BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte vertritt deutsche Anleger bei der Forderungsanmeldung in den USA – Frist zur Forderungsanmeldung endet am 30.11.2009.
Die in den zurückliegenden Monaten stark verunsicherten Anleger der ehemaligen General Motors Corp. warten vergeblich auf verbindliche Informationen über die von Ihnen investierten Gelder. „Im schlimmsten Fall müssen die Anleger mit einem Totalausfall Ihrer Anleiheforderungen rechnen“, erklärt Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt István Cocron, von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte, die einen Teil der deutschen Anleger auch in den USA betreuen wird.
Auf der Gläubigerversammlung wird sich zeigen, welche weiteren Verbindlichkeiten bestehen und ob ein tragfähiges Sanierungskonzept erarbeitet wurde. Bereits am 01.06.2009 wurde über die General Motors Corp. ein Insolvenzverfahren eingeleitet. Rund 100.000 Kapitalanleger befürchten nun den Verlust ihres Kapitals.
Die Pleite eines der größten Automobilunternehmen ist einmalig in der jüngsten amerikanischen Geschichte. Viele Anleihegläubiger sind jedoch aufgrund des nur in englischer Sprache verfügbaren Anmeldeformulars überfordert. Bisher ist der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB-Rechtsanwälte kein deutschsprachiges Formular bekannt, obwohl auch viele deutsche Kapitalanleger Anleihen des amerikanischen Konzerns in ihren Depots verwahren.
Seitens des Insolvenzgerichts in den USA wurde nun bestimmt, dass alle Forderungen bis spätestens Montag, den 30.11.2009 angemeldet sein müssen. Anleger, die ihre Forderungen nicht rechtzeitig anmelden, müssen befürchten, dass ihre Forderungen im amerikanischen Insolvenzverfahren nicht berücksichtigt werden.
Die in den zurückliegenden Monaten stark verunsicherten Anleger der ehemaligen General Motors Corp. warten vergeblich auf verbindliche Informationen über die von Ihnen investierten Gelder. „Im schlimmsten Fall müssen die Anleger mit einem Totalausfall Ihrer Anleiheforderungen rechnen“, erklärt Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt István Cocron, von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte, die einen Teil der deutschen Anleger auch in den USA betreuen wird.
Auf der Gläubigerversammlung wird sich zeigen, welche weiteren Verbindlichkeiten bestehen und ob ein tragfähiges Sanierungskonzept erarbeitet wurde. Bereits am 01.06.2009 wurde über die General Motors Corp. ein Insolvenzverfahren eingeleitet. Rund 100.000 Kapitalanleger befürchten nun den Verlust ihres Kapitals.
Die Pleite eines der größten Automobilunternehmen ist einmalig in der jüngsten amerikanischen Geschichte. Viele Anleihegläubiger sind jedoch aufgrund des nur in englischer Sprache verfügbaren Anmeldeformulars überfordert. Bisher ist der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB-Rechtsanwälte kein deutschsprachiges Formular bekannt, obwohl auch viele deutsche Kapitalanleger Anleihen des amerikanischen Konzerns in ihren Depots verwahren.
Seitens des Insolvenzgerichts in den USA wurde nun bestimmt, dass alle Forderungen bis spätestens Montag, den 30.11.2009 angemeldet sein müssen. Anleger, die ihre Forderungen nicht rechtzeitig anmelden, müssen befürchten, dass ihre Forderungen im amerikanischen Insolvenzverfahren nicht berücksichtigt werden.
„Da nach bisherigem Sachstand mit einer Insolvenzquote zu rechnen ist, sollten Anleger diese Frist auf keinen Fall versäumen, erklärt Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt István Cocron von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte die bereits etliche Anleger der insolventen (Old) Landsbanki Island und der isländischen Bank Glitnir in internationalen Insolvenzverfahren vertreten hat.
Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „General Motors" anzuschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 03.11.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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