Seit Monaten ist der Fonds Allianz Flexi Immo geschlossen. Welche Rechte stehen den Anlegern des Fonds zu? Die Anleger des Mischfonds Allianz Flexi Immo können ihre Anteile nicht mehr zurückgeben, da der Fonds seit April die Anteilsrücknahme ausgesetzt hat.
Dieses Schicksal ereilte kürzlich den größten Zielfonds des
Allianz Flexi Immo ebenfalls. Seit dem 13.06.2012 setzte der SEB ImmoPortfolio
Target Return Fund, der 22,14 % des Fondsvolumens ausmacht, die
Anteilsrücknahme aus. Auch beim zweitgrößten Zielfonds KanAm SPEZIAL
Grundinvest wurde dessen Schließung um verlängert. Dies vergrößert die Chancen
einer baldigen Wiedereröffnung des Allianz Flexi Immo nicht.
Etliche Zielfonds ebenfalls geschlossen oder bereits
aufgelöst
Zumal in einer Kundeninformation vom 18.04.2012 die
allgemeine Liquiditätskrise bei offenen Immobilienfonds als Ursache für die
Schließung des Allianz Flexi Immo benannt wurde. Mittlerweile ist etwa die
Hälfte des Fondsvolumens mit Problemen belastet. So werden die offenen
Immobilienfonds DEGI International (14 % des Fondsvolumens), AXA Immoselect (9
%), TMW Weltfonds (5 %) und DEGI Global Business (3 %) im Moment abgewickelt.
Die Fonds CS Property Dynamic (9 %) und DEGI German Business (9 %) sind
ebenfalls geschlossen. Der Fonds Allianz Flexi Immo wurde geschlossen, weil
dessen flüssige Mittel unter 5 % des Fondsvolumens gesunken sind. In diesem
Fall ist zum Schutz der Anleger gesetzlich angeordnet, dass die
Fondsgesellschaft die Anteilsrücknahme aussetzen muss.
Wann der Allianz Flexi Immo die Anteilsrücknahme wieder
aufnehmen wird, steht angesichts der widrigen Situation der Zielfonds in den
Sternen. Möchten Anleger sich momentan von Anteilen an dem Mischfonds trennen,
können sie diese an der Börse verkaufen. Ob ein Börsenverkauf bei einem Kurs,
der etwa 55 % des Werts eines Anteils beträgt, für die Anleger des Allianz
Flexi Immo attraktiv ist, bleibt dahingestellt. Zusätzlich müssen Anleger auch Verkaufsgebühren
einkalkulieren, die bei Börsenverkäufen anfallen.
Eine Alternative hierzu bietet die rechtliche Beratung durch
einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. So kann ein Fachanwalt für
Bank- und Kapitalmarktrecht Möglichkeiten ausloten, wie Anleger des Allianz
Flexi Immo sich trotz der Schließung von ihren Anteilen trennen können. Einen
Ansatzpunkt hierfür bietet die Überprüfung der Anlageberatung. Häufig weisen
die Beratungsgespräche Defizite und Fehler auf.
Schadensersatz, wenn Anleger falsch beraten wurden
Zu den typischen Fehlern einer Anlageberatung gehört, dass
die Anleger nicht ausreichend über die Risiken eines Mischfonds wie dem Allianz
Flexi Immo aufgeklärt wurden. Beispielsweise hätten Anleger, die jederzeit
Zugriff auf ihr Geld haben möchten, auf die Möglichkeit einer Schließung
hingewiesen werden müssen. Zumal seit der seit 2004 währenden und seit 2008
zuspitzenden Krise der offenen Immobilienfonds bekannt ist, dass offene Fonds
geschlossen werden können. Es gibt auch keine maximale Schließungsdauer bei
Mischfonds wie dem Allianz Flexi Immo! Zu den weiteren häufigen Versäumnissen
von Banken und Anlageberatern gehört, dass sie Anleger nicht über
Vermittlungsprovisionen (kick backs) aufklärten.
Haben Berater der Banken oder Anlageberater Anleger falsch
beraten, bestehen gute Chancen für die Anleger des Allianz Flexi Immo, dass sie
sich von ihren Anteilen an dem Mischfonds trennen können und Schadensersatz von
Banken oder Beratern fordern können. Anleger des Allianz Flexi Immo sollten
angesichts der der unbekannten Schließungsdauer des Mischfonds daher nicht
zögern, sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu wenden, um
ihre individuellen Chancen auf Schadensersatz ausloten zu lassen.
Für die Prüfung derartiger Ansprüche durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Allianz Flexi Immo" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ®
Anlegerschutzgemeinschaft:
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Ralf Stoll
Dieser Text gibt den Beitrag vom 08. August 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
drst
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen