BSZ e.V. Vertrauensanwälte CLLB Rechtsanwälte erreichen für Anleger der Ersten Juragent KG die Rückzahlung eines Betrags in Höhe von Euro 20.000,00
Dem von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anleger wurde im Herbst 2003 von seiner Anlageberaterin empfohlen, sich mit einem Betrag in Höhe von Euro 30.000,00 an der Ersten Juragent KG zu beteiligen.
Er gab gegenüber der Anlageberaterin an, nur an einer wirklich sicheren Kapitalanlage ohne ein Verlustrisiko interessiert zu sein. Die Beraterin empfahl sodann eine Beteiligung an der Ersten Juragent KG mit einer Hafteinlage i.H.v. 28.580,00 Euro zzgl. 5 % Agio. Die versprochenen jährlichen Zinsen i.H.v. 6 % wurden als sicher dargestellt, ebenso wie die vollständige Rückzahlung des Kapitals am Ende der Laufzeit des Fonds.
Dass es bei Erwerb der Beteiligung an der Juragent KG auch Risiken gibt, die bis zu einem vollständigen Kapitalverlust reichen können, wurde von der Beraterin verschwiegen. Der Anleger erklärte gegenüber der Kanzlei CLLB, dass er bei korrekter Aufklärung über die Risiken die Beteiligung niemals erworben hätte. Weiterhin verschwieg die Beraterin, welche eigene Vergütung sie für die Vermittlung der Kapitalanlage erhalten hat, obwohl sie auch hierzu nach Auffassung von CLLB Rechtsanwälte verpflichtet war. Nur wenn ein Anleger weiß, welche Vergütung ein Anlageberater erhält, kann er abschätzen, ob der Berater eine Anlage empfiehlt, weil er der Auffassung ist, es handele sich um eine Anlage den Zielen und Wünschen des Anlegers gerecht werdende Anlage oder ob er sie nur deshalb empfiehlt, weil er eine besonders hohe Provision für die Vermittlung erhält.
Nachdem die außergerichtlichen Bemühungen der Kanzlei CLLB bei der Beratungsgesellschaft keine Wirkung zeigten, beauftragte der Anleger die Kanzlei CLLB mit der gerichtlichen Durchsetzung der ihm zustehenden Schadensersatzansprüche. Im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs erhielt der Anleger nun Euro 20.000,00 zurück.
Das Verfahren zeigt, dass geschädigte Anleger der Juragent nicht hilflos dastehen, sondern es sich durchaus lohnen kann, Schadenersatzansprüche von einem Rechtsanwalt überprüfen und durchsetzen zu lassen.
Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V.Interessengemeinschaft „Juragent" anzuschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165
Dieser Text gibt den Beitrag vom 30.10.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Dem von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anleger wurde im Herbst 2003 von seiner Anlageberaterin empfohlen, sich mit einem Betrag in Höhe von Euro 30.000,00 an der Ersten Juragent KG zu beteiligen.
Er gab gegenüber der Anlageberaterin an, nur an einer wirklich sicheren Kapitalanlage ohne ein Verlustrisiko interessiert zu sein. Die Beraterin empfahl sodann eine Beteiligung an der Ersten Juragent KG mit einer Hafteinlage i.H.v. 28.580,00 Euro zzgl. 5 % Agio. Die versprochenen jährlichen Zinsen i.H.v. 6 % wurden als sicher dargestellt, ebenso wie die vollständige Rückzahlung des Kapitals am Ende der Laufzeit des Fonds.
Dass es bei Erwerb der Beteiligung an der Juragent KG auch Risiken gibt, die bis zu einem vollständigen Kapitalverlust reichen können, wurde von der Beraterin verschwiegen. Der Anleger erklärte gegenüber der Kanzlei CLLB, dass er bei korrekter Aufklärung über die Risiken die Beteiligung niemals erworben hätte. Weiterhin verschwieg die Beraterin, welche eigene Vergütung sie für die Vermittlung der Kapitalanlage erhalten hat, obwohl sie auch hierzu nach Auffassung von CLLB Rechtsanwälte verpflichtet war. Nur wenn ein Anleger weiß, welche Vergütung ein Anlageberater erhält, kann er abschätzen, ob der Berater eine Anlage empfiehlt, weil er der Auffassung ist, es handele sich um eine Anlage den Zielen und Wünschen des Anlegers gerecht werdende Anlage oder ob er sie nur deshalb empfiehlt, weil er eine besonders hohe Provision für die Vermittlung erhält.
Nachdem die außergerichtlichen Bemühungen der Kanzlei CLLB bei der Beratungsgesellschaft keine Wirkung zeigten, beauftragte der Anleger die Kanzlei CLLB mit der gerichtlichen Durchsetzung der ihm zustehenden Schadensersatzansprüche. Im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs erhielt der Anleger nun Euro 20.000,00 zurück.
Das Verfahren zeigt, dass geschädigte Anleger der Juragent nicht hilflos dastehen, sondern es sich durchaus lohnen kann, Schadenersatzansprüche von einem Rechtsanwalt überprüfen und durchsetzen zu lassen.
Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V.Interessengemeinschaft „Juragent" anzuschließen.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 30.10.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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