Das sollten Anleger jetzt wissen! Erste Klagen durch BSZ e.V.-Vertrauensanwälte gegen Verantwortliche! Eile ist geboten! Eine TOKUGAWA AG aus Aachen macht Anlegern Aufkaufangebote für ihre Anleihen. Zu diesem Sachverhalt führte der BSZ e.V. mit dem BSZ e.V.- Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth ein klärendes Gespräch:
BSZ e.V.: Herr Dr. Späth, was gibt es Neues
zu berichten in Sachen Solar Millennium AG?
Dr. Späth: In den letzten Tagen wurde von
einer TOKUGAWA AG aus Aachen Anlegern von Schuldverschreibungen der Solar Millennium
AG ein sog. "Öffentliches Aufkaufangebot" unterbreitet, in dem diesen
angeboten wird, die Schuldverschreibungen zu einem Preis von 40,00 Euro je
nominal 1.000,- Euro zu erwerben.
BSZ e.V.: Was ist von diesem Aufkaufangebot
zu halten und sollten Anleger dieses Aufkaufangebot annehmen?
Dr. Späth: Die Depotbanken sind gesetzlich
dazu verpflichtet, diese Aufkaufangebote an die Anleger weiter zu leiten.
Der Betrag von 40,00 Euro je 1.000,- Euro, der als Kaufpreis
angeboten wird, ist sehr niedrig, wenn man berücksichtigt, dass Teile des
Unternehmens inzwischen vom Insolvenzverwalter verkauft werden konnten. Die
Insolvenzquote dürfte somit doch höher ausfallen, als erwartet. Wie hoch sie
letztendlich ausfällt, kann man aber noch nicht mit Sicherheit sagen.
Pressemeldungen der letzten Wochen zufolge konnten zwei der größten US-Projekte
des Unternehmens für rund 80 Mio. Euro verkauft werden. Zumindest Teile des
erlösten Geldes sollen die geschädigten Anleger erhalten. Auch konnte
Pressemeldungen der letzten Tage zufolge über den Verkauf der Andasol 3
Kraftwerks GmbH der 13-prozentige Anteil der Solar Millennium AG am Andasol
3-Projekt veräußert werden. Allein hierüber sollen nach dem Insolvenzverwalter
Volker Böhm den Anlegern bis zu 36 Mio. Euro zusätzlich zufließen.
Wenn man den Schaden von über 300 Mio. Euro ins Verhältnis
setzt zu den oben genannten Verkaufserlösen, zeigt sich, dass die
Insolvenzquote mit Glück vielleicht sogar bei um die 20 - 30 % liegen dürfte,
genaue Zahlen können aber noch nicht genannt werden, dies muss der
Insolvenzverwalter tun.
Die Insolvenzquote, die an die Anleger nach Abschluss des
Insolvenzverfahrens ausbezahlt werden dürfte, dürfte somit deutlich über diesen
angebotenen 4 % liegen. Auch sollten Geschädigte berücksichtigen, dass sie nach
einem Verkauf voraussichtlich keine Schadensersatzansprüche mehr geltend machen
könnten, weil sie nicht mehr aktiv legitimiert sind.
BSZ e.V.: Warum macht die TOKUGAWA AG den
Anlegern ein derartiges Aufkaufangebot?
Dr. Späth: Die TOKUGAWA AG rechnet wohl
offensichtlich selber mit einer deutlich höheren Insolvenzquote als den
angebotenen 4 % und will hiermit ein Geschäft machen. Oftmals werden Anlegern
nach Firmenpleiten derartige Aufkaufangebote gemacht, wenn die Verantwortlichen
damit rechnen, dass sie einen Gewinn machen können, z.B. durch eine höhere
Insolvenzquote.
So wurde z.B. auch im Fall von Lehman-Zertifikaten
geschädigten Anlegern Aufkaufangebote gemacht, wobei eine Firma den
Geschädigten anfangs 2 % des Nennwertes angeboten hat, kurz vor Abschluss des
Insolvenzverfahrens haben dann einige US-amerikanische Hedge-Fonds den
Geschädigten sogar angeboten, bis zu 17 % des Nennwertes zu bezahlen. Ein gutes
Geschäft für die Firmen, die den Anlegern diese Aufkaufangebote gemacht haben,
wenn man berücksichtigt, dass die Insolvenzquote bei Lehman Brothers
letztendlich zwischen 25 und 30 % lag.
BSZ e.V.: Sie haben inzwischen auch erste
Klagen für Geschädigte eingereicht und gegen wen, warum?
Dr. Späth: Die Anleger werden auf jeden Fall
auf erheblichen Verlusten sitzen bleiben, selbst wenn die Insolvenzquote
zwischen 20 -30 % oder noch höher liegen sollte, was noch nicht feststeht,
würden die Anleger immer noch auf einem Großteil ihres Schadens sitzen bleiben.
Wir haben Klagen gegen diverse Personen, die unserer Ansicht
nach als Prospektverantwortliche anzusehen sind, wegen mutmaßlicher
Prospekthaftung verklagt. Namen werden wir aber noch nicht nennen. Wir haben
dabei sowohl Einzelklagen als auch streitgenössische Klagen, sog.
"Sammelklagen" eingereicht.
BSZ e.V: Welche Chancen rechnen Sie den
Klagen aus?
Dr. Späth: Wir sehen recht gute Chancen für die Klagen, sofern die
Ansprüche noch nicht verjährt sein sollten, was im Einzelfall geprüft werden
muss.
BSZ e.V: Wie schätzen Sie die Chancen einer
erfolgreichen Vollstreckung, sofern die Klagen erfolgreich sein sollten, ein?
Dr. Späth: Dies kann man nicht sicher sagen.
Einige der Beklagten sollten aber noch solvent sein. Sehr positiv ist auch,
dass nach Angaben des Insolvenzverwalters sog. D & O-Versicherungen in Höhe
von ca. 20 Mio. Euro zu bestehen scheinen, auf die wir versuchen werden, für
die Geschädigten zuzugreifen.
Geschädigte sollten dabei aber immer berücksichtigen, dass
im Fall einer möglicherweise erforderlichen Vollstreckung das sog.
"Prioritätsprinzip" gilt, d.h., wer zuerst kommt, mahlt zuerst.
Ein schnelles Handeln ist daher sehr zu empfehlen.
BSZ e.V: Welche Erfahrung hat Ihre Kanzlei
mit derartigen Klagen?
Dr. Späth: Wir sind nicht nur seit 10 Jahren
auf den Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts spezialisiert, sondern ganz
speziell in dem Bereich der Unternehmens-Anleihen, also wie im Fall Solar Millennium
AG, konnte unsere Kanzlei als eine der ersten Kanzleien in Deutschland diverse
Erfolge verzeichnen.
In den Fällen Wohnungsbaugesellschaft Leizig-West, DM
Beteiligungen AG, First Real Estate GmbH, GlobalSwissCapital AG hat unsere
Kanzlei insgesamt mehr als 1.000 Geschädigte vertreten und beachtliche Erfolge
gegen die Verantwortlichen erzielt, z.B. im Fall First Real Estate GmbH als
erste Kanzlei rechtskräftige Urteile gegen die verantwortlichen Hintermänner
erzielt oder im Fall GlobalSwissCapital AG gegen diverse Vermittler der Anlage.
BSZ e.V: Herr Dr. Späth, wir danken Ihnen
für dieses Gespräch.
Für die Prüfung derartiger Ansprüche durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft „Solar Millennium" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ®
Anlegerschutzgemeinschaft:
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth
Dieser Text gibt den Beitrag vom 09. August 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
drws
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