Sonntag, Juli 29, 2012

Kunden von Lebens- und privaten Rentenversicherungen können auf Nachschlag hoffen


 Wer seine Lebensversicherung vorzeitig kündigt, erhält oft viel weniger Geld zurück als er eingezahlt hat. Das soll sich nun ändern, denn der Bundesgerichtshof hat wichtige Vertragsklauseln von Versicherern für unwirksam erklärt. Experten rechnen mit Erstattungen in Höhe von zwölf Milliarden Euro.


Neues BGH-Urteil macht Hoffnung

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit einem aktuellen Urteil vom 25.07.2012 (IV ZR 201/10) die Rechte von Verbrauchern bei der Kündigung von Lebensversicherungen gestärkt. Demnach dürfen Versicherer ihre Kunden im Falle einer frühzeitigen Kündigung der Verträge künftig nicht mehr mit Mini-Auszahlungen abspeisen. Der BGH erklärte einige gängige Vertragsklauseln von Kapitallebens- und privaten Rentenversicherungen für unwirksam.

Im konkreten Fall hatte die Verbraucherzentrale in Hamburg gegen den Deutschen Ring geklagt. Der BGH entschied, dass Bedingungen, nach welchen die Abschlusskosten, bei denen es sich zu einem erheblichen Teil um Vermittlungsprovisionen handelt, mit den ersten Beiträgen verrechnet werden, eine unangemessene Benachteiligung des Versicherungsnehmers darstellen und deshalb unwirksam sind. Die so genannte Zillmerung führt dazu, dass Versicherungsnehmer, die ihren Vertrag bereits nach wenigen Jahren und vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit kündigen, nur einen geringen oder gegebenenfalls gar keinen Rückkaufswert erhalten. Das Gericht stellte ausdrücklich klar, dass die Klauseln bei bestehenden und auch bei neuen Verträgen unwirksam seien.

Der BGH hob damit seine bisherige Rechtsprechung auf, die es den Versicherern erlaubt hatte, die Abschlusskosten mit den ersten Beiträgen zu verrechnen, die die Kunden zahlten. Das hatte zur Folge, dass Kunden, die in den ersten Jahren ihre Verträge kündigten, nur einen Bruchteil der eingezahlten Summe wieder zurückerhielten, weil von dem Geld erst die Provisionen für die Vermittler gezahlt wurden.

Kunden müssen aktiv werden

Gründe für die vorzeitige Kündigung des Versicherungsvertrages sind häufig Arbeitslosigkeit, eine Scheidung oder den Kauf eines Hauses. Verbraucherschützer schätzen, dass bis zu 80 Prozent der Kunden vorzeitig aussteigen. In vielen Fällen erhalten die Kunden aber kaum Geld zurück. Mit diesem Urteil ist der Weg jetzt frei für hohe Nachzahlungen. Experten der Verbraucherzentrale Hamburg schätzen die Summe, die von der Versicherungswirtschaft an ihre ehemaligen Kunden erstattet werden müsse, auf rund zwölf Milliarden Euro.

Ähnliche Klauseln wie der Deutsche Ring verwenden auch die großen Versicherer Allianz, Ergo, Iduna und Generali. Der BSZ e.V. Vertrauensanwalt Rechtsanwalt Wolf von Buttlar rechnet jedoch nicht damit, dass die Versicherer von sich aus Nachzahlungen anbieten. Er rät deshalb allen betroffenen Kunden ihre Ansprüche aktiv gegenüber dem Versicherer anzumelden.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Lebens- und privaten Rentenversicherungen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die  Interessengemeinschaft Versicherungen  gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Wolf von Buttlar

Dieser Text gibt den Beitrag vom 29. Juli 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
wvb

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