BSZ e.V. Vertrauensanwälte reichen weitere Klagen für geschädigte Vielflieger ein! Wie bereits berichtet, wurde die Lufthansa AG mit Urteil des LG Köln vom 16.03.2012 verurteilt, einem Miles & More Kunden Schadenersatz für die Abwertung seiner bis Anfang 2011 gesammelten Meilen zu erstatten.
Seit Anfang 2011 verlang die Lufthansa für interkontinentale
Flüge von ihren Miles & More Kunden zwischen 15 und 20% mehr Prämienmeilen.
Ein Vielflieger der Lufthansa wollte
diese Abwertung seiner bis Anfang 2011 gesammelten Meilen nicht hinnehmen und
reichte daher Klage zum zuständigen Landgericht in Köln ein. Das Gericht gab
dem unzufriedenen Vielflieger nun Recht. Die Änderung der Bedingungen von Miles
& More erfolgte nach Auffassung des Gerichts zu kurzfristig und seie daher
unwirksam.
"Der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte liegen nunmehr
weitere Klageaufträge von Vielfliegern vor, die sich durch die Abwertung ihrer
Meilenkonten im Jahr 2011 ebenfalls geschädigt sehen", erklärt BSZ e.V.
Vertrauensanwalt István Cocron. Die weiteren Klagen werden nunmehr zeitnah
eingereicht, erklärt Rechtsanwalt Cocron weiter.
Für die Lufthansa geht es um viel Geld. Nach einem Bericht
in der Süddeutschen Zeitung hatten die 20 Millionen Teilnehmer an dem
Bonusprogramm "Miles & More" Ende des Jahres 2010 bereits 198
Milliarden Bonusmeilen gesammelt. Vor Änderung der Teilnahmebedingungen Anfang
des Jahres 2011 und der damit verbundenen Abwertung des Meilenwerts hätte man
für diese Meilen ca. 2,2 Millionen Business Class Flüge nach Nordamerika
bezahlen können. Nach Umstellung des Werts der Meilen können die Vielflieger
heute hiervon nur noch 1,88 Millionen Business Class Flüge nach Nordamerika
finanzieren. Eine Ersparnis für die Lufthansa von 14,5%.
"Sollte sich daher nur ein Bruchteil dieser
Meileninhaber dazu entschließen, die Abwertung ihrer Meilenkonten gerichtlich
überprüfen zu lassen, können schnell erhebliche Schadenersatzforderungen
zusammenkommen", erklärt BSZ e.V. Vertrauensanwalt Cocron weiter.
Der BGH hatte schon im Jahr 2010 entschieden, dass
Fluggesellschaften die Gültigkeitsdauer von Bonuspunkten in ihren
Vielfliegerprogrammen nicht drastisch kürzen dürfen. Betroffen war damals Air
Berlin, die 2007 nach der Übernahme von LTU das Redpoints-Meilenprogramm
einstellen wollte und die daher die Frist zu Einlösung von Meilen verkürzte.
Auch darin sahen die Richter des BGH eine unbillige Benachteiligung der Kunden.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte rät den
Kunden von Miles & More, ihre Ansprüche von einer Kanzlei ihres Vertrauens
prüfen zu lassen.
Für die Prüfung von Prämienmeilen Ansprüche durch BSZ e.V. Vertrauensanwälte hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft Miles & More gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
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Anlegerschutzgemeinschaft:
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt István Cocron
Dieser Text gibt den Beitrag vom 30. Juli 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
cllb
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