Donnerstag, August 02, 2012

Lloyd Fonds LF 48 Flottenfonds IV: Anlegern des Schiffsfonds drohen Verluste.


Der Notverkauf der MS Manhattan ist beschlossen und nun stellt sich die Frage, wie sich die Zukunft des Schiffsfonds Lloyd Fonds Flottenfonds IV gestalten wird. Angesichts der drohenden Verluste sollten Anleger überprüfen, ob ihnen Schadensersatzansprüche zustehen.


Es ist nicht zum Besten bestellt um den Schiffsfonds Lloyd Fonds LF 48 Flottenfonds IV. Im Frühjahr 2012 wurde der Notverkauf des Schiffs MS Manhattan beschlossen. Für die Anleger wird ein Notverkauf wahrscheinlich erhebliche Verluste bedeuten. Bereits zuvor belasteten finanzielle Probleme den 2004 aufgelegte Lloyd Fonds LF 48 Flottenfonds IV, weswegen die Anleger teilweise auf Ausschüttungen verzichten mussten. Die Ausschüttungen des Lloyd Fonds LF 48 Flottenfonds IV bleiben insgesamt deutlich hinter den Prognosen zurück.

Im März 2012 wurde der Notverkauf der MS Manhattan beschlossen

Dem Lloyd Fonds LF 48 Flottenfonds IV verbleibt nach dem Verkauf der MS Manhattan noch das Containerschiff MS San Fernando, das sich auf einem schwierigen Markt behaupten muss. Die Transportschifffahrt – insbesondere kleine bis mittelgroße Containerschiffe -  leiden unter einem Überangebot an Transportkapazität und gestiegenen Kosten. Es wird sich zeigen müssen, ob sich die MS San Fernando sich an diesem Markt behaupten kann.

Welche Rechte und Ansprüche stehen den Anlegern zu?

Was können Anlegern des Lloyd Fonds LF 48 Flottenfonds IV angesichts der drohenden Verluste und der ungewissen Zukunftsaussichten unternehmen? Eine Option ist die Beratung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. So kann im Rahmen einer Überprüfung der Beteiligungen an dem Schiffsfonds ausgelotet werden, ob Anlegern der verlustfreie Ausstieg aus dem Lloyd Fonds LF 48 Flottenfonds IV ermöglicht werden kann. Um dies zu ermitteln, kann beispielsweise die Anlageberatung auf Fehler und Defizite überprüft werden.

Im Rahmen einer Anlageberatung müssen die Berater den Anlegern die Funktionsweise und die Risiken eines Schiffsfonds darlegen. Wurden Anleger nicht die Risiken erläutert, die sich aus dem unternehmerischen Charakter der Schiffsbeteiligungen des Lloyd Fonds LF 48 Flottenfonds IV ergeben, stehen Schadensersatzansprüche im Raum. Denn nicht jedem Anleger wurde in der Anlageberatung erklärt, dass es sich bei einem Schiffsfonds um ein Unternehmen handelt. Daher sind Schiffsdachfonds auch keine sichere Kapitalanlage oder nicht für die sichere Altersvorsorge geeignet. Auch mussten Anleger darauf hingewiesen werden, dass sie sich nicht jederzeit problemlos von ihrer Beteiligung an einem Schiffsfonds trennen können. Der Zweitmarkt für „gebrauchte“ Fondsanteile ist nicht geregelt und ein Verkauf der Anteile des Lloyd Fonds LF 48 Flottenfonds IV ist daher nicht immer möglich.

Haben Anleger des Lloyd Fonds LF 48 Flottenfonds IV das Gefühl, dass sie ihr Anlageberatungsgespräch ihnen kein umfassendes Bild des Schiffsfonds bot, sollten sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Fehlerhafte Anlageberatungen lösen Schadensersatzansprüche der Anleger aus. Anleger des Lloyd Fonds LF 48 Flottenfonds IV sollten angesichts der ungewissen weiteren Entwicklung des Schiffsfonds nicht zögern, sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu wenden. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien beraten und vertreten bereits Anleger, die in Lloyd Fonds-Schiffsbeteiligungen investierten.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Anlagen in Schiffsfonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Schiffsfonds/ Lloyd Fonds LF 48 Flottenfonds IV " gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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Dieser Text gibt den Beitrag vom 02. August 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
drst

Urteil des BGH zu Clerical Medical: Welche Bedeutung hat das Urteil für die Versicherungsnehmer?


Der BGH hat am 11. Juli 2012 erstmals zugunsten der Versicherungsnehmer entschieden. Der BGH stellte fest, dass Clerical Medical eine umfassende Aufklärungspflicht gegenüber den Versicherungsnehmern hat. Die Aufklärung der Clerical Medical war aus Sicht des BGH aber schuldhaft ungenügend. 

Nachdem das Urteil nun schriftlich vorliegt, hat der BSZ e.V. den BSZ e.V. Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht  Karl-Heinz Steffens  (Berlin) um eine Erläuterung gebeten, welche Bedeutung das Urteil für die Versicherungsnehmer hat:

1. Die zur Verfügung gestellte Musterberechnung mit prognostizierten Rediteangaben von 8,5 % war viel zu optimistisch. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass Clerical Medical intern nicht mehr als 6 % als realistisch angesehen hat.

2.Clerical Medical hat nicht darüber informiert, das im Glättungsverfahren - dem smoothing - nach eigenem Ermessen darüber entschieden wurde, wie die tatsächlich erzielten Renditen verwendet wurden. So konnte Clerical Medical die Gewinne aus den Anlagen auch zur Deckung anderer Policen aus anderen Pools verwenden.

3. Die Aussagen der Vermittler beim Abschluss der Versicherung sind grundsätzlich Clerical Medical zuzurechnen. Dies gilt besonders für die verwendete Musterberechnung.

4. Die in den Policen verwendeten Regelungen zur Marktanpassung hält der BGH für unwirksam, da keine ausreichende Transparenz vorhanden ist. Dies stellt ein Verstoß gegen sogenannte AGBs dar. Es werden vom Verwender von AGBs verlangt, dass die Rechte und Pflichten des Vertragspartners möglichst klar und durchschaubar dargestellt sind und die Klauseln darüber hinaus die wirtschaftlichen Nachteile und Belastungen so weit erkennen lassen , wie dies nach den Umständen gefordert werden kann (ständige Rechtsprechung des BGH). 

5. Die Verjährung ist dann gehemmt, wenn eine der folgenden Kriterien vorliegt:

- Sie haben eine sogenannte Marktpreisanpassung bei vorzeitiger Auflösung der Police durch Kündigung hinnehmen müssen.

- Ihr Vertragsschuss fand nach Juli/August 202 statt

- Sie haben bereits verjährungshemmende Maßnahmen bei einer öffentlichen Schlichtungsstelle eingeleitet.

6. Bei Entnahmeplänen oder klassischen Ansparplänen besteht grundsätzlich die Möglichkeit der Schadenersatzansprüche.

Sie sollten sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalanlagerecht beraten lassen.

Beachten Sie bitte, dass nun auch verschiedene Organisationen sie anschreiben werden, die ihnen unterschiedliche Konzepte für die im bankfinanzierten Rentenbereich angelegten Gelder vorschlagen werden. Es sollte jedoch der Grundsatz gelten, dass man nach einem Fehler, um diesen auszuwetzen, nicht noch einen weiteren machen sollte.

Sie müssen auch beachten, dass Regelungen mit Versicherungen, Banken usw. nur durch versicherte Fachleute erfolgen sollten, da es um sehr hohe Beträge geht. Fragen Sie daher den Berater, welche Erfolge bisher bei Verhandlungen mit Clerical Medical oder finanzierenden Banken vorliegen. 

Abschießend sollte man über einen Rechtsanwalt seine Rechtsschutzversicherung prüfen und klären lassen, ob dort die Kosten für Verhandlungen nach dem BGH Urteile vom 11. Juli 2012 zum Aktenzeichen IV ZR 122/11 oder Klagen gegen Clericval Medical übernommen werden.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen betreffend Clerical Medical durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft „Clerical Medical Investment Group Limited (CMI)" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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khst


Private Commercial Office (PCO) Inc. Gründer in den USA gefasst.


Bereits in den Jahren 2007 und 2008 berichtet der BSZ e.V. über die Machenschaften der Firma Privat Commercial Office Inc. Insgesamt hatten Vermittler ca. 3.500 Anleger für diese dubiosen Geschäfte an amerikanischen Börsen gewinnen können, welche teilweise ihre gesamten Ersparnisse in dieses "Anlagemodell" investierten. Nunmehr ist der Gründer und Verantwortliche - Herr Ulrich Engler - in den USA festgenommen worden.


Bei der Festnahme haben Fahnder Kunst im Wert von möglicherweise mehreren Millionen Euro sichergestellt, welche nun auf dem Kunstmarkt versteigert werden könnten. Hierdurch erhöhen sich somit auch die Chancen, möglicherweise noch einen Teil des investierten Kapitals zurück zu erhalten.

Voraussetzung hierzu ist jedoch, dass die Anleger und Geschädigten aktiv werden und die Ansprüche durch eine auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei prüfen und geltend machen lassen.

Geworben wurden die Anleger damals mit einem angeblich "vorbörslichen Tageshandel" an der US Börse. Mit Hochglanzbroschüren wurden die Anleger angeworben. Auch Pressevideos wurden bei der Vermittlung nicht selten verwandt. Den Anlegern wurden Gewinnmargen in Höhe von 4% pro Monat und sogar 5% bei einer Laufzeit von fünf Jahren versprochen. Tatsächlich erfolgten dann auch einige Ausschüttungen an Anleger, welche aber, wie in einem Schneeballsystem üblich, aber aus Anlagegeldern weiterer - nämlich neuer - Anlage gespeist wurden. Im Rahmen der Vermittlung wurde gegenüber den Anleger nicht selten eine Legende erzählt, wie, dass man ehemaliger Chefhändler einer renommierten Großbank oder eines Fonds sei.

Geschädigte sollten nunmehr umgehend zivilrechtliche Ansprüche prüfen lassen. Insbesondere stehen hierbei Ansprüche gegen die Anlagevermittler wegen Falschberatung im Raum. Solche Ansprüche könnten insbesondere auf § 32 KWG gestützt werden, da die Vermittler nicht im Besitz einer Erlaubnis zum Vertrieb waren. Auch könnte eine Grundlage für Ansprüche die seitens der Vermittler erhaltene Provision sein, welche gemäß Angaben der Polizei bis zu 40% betragen haben. Hierüber hätte aufgeklärt werden müssen. Auch könnten hier eine mangelnde Plausibilitätsprüfung und der Verdacht eines Kapitalanlagebetruges zum Erfolg führen.

Geschädigte Anleger sollten daher der BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Private Commercial Office PCO/ Ulrich Engler" beitreten und ihre Ansprüche von Fachanwälten prüfen lassen.  Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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aw

Mittwoch, August 01, 2012

DCM Deutscher Containerfonds Madeira - Die Goldgräberstimmung in der Containerfondsbranche ist vorüber.


Auch bei dem Fonds Deutscher Container Madeira, der 2006 vom Anbieter DCM Capital AG auf den Markt gebracht wurde, mussten wegen der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise Umplanungen vorgenommen werden.  Die Ausschüttungen für die Anleger blieben in den letzten Jahren daher deutlich hinter den Prognosen zurück.  Rund 1.200 Anleger beteiligten sich an dem DCM Deutscher Containerfonds Madeira. Deren investiertes Geld ist in einem Portfolio verschiedener Standard- und Spezialcontainer angelegt.


Anleger des DCM Deutscher Containerfonds Madeira, die sich nicht mit der dürftigen Entwicklung ihrer Containerbeteiligung abfinden möchten, können eine rechtliche Überprüfung ihrer Kapitalanlage in Erwägung ziehen. Ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann abklären, welche Rechte und Ansprüche Anlegern zustehen. Zum Beispiel kann geprüft werden, ob bei der Anlageberatung Fehler passierten und ob deshalb Schadensersatzansprüche der Anleger im Raum stehen. Die Anleger mussten über die verschiedenen Risiken einer Containerbeteiligung aufgeklärt werden, wie zum Beispiel das Totalverlustrisiko, das jeder Unternehmensbeteiligung innewohnt.

Auch musste Anlegern die Funktionsweise eines geschlossenen Containerfonds erklärt werden. So handelt es sich bei dem DCM Deutscher Containerfonds Madeira nicht um eine jederzeit verfügbare Kapitalanlage. Zwar können "gebrauchte" Fondsanteile auf dem Zweitmarkt verkauft werden, jedoch hängt ein Verkauf von der Nachfrage ab. Auch ist ein Verkauf der Anteile des DCM Deutscher Containerfonds Madeira angesichts des Kurses mit Verlusten verbunden.

Schadensersatz bei fehlerhafter Anlageberatung

Haben die Berater die Anleger vor der Investition in den DCM Deutscher Containerfonds Madeira nicht ausreichend über die Risiken und die Funktionsweise eines Containerfonds aufgeklärt, bestehen für die Anleger des DCM Deutscher Containerfonds Madeira gute Chancen, dass sie sich von ihrer Kapitalanlage trennen können und Schadensersatz fordern können. Anleger des DCM Deutscher Containerfonds Madeira, die wissen möchten, wie gut ihre individuellen Chancen auf Schadensersatz sind, sollten sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei  Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vertritt hunderte Anleger von DCM Fonds (Renditefonds) und ist daher gerade über die DCM gut informiert.

Für die Prüfung derartiger Ansprüche durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht  hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Containerfonds" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Ralf Stoll


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drst

Dienstag, Juli 31, 2012

HCI Shipping Select 26: Charterunternehmen insolvent - schlechte Zeiten für Anleger


Die Krise der maritimen Wirtschaft erreicht die Anleger des Schiffsfonds HCI Shipping Select 26 nun schon zum zweiten Mal in diesem Jahr: Anfang des Jahres mussten die vier Tanker des Fonds Insolvenz anmelden. Wie nunmehr bekannt wurde, ist mittlerweile auch das Charterunternehmen der dem Fonds noch verbliebenen vier Schiffe, The Sanko Steamship Co. Ltd., insolvent. Zu Recht fürchten die Anleger um Ihre Einlagen.


Ein angekündigter Untergang
Die neuerlichen Schreckensnachrichten treffen die Anleger des HCI Shipping Select 26 nicht völlig unerwartet. Bereits im März 2012 informierte die Fondsgeschäftsführung über wirtschaftliche Schwierigkeiten des Japanischen Charterunternehmens The Sanko Steamship Co. Ltd. Wurden seinerzeit kurzfristige Auswirkungen auf die vier im Fonds verbliebenen Plattformversorger, das MS "Hellespont Daring", das MS "Hellespont Dawn", das MS "Hellespont Defiance" und das MS "Hellespont Drive" noch ausgeschlossen, hängt die Zukunft des Schiffsfonds nunmehr entscheidend davon ab, dass auch künftig die Charterraten gezahlt werden können. Dies vor dem Hintergrund, dass es sich bei Sanko lediglich um den Subcharterer handelt, während die Einschiffsgesellschaften unmittelbar mit der Seatramp Tankers Inc. Charterverträge abgeschlossen haben. Bereits die Insolvenz der vier Produkten- und Chemikalientanker im Frühjahr 2012 dürfte aber zu erheblichen Verlusten für die Anleger geführt haben, wenn man berücksichtigt, dass rd. 55 % des Anlegerkapitals in den Erwerb dieser Tanker investiert wurden. Die hieraus resultierenden Verluste werden die vier Plattformversorger kaum ausgleichen können. Die Anleger der Fondsgesellschaften der HCI Shipping Select 26 müssen daher mit einem erheblichen Verlust ihrer Einlagen rechnen.

Rückabwicklung in vielen Fällen möglich
Die betroffenen Anleger sollten sich mit dem Verlust ihrer Ersparnisse nicht abfinden und prüfen lassen, wer die Verantwortung für den Verlust der Gelder übernehmen muss. Wenn Banken oder Anlageberater, die den Erwerb der Schiffsfonds empfahlen, nicht ausreichend über die Risiken einer Beteiligung an einem Schiffsfonds aufgeklärt haben, ist eine Rückabwicklung in vielen Fällen möglich. Immer wieder verkaufen gerade auch Banken die Beteiligungen an Schiffsfonds als sichere Altersvorsorge, ohne auf die immensen Verlustrisiken hinzuweisen. In derartigen Fällen kann der Anleger von der beratenden Bank die Rückabwicklung der Beteiligung und damit den Ersatz des entstandenen Schadens verlangen. Dabei genügt es für einen Anspruch auf Schadensersatz bereits, dass die beratende Bank die ihr für die Vermittlung des Schiffsfonds versprochenen Rückvergütungen bzw. Provisionen (sog. Kick-Backs) verschwiegen hat. Bei Schiffsfonds liegen diese Rückvergütungen nicht selten oberhalb von 15 % des Anlegerkapitals, was nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auf Seiten der beratenden Banken eine ungefragte Offenlegungspflicht auslöst. Dies erleichtert die Durchsetzung von Schadendersatzansprüchen erheblich.

Wege aus der Krise
Den betroffenen Anlegern wird empfohlen, sich nicht länger mit dem drohenden Verlust von Einlagen abzufinden, sondern umgehend durch versierte Fachanwälte prüfen zu lassen, ob und gegen wen Schadensersatzansprüche auf Rückabwicklung der Beteiligung bestehen. Die Rechtsanwälte der auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel Rechtsanwälte vertreten bereits eine Vielzahl geschädigter Kapitalanleger und sind daher in der Lage, fachkundige Auskunft über die Wiederbeschaffung des verlorenen Kapitals zu geben.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Anlagen in Schiffsfonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Schiffsfonds/HCI Shipping Select 26" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Peter Berkemeier

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drsttü

BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte reicht erste Klagen gegen Banken wegen fehlerhafter Anlageberatung ein. Die Kanzlei hat für mehrere Anleger erste Schadensersatzklagen gegen Banken wegen fehlerhafter Anlageberatung eingereicht.


Hintergrund ist eine, nach Auffassung der Anleger, fehlerhafte Anlageberatung anlässlich des Erwerbes von Beteiligungen an der dtp Game Portfolio 2007 Fondsgesellschaft mbh & Co.KG.

Die Anleger hatten sich im Jahr 2008 an ihre Hausbank gewandt und um Beratung hinsichtlich einer sicheren und kurzfristigen Möglichkeit der Kapitalanlage gebeten. Die Bankberater stellten den Anlegern nach deren Darstellung daraufhin die Fondsbeteiligung als sichere Anlage vor, das im Vergleich zum Tagesgeldkonto aber höhere Zinsen biete. Auf Risiken, insbesondere das des Totalverlustes, wurde hingegen nicht hingewiesen. Vielmehr wurde die Kapitalanlage nach Darstellung der Anleger ausschließlich positiv bewertet, insbesondere angesichts der kurzen Laufzeit.

Mit der Klage begehren die Anleger nun volle Entschädigung, d.h. so gestellt zu werden, als ob sie  die Beteiligung an der Dtp Game Portfolio 2007 Fondsgesellschaft mbH & Co. KG nicht gezeichnet hätten. Dies stellt angesichts des Rundschreibens, das die Dtp Game Portfolio 2007 Fondsgesellschaft mbH & Co. KG letzte Woche an die Anleger versandt hat, auch eine nachvollziehbare Begehr dar. Denn hierin teilt die Fondgeschäftsführung mit, dass die dtp entertainment AG, gegenüber der die Fondsgesellschaft noch offene Forderungen in Höhe von 756.000 Euro hat, Insolvenzantrag gestellt hat.

Für die Anleger ist diese Information angesichts der wirtschaftlichen Lage, in der sich die Dtp Game Portfolio 2007 Fondsgesellschaft mbH & Co. KG befindet, alles andere als erfreulich. Die Fondsgesellschaft spricht in ihrem Schreiben von letzten Hoffnungen auf ein ertragreiches Investment, von einer Verschiebung eines Spieletitels auf das erste Quartal 2013 und von nur geringen Bankguthaben der Fondsgesellschaft. Wann und ob somit wieder mit einer Zahlung von Ausschüttungen zu rechnen ist, ist nach Einschätzung von CLLB Rechtsanwälten fraglich.

Die Betroffenen stehen aber nicht chancenlos dar. Denn die geschädigten Anleger können versuchen, den ihnen entstandenen Schaden zu begrenzen, indem sie mögliche Ansprüche gegen die Anlageberater verfolgen. „Dies gilt dann, wenn die Anlageberater nicht ihren Aufklärungspflichten gegenüber den Anlegern nachgekommen sind“, so BSZ e.V. Vertrauensanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., der bereits zahlreiche Geschädigte vertritt. „Anlageberatern kommen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich  erhebliche Informations- und Aufklärungspflichten zu. Dies bedeutet, dass Berater, die den betroffenen Anlegern die Beteiligung an den jeweiligen Fonds empfohlen haben, ausführlich und verständlich über die bestehenden Risiken für die Anleger aufklären müssen. Kommen sie dieser Pflicht nicht oder nur eingeschränkt nach, machen sie sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich schadensersatzpflichtig. In diesem Fall können die betroffenen Anleger nicht nur die Rückabwicklung ihrer Beteiligung und Auszahlung ihres Investitionsbetrages geltend machen, sondern darüber hinaus die Zinsen für eine ansonsten getätigte Alternativanlage beanspruchen.

BSZ e.V. Vertrauensanwalt Luber empfiehlt daher allen Betroffenen, mögliche Ansprüche anwaltlich prüfen zu lassen.

Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich  der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „dtp Game Portfolio 2007"  anzuschließen.


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Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 31.Juli 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
cllb

Hannover Leasing Schiffsfonds und die Krise der Schifffahrt


Schiffsbeteiligungen der Hannover Leasing kämpfen mit den Auswirkungen der Krise der Schifffahrt. Welche Ansprüche stehen den Anlegern der betroffenen Schiffsfonds zu?


Die Schifffahrtskrise verursacht bei zahlreichen Schiffsfonds erhebliche Probleme. Die Schiffsbeteiligung Hannover Leasing Nr. 177 Maritime Werte 3 ist beispielsweise in eine finanzielle Schieflage geraten. Da die Schifffahrtskrise für ein sehr raues Fahrwasser für angeschlagene Schiffsfonds sorgt, ist die Zukunft des Hannover Leasing Nr. 177 Maritime Werte 3 ungewiss. Und im Sommer 2012 ist das Schicksal dieses Hannover Leasing kein Einzelschicksal. Tagtäglich gibt es Meldungen über Schiffsinsolvenzen, Restrukturierungspläne und Sanierungsbemühungen. Es wird sich zeigen, wie erfolgreich sich die Hannover Leasing Schiffsfonds und Schiffsbeteiligungen in der Krise behaupten werden.

Die Gründe für die dramatische Schieflage der Transportschifffahrt sind so einfach zu begreifen wie schwierig zu bekämpfen: Wegen der weltweit verhaltenen Konjunktur ist die Nachfrage nach Schiffstransporten verhalten. Gleichzeitig wurde in den vergangenen Jahren ein Überangebot an Transportkapazitäten aufgebaut. Schiffsfonds investierten bevorzugt in Transportschiffe und gaben etliche Neubauten in Auftrag, sodass immer neue Schiffe vom Stapel liefen. Heute konkurrieren (zu) viele Schiffe um die vorhandenen Aufträge. Die gezahlten Preise für Schiffstransporte (Charter) können nicht allen  Schiffen das wirtschaftliche Überleben sichern. Für jene Schiffsfonds, deren Schiff der Konkurrenz nicht gewachsen war, bedeutete das oft schwere wirtschaftliche Schieflagen. Darüber hinaus belastet die Krise der Schifffahrt auch Schifffahrtsunternehmen wie Reedereien, was für weitere Schwierigkeiten sorgt.

Bereits über 100 Schiffsfonds wurden im vergangenen Jahr zu Opfern der Schifffahrtskrise. Und da die Zeichen weiterhin auf Sturm stehen, ist befürchten, dass noch mehr Anleger Schreckensbotschaften vernehmen müssen. In besonderer Weise von der Krise der Schifffahrt betroffen sind Anleger, die ihre Hannover Leasing Schiffsbeteiligung über einen Kredit finanzierten. Denn im Fall einer Insolvenz ist ihr investiertes Geld verloren und sie müssen weiterhin ihr Darlehen abbezahlen. Doch Anleger, deren  Hannover Leasing Schiffsfonds von der Krise erfasst wurde, müssen die dramatische Entwicklung des Schifffahrtsmarkts nicht einfach über sich ergehen lassen.

Fehlerhafte Anlageberatungsgespräche können Schadensersatzsansprüche auslösen

Ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann prüfen, was Anleger der Schiffsbeteiligungen der Hannover Leasing unternehmen können. Beispielsweise kann geklärt werden, ob Anleger Schadensersatz wegen Beratungsfehlern fordern können. Die Anlageberatung vor der Investition in einen Schiffsfonds ließ oft zu wünschen übrig, sodass Anleger über die nicht zu unterschätzenden Risiken einer Schiffsbeteiligung nicht ausreichend aufgeklärt wurden. Oft wurden Schiffsfonds als sichere Geldanlagen angepriesen. Dass einem Schiffsfonds Risiken wie das Totalverlustrisiko oder auch Nachschusspflichten innewohnen können, musste so mancher Anleger bereits erfahren. Angesichts der aktuellen Lage des gesamten Schifffahrtsmarkts sollten Anleger der Hannover Leasing Schiffsfonds und Schiffsbeteiligungen nicht zögern, sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu wenden, um ihre individuellen Möglichkeiten abklären zu lassen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Anlagen in Schiffsfonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Schiffsfonds/ Hannover Leasing" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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Montag, Juli 30, 2012

Lufthansa Miles & More - LG Köln verurteilt Lufthansa zu Schadenersatz wegen Meilenabwertung im Jahr 2011


BSZ e.V. Vertrauensanwälte reichen weitere Klagen für geschädigte Vielflieger ein!  Wie bereits berichtet, wurde die Lufthansa AG mit Urteil des LG Köln vom 16.03.2012 verurteilt, einem Miles & More Kunden Schadenersatz für die Abwertung seiner bis Anfang 2011 gesammelten Meilen zu erstatten.


Seit Anfang 2011 verlang die Lufthansa für interkontinentale Flüge von ihren Miles & More Kunden zwischen 15 und 20% mehr Prämienmeilen.  Ein Vielflieger der Lufthansa wollte diese Abwertung seiner bis Anfang 2011 gesammelten Meilen nicht hinnehmen und reichte daher Klage zum zuständigen Landgericht in Köln ein. Das Gericht gab dem unzufriedenen Vielflieger nun Recht. Die Änderung der Bedingungen von Miles & More erfolgte nach Auffassung des Gerichts zu kurzfristig und seie daher unwirksam.

"Der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei  Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte liegen nunmehr weitere Klageaufträge von Vielfliegern vor, die sich durch die Abwertung ihrer Meilenkonten im Jahr 2011 ebenfalls geschädigt sehen", erklärt BSZ e.V. Vertrauensanwalt István Cocron. Die weiteren Klagen werden nunmehr zeitnah eingereicht, erklärt Rechtsanwalt Cocron weiter.

Für die Lufthansa geht es um viel Geld. Nach einem Bericht in der Süddeutschen Zeitung hatten die 20 Millionen Teilnehmer an dem Bonusprogramm "Miles & More" Ende des Jahres 2010 bereits 198 Milliarden Bonusmeilen gesammelt. Vor Änderung der Teilnahmebedingungen Anfang des Jahres 2011 und der damit verbundenen Abwertung des Meilenwerts hätte man für diese Meilen ca. 2,2 Millionen Business Class Flüge nach Nordamerika bezahlen können. Nach Umstellung des Werts der Meilen können die Vielflieger heute hiervon nur noch 1,88 Millionen Business Class Flüge nach Nordamerika finanzieren. Eine Ersparnis für die Lufthansa von 14,5%.

"Sollte sich daher nur ein Bruchteil dieser Meileninhaber dazu entschließen, die Abwertung ihrer Meilenkonten gerichtlich überprüfen zu lassen, können schnell erhebliche Schadenersatzforderungen zusammenkommen", erklärt BSZ e.V. Vertrauensanwalt Cocron weiter.

Der BGH hatte schon im Jahr 2010 entschieden, dass Fluggesellschaften die Gültigkeitsdauer von Bonuspunkten in ihren Vielfliegerprogrammen nicht drastisch kürzen dürfen. Betroffen war damals Air Berlin, die 2007 nach der Übernahme von LTU das Redpoints-Meilenprogramm einstellen wollte und die daher die Frist zu Einlösung von Meilen verkürzte. Auch darin sahen die Richter des BGH eine unbillige Benachteiligung der Kunden.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte rät den Kunden von Miles & More, ihre Ansprüche von einer Kanzlei ihres Vertrauens prüfen zu lassen.

Für die Prüfung von Prämienmeilen Ansprüche durch BSZ e.V. Vertrauensanwälte hat der BSZ e.V. die  Interessengemeinschaft Miles & More gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt István Cocron

Dieser Text gibt den Beitrag vom 30. Juli 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
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LBB Stratego Grund geschlossen – Was können Anleger jetzt tun? Interessengemeinschaft für Anleger.


Seit Monaten ist der Fonds LBB Stratego Grund geschlossen. BSZ e.V. bietet in Zusammenarbeit mit Anlegerschutzkanzleien  Interessengemeinschaft an. Unabhängig davon kann geprüft werden, ob Anleger Schadensersatzansprüche geltend machen können.


Der LBB Stratego Grund ist seit Ende März für unbestimmte Zeit geschlossen. Für die Anleger des Fonds bedeutet dies, dass sie die Anteile an dem Fonds nicht mehr wie bisher üblich an die LBB Invest zurückverkaufen können. Die Anteilsrücknahme ist für unbestimmte Zeit ausgesetzt. Probleme und Abwicklungen der offenen Immobilienfonds, in die der Dachfonds investierte, verursachten die Schließung. Da die Krise der offenen Immobilienfonds noch nicht überstanden ist, können die Anleger des LBB Stratego Grund noch nicht auf eine baldige Wiedereröffnung hoffen.

