Montag, Juli 30, 2012

LBB Stratego Grund geschlossen – Was können Anleger jetzt tun? Interessengemeinschaft für Anleger.


Seit Monaten ist der Fonds LBB Stratego Grund geschlossen. BSZ e.V. bietet in Zusammenarbeit mit Anlegerschutzkanzleien  Interessengemeinschaft an. Unabhängig davon kann geprüft werden, ob Anleger Schadensersatzansprüche geltend machen können.


Der LBB Stratego Grund ist seit Ende März für unbestimmte Zeit geschlossen. Für die Anleger des Fonds bedeutet dies, dass sie die Anteile an dem Fonds nicht mehr wie bisher üblich an die LBB Invest zurückverkaufen können. Die Anteilsrücknahme ist für unbestimmte Zeit ausgesetzt. Probleme und Abwicklungen der offenen Immobilienfonds, in die der Dachfonds investierte, verursachten die Schließung. Da die Krise der offenen Immobilienfonds noch nicht überstanden ist, können die Anleger des LBB Stratego Grund noch nicht auf eine baldige Wiedereröffnung hoffen.

Zielfonds kämpfen mit Problemen

Der von der Sparkasse Berlin vertriebene Fonds LBB Stratego Grund (Wertpapierkennnummer: A0ERSF) wurde im Jahr 2005 gestartet und investiert schwerpunktmäßig in 15 offene Immobilienfonds. Allerdings haben etliche dieser Zielfonds mit schweren Problemen zu kämpfen, was auch für den LBB Stratego Grund Konsequenzen hat, da der LBB Stratego Grund auf die Gewinn der offenen Immobilienfonds angewiesen ist. Die Zielfonds Morgan Stanley P2 Value, TMW Weltfonds, KanAm Grundinvest und seit neuestem auch der SEB Immoinvest wurden aufgelöst und werden in den kommenden Jahren abgewickelt. Beim Zielfonds KanAm SPEZIAL Grundinvest wurde die Schließung verlängert. Über die Hälfte der Zielfonds des LBB Statego Grund hat mit Problemen zu kämpfen.

Gravierende Änderungen bei Öffnung vorgesehen

Doch auch im Fall einer Wiedereröffnung des LBB Stratego Grund – deren Termin noch nicht absehbar ist – müssen sich die Anleger auf grundlegende Veränderungen einstellen. So wird ab dem 01.01.2013 die Anteilsrücknahme nur noch bedingt und nicht mehr jederzeit möglich sein. So können Anleger ab nächstem Jahr pro Kalenderhalbjahr nur noch Anteile im Wert von 30.000 Euro zurückgeben. Auch wird eine Mindesthalte- und Kündigungsfrist für die Anteile eingeführt. Dies kündigte die Fondsgesellschaft LBB Invest in einer Anlegerinformation vom 12.04.2012 an.

 Im Rahmen einer rechtlichen Beratung durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht kann beispielsweise die Anlageberatung auf Schadensersatz auslösende Falschberatung überprüft werden. Ein Schadensersatzforderung gegen Banken oder Berater kann beispielsweise dann bestehen, wenn die Anleger bei der Anlageberatung nicht richtig über die Risiken, die mit einer Investition in einen Dachfonds wie den LBB Stratego Grund verbunden sind, aufgeklärt wurden. So war ein Hinweis darauf, dass Dachfonds unbefristet schließen können, notwendig. Das Schließungsrisiko war auch nicht fernliegend, da die Krise der offenen Immobilienfonds bereits im Jahr 2004 begann. Auch war der LBB Stratego Grund wegen der Schließungsmöglichkeit nicht für Anleger geeignet, die jederzeit über ihr Geld verfügen wollen. Auch musste Anlegern ein Prospekt, in dem der LBB Stratego Grund beschrieben wird, übergeben werden.

Wurden diese oder ähnliche Aufklärungspflichten verletzt, können Anleger des geschlossenen LBB Stratego Grund Schadensersatzansprüche geltend machen. Eine solche Klage führt auch dazu, dass sich die Anleger im Erfolgsfall von ihren Anteilen an dem Dachfonds trennen können. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien  haben viel Erfahrung mit offenen Immobilienfonds und deren speziellen Problemen. Unabhängig hiervon können Anleger sich der Interessengemeinschaft LBB Stratego Grund anschließen. Hierbei geht es um Ansprüche gegenüber der LBB Invest.

Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich  der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „LBB Stratego Grund"  anzuschließen.


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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Ralf Stoll  

Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 30.Juli  2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

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