kapitalanlage wünschten, sollten nicht zögern, sich rechtlich beraten zu lassen. Anleger, die nach einer Beratung, in der solche Versprechen gemacht wurden, in den DEGI Europa investierten, können sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft DEGI Europa anschließen. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien beraten und vertreten viele Anleger offener Immobilienfonds – auch viele Anleger des DEGI Europa -  und haben dementsprechend reichlich Erfahrung auf diesem Gebiet. Anleger des DEGI Europa, die wissen möchten, wie gut ihre individuellen Chancen auf Schadensersatz sind, sollten sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.

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Montag, August 06, 2012

OLG München: DAB Bank wurde verurteilt, Schadensersatz an Anleger der Accessio AG zu zahlen.


Das Oberlandesgericht München lässt eine Direktbank für die fehlerhafte Anlageberatung eines engen Kooperationspartners haften.


Das Oberlandesgerichts München verurteilt (Aktenzeichen 5 U 3242/11) die DAB Bank zu Schadensersatz wegen falscher Beratung. Das Besondere: Anlageberatung wurde nicht von Beratern der DAB Bank vorgenommen, sondern von einem engen Kooperationspartner, der Accessio AG. Die Anlegerin hatte ihr Geld dem Wertpapierhandelshaus Driver & Bengsch anvertraut, welches sich im Jahr 2009 in Accessio AG umbenannte. Was den meisten Kunden nicht bewusst war: Bei den von dem Wertpapierhandelshaus vertriebenen Papieren handelte es sich um hochspekulative Wertpapiere und nicht um sichere Kapitalanlagen. Und tatsächlich floppten etliche der Unternehmensanleihen, Aktien und Genussscheine. Einem Bericht der Wirtschaftswoche vom 31.07.2012 ist zu entnehmen, dass Wertpapiere der HPE Hanseatic Private Equity AG, der Cargofresh AG, der Intelis AG, der Pongs & Zahn AG, der Konservenfabrik Zachow, der loginet3 AG sowie Aktien des Handelshauses selbst zum Angebot gehörten.

OLG München stellt enge Zusammenarbeit zwischen Bank und Wertpapierhandelshaus fest

Da die Accessio AG zwischenzeitlich Insolvenz anmeldete, stellte sich die Frage, an wen sich die vielen geschädigten Anleger wenden können. Und just hier bietet das Urteil des Oberlandesgerichts München neue Hoffnung für die Anleger. Das Gericht verurteilt die DAB Bank zu Schadensersatz wegen falscher Anlageberatung. Nach Ansicht der Richter lag eine sehr enge Kooperation zwischen der DAB Bank und der Accessio AG vor. Das Wertpapierhandelshaus beriet die Anleger und die DAB Bank führte die Depots der Anleger. Die Bank habe ihre Aufklärungs- und Beratungspflichten an die Accessio AG ausgelagert, urteilte das Münchner Gericht, weswegen sie nun haften müsse. Gegen dieses Urteil kann die DAB Bank nun Revision einlegen, sodass die Ansprüche der Anleger vor dem Bundesgerichtshof nochmals auf den Prüfstein gestellt werden könnten.

Es zeigt sich ein weiteres Mal, dass falsche Anlageberatung durch Banken – und jetzt auch Kooperationspartner! – keine absoluten Ausnahmefälle sind. Anleger, die sich wehren, haben echte Chancen, Schadensersatz zu erhalten. Daher kann es sich für Anleger der DAB Bank, der Accessio AG und weiterer Kooperationspartner der DAB Bank lohnen, ihre Kapitalanlagen durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht überprüfen zu lassen. Da mögliche Ansprüche bereits 3 Jahre nach der Zeichnung verjähren können, sollten Anleger nicht zögern, sich von einem Fachanwalt beraten zu lassen, um ihre individuellen Ansprüche ermitteln und sichern zu lassen.

Für die Prüfung derartiger Ansprüche durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht  hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Anlageberatung unvollständig/fehlerhaft" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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Lloyd Fonds MS Emilia Schulte insolvent! Achtung, es droht Verjährung!


BSZ e.V. ruft Interessengemeinschaft ins Leben. BSZ e.V.-Vertrauensanwälte reichen erste Klagen auf Schadensersatz ein. Achtung: Es droht in den nächsten Wochen Verjährung!


Die Fondsgesellschaft des Lloyd Fonds "MS Emilia Schulte" musste vor kurzem Insolvenz anmelden.
Die Gründe hierfür waren einerseits die infolge der Finanzmarktkrise niedrigen Charterraten, andererseits aber auch der massiv gestiegene Kurs des Yen im Verhältnis zum US-Dollar, der ein in Yen valutierendes Darlehen der Gesellschaft wesentlich verteuert hat.

Anlegern droht damit der Totalverlust ihrer Anlage, viele Anleger haben auch im Rahmen eines "Sanierungskonzeptes" in den letzten Jahren ihre erhaltenen Ausschüttungen vollständig oder zum Teil wieder zurück bezahlt.

Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte haben die Anlage inzwischen geprüft und sehen in vielen Fällen gute Schadensersatzchancen für die betroffenen Anleger.

Oftmals wurde den Anlegern die Anlage von den Beratern/Vermittlern der Anlage als sichere Anlage, die auch zur Altersvorsorge geeignet sein sollte, vermittelt und sie somit nicht auf die hohen Risiken der Anlage hingewiesen. Oftmals war die Anlage somit weder anleger- noch objektgerecht, da es sich bei einer Beteiligung in einem Schiffsfonds um eine spekulative Anlage mit Totalverlustrisiko handelt.

Oftmals wurden die Anleger auch nicht auf die hohen Weichkosten der Anlage hingewiesen, bei einem Weichkostenanteil von über 15 % der Beteiligungssumme nimmt der BGH an, dass der Anleger auf diese hohen Kosten hingewiesen werden muss.

Oftmals wurden Schiffsfonds auch von Banken an Anleger vertrieben. In diesem Fall müssen die Banken laut der "Kick-back"-Rechtsprechung des BGH den Anleger ausdrücklich auf die erhaltenen Rückvergütungen, sog. "Kick-backs", hinweisen. Sofern also die Anlage von einer Bank vertrieben worden sein sollte und nicht auf die erhaltenen "Kick-backs" hingewiesen worden sein sollte, ergeben sich auch hieraus gute Schadensersatzmöglichkeiten für die Anleger.

Aus diesem Grunde haben die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte in den letzten Wochen die ersten Schadensersatzklagen gegen diverse Vermittler der Anlage eingereicht. Doch Achtung, es droht Verjährung:

In den von den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten betreuten Fällen wurde die Anlage fast immer in der zweiten Jahreshälfte des Jahres 2002 vermittelt. Aufgrund der absoluten 10-jährigen Verjährungsfrist, die taggenau einsetzt, und nicht erst zum Jahresende des Jahres 2012, drohen die Schadensersatzansprüche der Anleger daher bereits in den nächsten Wochen und Monaten zu verjähren.

Betroffene Anleger sollten daher unbedingt umgehend prüfen lassen, ob ihnen Schadensersatzansprüche zustehen, um eine möglicherweise demnächst eintretende Verjährung wirksam zu hemmen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Anlagen in Schiffsfonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Schiffsfonds/ Lloyd Fonds MS Emilia Schulte" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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K1-Fonds: Achtung, es droht Verjährung! Erfolge der BSZ e.V.-Vertrauensanwälte.


Diverse Vergleiche gegen Vermittler! Achtung: Es droht Verjährung! Geschädigte können wirksam Verjährung hemmen! In Sachen K1-Fonds sollten Geschädige beachten, dass in der nächsten Zeit Verjährung eintreten dürfte.


BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth hierzu: „Helmut Kiener kam im Oktober 2009 in Untersuchungshaft. Da Geschädigte kenntnisabhängig 3 Jahre für die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen Zeit haben, ist es somit möglich, dass, zumindestens bis Ende 2012, Verjährung eintreten wird. In einigen anderen von uns betreuten Fällen dürfte, aufgrund der Sonderverjährungsvorschrift des § 37a WpHG alter Form, bereits Verjährung eingetreten sein.“. 

