Aufgrund einer von BSZ e.V.Anlegerschutzanwalt Can Ansay am 15.09.2009 eingereichten Schadenersatzklage hat die Hamburger Sparkasse (Haspa) nun gemäss eines Schreibens vom 04.11.2009 erstmals im Fall Lehman die volle Klageforderung gezahlt !
Die Klageforderung umfasste sogar im Gegensatz zu den bisherigen positiven Lehman-Urteilen nicht nur 100 %, sondern 103,6 % des Kaufpreises zzgl. Zinsen. Die zusätzlichen 3,6 % setzen sich zusammen aus der verheimlichten Gewinnspanne der Haspa i.H.v. 2,75 % und den ersparten Rückgabekosten i.H.v. 0,85 %, die sie für den Fall des Nichtverkaufs der Zertifikate an Lehman Brothers jeweils hätte zahlen müssen. Die nun erfolgte Zahlung i.H.v. 103,6 % ist aber auch schon deshalb mehr wert als ein positives Urteil, da keine langwierige und ungewisse Berufung droht. Die Haspa hatte zuvor vergeblich Vergleiche i.H.v. 66,6 % und dann 100 % mit Schweigepflicht angeboten.
Dieser überragende Erfolg belohnt nun endlich die von BSZ e.V. Vertrauensanwalt Rechtsanwalt Ansay erarbeitete Kompetenz im Kampf für die Lehman-Opfer. Anstatt sich in seiner Klageschrift nur auf einzelne Argumente zu verlassen, hat er alle möglichen Argumente intensiv ausgearbeitet. So hat er allein zum Nachweis des frühzeitig erkennbar hohen Insolvenzrisikos der Lehman Brothers Bank mehrere Gutachten ausgewertet, Bilanzen analysiert und ca. 50 Presseartikel eingearbeitet.
Dass die Haspa nun gegenüber dem Abendblatt behauptet, die Zahlung sei aufgrund des im Verhältnis zum geringen Streitwert zu hohen Aufwands bzw. Kosten erfolgt, zeigt, dass die Haspa ihre Prozesstaktik geändert hat. Denn bisher hatte die Haspa keine unverhältnismässig hohen Kosten und Mühen gescheut, die Signalwirkung positiver Urteile zu verhindern. Insbesondere in den ersten Verfahren muss die Haspa ihren Anwälten weit mehr gezahlt haben, als vom Gesetz vorgesehen. Denn bei gesetzlicher Vergütung hätte der Anwalt nur einen umgerechneten Stundenlohn von ein paar Euro erhalten.
Die Haspa selbst hatte die höchstriskanten Lehman-Zertifikate mitkonzipiert, bei Lehman Brothers in Auftrag gegeben und dann unter starkem Verkaufsdruck an ahnungslose Sparer verkauft.
Die Schadenersatzansprüche wurden BSZ e.V.-Rechtsanwalt Ansay vor der Klage abgetreten von dem Lehman-Opfer Frau K., einer 66-jährigen Gewandmeisterin im Ruhestand. Im Oktober 2007 erhielt Frau K. einen unaufgeforderten Werbeanruf eines Kundenberaters der Haspa. Der Berater warb aufgrund des relativ hohen Girokontostands der Frau K. für eine Umschichtung des Geldes in eine andere Anlage in etwa mit den Worten, "Wir sollten etwas mit ihrem Geld machen. Sie können damit mehr Rendite machen" und überredete Frau K. zum Kauf des Lehman-Zertifikats "Bull Express Garant Anleihe" mit den Worten, "Das ist eine sichere Sache." Dabei vertraute Frau K. fatalerweise voll darauf, dass der Berater kompetent und im besten Kundeninteresse berät. Eine weitergehende Aufklärung, insbesondere bez. der Risiken sowie des verheimlichten Eigeninteresses der Haspa erfolgte nicht.
Die mündliche Verhandlung zu dieser Lehman-Klage gegen die Haspa findet trotz der vollen Zahlung statt am: Mittwoch, den 18.11.2009 um 9:30 Uhr im Saal A036 des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1.
Mit ihrer Zahlung bestätigt die Haspa nun nach Ansicht von Rechtsanwalt Ansay die sehr guten Erfolgsaussichten von Klagen und signalisiert allen Lehman-Opfern: Wer sich mit einem kompetenten Anwalt traut, zu klagen bzw. die "Klagemauer" zu überwinden, wird früher oder später eventuell entschädigt. Den Lehman-Opfern, die sich dennoch auch bei geringstem Prozesskostenrisiko nie trauen zu klagen, kaufe BSZ e.V.-Ansay die Ansprüche vor Verjährung ab, damit jeder Anspruch verfolgt werden kann. Letztlich zeigt sich auch am Fall Lehman exemplarisch, ob die freie Marktwirtschaft es schafft, sich mittels vorhandenen Rechts vor sozialschädlichen Auswüchsen skrupelloser Geldgier zu schützen, oder ob sie nur mittels immer neuer staatlicher Eingriffe überlebensfähig ist.
Weitere wegweisende mündliche Verhandlungen der Lehman-Klagen von BSZ e.V. Vertrauensanwalt Rechtsanwalt Ansay mit besonderer Prozesstaktik finden in der "heissen Herbstwoche" vom 12. - 19.11. statt, gegen die Citibank bezüglich der Zulässigkeit der "Deutschen Sammelklage" mit 6 gebündelten Lehman-Ansprüchen am Donnerstag, den 12.11.2009 um 13:30 Uhr im Saal A289 des Landgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1.
Und gegen die Haspa bezüglich der ersten "Deutschen Sammelklage" mit den gebündelten Lehman-Ansprüchen der Eheleute H. und einem weiteren Lehman-Opfer am Donnerstag, den 19.11.2009 um 11:00 Uhr im selben Saal A289. Diese Verhandlungen sind wie immer öffentlich.
Für Geschädigte gibt es also mehrere gute Gründe, sich der BSZ e.V. IG „Lehman Brothers"-Zertifikate anzuschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165
Dieser Text gibt den Beitrag vom 08.11.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Die Klageforderung umfasste sogar im Gegensatz zu den bisherigen positiven Lehman-Urteilen nicht nur 100 %, sondern 103,6 % des Kaufpreises zzgl. Zinsen. Die zusätzlichen 3,6 % setzen sich zusammen aus der verheimlichten Gewinnspanne der Haspa i.H.v. 2,75 % und den ersparten Rückgabekosten i.H.v. 0,85 %, die sie für den Fall des Nichtverkaufs der Zertifikate an Lehman Brothers jeweils hätte zahlen müssen. Die nun erfolgte Zahlung i.H.v. 103,6 % ist aber auch schon deshalb mehr wert als ein positives Urteil, da keine langwierige und ungewisse Berufung droht. Die Haspa hatte zuvor vergeblich Vergleiche i.H.v. 66,6 % und dann 100 % mit Schweigepflicht angeboten.
Dieser überragende Erfolg belohnt nun endlich die von BSZ e.V. Vertrauensanwalt Rechtsanwalt Ansay erarbeitete Kompetenz im Kampf für die Lehman-Opfer. Anstatt sich in seiner Klageschrift nur auf einzelne Argumente zu verlassen, hat er alle möglichen Argumente intensiv ausgearbeitet. So hat er allein zum Nachweis des frühzeitig erkennbar hohen Insolvenzrisikos der Lehman Brothers Bank mehrere Gutachten ausgewertet, Bilanzen analysiert und ca. 50 Presseartikel eingearbeitet.