Zielfonds kämpfen mit Problemen

Der von der Sparkasse Berlin vertriebene Fonds LBB Stratego Grund (Wertpapierkennnummer: A0ERSF) wurde im Jahr 2005 gestartet und investiert schwerpunktmäßig in 15 offene Immobilienfonds. Allerdings haben etliche dieser Zielfonds mit schweren Problemen zu kämpfen, was auch für den LBB Stratego Grund Konsequenzen hat, da der LBB Stratego Grund auf die Gewinn der offenen Immobilienfonds angewiesen ist. Die Zielfonds Morgan Stanley P2 Value, TMW Weltfonds, KanAm Grundinvest und seit neuestem auch der SEB Immoinvest wurden aufgelöst und werden in den kommenden Jahren abgewickelt. Beim Zielfonds KanAm SPEZIAL Grundinvest wurde die Schließung verlängert. Über die Hälfte der Zielfonds des LBB Statego Grund hat mit Problemen zu kämpfen.

Gravierende Änderungen bei Öffnung vorgesehen

Doch auch im Fall einer Wiedereröffnung des LBB Stratego Grund – deren Termin noch nicht absehbar ist – müssen sich die Anleger auf grundlegende Veränderungen einstellen. So wird ab dem 01.01.2013 die Anteilsrücknahme nur noch bedingt und nicht mehr jederzeit möglich sein. So können Anleger ab nächstem Jahr pro Kalenderhalbjahr nur noch Anteile im Wert von 30.000 Euro zurückgeben. Auch wird eine Mindesthalte- und Kündigungsfrist für die Anteile eingeführt. Dies kündigte die Fondsgesellschaft LBB Invest in einer Anlegerinformation vom 12.04.2012 an.

 Im Rahmen einer rechtlichen Beratung durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht kann beispielsweise die Anlageberatung auf Schadensersatz auslösende Falschberatung überprüft werden. Ein Schadensersatzforderung gegen Banken oder Berater kann beispielsweise dann bestehen, wenn die Anleger bei der Anlageberatung nicht richtig über die Risiken, die mit einer Investition in einen Dachfonds wie den LBB Stratego Grund verbunden sind, aufgeklärt wurden. So war ein Hinweis darauf, dass Dachfonds unbefristet schließen können, notwendig. Das Schließungsrisiko war auch nicht fernliegend, da die Krise der offenen Immobilienfonds bereits im Jahr 2004 begann. Auch war der LBB Stratego Grund wegen der Schließungsmöglichkeit nicht für Anleger geeignet, die jederzeit über ihr Geld verfügen wollen. Auch musste Anlegern ein Prospekt, in dem der LBB Stratego Grund beschrieben wird, übergeben werden.

Wurden diese oder ähnliche Aufklärungspflichten verletzt, können Anleger des geschlossenen LBB Stratego Grund Schadensersatzansprüche geltend machen. Eine solche Klage führt auch dazu, dass sich die Anleger im Erfolgsfall von ihren Anteilen an dem Dachfonds trennen können. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien  haben viel Erfahrung mit offenen Immobilienfonds und deren speziellen Problemen. Unabhängig hiervon können Anleger sich der Interessengemeinschaft LBB Stratego Grund anschließen. Hierbei geht es um Ansprüche gegenüber der LBB Invest.

Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich  der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „LBB Stratego Grund"  anzuschließen.


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Ralf Stoll  

Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 30.Juli  2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

Sonntag, Juli 29, 2012

Kunden von Lebens- und privaten Rentenversicherungen können auf Nachschlag hoffen


 Wer seine Lebensversicherung vorzeitig kündigt, erhält oft viel weniger Geld zurück als er eingezahlt hat. Das soll sich nun ändern, denn der Bundesgerichtshof hat wichtige Vertragsklauseln von Versicherern für unwirksam erklärt. Experten rechnen mit Erstattungen in Höhe von zwölf Milliarden Euro.


Neues BGH-Urteil macht Hoffnung

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit einem aktuellen Urteil vom 25.07.2012 (IV ZR 201/10) die Rechte von Verbrauchern bei der Kündigung von Lebensversicherungen gestärkt. Demnach dürfen Versicherer ihre Kunden im Falle einer frühzeitigen Kündigung der Verträge künftig nicht mehr mit Mini-Auszahlungen abspeisen. Der BGH erklärte einige gängige Vertragsklauseln von Kapitallebens- und privaten Rentenversicherungen für unwirksam.

Im konkreten Fall hatte die Verbraucherzentrale in Hamburg gegen den Deutschen Ring geklagt. Der BGH entschied, dass Bedingungen, nach welchen die Abschlusskosten, bei denen es sich zu einem erheblichen Teil um Vermittlungsprovisionen handelt, mit den ersten Beiträgen verrechnet werden, eine unangemessene Benachteiligung des Versicherungsnehmers darstellen und deshalb unwirksam sind. Die so genannte Zillmerung führt dazu, dass Versicherungsnehmer, die ihren Vertrag bereits nach wenigen Jahren und vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit kündigen, nur einen geringen oder gegebenenfalls gar keinen Rückkaufswert erhalten. Das Gericht stellte ausdrücklich klar, dass die Klauseln bei bestehenden und auch bei neuen Verträgen unwirksam seien.

Der BGH hob damit seine bisherige Rechtsprechung auf, die es den Versicherern erlaubt hatte, die Abschlusskosten mit den ersten Beiträgen zu verrechnen, die die Kunden zahlten. Das hatte zur Folge, dass Kunden, die in den ersten Jahren ihre Verträge kündigten, nur einen Bruchteil der eingezahlten Summe wieder zurückerhielten, weil von dem Geld erst die Provisionen für die Vermittler gezahlt wurden.

Kunden müssen aktiv werden

Gründe für die vorzeitige Kündigung des Versicherungsvertrages sind häufig Arbeitslosigkeit, eine Scheidung oder den Kauf eines Hauses. Verbraucherschützer schätzen, dass bis zu 80 Prozent der Kunden vorzeitig aussteigen. In vielen Fällen erhalten die Kunden aber kaum Geld zurück. Mit diesem Urteil ist der Weg jetzt frei für hohe Nachzahlungen. Experten der Verbraucherzentrale Hamburg schätzen die Summe, die von der Versicherungswirtschaft an ihre ehemaligen Kunden erstattet werden müsse, auf rund zwölf Milliarden Euro.

Ähnliche Klauseln wie der Deutsche Ring verwenden auch die großen Versicherer Allianz, Ergo, Iduna und Generali. Der BSZ e.V. Vertrauensanwalt Rechtsanwalt Wolf von Buttlar rechnet jedoch nicht damit, dass die Versicherer von sich aus Nachzahlungen anbieten. Er rät deshalb allen betroffenen Kunden ihre Ansprüche aktiv gegenüber dem Versicherer anzumelden.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Lebens- und privaten Rentenversicherungen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die  Interessengemeinschaft Versicherungen  gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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Mediationsgesetz in Kraft getreten. Es wird möglicherweise den Zivilprozess erheblich verändern.


Die Streitkultur - besonders in Verfahren mit Kapitalanlagesachen - wie bei Medienfonds, Schiffsfonds, geschlossenen Fonds und offenen Fonds kann durch dieses Gesetz nachhaltig verändern werden.


Das Mediationsgesetz ist am 26.7.2012  in Kraft getreten, nachdem es im Bundesgesetzblatt verkündet wurde. Damit gibt es in Deutschland erstmals konkrete gesetzliche Rahmenbedingungen für ein Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung.

Das Gesetz wird möglicherweise den Zivilprozess erheblich verändern. Seit heute soll nämlich in jeder Klageschrift stehen, ob der Klage der Versuch einer Mediation oder eines anderen Verfahrens der außergerichtlichen Konfliktbeilegung vorausgegangen ist, sowie eine Äußerung dazu, ob einem solchen Verfahren Gründe entgegenstehen (§ 253 Abs. 3 Nr. 1 ZPO).

Das Gericht kann ab sofort die Parteien für die Güteverhandlung sowie für weitere Güteversuche vor einen hierfür bestimmten und nicht entscheidungsbefugten Richter (Güterichter) verweisen (§ 278 Abs. 5 ZPO).

Es ist gut möglich, dass dieses Gesetz die (juristische) Streitkultur besonders in Verfahren mit Kapitalanlagesachen - wie bei Medienfonds, Schiffsfonds, geschlossenen Fonds und offenen Fonds nachhaltig verändern werden. Das heute so unauffällig in Kraft getretene Gesetz könnte eine größere und nachhaltigere praktische Bedeutung erlangen, als viele Dinge, die heute die Schlagzeilen beherrscht haben.

Die Mediation ist selbst dann noch zu prüfen, wenn bereits ein gerichtliches Verfahren bei einem Gericht anhängig ist. "Eine Mediation kann somit die Gerichte entlasten" sagte Frau Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberg dem Handelsblatt Anfang Juli.

Im Mediationsverfahren ist eine einvernehmliche Streitbeilegung vor einem nicht entscheidsungsbefugten Güterrichter möglich. "Das Gesetz stellt ausdrücklich klar, dass der Güterichter alle Methoden der Konfliktbeilegung einschließlich der Mediation einsetzen kann", sagte Leutheusser-Schnarrenberg zu einem der umstrittenen Elemente des Mediationsgesetzes. Ein Güterichter ist zuallererst ein Richter und an die Vorgaben der jeweiligen Prozessordnung gebunden.

Es gab bisher während der Arbeiten an dem Mediationsgesetz in Klagen bei Kapitalanlagesachen zu Medienfonds, Schiffsfonds, geschlossenen Fonds und offenen Fonds bisher auch schon Bemühungen der Gerichte in ein Mediationsverfahren zu kommen. Nach Erfahrungen des Autors BSZ e.V. Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Banken- und Kapitalanlagerecht Karl-Heinz Steffens (Berlin) haben diese meistens dazu geführt, dass der Prozess mehrere Monate nicht vorankamen, weil die Parteien zur Bereitschaft zur Mediation befragt wurden. Es wurde kein einziges Mediationsverfahren eingeleitet.

Die Hürden einer Klage in Kapitalanlagesachen sind jedoch höher, weil nach der ZPO in der Klage informiert werden muss, ob ein Streitschlichtungsversuch unternommen wurde. Der Autor kann sich auch vorstellen, dass Gerichte Klagen erst einmal auf Eis legen, um die Parteien zu fragen, ob diese eine Streistchlichtung versucht haben.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. verschiedene  Interessengemeinschaften  gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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Dieser Text gibt den Beitrag vom 29. Juli 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
khst