Bereits vor einiger Zeit wurden von den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten Dr. Späth Rechtsanwälten daher auch Klagen gegen diverse Verantwortliche in ganz Deutschland eingereicht, unter anderem gegen die Vermittler der Anlage (aber nicht nur gegen diese).

Der erste von den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten betreute Fall gegen einen Vermittler, ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen, wurde dabei, wie vom BSZ e.V. bereits berichtet wurde, mit einem gerichtlichen Vergleich vor dem Landgericht Frankfurt am Main abgeschlossen, der dortige Geschädigte hat den Vergleichsbetrag inzwischen auch von der Vermittlerfirma ausbezahlt erhalten. „Dies bestätigt unsere Ansicht, dass Ansprüche gegen die Vermittler teilweise nicht nur in juristischer Hinsicht durchsetzbar  sind, sondern auch in vollstreckungstechnischer Hinsicht,“ so Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth, MSc, von der Berliner BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Dr. Späth Rechtsanwälte, die die Vergleich mit dem Vermittler erzielt hat.

Allerdings sollte eine mögliche Vollstreckung gegen den jeweiligen Vermittler immer im Einzelfall geprüft werden, teilweise verfügen die Vermittler auch über eintrittspflichtige Haftpflichtverssicherungen, wie von den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten heraus gefunden werden konnte.

Auch in einem weiteren, vor dem Landgericht Frankfurt am Main verhandelten Fall konnte inzwischen ein Vergleich mit dem Vermittler geschlossen werden.

Weitere Klagen gegen diverse Vermittler, die von den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten eingereicht wurden, werden demnächst vor Gerichten in ganz Deutschland verhandelt, der BSZ e.V. wird demnächst darüber berichten, die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte sind optimistisch, hier demnächst auch die ersten vollständig obsiegenden Urteile zu erstreiten, bisher wurde noch keine Klage der BSZ e.V.-Vertrauensanwälte abgewiesen.

Allerdings sollten Geschädigte berücksichtigen, dass in zahlreichen Fällen wegen fehlerhafter Falschberatung Verjährung droht, zumindestens zum Jahresende 2012, da Gerichte der Ansicht sein könnten, dass Geschädigte mit der Verhaftung von Herrn Kiener Kenntnis davon hätten erlangen können, dass sie Schadensersatzansprüche haben und auch, gegen wen. Die Verjährung muss jedoch immer im Einzelfall überprüft werden.

Auch in Fällen, in denen Anleger von einem sog. Wertpapierdienstleistungsunternehmen (ob es sich beim Berater um ein derartiges handelte, muss immer im Einzelfall geprüft werden) falsch beraten wurden, tritt taggenau Verjährung ein zu dem Zeitpunkt, ab dem der Anspruch entstanden ist, aufgrund der Spezialverjährungsvorschrift des § 37a WpHG alter Form.

Auch Geschädigte aus Österreich sollten nach Ansicht der BSZ e.V.-Vertrauensanwälte dringend mögliche Schadensersatzansprüche gegen die in Betracht kommenden Verantwortlichen und eine möglicherweise eintretende Verjährung überprüfen, die dortigen Geschädigten werden von einer Kanzlei aus Wien betreut, die mit dem BSZ e.V. zusammen arbeitet und die auch bereits erste Klagen gegen diverse Verantwortliche eingereicht hat.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen betreffend K 1/Kiener durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft „K1 Group“ gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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Dieser Text gibt den Beitrag vom 06. August 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
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Die Roland Prozessfinanzierung will Clerical Medical Verfahren finanzieren.


Roland Prozessfinanz bietet klagewilligen Kunden von Clerical Medical die Übernahme der Prozesskosten an. Die Erfolgsaussichten für ca. 30.000 enttäuschte Anleger stehen nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 11. Juli 2012 gut. Es wurden einige Pflöcke eingeschlagen, an denen die Gerichte in Deutschland jetzt nicht mehr vorbeikönnen.    


Die Prozessfinanzierungstochter des Rechtsschutzversicherers Roland will von der erwarteten Klagewelle von bis zu 30.000 Anlegern gegen den britischen Lebensversicherer Clerical Medical profitieren. Roland Prozessfinanz bietet ab sofort enttäuschten Anlegern an, Klagen gegen die Clerical Medical zu finanzieren. Bei Erfolg muss der Anleger einen Teil der erstrittenen Summe an Roland abgeben. Bei einem Streitwert bis 500.000 Euro sind 30 Prozent üblich, für den darüber liegenden Betrag 20 Prozent.

 "Bei Klagen gegen Clerical Medical wird der Anteil ähnlich hoch sein, im Einzelfall möglicherweise höher", so Arndt Eversberg, Vorstand von Roland Prozessfinanz. Geht der Prozess verloren, muss der Anleger nichts zahlen.

Die Erfolgsaussichten einer Klage gegen Clerical Medical sind gut. Kürzlich hatte der BGH entschieden, dass Anleger mit bestimmten Anlageprodukten Ansprüche an Clerical Medical haben. Die Clerical Medical hatte Verträge mit überzogenen Renditeversprechen von 8,5 % verkauft. Intern war bekannt, dass höchstens 6,0 % bei guten Rahmenbedingungen zu erzielen waren. Tatsächlich lag die Rendite dann bei 0,5 bis 3,5 %. Vor deutschen Gerichten sind rund 1000 Klagen gegen Clerical Medical anhängig. Die Zahl der Geschädigten wird auf 30.000 geschätzt. Roland ist im Fall Clerical Medical bereit, auch bei kleineren Streitwerten in die Vorfinanzierung zu gehen. Normalerweise übernimmt der Prozessfinanzierer Verfahren erst ab einem Streitwert ab 50.000 Euro bei Kunden von Roland Rechtsschutz und ab 100.000 Euro bei anderen. Auch andere Prozessfinanzierer werden entsprechende Angebote machen.

Da ein Prozessfinanzierer nur Klagen annimmt, die zuvor von zwei Gutachtern geprüft wurden, können Anleger auch für ihre Anlage prüfen, ob der Weg zum Gericht oder einer Verhandlung mit Clerical Medical erfolgversprechend ist. Wegen der komplexen Gestaltung der Anlage sollten Fachanwälte für Bank- und Kapitalanlagerecht beigezogen werden.

Diese sollten auch schon Erfahrungen mit Clerical Medical haben, weil dann die Ansprechpartner bei den Banken und der CMI sowie die gegnerischen Rechtsanwälte bekannt sind. Selbst Verhandlungen mit Banken sind erfolgreich. Bei finanzierenden Banken konnten die Kredite abgelöst werden und Zahlungen von bis zu 15 % des Kredites als Abstand verhandelt werden.  Dann wurde die Finanzierung zur Hausbank transferiert.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen betreffend Clerical Medical durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft „Clerical Medical Investment Group Limited (CMI)" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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Dieser Text gibt den Beitrag vom 06. August 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
khst

Samstag, August 04, 2012

Neue GEZ – Gebühr verfassungswidrig! Aktionsbündnis gegen GEZ-Zwangsabgabe gegründet!


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. (Dieburg) gründet Aktionsbündnis gegen GEZ-Zwangsgebühr. Bürger wehren sich und können dadurch rund 300,00 € jährlich sparen!


Wer hat sich nicht schon mal über das Fernsehprogramm von ARD und ZDF geärgert. Nicht nur über die vielen Wiederholungen und Billigproduktionen, sondern besonders über die Nachrichtensendungen und Magazine. Hier wird jeden Tag aufs Neue deutlich, dass die Öffentlich Rechtlichen ihrer Informationspflicht nicht mehr nachkommen.

Umso ärgerlicher ist es, wenn wir als Zuschauer und Konsumenten nun mit einer neuen GEZ-Zwangsgebühr zusätzlich bestraft werden – die auch noch gegen die Verfassung verstößt.

Viele Medien haben bereits darüber berichtet: Mit Wirkung zum 01.01.2013 wird ein neues Rundfunk-Gebühren-Modell in Kraft treten. Folgendes wird sich ändern: An Stelle der bisher zu zahlenden noch verhältnismäßig moderaten GEZ-Gebühr wird eine neue Zwangsabgabe treten. Diese neue GEZ-Gebühr wird Ihren Haushalt nach Einschätzung unabhängiger Experten finanziell im Einzelfall bis zu dreimal mehr belasten als bisher!

Auf jeden einzelnen Haushalt kommen Kosten von rund 300 Euro im Jahr dazu. Egal, ob er überhaupt einen Fernseher hat oder die öffentlich rechtlichen Kanäle „genießen“ möchte.

Abgesehen davon, dass hier ein staatliches Monopol seine durch Steuern schon arg gebeutelten Bürger noch weiter ausquetscht, werden diese zusätzlichen Einnahmen sinnlos verschleudert. Unter anderem dafür, dass mancher öffentlich-rechtlich tätiger TV-Moderator eine Gage im zweistelligen Millionen € Bereich ausgezahlt bekommt. Und dies für eine bestenfalls mittelmäßige Talkshow, die kein vernünftiger Mensch braucht!

Aber jeder Bürger hat die Möglichkeit, sich gegen diese neuerliche Zwangsabgabe zu wehren!

Zwei der renommiertesten deutschen Verfassungsrechtler, die Professoren von Münch und Degenhart bescheinigen dieser neuen GEZ-Haushaltszwangsabgabe grobe Verfassungswidrigkeit (Verstoß gegen Artikel 3 GG und Artikel 2 GG, Eingriff in das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit). Der BSZ e.V. und viele seiner Vertrauensanwälte teilen diese Rechtsauffassung. Der BSZ e.V. unterstützt jeden Bürger der sich dem BSZ Aktionsbündnis gegen die neue GEZ Gebühr anschließt mit der Bitte an seine Vertrauensanwälte, im Sinne der Mitglieder des Aktionsbündnisses und im Sinne der Gerechtigkeit tätig zu werden.

Der BSZ e.V.:  „Sparen Sie sich diese verfassungswidrige Abgabe! Fordern Sie darüber hinaus über die BSZ e.V. Vertrauensanwälte von den verantwortlichen Behörden Rechenschaft, wofür die Zwangsabgabe verwendet wird und die Ausgaben nicht durch Werbeeinnahmen gedeckt werden können – wie bei den privaten Sendern üblich.“

Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck soll sich zu der neuen GEZ - Zwangsgebühr wie folgt geäußert haben:   "Wir haben einen Meilenstein gesetzt, was die Rundfunkpolitik in Deutschland angeht!" "Man zahlt seinen Wasser- und Abwasseranschluss und seine Müllgebühren ja auch dann, wenn man das alles nicht nutzt". "Wir sind jetzt auch hier in einer Grundversorgung."

Der BSZ e.V.:  Die Bürger werden auch einen Meilenstein setzen. Sie werden sich nämlich gegen die  GEZ-Haushaltszwangsabgabe  und die damit verbundene grobe Verfassungswidrigkeit massiv zur Wehr setzen.

Wer sich gegen die Zwangsgebühr  wehren will und wissen möchte wofür sein Geld verschleudert wird, kann im Internet unter der Adresse http://www.fachanwalt-hotline.eu/Kontakt?PHPSESSID=d2520debd8a45464ddf09960cf46716b unverbindlich und kostenlos ein Beitrittsformular zum BSZ e.V. Aktionsbündnis gegen die GEZ-Haushaltszwangsabgabe  anfordern. Oder per  Telefon 06071- 9816810
Telefax 06071- 9816829.

Die Leser dieses Berichts sollten diesen so oft wie möglich kopieren und in ihrer persönlichen Umgebung  publik machen. Denn jede Stimme gegen die neue Zwangsabgabe zählt und jeder kann durch die vorliegenden Informationen seinen Bekannten ebenfalls unnötige verfassungswidrige Gebühren ersparen.



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Freitag, August 03, 2012

AXA Immoselect – Anleger des aufgelösten Immobilienfonds erhalten Ausschüttung – Weitere Abwertungen


Die Anleger des AXA Immoselect erhielten die Ausschüttung für das Geschäftsjahr 2011/2012. Doch die Abwicklung des offenen Immobilienfonds wird noch viele Monate dauern. BSZ e.V. Vertrauensanwälte beraten Anleger, die Alternativen zur Abwicklung suchen.


Die Ausschüttung in Höhe von 1,85 Euro je Anteil war der erfreuliche Teil des Juli 2012 für die Anleger des aufgelösten Immobilienfonds AXA Immoselect. Die Ausschüttung für das Geschäftsjahr 2011/2012 wurde am 27.07.2012 an die Anleger überwiesen. Doch der Monatsbericht Juli 2012 zeigt auch negative Entwicklungen des AXA Immoselect. Es kam zu Abwertungen bei einer Fondsimmobilie in Düsseldorf und bei einem Gebäude in Lille/Frankreich. Nachdem bislang 2 Immobilien im Rahmen der Abwicklung veräußert wurden, befinden sich insgesamt noch 65 Immobilien im Portfolio des offenen Immobilienfonds. Das Management des AXA Immoselect hat nach der Auflösung im Jahr 2011 noch bis in Jahr 2014 Zeit, um den Fonds abzuwickeln.

2 Immobilien verkauft – noch 65 im Portfolio

Für Anleger, die nicht weiter auf ihr übriges, noch im Fonds befindliches Geld warten möchten, stellt sich die Frage, welche Alternativen es gibt. Ein Verkauf der Anteile des AXA Immoselect an der Börse ist trotz der Abwicklung weiterhin möglich. Allerdings birgt ein Börsenverkauf Verlustrisiken. Aktuell bewegt sich der Börsenkurs bei etwa der Hälfte des Werts eines Anteils. Da auch Verkaufsgebühren fällig werden, ist ein Börsenverkauf momentan nicht für jeden Anleger des AXA Immoselect die erste Wahl.

Alternativen zur Abwicklung

Eine Alternative zum weiteren Abwarten der Abwicklung und zum Börsenverkauf bietet die rechtliche Überprüfung der Kapitalanlage durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Für Anleger des AXA Immoselect gibt es neben der Möglichkeit, Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Beratung geltend zu machen, auch eine weitere Möglichkeit. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH konnte für Anleger des AXA Immoselect bereits Vergleiche mit Banken abschließen. Zum Beispiel mit der Hamburger Sparkasse (Haspa). Anleger, die angesichts der langen Dauer nicht weiter an der Abwicklung des AXA Immoselect teilnehmen möchten, können sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen und sich durch die BSZ e.V. Vertrauensanwälte über ihre individuellen Rechte und Ansprüche informieren.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen  betreffs AXA Immoselect durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "AXA Immoselect" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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Dieser Text gibt den Beitrag vom 03. August 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
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Nassauische Sparkasse wird vor dem LG Wiesbaden wegen Falschberatung zu Schadensersatz verurteilt.


BSZ e.V. Vertrauensanwälte KWAG Rechtsanwälte obsiegen in Sachen Montranus Dritte Beteiligungs GmbH & Co. KG (Hannover Leasing Nr. 166)


Nassauische Sparkasse wird vor dem Landgericht Wiesbaden wegen Falschberatung zu Schadensersatz verurteilt

Mit Urteil vom 17.07.2012 (AZ 8 O 269/10) wurde die Nassauische Sparkasse vor dem Landgericht Wiesbaden zu Schadensersatz wegen Falschberatung in Bezug auf die Medienfondsbeteiligung Montranus Dritte Beteiligungs GmbH & Co. KG (Hannover Leasing Nr. 166) verurteilt. Das Gericht sah eine Falschberatung wegen unterlassener Aufklärung über vereinnahmte Eigenkapitalvermittlungsprovisionen (Rückvergütungen) als erwiesen an.

Danach muss die Nassauische Sparkasse dem Kläger seine Kapitaleinlage abzüglich erhaltener Ausschüttungen ersetzen. Der Kläger wird von Verbindlichkeiten aus der obligatorischen Fremdfinanzierung, wirtschaftlichen sowie steuerlichen Schäden (Zinsen) freigestellt.

Hervorzuheben ist, dass der Kläger sich die bisher erlangten Steuervorteile nicht anrechnen lassen muss. Darüber hinaus wurde dem Kläger entgangener Gewinn in Höhe von 4%, bezogen auf seine Bareinlage, zugesprochen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Anlagen in Film und Medienfonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Montranus Medienfonds/Hannover Leasing Nr. 166" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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