Dass die Haspa nun gegenüber dem Abendblatt behauptet, die Zahlung sei aufgrund des im Verhältnis zum geringen Streitwert zu hohen Aufwands bzw. Kosten erfolgt, zeigt, dass die Haspa ihre Prozesstaktik geändert hat. Denn bisher hatte die Haspa keine unverhältnismässig hohen Kosten und Mühen gescheut, die Signalwirkung positiver Urteile zu verhindern. Insbesondere in den ersten Verfahren muss die Haspa ihren Anwälten weit mehr gezahlt haben, als vom Gesetz vorgesehen. Denn bei gesetzlicher Vergütung hätte der Anwalt nur einen umgerechneten Stundenlohn von ein paar Euro erhalten.
Die Haspa selbst hatte die höchstriskanten Lehman-Zertifikate mitkonzipiert, bei Lehman Brothers in Auftrag gegeben und dann unter starkem Verkaufsdruck an ahnungslose Sparer verkauft.
Die Schadenersatzansprüche wurden BSZ e.V.-Rechtsanwalt Ansay vor der Klage abgetreten von dem Lehman-Opfer Frau K., einer 66-jährigen Gewandmeisterin im Ruhestand. Im Oktober 2007 erhielt Frau K. einen unaufgeforderten Werbeanruf eines Kundenberaters der Haspa. Der Berater warb aufgrund des relativ hohen Girokontostands der Frau K. für eine Umschichtung des Geldes in eine andere Anlage in etwa mit den Worten, "Wir sollten etwas mit ihrem Geld machen. Sie können damit mehr Rendite machen" und überredete Frau K. zum Kauf des Lehman-Zertifikats "Bull Express Garant Anleihe" mit den Worten, "Das ist eine sichere Sache." Dabei vertraute Frau K. fatalerweise voll darauf, dass der Berater kompetent und im besten Kundeninteresse berät. Eine weitergehende Aufklärung, insbesondere bez. der Risiken sowie des verheimlichten Eigeninteresses der Haspa erfolgte nicht.
Die mündliche Verhandlung zu dieser Lehman-Klage gegen die Haspa findet trotz der vollen Zahlung statt am: Mittwoch, den 18.11.2009 um 9:30 Uhr im Saal A036 des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1.
Mit ihrer Zahlung bestätigt die Haspa nun nach Ansicht von Rechtsanwalt Ansay die sehr guten Erfolgsaussichten von Klagen und signalisiert allen Lehman-Opfern: Wer sich mit einem kompetenten Anwalt traut, zu klagen bzw. die "Klagemauer" zu überwinden, wird früher oder später eventuell entschädigt. Den Lehman-Opfern, die sich dennoch auch bei geringstem Prozesskostenrisiko nie trauen zu klagen, kaufe BSZ e.V.-Ansay die Ansprüche vor Verjährung ab, damit jeder Anspruch verfolgt werden kann. Letztlich zeigt sich auch am Fall Lehman exemplarisch, ob die freie Marktwirtschaft es schafft, sich mittels vorhandenen Rechts vor sozialschädlichen Auswüchsen skrupelloser Geldgier zu schützen, oder ob sie nur mittels immer neuer staatlicher Eingriffe überlebensfähig ist.
Weitere wegweisende mündliche Verhandlungen der Lehman-Klagen von BSZ e.V. Vertrauensanwalt Rechtsanwalt Ansay mit besonderer Prozesstaktik finden in der "heissen Herbstwoche" vom 12. - 19.11. statt, gegen die Citibank bezüglich der Zulässigkeit der "Deutschen Sammelklage" mit 6 gebündelten Lehman-Ansprüchen am Donnerstag, den 12.11.2009 um 13:30 Uhr im Saal A289 des Landgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1.
Und gegen die Haspa bezüglich der ersten "Deutschen Sammelklage" mit den gebündelten Lehman-Ansprüchen der Eheleute H. und einem weiteren Lehman-Opfer am Donnerstag, den 19.11.2009 um 11:00 Uhr im selben Saal A289. Diese Verhandlungen sind wie immer öffentlich.
Für Geschädigte gibt es also mehrere gute Gründe, sich der BSZ e.V. IG „Lehman Brothers"-Zertifikate anzuschließen.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 08.11.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.