Wer seine Lebensversicherung vorzeitig kündigt, erhält oft viel weniger Geld zurück als er eingezahlt hat. Das soll sich nun ändern, denn der Bundesgerichtshof hat wichtige Vertragsklauseln von Versicherern für unwirksam erklärt. Experten rechnen mit Erstattungen in Höhe von zwölf Milliarden Euro.
Neues BGH-Urteil macht Hoffnung
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit einem
aktuellen Urteil vom 25.07.2012 (IV ZR 201/10) die Rechte von Verbrauchern bei
der Kündigung von Lebensversicherungen gestärkt. Demnach dürfen Versicherer
ihre Kunden im Falle einer frühzeitigen Kündigung der Verträge künftig nicht
mehr mit Mini-Auszahlungen abspeisen. Der BGH erklärte einige gängige
Vertragsklauseln von Kapitallebens- und privaten Rentenversicherungen für unwirksam.
Im konkreten Fall hatte die
Verbraucherzentrale in Hamburg gegen den Deutschen Ring geklagt. Der BGH
entschied, dass Bedingungen, nach welchen die Abschlusskosten, bei denen es
sich zu einem erheblichen Teil um Vermittlungsprovisionen handelt, mit den
ersten Beiträgen verrechnet werden, eine unangemessene Benachteiligung des
Versicherungsnehmers darstellen und deshalb unwirksam sind. Die so genannte
Zillmerung führt dazu, dass Versicherungsnehmer, die ihren Vertrag bereits nach
wenigen Jahren und vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit kündigen, nur einen
geringen oder gegebenenfalls gar keinen Rückkaufswert erhalten. Das Gericht
stellte ausdrücklich klar, dass die Klauseln bei bestehenden und auch bei neuen
Verträgen unwirksam seien.
Der BGH hob damit seine bisherige
Rechtsprechung auf, die es den Versicherern erlaubt hatte, die Abschlusskosten
mit den ersten Beiträgen zu verrechnen, die die Kunden zahlten. Das hatte zur
Folge, dass Kunden, die in den ersten Jahren ihre Verträge kündigten, nur einen
Bruchteil der eingezahlten Summe wieder zurückerhielten, weil von dem Geld erst
die Provisionen für die Vermittler gezahlt wurden.
Kunden müssen aktiv werden
Gründe für die vorzeitige Kündigung des
Versicherungsvertrages sind häufig Arbeitslosigkeit, eine Scheidung oder den
Kauf eines Hauses. Verbraucherschützer schätzen, dass bis zu 80 Prozent der
Kunden vorzeitig aussteigen. In vielen Fällen erhalten die Kunden aber kaum
Geld zurück. Mit diesem Urteil ist der Weg jetzt frei für hohe Nachzahlungen.
Experten der Verbraucherzentrale Hamburg schätzen die Summe, die von der
Versicherungswirtschaft an ihre ehemaligen Kunden erstattet werden müsse, auf
rund zwölf Milliarden Euro.
Ähnliche Klauseln wie der Deutsche Ring
verwenden auch die großen Versicherer Allianz, Ergo, Iduna und Generali. Der
BSZ e.V. Vertrauensanwalt Rechtsanwalt Wolf von Buttlar rechnet jedoch nicht
damit, dass die Versicherer von sich aus Nachzahlungen anbieten. Er rät deshalb
allen betroffenen Kunden ihre Ansprüche aktiv gegenüber dem Versicherer
anzumelden.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus Lebens- und privaten Rentenversicherungen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft Versicherungen gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.
BSZ® Bund für soziales und ziviles
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Telefon: 06071-9816810
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Wolf von Buttlar
Dieser Text gibt den Beitrag vom 29. Juli 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
wvb
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