Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Florian Johst von der BSZ® Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar fasst die Ergebnisse der Informationsveranstaltung der Kaupthing Bank hf. zusammen, an der er gestern in Reykjavik teilnahm.
Bei der gestrigen Gläubigerversammlung der Kaupthing Bank hf. in Reykjavik versicherte das Institut, die Einlagen möglichst schnell auszuzahlen. Wann dies geschehe und vor allem in welcher Höhe, bleibt weiterhin ungewiss.
Moratorium Supervisor Olafgur Gardarsson verschaffte den rund 250 anwesenden Gläubigern einen Überblick über die derzeitige Situation der Bank. Für deutsche Kunden der Kaupthing Bank hf. war vorrangig die Tatsache von Interesse, dass die Bank über Mittel verfügt, um zirka 80 Prozent der Einlagen zurückzubezahlen. Trotz mehrerer Nachfragen nannte Herr Gardarsson keinen Zeitpunkt, an dem mit einer Auszahlung zu rechnen sei. Er betonte, dass man mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in Verbindung stehe, um ein Prozedere für die Auszahlung festzulegen.
Für die Anleihegläubiger der Kaupthing Bank hf. wird es entscheidend sein, ob das Moratorium über den 13.02.2009 hinaus verlängert wird. Andernfalls würde das Vermögen der Bank im Rahmen eines Insolvenzverfahrens liquidiert werden. Das Prekäre dabei ist, dass die Liquidation in isländischen Kronen erfolgen würde, die voraussichtlich enorm an Wert verlieren werden. Herr Gardarsson und das Creditor's Committee befürworteten aus diesem Grunde nachdrücklich eine Verlängerung des Moratoriums.
Für eine Fortsetzung des Moratoriums spricht außerdem, dass nur so das weitere Bestehen der erst neu gegründeten New Kaupthing hf. gewährleistet ist. Island hat folglich selbst großes Interesse an der Fortführung des Moratoriums. Andererseits droht die Gefahr, dass internationale Gläubiger im Vergleich zu isländischen Kunden benachteiligt werden
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessensgemeinschaft Kaupthing Bank anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165
Dieser Text gibt den Beitrag vom 06.02.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt
Bei der gestrigen Gläubigerversammlung der Kaupthing Bank hf. in Reykjavik versicherte das Institut, die Einlagen möglichst schnell auszuzahlen. Wann dies geschehe und vor allem in welcher Höhe, bleibt weiterhin ungewiss.
Moratorium Supervisor Olafgur Gardarsson verschaffte den rund 250 anwesenden Gläubigern einen Überblick über die derzeitige Situation der Bank. Für deutsche Kunden der Kaupthing Bank hf. war vorrangig die Tatsache von Interesse, dass die Bank über Mittel verfügt, um zirka 80 Prozent der Einlagen zurückzubezahlen. Trotz mehrerer Nachfragen nannte Herr Gardarsson keinen Zeitpunkt, an dem mit einer Auszahlung zu rechnen sei. Er betonte, dass man mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in Verbindung stehe, um ein Prozedere für die Auszahlung festzulegen.
Für die Anleihegläubiger der Kaupthing Bank hf. wird es entscheidend sein, ob das Moratorium über den 13.02.2009 hinaus verlängert wird. Andernfalls würde das Vermögen der Bank im Rahmen eines Insolvenzverfahrens liquidiert werden. Das Prekäre dabei ist, dass die Liquidation in isländischen Kronen erfolgen würde, die voraussichtlich enorm an Wert verlieren werden. Herr Gardarsson und das Creditor's Committee befürworteten aus diesem Grunde nachdrücklich eine Verlängerung des Moratoriums.
Für eine Fortsetzung des Moratoriums spricht außerdem, dass nur so das weitere Bestehen der erst neu gegründeten New Kaupthing hf. gewährleistet ist. Island hat folglich selbst großes Interesse an der Fortführung des Moratoriums. Andererseits droht die Gefahr, dass internationale Gläubiger im Vergleich zu isländischen Kunden benachteiligt werden
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 06.02.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt