Es steht nicht zum Besten bei dem Lebensversicherungsfonds Prorendita 1, es fielen bereits Ausschüttungen aus. Welche Rechte und Ansprüche können die Anleger des Fonds geltend machen?
Ein Lebensversicherungsfonds als sichere Kapitalanlage.
Diese Idee wurde in der Vergangenheit vielen Anlegern schmackhaft gemacht. Auch
das Emissionshaus Ideenkapital, eine Tochter des Versicherungskonzerns ERGO,
entwickelte Lebensversicherungsfonds. Der Fonds Ideenkapital Prorendita
1investierte in britische Kapitallebensversicherungen. In den Jahren 2004 bis
2005 erwarben mehr als 2.300 Anleger Beteiligungen an dem
Lebensversicherungsfonds Prorendita 1. Insgesamt legten Anleger rund 50 Mio.
Euro in dem Fonds an, der mit diesem Geld rund 2.200 Policen britischer
Kapitallebensversicherungen erwarb. Der Fonds bezahlt für die Versicherten die
Beiträge und kann im Gegenzug mit den Policen handeln oder im Sterbefall die
Versicherungssumme kassieren. Jedoch entwickelten sich viele
Lebensversicherungsfonds nicht wie erwartet.
Änderungen auf dem britischen Versicherungsmarkt sorgten
dafür, dass sich viele Lebensversicherungsfonds einem gewandelten Markt
gegenüber sahen. Im Zuge der Finanzkrise reduzierten die britischen
Lebensversicherer die Rückkaufwerte der Policen sowie die Schlusszahlungen. Der
Handel mit den Versicherungspolicen geriet ebenfalls ins Stocken. Da sich
Lebensversicherungsfonds wie der Prorendita 1 über die Erlöse aus dem
Policenhandel und den Schlusszahlungen finanziert, geriet die
Kalkulationsgrundlage der Lebensversicherungsfonds in Wanken. Die negativen
Auswirkungen dieser Entwicklung – die ausfallenden Ausschüttungen – müssen die
Anleger schultern. Wie der Prorendita 1 sich zukünftig entwickeln wird, bleibt
abzuwarten.
Was können Anleger des Prorendita 1 unternehmen?
Anleger des Prorendita 1, die ihr Kapital angesichts der
Entwicklung des Lebensversicherungsmarkts keinen weiteren Risiken aussetzen
möchten, sollten erwägen, ihre Beteiligung an dem Lebensversicherungsfonds
rechtlich überprüfen zu lassen. In der rechtlichen Beratung von Anlegern zeigt
sich immer wieder, dass die Beratung vor der Investition oft zu wünschen übrig
ließ. Beispielsweise versäumten die Berater häufig, die Anleger über die Funktionsweise eines
Lebensversicherungsfonds aufzuklären. Auch wussten nicht alle Anleger über den
unternehmerischen Charakter eines Lebensversicherungsfonds und die damit
verbundenen Risiken Bescheid. Dabei verträgt sich das Risiko des Totalverlusts
nicht mit dem Konzept einer sicheren Geldanlage!
Haben Anleger des Ideenkapital Prorendita 1 das Gefühl, dass
auch ihre Anlageberatung Defizite aufwies, sollten sie sich an einen Fachanwalt
für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Im Fall einer Falschberatung stehen die
Chancen der Anleger, dass sie sich von ihrer Beteiligung an dem
Lebensversicherungsfonds Prorendita 1 lösen können und Schadensersatz verlangen
können, gut. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien beraten bereits Anleger des
Lebensversicherungsfonds Prorendita 1. Anleger können sich einer
Interessengemeinschaft für Prorendita-Lebensversicherungsfonds anschließen, um
gemeinsam gegen die Fondsgesellschaft vorgehen zu können.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus der Anlage Prorendita Fonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft " Prorendita Fonds" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Ralf Stoll
drst
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