Der BSZ e.V. hatte bereits über die schlechte finanzielle Lage der Südfinanz Holding AG berichtet. Nunmehr steht fest, dass die Südfinanz Holding AG zahlungsunfähig ist und aller Voraussicht nach auch gegen die Verantwortlichen strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet werden.
Aus der Insolvenzakte der Südfinanz Holding AG ergibt sich,
dass das Insolvenzverfahren mangels Masse, d.h. mangels Gesellschaftsvermögens,
nicht eröffnet werden konnte. Unklar ist, wie und wo die insgesamt ca. 9,6 Mio.
Euro, welche Anleger eingezahlt hatten, verwendet bzw. investiert wurden. Fest
steht, dass das aus den Inhaberschuldverschreibungen gewonnene Kapital nicht
mehr vorhanden ist.
Den Anlegern dürfte diese Nachricht mehr als Sorgen
bereiten, da bisher auch noch nicht fest steht, ob gegen die Verantwortlichen
der Südfinanz Holding AG persönliche Ansprüche geltend gemacht werden können.
Anleger, welche Inhaberschuldverschreibungen der Südfinanz
Holding AG erworben haben, sind aber nach einem Urteil des OLG München nicht
ganz schutzlos gestellt. Das OLG München sah nämlich auch die hier gemeinsam
mit der damaligen Accessio AG, vormals Driver & Bengsch, agierende DAB Bank
in der Verantwortung. Die DAB Bank wurde vom OLG München als ein „enger
Kooperationspartner“ des damaligen Wertpapierhandelshauses Driver &
Bengsch, später dann Accessio AG, angesehen. Aus diesem Grund sah das OLG
München daher auch eine Haftung und Zurechnung der damaligen Beratung durch das
Wertpapierhandelshaus und deren Beratern.
Voraussetzung für eine mögliche Haftung der DAB Bank ist
aber, dass auch eine Falschberatung stattgefunden hatte, d.h. dass den Anlegern
die Inhaberschuldverschreibungen als eine „sichere Geldanlage“ veräußert und
vermittelt wurden. Inhaberschuldverschreibungen sind aber keinesfalls als
„sicher“ anzusehen, da sie einem sog, „Emittentenrisiko“ unterliegen. Geht das
Unternehmen pleite, sind die Einlagen der Anleger gleichfalls wertlos. Hinzu
kommt, dass diese Inhaberschuldverschreibungen oftmals auch ohne jeglichen
Prospekt und auch ohne Anleihebedingungen vertrieben wurden.
Geschädigte Anleger sollten daher von einem Fachanwalt für
Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen lassen, inwieweit Ansprüche gegenüber der
DAB Bank bestehen. Hierbei sollte beachtet werden, dass auch hier eine
dreijährige Verjährung gilt. Ansprüche sollten daher zeitnah geltend gemacht
werden.
Es bestehen somit gute Gründe, der Interessengemeinschaft
des BSZ e.V. „Südfinanz Holding AG/ DAB Bank“ beizutreten.
Für die Prüfung derartiger Ansprüche durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft „Südfinanz Holding AG/ DAB Bank“ gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Adrian Wegel
Dieser Text gibt den Beitrag vom 08. August 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
Dieser Text gibt den Beitrag vom 08. August 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
aw
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