BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte reicht erste Klagen gegen Banken wegen fehlerhafter Anlageberatung ein. Die Kanzlei hat für mehrere Anleger erste Schadensersatzklagen gegen Banken wegen fehlerhafter Anlageberatung eingereicht.
Hintergrund ist eine, nach Auffassung der Anleger,
fehlerhafte Anlageberatung anlässlich des Erwerbes von Beteiligungen an der dtp
Game Portfolio 2007 Fondsgesellschaft mbh & Co.KG.
Die Anleger hatten sich im Jahr 2008 an ihre Hausbank
gewandt und um Beratung hinsichtlich einer sicheren und kurzfristigen
Möglichkeit der Kapitalanlage gebeten. Die Bankberater stellten den Anlegern
nach deren Darstellung daraufhin die Fondsbeteiligung als sichere Anlage vor,
das im Vergleich zum Tagesgeldkonto aber höhere Zinsen biete. Auf Risiken,
insbesondere das des Totalverlustes, wurde hingegen nicht hingewiesen. Vielmehr
wurde die Kapitalanlage nach Darstellung der Anleger ausschließlich positiv
bewertet, insbesondere angesichts der kurzen Laufzeit.
Mit der Klage begehren die Anleger nun volle Entschädigung,
d.h. so gestellt zu werden, als ob sie
die Beteiligung an der Dtp Game Portfolio 2007 Fondsgesellschaft mbH
& Co. KG nicht gezeichnet hätten. Dies stellt angesichts des
Rundschreibens, das die Dtp Game Portfolio 2007 Fondsgesellschaft mbH & Co.
KG letzte Woche an die Anleger versandt hat, auch eine nachvollziehbare Begehr
dar. Denn hierin teilt die Fondgeschäftsführung mit, dass die dtp entertainment
AG, gegenüber der die Fondsgesellschaft noch offene Forderungen in Höhe von
756.000 Euro hat, Insolvenzantrag gestellt hat.
Für die Anleger ist diese Information angesichts der
wirtschaftlichen Lage, in der sich die Dtp Game Portfolio 2007
Fondsgesellschaft mbH & Co. KG befindet, alles andere als erfreulich. Die
Fondsgesellschaft spricht in ihrem Schreiben von letzten Hoffnungen auf ein
ertragreiches Investment, von einer Verschiebung eines Spieletitels auf das
erste Quartal 2013 und von nur geringen Bankguthaben der Fondsgesellschaft.
Wann und ob somit wieder mit einer Zahlung von Ausschüttungen zu rechnen ist,
ist nach Einschätzung von CLLB Rechtsanwälten fraglich.
Die Betroffenen stehen aber nicht chancenlos dar. Denn die
geschädigten Anleger können versuchen, den ihnen entstandenen Schaden zu
begrenzen, indem sie mögliche Ansprüche gegen die Anlageberater verfolgen.
„Dies gilt dann, wenn die Anlageberater nicht ihren Aufklärungspflichten
gegenüber den Anlegern nachgekommen sind“, so BSZ e.V. Vertrauensanwalt
Christian Luber, LL.M., M.A., der bereits zahlreiche Geschädigte vertritt.
„Anlageberatern kommen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes
grundsätzlich erhebliche Informations-
und Aufklärungspflichten zu. Dies bedeutet, dass Berater, die den betroffenen
Anlegern die Beteiligung an den jeweiligen Fonds empfohlen haben, ausführlich
und verständlich über die bestehenden Risiken für die Anleger aufklären müssen.
Kommen sie dieser Pflicht nicht oder nur eingeschränkt nach, machen sie sich
nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich
schadensersatzpflichtig. In diesem Fall können die betroffenen Anleger nicht
nur die Rückabwicklung ihrer Beteiligung und Auszahlung ihres
Investitionsbetrages geltend machen, sondern darüber hinaus die Zinsen für eine
ansonsten getätigte Alternativanlage beanspruchen.
BSZ e.V. Vertrauensanwalt Luber empfiehlt daher allen
Betroffenen, mögliche Ansprüche anwaltlich prüfen zu lassen.
Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „dtp Game Portfolio 2007" anzuschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Anlegerschutzgemeinschaft:
Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 31.Juli 2012
wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht
berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
cllb
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