Freitag, Oktober 17, 2008

Kaupthing Bank Kunden: Ansprüche gegenüber dem isländischen Einlagensicherungsfonds.

Die BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte, die bereits mehrere geschädigte Sparer vertritt, bietet hierzu eine umfassende Betreuung bei der Anmeldung der Ansprüche gegenüber dem isländischen Einlagensicherungsfonds an.

Nachdem die Finanzkrise bereits weltweit Banken in Mitleidenschaft gezogen hat, haben die Auswirkungen nun mit der isländischen Kaupthing Bank auch eine weitere Bank mit Niederlassung in Deutschland erreicht. Die Kaupthing Bank verweigert seit einigen Tagen die Auszahlung von Bankguthaben mit Verweis auf die isländischen Finanzbehörden, auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat ein Zahlungs- und Veräußerungsverbot über die deutsche Niederlassung verhängt. Betroffen hievon sind über 30.000 Bankkunden und ihr Anlagevermögen in Höhe von rd. 300 Millionen Euro.

(firmenpresse) - Während allerdings die Kaupthing Bank die Betroffenen zu beruhigen versucht und erklärt, dass die Verfügung der Bankkunden über ihre Konten nur zeitweise nicht möglich sei, steht tatsächlich zu befürchten, dass ein Zugriff der Kunden auf ihre Konten auch dauerhaft verweigert werden wird.

„Allerdings besteht die Möglichkeit“, so Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Dr. Henning Leitz von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, „über die isländische Einlagensicherung die Rückgewinnung der bei der Kaupthing Bank angelegten Beträge sicherzustellen. Hierzu kann die Antragstellung aber nicht gegenüber der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) erfolgen, sondern die Forderungen müssen gegenüber dem isländischen Pendant angemeldet werden.“

Die BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte, die bereits mehrere geschädigte Sparer vertritt, bietet hierzu eine umfassende Betreuung bei der Anmeldung der Ansprüche gegenüber dem isländischen Einlagensicherungsfonds an.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessensgemeinschaft Kaupthing Bank anschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 17.10.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

BSZ® e.V. Interessengemeinschaft Lehman Brothers: Sachstandsmitteilung

Auch Deutsche Anleger können am Insolvenzverfahren der Lehman Brothers Holding Inc. teilnehmen.

Am 2. Oktober 2008 hat das Insolvenzgericht für den Gerichtsbezirk Südliches New York dem Antrag der amerikanischen SIPC, der Securities Investor Protection Corporation, stattgegeben und der Liquidierung von LEHMAN BROTHERS INC. zugestimmt. Die SIPC funktioniert nach einem ähnlichen Prinzip wie die deutsche Entschädigungseinrichtung der Banken EdB bzw. Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen EdW. Sie tritt grundsätzlich nur in den Fällen ein, in denen Anleger auf betrügerische Weise geschädigt wurden und das schädigende Institut oder Unternehme Schadensersatzansprüche wegen Insolvenz nicht mehr bedienen kann.

Damit wird Lehman Brother INC. nach den Regeln des Security Investors Protection Act von 1970, 15 U.S.C. §78aaa ff. abgewickelt. Das Gericht hatte hinsichtlich des vorausgehenden Verkaufs der prinzipiellen Vermögenswerte von Lehman Brothers INC. an die Barclay Capital INC. erhebliche Bedenken bezüglich der zeitlichen Abfolge des zur Genehmigung vorgelegten Verkaufs geäussert, da nicht alle betroffenen Parteien volles rechtliches Gehör gewährt werden konnte, bevor eine Entscheidung über das Verkaufsangebot erforderlich wurde. Auch bestanden erhebliche Zweifel daran, dass der Verkauf tatsächlich den Gläubigerinteressen bestmöglich diene, da man offensichtlich das erstbeste Kaufangebot akzeptiert hatte, ohne ernstzunehmend nach besseren Möglichkeiten zu suchen. Das Gericht hat sich dann dennoch für eine “extrem liberale Auslegung” der verfassungsmäßen Mindestanforderungen an den Grundsatz der Wahrung des rechtlichen Gehörs entschieden, selbst auf die Gefahr hin, verfassungsmässige Rechte von Gläubigern zu verletzen.

Das SIPA-Liquidationsverfahren wird ebenfalls vor dem Insolvenzgericht Südliches New York unter dem Aktenzeichen 08-AP-01420 geführt. Liquidator ist James W. Giddens. Annahmestelle für Entschädigungsanträge betroffener Kunden ist das Lehman Brothers Inc. Claims Processing Center, FDR Station, P.O. Box 5015, New York, New York 10150-5015. Die Teilnahme am SIPA-Liquidationsverfahren steht allen Kunden von LEHMAN BROTHERS INC. unabhängig von Nationalität und Wohnsitz offen. Nach der Gesetzesdefinition in 15 U.S.C. §78lll(2) können alle die Anleger, die bei LEHMAN BROTHERS INC. in Wertpapiere investiert haben, mit Entschädigungszahlungen aus der Liquidationsmasse rechnen. Die Liquidation unter dem Security Investors Protection Act läuft nach ähnlichen Gesetzmässigkeiten ab wie eine Liquidationsinsolvenz nach US-Insolvenzrecht und endet mit der vollständigen Vernichtung des Unternehmens. Alle Ansprüche müssen innerhalb von 60 Tagen nach Veröffentlichung des Liquidationbeschlusses angemeldet werden. Mit einem Fristablauf bis zum Jahrensende 2008 ist somit zu rechnen.

Nur die im Eröffnungszeitpunkt namentlich bekannten Gläubiger werden direkt unterrichtet, während sich alle anderen Geschädigten am Veröffentlichungszeitpunkt des Liquidationsbeschlusses zu orientieren haben. Die zur Bedienung dieser Ansprüche zur Verfügung stehenden Vermögensmasse ist in genauer Höhe noch unbekannt. Zu beachten ist aber, dass auch Mittel aus dem allgemeinen Entschädigungsfond herangezogen, wenn von Lehman Brothers INC. eingebrachten Vermögenswerte zum 100%igen Ausgleich nicht ausreichen sollten. Damit sind nun auch für LEHMAN-Kunden und -Gläubiger die Rechtsmittelpfade zur einer erfolgreichen Repatriierung verlorenen Vermögens geebnet und in einen geordneten und prognostizierbaren Verfahrensweg gegossen. Die formalen Anforderungen an die Anmeldung zur Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen sind weniger streng als in einem Insolvenzverfahren, dennoch ist eine dokumentierte Spezifizierung ratsam, da der Liquidator nur so die Begründetheit erkennen kann.

Der Verfasser dieses Beitrages RA Helge Naber LL.M., Esq. ist als Rechtsanwalt und Attorney at Law in Great Falls, Montana, tätig und wurde am 15. Mai 2008 vom Montana Attorney General zum Special Assistant Attorney General ernannt und mit der strafrechtichen Verfolgung von Wertpapierrechtsverletzungen beauftragt.

Es gibt hier 2 Verfahren, an denen eine Teilnahme ratsam ist berichtet der US Anwalt den Mitgliedern der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft Lehman Brothers: zum einen das Insolvenzverfahren der Holding LEHMAN BROTHERS HOLDING INC. und zum anderen das Liquidationsverfahren vor der SIPC, das wie eine Insolvenz funktioniert, Anlegern bzw. Kunden aber bestimmte Rechte auf bevorzugte Befriedigung gewährt.

Mitglieder der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft Lehman Brothers welche im Rahmen des Insolvenzverfahrens auch in den USA tätig werden möchten, ist dieses über die Mitgliedschaft beim BSZ® e.V. möglich, denn hierzu kann der Kontakt zu der US-Kanzlei durch den BSZ® e.V. vermittelt werden. Der BSZ® e.V. arbeitet mit Kanzleien in den USA zusammen, unter anderem mit Herrn Rechtsanwalt und Attorney at Law Helge Naber in Montana/USA, der in der Vergangenheit bereits erfolgreich für geschädigte Kapitalanleger in diversen anderen Verfahren tätig werden konnte, so dass auch in den USA eine umfassende Vertretung der Interessen geschädigter Zertifikate-Anleger möglich wäre. Geschädigte Zertifikate-Anleger gehen durch die Anmeldung beim BSZ® e.V. auch sicher, keine Fristen, z.B. hinsichtlich der Forderungsanmeldung zu verpassen, denn hierum muss sich der Anleger, speziell in den USA, selber kümmern. Sie können also als Anleger z.B. von Lehman-Zertifikaten, durch die Anmeldung beim BSZ® e.V. sicher sein, keine wichtigen Fristen zu verpassen.

Für Geschädigte Zertifikate-Anleger von Lehman Brothers gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft Lehman Brothers anzuschließen.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 17.10.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Donnerstag, Oktober 16, 2008

Lehman Insolvenz: Die ersten Klagen gegen Banken wegen fehlerhafter Beratung in Vorbereitung.

BSZ® e.V. Vertrauensanwälte CLLB Rechtsanwälte bereiten Klage gegen Bank wegen fehlerhafter Beratung im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Cobold 74 Anleihe vor.

Die auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei bereitet für ihre Mandanten zwischenzeitlich die ersten Klagen wegen fehlerhafter Beratung im Zusammenhang mit dem Erwerb eines "Lehemn-Papiers" vor.

Zur Erinnerung: Nach dem Zusammenbruch des US-amerikanischen Bankhauses Lehman Brothers befürchten Erwerber von Anleihen, die an die Zahlungsfähigkeit des Bankhauses Lehman Brothers gekoppelt sind, den Verlust des eingesetzten Kapitals. Nach Pressemitteilungen sind alleine sechs sog. "Cobold-Anleihen" der DZ Bank an die Zahlungsfähigkeit von Lehman Brothers gekoppelt. Es handelt sich hierbei um die Cobold-Anleihen 62, 64, 74, 75, 76 und Plus VIII. "Cobold" steht in diesem Zusammenhang für "Corporate Bond Linked Debt". Gegenüber herkömmlichen Unternehmensanleihen ist das Ausfallrisiko einer Cobold-Anleihe deutlich höher. Cobold-Anleihen sind deshalb auch keinesfalls ein geeignetes Anlageprodukt für die Altersvorsorge. Auch andere deutsche Bankhäuser haben vergleichbare Anleihen auf den Markt gebracht.

Die BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte, die bereits eine Vielzahl von geschädigten "Lehman-Anlegern" vertritt, bereitet zwischenzeitlich die ersten Klagen vor. Klageauftrag gegen eine Bank wurde bereits erteilt. Der Bank wird vorgeworfen, die Anlegerin nicht über die Verlustrisiken des Lehman-Papiers aufgeklärt zu haben. Der Anlageziele der Anlegerin sind mit den Risiken einer Cobold-74-Anleihe nicht in Einklang zu bringen.

Entgegen des Eindruckes, den einige Pressemitteilungen vermitteln, hat jedoch nicht automatisch jeder Erwerber von "Lehman-Papieren" einen Anspruch auf Schadensersatz gegen die beratende Bank. Es ist in jedem Einzelfall sorgfältig zu klären, ob die beratende Bank ihre Pflichten aus dem Anlageberatungsvertrag mit dem Kunden verletzt hat.

Sollten Inhaber von Anleihen, die an die Zahlungsfähigkeit von Lehman Brothers gekoppelt sind, nicht über das erhöhte Ausfallrisiko aufgeklärt worden sein, stehen Schadensersatzansprüche gegen die beratende Bank im Raum. Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte raten deshalb, das Bestehen von Schadensersatzansprüchen durch eine spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei überprüfen zu lassen.

Für Geschädigte Zertifikate-Anleger von Lehman Brothers gibt es also gute Argumente, sich der Interessengemeinschaft Lehman Brothers anzuschließen.
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Dienstag, Oktober 14, 2008

TOWER Finanz AG (TOWER Beteiligungs AG) Vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet

Weitere Pleite im Dunstkreis von Michael Böhle und Ilona Müller

Wie zu erwarten war, hat nun eine weitere Firma aus dem Dunstkreis des Michael Böhle und der Ilona Müller eine Pleite hingelegt: Die ursprünglich als TOWER Beteiligungs AG gegründete und inzwischen umfirmierte TOWER Finanz Ag!

Mit Schreiben an das Amtsgericht Düsseldorf vom 12.06.2008 hat die Tower Finanz AG Eigenantrag auf Insolvenzeröffnung gestellt.

Das Insolvenzgericht hatte zunächst die Erstellung eines Gutachtens in Auftrag gegeben. Auf Anregung des inzwischen vorläufigen Insolvenzverwalters wurde dann mit Beschluss vom 15.08.2008 das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet. Herr Dr. Andres jun. aus Düsseldorf wurde zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

Den Anlegern bleibt nun zunächst, die endgültige Eröffnung abzuwarten und dann die Forderung zur Insolvenztabelle anzumelden. Auch sollte überprüft werden, ob Verantwortliche oder Hintermänner der Tower Finanz AG in die Haftung genommen werden können. Hier stehen wieder einmal der inzwischen aufgrund internationalen Haftbefehls festgenommene Michael Böhle und seine ehemalige enge Mitarbeiterin Ilona Müller in unserem besonderen Interesse.

Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte prüfen, wer als Verantwortlicher noch in die Haftung genommen werden kann. Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessensgemeinschaft TOWER Finanz AG anschließen.

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Sonntag, Oktober 12, 2008

Schadensersatz für Lehman Brothers Zertifikate

Die Zahl der Mandanten der BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzleien, denen als Kunden von Kreditinstituten, wie der Citibank und der Dresdner Bank, mit großem Nachdruck geraten wurde, in Zertifikate der inzwischen insolventen Bank Lehmann Brothers zu investieren, nimmt rasant zu. Sie befürchten, dass ihre Investitionen in einem Totalausfall enden oder ihnen allenfalls nicht bezifferbare Teilbeträge in einem zeitlich nicht zu prognostizierenden Insolvenzverfahren verbleiben werden.

So haben zum Beispiel die Gespräche mit den Klienten der BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei Jens Graf Rechtsanwälte regelmäßig Anhaltspunkte für schwerwiegende Beratungsfehler ergeben. Zum Teil ist die Sicherheit dieser Papiere verglichen worden mit „Festgeldanlagen“. Nachfragen besorgter Anleger in jüngster Zeit wurden abgewiegelt mit der Zusicherung, Rückzahlungen auf das Laufzeitende seien nicht gefährdet.

In jedem bisher übernommenen Fall gab es auch signifikante Hinweise darauf, dass in den Beratungsgesprächen nicht ausreichend auf die Eigeninteressen des Kreditinstitutes an für die Herbeiführung eines Kaufabschlusses erhaltenen Zuflüssen hingewiesen wurde. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann schon diese Unterlassung die Verpflichtung der Bank nach sich ziehen, umfassenden Schadensersatz zu leisten.

Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte verfolgen vor diesem Hintergrund für ihre Mandanten das Ziel, die Rückabwicklung der Zertifikatsgeschäfte zu erreichen, d. h. die Erstattung der Anlagebeträge, entgangener Gewinne für eine Alternativanlage und den Ersatz der bei der Inanspruchnahme des Kreditinstitutes entstehenden Kosten.

In den übernommenen Fällen gehen die Rechtsanwälte von überdurchschnittlich guten Erfolgsaussichten aus. Sie stützen sich dabei auf Erfahrungen aus zahlreichen Auseinandersetzungen, die die Kanzlei Jens Graf Rechtsanwälte in vergleichbaren Fallkonstellationen erfolgreich geführt hat. In vielen Fällen übernehmen Rechtsschutzversicherungen das Kostenrisiko.

Vieles spricht dafür, dass die Bewertung der Situation auf eine Vielzahl von Lehman Anleger zutrifft, die diese und vergleichbare Zertifikate, wie auch Colibri- oder Cobold- Papiere, erworben haben nach Beratung durch Banken und Sparkassen.

Für Geschädigte Zertifikate-Anleger von Lehman Brothers gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft Lehman Brothers anzuschließen.

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Samstag, Oktober 11, 2008

BSZ® e.V. Interessengemeinschaft Lehman-Zertifikate-Geschädigte wächst stark!

Zahlreiche Geschädigte schließen sich dem BSZ® e.V. an. Oftmals mangelhafte Risikoaufklärung der Anleger! Banken oftmals schadensersatzpflichtig!

Wenige Wochen nach der Insolvenz des Bankhauses Lehman Brothers wird das Schadensausmaß immer deutlicher. Schätzungen zufolge dürften mehrere 10.000 Geschädigte in Deutschland einen Betrag im zwei- bis dreistelligen Millionenbereich verloren haben, andere Schätzungen gehen sogar von bis zu 1 Milliarde € Schadenssumme aus.

In den letzten Tagen und Wochen haben sich zahlreiche empörte Anleger beim BSZ® e.V. gemeldet, die davon berichten, dass sie ihr Geld 100%ig sicher anlegen wollten, und ihnen von ihrem jeweiligen Berater immer wieder versichert worden sei, dass „überhaupt nichts passieren könne“, was natürlich komplett falsch war. Dabei zeigt sich immer deutlicher, dass zahlreiche Geschädigte der Pleite nicht ordnungsgemäß über die Risiken mit der Anlage aufgeklärt wurden:

„Uns zeigt sich ein erschreckendes Ausmaß an Falschberatung, zahlreichen Geschädigten, die sich inzwischen bei uns gemeldet haben, wurde von ihrem Bank- oder Anlageberater versichert, dass es sich um eine 100%ig sichere Anlage handeln würde, was natürlich bei Zertifikaten, bei denen es sich letztlich um Inhaberschuldverschreibungen handelt, nicht stimmt,“ so BSZ® e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc, von der Berliner Kanzlei Rohde & Späth. .

Die Anlageberatung/vermittlung hat dabei anleger- und anlagegerecht zu erfolgen, hierfür bestehen bei vielen Geschädigten, die sich dem BSZ® e.V. angeschlossen haben, erhebliche Zweifel. Die empfohlene Anlage muss unter Berücksichtigung des Ziels auf die persönlichen Verhältnisse des Anlageinteressenten zugeschnitten, also anlegergerecht sein. In Bezug auf das Anlageobjekt hat sich die Beratung auf diejenigen Eigenschaften und Risiken zu beziehen, die für die jeweilige Anlageentscheidung wesentliche Bedeutung haben oder haben können.

Die Beratung hat sich u.a. daran auszurichten, ob das beabsichtigte Anlagegeschäft der sicheren Geldanlage dienen soll oder spekulativen Charakter hat. „Im Fall der Lehman-Brothers-Zertifikate sollte die Anlage oftmals nur der sicheren Geldanlage dienen,“ so Rechtsanwalt Dr. Späth. Einem konservativen Anleger ohne Fachwissen dürfen dabei jedoch nur Anlagen empfohlen werden, bei denen Risiken weitgehend ausgeschlossen sind; bei einer Anlage zur Alterssicherung darf der Anlageberater/-vermittler z.B. keine spekulative Anlage empfehlen (Palandt-Heinrichs, § 280 Rn. 48 m.w.N.). Risiken darf er nicht abschwächen oder anders darstellen, als in den Unterlagen des Kapitalsuchenden (also Lehman-Brothers) dargestellt (Palandt-Heinrichs, § 280 Rn. 52 m.w.N.). Bei privaten Anleihen gehört dazu auch die eigene Unterrichtung über die für die Beurteilung des Risikos wesentliche Bonität des Emittenten (KG KG-Report 2000, 191, 192).

Grundsätzlich gilt dabei auch: Der Anleger ist nicht verpflichtet, vom Vermittler bereits erlangte Informationen über die Anlage auf Richtigkeit zu überprüfen, um eventuelle Fehler bei dessen Auskunft aufzuklären (OLG München, Urteil vom 25.10.2005, Aktenzeichen 20 U 3198/06). Ein Beratungsgespräch darf sich nicht in Widerspruch zum Prospektinhalt setzen und muss den Kunden jedenfalls in groben Zügen von den im Prospekt geschilderten Risiken in Kenntnis setzen. Die Übergabe eines Prospektes ersetzt nicht eine ordnungsgemäße Beratung und kann nicht Mängel und Verharmlosungen des Anlagegesprächs ausgleichen (OLG Karlsruhe, Urteil v. 28.6.2006, Aktenzeichen 7 U 255/05). Der Umstand, dass der Prospekt Chancen und Risiken der Kapitalanlage hinreichend verdeutlicht (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 12. Januar 2006 - III ZR 407/04 - NJW-RR 2006, 770, 771 Rn. 7), ist selbstverständlich auch kein Freibrief für den Vermittler, Risiken abweichend hiervon darzustellen und mit seinen Erklärungen ein Bild zu zeichnen, das die Hinweise im Prospekt entwertet oder für die Entscheidungsbildung des Anlegers mindert. (BGH, Urteil vom 12.07.2007, Aktenzeichen III ZR 83/06). Einem konservativen Anleger ohne Fachwissen dürfen nur Anlagen empfohlen werden, bei denen Risiken weitgehend ausgeschlossen sind (OLG Nürnberg ZIP 1998, 380).
Zudem: „Sogar in den den Anlegern übergebenen Broschüren wurde oftmals nur der angeblich bestehende Sicherheitsaspekt betont, z.B. durch die Aussage: Absicherung inklusive: Rückzahlung zum Nennwert, und die Risiken oftmals verharmlost“ so Späth.

Hierfür ist auch von Bedeutung, dass Kreditinstitute seit dem 01.01.1995 (sogar noch verstärkt seit Einführung der MiFid) gem. § 31 Abs. 2 WpHG bei der Durchführung von Wertpapierdienstleistungen von ihren Kunden Angaben über deren Erfahrungen oder Kenntnisse in derartigen Geschäften, über die mit diesen Geschäften verfolgten Ziele und über die finanziellen Verhältnisse des Kunden zu verlangen haben, so weit dies zur Wahrung der Kundeninteressen und im Hinblick auf Art und Umfang der beabsichtigten Geschäfte erforderlich ist. Zur Erleichterung der Einholung der nach § 31 Abs. 2 WpHG (Wertpapierhandelsgesetz) vor Erbringung einer Wertpapierdienstleistung erforderlichen Angaben wurde der sog. „WpHG-Erhebungsbogen“ entwickelt. Dieser Erhebungsbogen dient auch dem Kreditinstitut als Dokumentation und zur nachvollziehbaren Aufzeichnung der Kundenangaben.
Von Gerichten wurde dabei teilweise angenommen, dass der Kunde einen Anspruch gegen die Bank gemäß § 810 BGB i.V.m. § 242 BGB auf Herausgabe des Wertpapiererhebungsbogens gemäß § 31 WpHG hat (so z.B. das AG Charlottenburg in einem Urteil, Az. 215 C 300/05).

Geschädigte sollten daher umgehend ihre möglichen Regressansprüche gegenüber den Banken prüfen, die Mitgliedschaft beim BSZ® e.V. bringt geschädigten Zertifikate-Anlegern mehrere erhebliche Vorteile:

1. Hochqualifizierte Erstberatung durch BSZ® e.V-Vertrauensanwälte

Der BSZ® e.V. arbeitet mit Kanzleien zusammen, die mit zu den führenden Kanzleien für Kapitalanlagerecht und Anlegerschutz in Deutschland gehören. Geschädigte Zertifikate-Anleger erhalten, wenn sie sich für eine Mitgliedschaft beim BSZ® e.V. entschließen, für 75 € eine hoch qualifizierte Erstberatung von einer sehr kompetenten Kanzlei, für die in der Regel nach dem RVG bereits ein Betrag in Höhe von 190 € netto, d.h., zzgl. MwSt, fällig werden würde, unter besonderer Berücksichtigung des speziellen Einzelfalles. Jeder einzelne Fall in diesem Bereich ist anders und muss individuell betrachtet werden, dies ist bei der Anmeldung zu einer BSZ® e.V.-Interessengemeinschaft hervorragend gewährleistet, so dass Geschädigte hier eine fundierte Einschätzung erhalten, ob, gegen wen und in welcher Höhe erfolgreich Schadensersatzansprüche durchgesetzt werden müssen.
Diese Erstberatungsgebühr wird, falls die BSZ® e.V.-Vertrauensanwälte später vom Geschädigten beauftragt werden, mit dem Honorar verrechnet.

2. BSZ® e.V. jahrelang im Bereich Inhaberschuldverschreibungen für seine Mitglieder erfolgreich tätig

Der BSZ® e.V. und die mit ihm zusammen arbeitenden Kanzleien haben im Bereich Inhaberschuldverschreibungen, zu denen letztlich auch Zertifikate zählen, schon seit Jahren hunderte von geschädigten Anlegern erfolgreich betreut, So z.B. WBG Leipzig-West AG, ca. 800 betreute Geschädigte durch alle BSZ® e.V.-Vertrauenskanzleien, DM-Beteiligungen AG, ca. 300 betreute Geschädigte durch den BSZ® e.V., EECH AG, ca. 700 Geschädigte durch den BSZ e.V., First Real Estate Grundbesitz GmbH, ca. 200 betreute Geschädigte durch den BSZ e.V., Vermögensgarant AG, ca. 80 Geschädigte, die vom BSZ® e.V. betreut werden.

Hierbei konnten vom BSZ® e.V. auch bereits große Erfolge für Geschädigte erzielt werden, z.B.: WBG Leipzig-West AG: BSZ® e.V.-Vertrauenskanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar erstreitet erstes Urteil in Deutschland gegen einen der Wirtschaftsprüfer; First Real Estate GmbH, DM Beteiligungen AG: BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Dres. Rohde & Späth erstreitet erste Urteile gegen Verantwortliche; EECH AG: BSZ e.V.-Vertrauenskanzleien CLLB und Gröpper/Köppke erstreiten erste Urteile auf Rückabwicklung gegen EECH AG und gegen einen der Vorstände der EECH AG, Vermögensgarant AG: BSZ® e.V.-Vertrauenskanzlei Dres. Rohde & Späth erstreitet diverse Urteile gegen mehrere Vermittler der Anlage, in denen diese zum Schadensersatz verurteilt werden.

Auch im Bereich der von Banken emittierten und vertriebenen Zertifikate konnte dabei ganz aktuell ein erster Erfolg für eine 84-jährige Anlegerin, die von BSZ® e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Andreas Rohde von der BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Dres. Rohde & Späth vertreten wurde, erzielt werden: Eine Anlegerin erwarb auf Anraten des Bankberaters ihrer Hausbank (in dem konkreten Fall die Dresdner Bank) diverse Zertifikate (in diesem Fall keine Lehman-Brothers-Zertifikate, sondern u.a. DRESD.G.CHAM.IIZ10 BSKT, UBS LDN GER.CH.4Z10) und erlitt damit Verluste in Höhe von ca. 12.000,- €. Bereits außergerichtlich konnte die Hausbank der Anlegerin, die auf Aufforderung von Rohde & Späth zunächst einen Betrag zur Schadensregulierung in Höhe von 4.000,- € anbot, nach nochmaligen Verhandlungen dazu bewegt werden, diesen Betrag letztendlich auf 8.000,- € zu erhöhen, bei gleichzeitiger Kostenaufhebung (jedoch ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht). Das bedeutet, dass es der BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Rohde & Späth gelang, dass die Anlegerin nach Abzug der Anwaltskosten bereits ca. die Hälfte ihres Schadens kompensieren konnte, und zwar völlig ohne Prozessrisiko. Auch dieser Fall, bei dem von der BSZ® e.V.-Vertrauenskanzlei Rohde & Späth u.a. mit mangelhafter Beratung und Risikoaufklärung, Verstoß gegen das Transparenzgebot und Verstoß gegen die Kick-Back-Rechtsprechung des BGH argumentiert wurde, zeigt, dass Geschädigte durchaus Chancen haben, ihren Schaden, den sie mit diversen Zertifikaten erlitten haben, zu kompensieren, teilweise schon außergerichtlich.

3. Forderungsdurchsetzung in den USA durch renommierte US-Kanzleien möglich

Sollte es im Fall Lehman Brothers (oder auch in anderen Fällen) für Zertifikate-Inhaber tatsächlich in einiger Zeit erforderlich werden, z.B. im Rahmen des Insolvenzverfahrens auch in den USA tätig zu werden, so ist auch dieses über eine Mitgliedschaft beim BSZ® e.V. möglich, denn auch hierzu kann der Kontakt zu einer US-Kanzlei durch den BSZ® e.V. vermittelt werden. Der BSZ® e.V. arbeitet auch mit Kanzleien in den USA zusammen, unter anderem mit Herrn Rechtsanwalt und Attorney at Law Helge Naber in Montana/USA, der in der Vergangenheit bereits erfolgreich für geschädigte Kapitalanleger in diversen anderen Verfahren tätig werden konnte, so dass auch in den USA eine umfassende Vertretung der Interessen geschädigter Zertifikate-Anleger möglich wäre. Geschädigte Zertifikate-Anleger gehen durch die Anmeldung beim BSZ® e.V. auch sicher, keine Fristen, z.B. hinsichtlich der Forderungsanmeldung zu verpassen, denn hierum muss sich der Anleger voraussichtlich, speziell in den USA, selber kümmern. Sie können also als Anleger z.B. von Lehman-Zertifikaten, durch die Anmeldung beim BSZ® e.V. sicher sein, keine wichtigen Fristen zu verpassen.

Für Geschädigte Zertifikate-Anleger von Lehman Brothers oder von anderen Emittenten gibt es also mehrere gute Argumente, sich entweder der Interessengemeinschaft Lehman Brothers oder aber der Interessengemeinschaft Zertifikate anzuschließen.

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Freitag, Oktober 10, 2008

Dubai Invest Immobilienfonds GmbH & Co. KG: BSZ® e.V. Vertrauensanwälte erzielen Prozesserfolg

Neuigkeiten bezüglich der Rechtsverfolgung bei Ansprüchen gegen die Dubai Invest Immobilienfonds GmbH & Co. KG sowie gegen deren persönlich haftender Gesellschafterin, der Dubai Invest Management GmbH als auch gegen deren Hintermänner.

Mittlerweile konnten drei erstinstanzliche Urteile beim Landgericht Düsseldorf erwirkt werden, die in vollem Umfang zu einem Prozesserfolg der Kläger wurden.

In diesen Urteilen wurden nicht nur die Dubai Invest Immobilienfonds GmbH & Co. KG sondern auch deren persönlich haftende Gesellschafterin, die Dubai Invest Management GmbH sowie die Hintermänner / -frauen Frau Ilona Müller sowie Herr Böhle in vollem Umfang verurteilt. Wenn auch damit zu rechnen ist, dass in diesen Sachen Berufung eingelegt wird (in dem ersten Fall ist bereits Berufung eingelegt) besteht eine deutliche Tendenz dahin, die Fondgesellschaft und deren Hintermänner/-frauen in die Haftung zu nehmen. Immerhin haben bereits zwei verschiedene Kammern des Landgerichtes Düsseldorf den Klagen in vollem Umfang stattgegeben. Weitere Urteile stehen nun im Herbst und im Winter noch aus. Ob auch diese Klagen zum Erfolg führen, steht natürlich noch nicht fest. Es besteht jedoch, wie oben dargelegt, eine deutliche Tendenz hin zu einer vollen Verurteilung. Die Gerichte haben bisher den Klagen mit einer überzeugenden und fundierten Begründung stattgegeben.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessensgemeinschaft Dubai Invest Immobilienfonds GmbH & Co. KG anschließen.


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Lehman-Zertifikate: Banken sind zur ausreichenden Informierung der Anleger verpflichtet.

Anlegern können gegen verschiedene Kreditinstitute Schadensersatzansprüche aus fehlerhafter Anlageberatung zustehen.

Die Pleite der US-amerikanischen Investmentbank Lehman Brothers kann sich auch auf eine Vielzahl von deutschen Anlegern negativ auswirken. Das betrifft nicht nur Anleger, welche in Schuldtitel (z.B. Zertifikate) des Investmenthauses selbst investiert haben, sondern auch in Anleihen oder Zertifikate, welche von anderen Emittenten aufgelegt wurden und deren Kursentwicklung (u.a.) von der wirtschaftlichen Entwicklung bei Lehman Brothers abhängig ist.

So dürfte es eine Vielzahl von Anlegern geben, welchen in den vergangenen Monaten von unabhängigen Anlageberatern oder Bankberatern eine Anlage in Anleihen oder Zertifikate empfohlen wurde, deren Wertentwicklung (auch) von Kursentwicklungen verschiedener Lehman-Wertpapiere abhängig ist, wie z.B. die von der Commerzbank und der DZ Bank vertriebenen "Colibri"- bzw. "Cobold"-Anleihen. Bei einer "Cobold"-Anleihe handelt es sich um eine auf (andere) Unternehmensanleihen (hier: u.a. von Lehman Brothers) bezogene Anleihe.

Nach jüngsten Berichten soll die Dresdner Bank noch bis kurz vor dem Zeitpunkt, in welchem Lehman Brothers Gläubigerschutzantrag gestellt hat, entsprechende Zertifikate an Privatanleger vertrieben haben. Einem aktuellen, von SPIEGEL-ONLINE veröffentlichten Bericht zufolge, soll im Hause der Dresdner Bank sogar ein internes Papier ("Argumentationsunterstützung im Kundengespräch") vom 12.09.2008 verwendet worden sein, welches die Bankmitarbeiter zwar intern ("nur zur internen Verwendung") auf die Sorgen angesichts der erheblichen Abschläge bei Zertifikatsprodukten mit Lehman als Emittent hingewiesen hat, ohne aber dass diese konkreten Befürchtungen auch den Kunden gegenüber mitgeteilt worden wären. Drei Tage nach dem Datum der Erstellung dieses "internen Papiers" der Dresdner Bank musste Lehman Brothers in den USA Gläubigerschutz beantragen.

Für zahlreiche Anleger in "Lehman-Wertpapiere" stellt sich nun die Frage, ob ihnen im Zusammenhang mit der jeweiligen Anlageempfehlung durch den Bankberater ein Schadensersatzanspruch gegen ihr Kreditinstitut oder gegen ihren unabhängigen Anlageberater zusteht. Die Beantwortung dieser Frage ist vom Einzelfall abhängig und kann hier nicht pauschal beantwortet werden.

Experten bewerten die Erfolgsaussichten dabei nicht einstimmig - die Bandbreite reicht von "Rechtsberatung durch einen Anwalt ist rausgeworfenes Geld, weil die Erfolgsaussichten gering sind" bis zu "Die Erfolgsaussichten auf Schadensersatz gegen die beratende Bank sind außerordentlich gut". Im Wesentlichen unterscheiden sich die aktuellen Fälle von den vorangegangenen lediglich durch die Anlageprodukte. Die rechtlichen Prinzipien zur Lösung gelten schon seit vielen Jahren. Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Wolf von Buttlar, Anwalt der Kanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar, stellt einige grundlegende Richtlinien auf:

Generell gibt es keine allgemein gültige Lösung für alle Fälle. Es kommt stets auf die Umstände des Einzelfalls an. Allerdings ist eine Bank seit dem Bond-Urteil des Bundesgerichtshofs vom 06.07.1993 (Az. XI ZR 12/93) verpflichtet, den Kunden anleger- und objektgerecht zu beraten, wenn sie ihm den Kauf von bestimmten Wertpapieren empfiehlt. Praktisch heißt das: Der Anlageberater muss dem Kunden diejenigen Informationen geben, die erforderlich sind, um die Empfehlung gemäß seinem Anlageziel und seiner Risikobereitschaft zu beurteilen. Dabei gilt: Je komplizierter und komplexer das Anlageprodukt ist, umso intensiver muss die Beratung sein. Je erfahrener und informierter der Kunde hinsichtlich des empfohlenen Produkts ist, umso weniger muss die Bank beraten. Die Pflichten aus der Anlgeberatung gelten nur zum Zeitpunkt der Empfehlung. Eine fortdauernde Überwachungspflicht nach der Beratung hat die Bank nicht (BGH, Urteil vom 21.03.2006, Az. XI ZR 63/05) - dies gilt aber nicht im Bereich der Vermögensverwaltung (BGH, Urteil vom 29.03.1994, Az. XI ZR 31/93).

Außergerichtliche Lösungen in Fällen fehlerhafter Anlageberatung durch eine Bank sind grundsätzlich zwar möglich, aber die Ausnahme. Kommt es zu einem Prozess, muss der Kunde beweisen, dass er falsch beraten wurde. Deshalb sollte bereits in der Phase der anwaltlichen Beratung die Beweislage überprüft werden.

Aus diesem Grunde sollten sich Anleger, auf welche die vorstehend dargestellten Konstellationen zutreffen, von einem auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten und erfahrenen Rechtsanwalt beraten lassen.

Gerne sichten die BSZ® e.V. Vertrauensanwälte Ihre einschlägigen Unterlagen und teilen Ihnen ihre Einschätzung für die Erfolgsaussichten eines rechtlichen Vorgehens mit.

Für Geschädigte Zertifikate-Anleger von Lehman Brothers oder von anderen Emittenten gibt es also mehrere gute Argumente, sich entweder der Interessengemeinschaft Lehman Brothers oder aber der Interessengemeinschaft Zertifikate anzuschließen.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 10.10.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt

Kaupthing Bank: Wie liquide ist die isländische Einlagensicherung?

Nachdem die BaFin am 09.10.2008 gegenüber der Kaupthing Bank hf. ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot erlassen hat, bangen 30.800 Bankkunden um ihre Einlagen in Höhe von € 308 Mio. Da in Deutschland weder der Einlagensicherungsfonds noch die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) zuständig sind, müssen sich die Betroffenen jetzt schriftlich an die isländische Einlagensicherung wenden.

Die Finanzkrise hat jetzt auch die deutschen Sparer erreicht: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 09.10.2008 gegenüber der Kaupthing Bank hf., Niederlassung Deutschland, ein Moratorium verhängt. Die deutschen Kunden von Kaupthing konnten deshalb nicht mehr auf ihre Online-Konten zugreifen.

Der jetzt drohende Schaden ist gewaltig: In den letzten Tagen hatten zwar zahlreiche Kunden erhebliche Geldsummen von den Kaupthing-Konten abgezogen, es geht aber noch immer um ein Einlagenvolumen in Höhe von € 308 Mio. Rund 30.000 Kapitalanleger bangen jetzt um ihr Erspartes.

Die Kaupthing Bank ist eine echte Risiko-Bank, welche als Auslandsbank auch nicht von der Garantie der Bundeskanzlerin Merkel profitiert. Sie ist weder Mitglied im Einlagensicherungsfonds der privaten Banken, noch sind Einlagen bei ihr über die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) abgesichert. Für das Entschädigungsverfahren ist vielmehr die isländische Einlagensicherung nach dortigem Recht zuständig. Betroffene müssen sich also an die isländische Zentralbank wenden, welche gesetzlich Einlagen bis zu einem Betrag in Höhe von € 20.887 absichert.

Die BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar vertritt die deutschen Anleger gegenüber der isländischen Einlagensicherung. Bei Bedarf wird ein isländischer Kooperationsanwalt eingeschaltet.

Die renommierte BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar ist auf das Kapitalmarkt-, Bank- und Börsenrecht spezialisiert. Die Rechtsanwälte vertreten geschädigte Bankkunden nicht nur in Deutschland, sondern auch im europäischen Ausland. Ein Spezialgebiet der Kanzlei sind Bankpleiten bzw. -insolvenzen. Im Hinblick auf die Entschädigungsverfahren verfügen die Rechtsanwälte aufgrund langjähriger Erfahrungen über profunde Fachkenntnisse.


Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessensgemeinschaft Kaupthing Bank anschließen.

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Ernste Probleme für Hypo Real Estate Holding AG? - BaFin erhebt schwere Vorwürfe.

Nach einem Bericht der Financial Times Deutschland vom 09.10.2008 erhebt die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) schwere Vorwürfe gegen das Management der HRE (Hypo Real Estate Holding AG).

Nach Informationen der Financial Times Deutschland bezichtigte die BaFin in einem Bericht an das Bundesfinanzministerium vom 02.10.2008 den Vorstand der HRE der Fehlinformation über die Lage der Depfa - Bank Plc., einer 100 %-igen Tochter der HRE.

Hintergrund der Vorwürfe ist, dass die HRE ihren Liquiditätsbedarf durch die Probleme der Depfa - Bank Plc. im Umfang von rund 20 Milliarden Euro zu niedrig dargestellt habe, obwohl der tatsächliche Liquiditätsbedarf hätte bekannt sein müssen.

Anlegern, welche zwischen dem 29.09.2008 und dem 04.10.2008 Aktien der Hypo Real Estate Holding AG Inhaber-Aktien o.N, WKN: 802770 zu einem über dem derzeitigen Aktienkurs liegenden Kurs erworben haben, kann daher nach Ansicht der Kanzlei BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte ein Schadensersatzanspruch zustehen, da der wahre Kapitalbedarf der Depfa - Bank Plc. erst mit Ad - hoc Mitteilung vom 4.10.2008 erkennbar war.

Anleger, die vor dem 29.09.2008 Aktien der Hypo Real Estate Holding AG Inhaber-Aktien o.N, WKN: 802770 erworben haben, können wegen fehlerhafter / verspäteter Ad - hoc Mitteilung Schadensersatz nach § 37 b / 37 c WpHG fordern, weil der Vorstand der HRE nicht bereits vor dem 29.09.2008 mittels Ad - hoc - Mitteilung über den Liquiditätsbedarf der Depfa - Bank Plc. informiert hat. Dies, obwohl die Gesellschaft bereits zum 02.10.2007 von der HRE übernommen wurde und der Kapitalbedarf dem Vorstand daher bereits weit vor dem 29.09.2008 hätte bekannt sein müssen.

Anleger, die vor dem 15.01.2008 Aktien der Hypo Real Estate Holding AG Inhaber-Aktien o.N, WKN: 802770 erworben haben, können wegen fehlerhafter / verspäteter Ad - hoc Mitteilung Schadensersatz nach § 37 b / 37 c WpHG fordern, weil der Vorstand der HRE erst mit Ad - hoc - Mitteilung vom 15.01.2008 Abschreibungen auf ein US - Wertpapierportfolio in Höhe von Euro 390 Millionen eingeräumt hat.

Noch im November 2007 gab die HRE eine Stellungnahme ab, in welcher sie mitteilte, von Subprime - Turbulenzen kaum tangiert zu sein. Auch in einer Ad - hoc - Mitteilung vom 11.07.2007 hat die HRE nichts zu diesen Risiken veröffentlicht.

Anleger, die in den vorstehenden Zeiträumen Aktien der Hypo Real Estate Holding AG erworben haben, sollten umgehend durch eine auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei prüfen lassen, ob Ihnen Schadensersatzansprüche gegen die Hypo Real Estate Holding AG zustehen, so BSZ® e.V. - Vertrauensanwälte Alexander Kainz und Dr. Henning Leitz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, die bereits mehrere geschädigte Anleger vertreten.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessensgemeinschaft Hypo Real Estate anschließen.

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Donnerstag, Oktober 09, 2008

Lehmann Brothers Zertifikate: Tausende Anleger von Pleite-Bank Lehmann Brothers betroffen

Seit beinahe zwei Wochen jagt eine Hiobsbotschaft von den internationalen Finanzmärkten die nächste und immer weitere Kreise zieht die Krise, die ihren Anfang mit der Pleite der US-amerikanischen Investmentbank Lehman Brothers nahm. Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) in ihrer Ausgabe vom 2. Oktober 2008 berichtet, sind seit bekannt werden der Insolvenz die etwas mehr als 100 Zertifikate des Emittenten Lehmann Brothers vom Handel ausgesetzt worden. Es gibt bisher keine Anzeichen, dass eine andere Bank die Zertifikate übernimmt und weiterführt.

Die Finanzkrise ist damit längst auch bei deutschen Sparern angekommen. Fakt ist, dass tausende deutscher Anleger um ihre Ersparnisse fürchten müssen. „Im schlimmsten Fall werden die Zertifikate komplett wertlos“, so BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Florian Hitzler von der auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

„Nach unseren Erfahrungen“, so BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Hitzler weiter, „wurden viele Anleger von ihren Bankberatern überhaupt nicht oder zumindest nicht ausreichend über die Risiken, die mit dieser Anlage verbunden sind, aufgeklärt. In vielen Fällen erschöpfte sich die Beratung darauf, dass der Anleger auf das ‚Emittentenrisiko’ hingewiesen wurde, ohne auch nur ansatzweise erläutert bekommen zu haben, was genau darunter zu verstehen ist, nämlich, dass bei einer solchen Geldanlage durchaus ein Totalverlustrisiko besteht“.

Vielfach wurde es von den Beratern unterlassen auf - in jüngster Zeit vorhandene - deutliche Warnhinweise zu der Solvenz von Lehmann Brothers zu unterrichten.

Nach einem aktuellen Bericht von SPIEGEL-ONLINE drängt sich beispielsweise der Verdacht auf, dass die Dresdner Bank ihren Kunden, denen sie zuvor Lehman-Zertifikate verkauft hatte, „bewusst Informationen über die desaströse Lage bei der US-Bank vorenthielt“.

Die betroffenen Anleger sollten nun dringend prüfen lassen, in wiefern ihnen Schadensersatzansprüche gegen ihre Bank oder Dritte zustehen.

Diese Rat gab auch das ehemalige Vorstandmitglied der Dresdner Bank Gerd Häusler in der ARD: In der Sendung ANNE WILL vom 5. Oktober 2008 wies Häusler darauf hin, dass in manchen Fällen den betroffenen Anlegern ein Urteil des Bundesgerichtshof weiterhelfen kann, wenn eine Bank die Tatsache verschwiegen hat, dass sie für die Vermittlung eine zum Teil sehr happige Provision erhalten hat. Herr Häusler empfahl den betroffenen sich mit Anwälten zu besprechen.

Dazu ergänzt BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Hitzler: „Alle Anleger die von der Pleite der Investmentbank Lehmann Brother betroffen sind, sollten überprüfen lassen, inwieweit in ihrem Fall eine anleger- und anlagegerechte Beratung stattgefunden hat und auch ob nach bekannt werden der finanziellen Schwierigkeiten der Investmentbank ihre Hausbank relevante Informationen weitergegeben hat.

Für Geschädigte Zertifikate-Anleger von Lehman Brothers oder von anderen Emittenten gibt es also mehrere gute Argumente, sich entweder der Interessengemeinschaft Lehman Brothers oder aber der Interessengemeinschaft Zertifikate anzuschließen.
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Mittwoch, Oktober 08, 2008

KS Index Immofonds GdbR – Vermittler zum Schadensersatz verurteilt

Erneuter Erfolg für einen Mandanten der BSZ® e.V. Vertrauenskanzlei Brüllmann Rechtsanwälte – Vermittler zum Schadensersatz verurteilt

Erneut wurde jetzt ein Anlagevermittler einer Beteiligung an der KS Index Immofonds GdbR zum Schadensersatz verurteilt. Das Landgericht Ravensburg sprach mit Teil-Versäumnis- und Endurteil vom 29.09.2008 einem von der auf das Anlegerrecht spezialisierten BSZ® e.V. Vertrauenskanzlei Brüllmann Rechtsanwälte vertretenen Anleger Schadensersatz zu (noch nicht rechtskräftig). Der Vermittler muss dem Anleger nicht nur sämtliche Zahlungen ersetzen, die er über die gesamte Vertragslaufzeit an die Fondsgesellschaft gezahlt hat, sondern auch den entgangenen Gewinn in Höhe von mehreren tausend Euro.

BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Marcel Seifert von Brüllmann Rechtsanwälte: „Dies ist jetzt innerhalb der letzten vier Wochen bereits der zweite Erfolg im Zusammenhang mit einer Beteiligung an der KS Index Immofonds GdbR. Dass die Vermittlung dieser Art von Beteiligungen ‚haftungsrelevante Folgen’ haben könnte, erkannte bereits der Brancheninformationsdienst kapital-markt intern im Jahr 1995“. In der Ausgabe vom 05.05.1995 (Beilage zu Nr. 18/95) heißt es, dass „die Prospektierung dilettantisch ist, formelle Kriterien nicht erfüllt werden und der Informationsgehalt Richtung Null tendiert [...] wir (gehen) davon aus, dass dieses Immobilienangebot auf jeden Fall haftungsrechtliche Probleme verursachen kann“. Das Fazit von k-mi lautete daher: „Vorsicht ist geboten“.

Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist ein Anlageberater seinen Kunden gegenüber verpflichtet, diesen negative Presseberichte (Fachpresse) zumindest zur Kenntnis zu bringen. Unterlässt er dies, so resultieren hieraus Schadensersatzansprüche (vgl. dazu bspw. Bundesgerichtshof (BGH), Az.: II ZR 197/04 vom 18.04.2005, OLG Celle, Az.: 11 U 291/01 vom 15.08.2002 und LG Köln, Az.: 2 O 405/04 vom 19.05.2005).

Betroffenen Anlegern ist zu empfehlen, von einem auf diesem Gebiet erfahrenen Anwalt prüfen zu lassen, ob Ansprüche geltend gemacht werden können. Da nach unseren Erkenntnissen viele Ansprüche zum Jahresende verjähren könnten, sollten Betroffene nicht allzu lange warten.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessensgemeinschaft KS Index Immofonds anschließen.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 08.10.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Dienstag, Oktober 07, 2008

Lehman-Zertifikate: "Erschreckendes Ausmaß an Falschberatung!"

Ca. 50.000 Geschädigte. Oftmals mangelhafte Risikoaufklärung der Anleger! Banken oftmals schadensersatzpflichtig!

Wenige Wochen nach der Insolvenz des Bankhauses Lehman Brothers wird das Schadensausmaß immer deutlicher. Schätzungen der BSZ® e.V.-Vertrauensanwälte zufolge dürften ca. 50.000 Geschädigte in Deutschland einen Betrag zwischen 500 Mio. bis 1 Milliarde Euro verloren haben. Dabei zeigt sich immer deutlicher, dass zahlreiche Geschädigte der Pleite nicht ordnungsgemäß über die Risiken mit der Anlage aufgeklärt wurden:

"Zahlreichen Geschädigten, die sich inzwischen bei uns gemeldet haben, wurde von ihrem Bank- oder Anlageberater versichert, dass es sich um eine sehr sichere Anlage handeln würde und auf Risiken wurde nur sehr eingeschränkt hingewiesen," so BSZ® e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc, von der Berliner Kanzlei Rohde & Späth. "Auch sehr konservativen Anlegern wurden die Zertifikate bedenkenlos verkauft, teilweise, ohne auf das Emittentenrisiko hinzuweisen, teilweise wussten die jeweiligen Bankberater selbst noch nicht einmal über die Risiken Bescheid," so Späth

Die Anlagen wurden den Anlegern oftmals von ihrer Hausbank verkauft, ein Fall von Anlageberatung/vermittlung liegt damit oftmals vor. Die Anlageberatung/vermittlung hat dabei anleger- und anlagegerecht zu erfolgen, hierfür bestehen in vielen Fällen jedoch erhebliche Zweifel.

Die Beratung hat sich u.a. daran auszurichten, ob das beabsichtigte Anlagegeschäft der sicheren Geldanlage dienen soll oder spekulativen Charakter hat. Die empfohlene Anlage muss unter Berücksichtigung dieses Ziels auf die persönlichen Verhältnisse des Anlageinteressenten zugeschnitten, also anlegergerecht sein. In Bezug auf das Anlageobjekt hat sich die Beratung auf diejenigen Eigenschaften und Risiken zu beziehen, die für die jeweilige Anlageentscheidung wesentliche Bedeutung haben oder haben können. Der Berater schuldet eine eigene Prüfung des Anlageobjektes. Er ist verpflichtet, das Anlagekonzept auf wirtschaftliche Plausibilität zu überprüfen (BGHZ 123, 126/128 f.; Palandt-Heinrichs, § 280 Rn. 53 m.w.N.)

Einem konservativen Anleger ohne Fachwissen dürfen dabei nur Anlagen empfohlen werden, bei denen Risiken weitgehend ausgeschlossen sind; bei einer Anlage zur Alterssicherung darf der Anlageberater/-vermittler keine spekulative Anlage empfehlen (Palandt-Heinrichs, § 280 Rn. 48 m.w.N.). Der Berater darf sich nicht auf die ihm vom Kapitalsuchenden übergebenden Unterlagen verlassen. Risiken darf er nicht abschwächen oder anders darstellen, als in den Unterlagen des Kapitalsuchenden dargestellt (Palandt-Heinrichs, § 280 Rn. 52 m.w.N.).

Bei privaten Anleihen gehört dazu auch die eigene Unterrichtung über die für die Beurteilung des Risikos wesentliche Bonität des Emittenten (KG KG-Report 2000, 191, 192). Geschädigte sollten daher umgehend ihre möglichen Regressansprüche gegenüber den Banken prüfen, die Mitgliedschaft beim BSZ® e.V. bringt geschädigten Zertifikate-Anlegern folgende Vorteile:

1. BSZ® e.V. jahrelang im Bereich Inhaberschuldverschreibungen für seine Mitglieder erfolgreich tätig

Der BSZ® e.V. und die mit ihm zusammen arbeitenden Kanzleien haben im Bereich Inhaberschuldverschreibungen, zu denen letztlich auch Zertifikate zählen, schon seit Jahren hunderte von geschädigten Anlegern erfolgreich betreut, So z.B. WBG Leipzig-West AG, ca. 800 betreute Geschädigte durch alle BSZ® e.V.-Vertrauenskanzleien, DM-Beteiligungen AG, ca. 300 betreute Geschädigte durch den BSZ® e.V., EECH AG, ca. 700 Geschädigte durch den BSZ® e.V., First Real Estate Grundbesitz GmbH, ca. 200 betreute Geschädigte durch den BSZ® e.V., Vermögensgarant AG, ca. 80 Geschädigte, die vom BSZ® e.V. betreut werden.

Hierbei konnten vom BSZ® e.V. auch bereits große Erfolge für Geschädigte erzielt werden, z.B.: WBG Leipzig-West AG: BSZ® e.V.-Vertrauenskanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar erstreitet erstes Urteil in Deutschland gegen einen der Wirtschaftsprüfer; First Real Estate GmbH, DM Beteiligungen AG: BSZ® e.V.-Vertrauenskanzlei Dres. Rohde & Späth erstreitet erste Urteile gegen Verantwortliche; EECH AG: BSZ® e.V.-Vertrauenskanzleien CLLB und Gröpper/Köppke erstreiten erste Urteile auf Rückabwicklung gegen EECH AG und gegen einen der Vorstände der EECH AG, Vermögensgarant AG: BSZ® e.V.-Vertrauenskanzlei Dres. Rohde & Späth erstreitet diverse Urteile gegen mehrere Vermittler der Anlage, in denen diese zum Schadensersatz verurteilt werden.

Auch im Bereich der von Banken emittierten und vertriebenen Zertifikate konnte dabei ganz aktuell ein erster großer Erfolg für eine Anlegerin, die von BSZ® e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Andreas Rohde von der BSZ® e.V.-Vertrauenskanzlei Dres. Rohde & Späth vertreten wurde, erzielt werden: Eine Anlegerin erwarb auf Anraten des Bankberaters ihrer Hausbank diverse Zertifikate (in diesem Fall keine Lehman-Brothers-Zertifikate, sondern u.a. DRESD.G.CHAM.IIZ10 BSKT, UBS LDN GER.CH.4Z10) und erlitt damit Verluste in Höhe von ca. 12.000,- Euro. Bereits außergerichtlich konnte die Hausbank der Anlegerin, die auf Aufforderung von Rohde & Späth zunächst einen Betrag zur Schadensregulierung in Höhe von 4.000,- Euro anbot, nach nochmaligen Verhandlungen dazu bewegt werden, diesen Betrag letztendlich auf 8.000,- Euro zu erhöhen, bei gleichzeitiger Kostenaufhebung. Das bedeutet, dass es der BSZ® e.V.-Vertrauenskanzlei Rohde & Späth gelang, dass die Anlegerin nach Abzug der Anwaltskosten bereits ca. die Hälfte ihres Schadens kompensieren konnte, und zwar völlig ohne Prozessrisiko. Auch dieser Fall, bei dem von der BSZ® e.V.-Vertrauenskanzlei Rohde & Späth u.a. mit mangelhafter Beratung und Risikoaufklärung, Verstoß gegen das Transparenzgebot und Verstoß gegen die Kick-Back-Rechtsprechung des BGH argumentiert wurde, zeigt, dass Geschädigte durchaus Chancen haben, ihren Schaden, den sie mit diversen Zertifikaten erlitten haben, zu kompensieren, teilweise schon außergerichtlich.

2. Erstberatung durch BSZ® e.V-Vertrauensanwälte im Mitgliedsbeitrag von 75 Euro enthalten

Der BSZ® e.V. arbeitet mit Kanzleien zusammen, die mit zu den führenden Kanzleien für Kapitalanlagerecht und Anlegerschutz in Deutschland gehören. Geschädigte Zertifikate-Anleger erhalten, wenn sie sich für eine Mitgliedschaft beim BSZ® e.V. entschließen, für 75 Euro eine hoch qualifizierte Erstberatung von einer sehr kompetenten Kanzlei, für die in der Regel nach dem RVG bereits ein Betrag in Höhe von 190 Euro netto, d.h., zzgl. MwSt, fällig werden würde, unter besonderer Berücksichtigung des speziellen Einzelfalles. Jeder einzelne Fall in diesem Bereich ist anders und muss individuell betrachtet werden, dies ist bei der Anmeldung zu einer BSZ® e.V.-Interessengemeinschaft hervorragend gewährleistet, so dass Geschädigte hier eine fundierte Einschätzung erhalten, ob, gegen wen und in welcher Höhe erfolgreich Schadensersatzansprüche durchgesetzt werden müssen. Diese Erstberatungsgebühr wird, falls die BSZ® e.V.-Vertrauensanwälte später vom Geschädigten beauftragt werden, mit dem Honorar verrechnet.

3. Forderungsdurchsetzung in den USA durch renommierte US-Kanzleien möglich

Sollte es im Fall Lehman Brothers (oder auch in anderen Fällen) für Zertifikate-Inhaber tatsächlich in einiger Zeit erforderlich werden, z.B. im Rahmen des Insolvenzverfahrens auch in den USA tätig zu werden, so ist auch dieses über eine Mitgliedschaft beim BSZ® e.V. möglich, denn auch hierzu kann der Kontakt zu einer US-Kanzlei durch den BSZ® e.V. vermittelt werden. Der BSZ® e.V. arbeitet auch mit Kanzleien in den USA zusammen, unter anderem mit Herrn Rechtsanwalt und Attorney at Law Helge Naber in Montana/USA, der in der Vergangenheit bereits erfolgreich für geschädigte Kapitalanleger in diversen anderen Verfahren tätig werden konnte, so dass auch in den USA eine umfassende Vertretung der Interessen geschädigter Zertifikate-Anleger möglich wäre. Geschädigte Zertifikate-Anleger gehen durch die Anmeldung beim BSZ® e.V. auch sicher, keine Fristen, z.B. hinsichtlich der Forderungsanmeldung zu verpassen, denn hierum muss sich der Anleger voraussichtlich, speziell in den USA, selber kümmern. Sie können also als Anleger z.B. von Lehman-Zertifikaten, durch die Anmeldung beim BSZ® e.V. sicher sein, keine wichtigen Fristen zu verpassen.

Für Geschädigte Zertifikate-Anleger von Lehman Brothers oder von anderen Emittenten gibt es also mehrere gute Argumente, sich entweder der Interessengemeinschaft Lehman Brothers oder aber der Interessengemeinschaft Zertifikate anzuschließen.

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Montag, Oktober 06, 2008

Premiere AG: können möglicherweise Prospekthaftungsansprüche geltend machen.

Aktionäre können möglicherweise Prospekthaftungsansprüche wegen irreführender Angaben zu den Abonnentenzahlen geltend machen

Börsenprospekt zur Kapitalerhöhung 2007 enthält unter Umständen eine irreführende Darstellung der Abonnentenzahlen

Das im MDax notierte Unternehmen hatte am 2. Oktober 2008 gemeldet, dass es tatsächlich nur über 2,411 Mio. Abonnenten verfüge. Noch bei Vorlage der Quartalszahlen und insbesondere auch bei der Kapitalerhöhung letzten Herbst waren die Anleger allerdings von einer weitaus höheren Zahl von Abonnenten ausgegangen. Die auf Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei lCLLB Rechtsanwälte prüft deshalb den Vorgang.

Laut Ad-hoc-Mitteilung vom 2. Oktober 2008 habe der Bezahlsender eine „neue Klassifizierung“ seiner Abonnenten eingeführt, die „derjenigen von anderen erfolgreichen Pay-TV-Unternehmen“ entspräche. Auf dieser Grundlage hatte Premiere am 30. September 2008 insgesamt 2,411 Millionen direkte Abonnenten. Im Prospekt vom September 2007, also vom vergangenen Jahr, war dagegen mehrmals und an hervorgehobener Stelle von „rund 3,5 Mio. Abonnenten (Stand 30. Juni 2007)“ die Rede. „Damit sind die Prospektangaben zu den Abonnentenzahlen um rund eine Million zu hoch. Jedenfalls findet sich im Prospekt kein Hinweis darauf, dass die dort verwendete Klassifizierung von der Bewertungsmethode anderer Pay-TV-Unternehmen abweicht.“ meint Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Franz Braun von der Rechtsanwaltskanzlei CLLB Rechtsanwälte. Die Kanzlei prüft derzeit, inwieweit Anleger Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Prospektangaben geltend machen können.

Da die Aktie des Bezahlfernsehsenders zuletzt massiv an Wert verloren hatte, dürfte es zahlreiche geschädigte Anleger geben. Prospekthaftungsansprüche kommen insbesondere für diejenigen Aktionäre in Betracht, die im Rahmen der letzten Kapitalerhöhung 2007 gekauft haben. Aufgrund der im Prospekthaftungsrecht relativ kurzen Verjährungsfristen ist jedem Anleger zu raten, sich möglichst umgehend mit einem auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwalt in Verbindung zu setzen.

Betroffene können sich der „BSZ® e.V. Interessensgemeinschaft „Premiere AG" anschließen.

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Freitag, Oktober 03, 2008

Lehman-Brothers-Zertifikate: "Banken oftmals schadensersatzpflichtig!"

Anleger oftmals nicht richtig aufgeklärt! Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth als Experte zu Zertifikaten bei ZDF, Sonntag, Mona Lisa, 18.00 Uhr- schalten Sie ein!

Gut 2 Wochen nach dem Zusammenbruch des Investmentbankhauses "Lehman Brothers" wird das Schadensausmaß immer deutlicher, die Zahl der Betroffenen wächst ständig und geht in die Zehntausende - es steht ganz klar zu befürchten, dass tausende deutscher Anleger um ihre Ersparnisse bangen müssen- und viele von ihnen nicht richtig von ihren Beratern über die Risiken im Zusammenhang mit der Anlage aufgeklärt wurden:

Dabei zeigt sich immer deutlicher, dass zahlreiche Geschädigte der Pleite nicht ordnungsgemäß über die Risiken der Anlage aufgeklärt wurden:

"Zahlreichen Geschädigten, die sich inzwischen bei uns gemeldet haben, wurde von ihrem Bank- oder Anlageberater versichert, dass es sich um eine sehr sichere Anlage handeln würde und auf Risiken wurde nur sehr eingeschränkt hingewiesen," so BSZ® e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc, von der Berliner Kanzlei Rohde & Späth. "Teilweise wurden die Zertifikate auch noch vor wenigen Monaten, und somit zu einem Zeitpunkt, zu dem bereits deutliche Warnhinweise zu der Solvenz von Lehman Brothers vorhanden waren, bedenkenlos an die Anleger vertrieben. Selbst in Fällen, in denen auf Risiken hingewiesen wurde, wurden diese teilweise wieder relativiert oder verharmlost, so wurde z.B. teilweise darauf hingewiesen, dass der Anleger "das Emittentenrisiko" trage, aber nicht erläutert, was genau darunter zu verstehen ist bzw., dass sich hiermit ein Totalverlustrisiko ergeben würde," so Rechtsanwalt Dr. Späth. Viele Geschädigte berichten auch davon, dass sie noch in den Wochen vor der Insolvenz bei ihrer Hausbank angerufen hätten und ihnen dort versichert worden sei, dass "alles in Ordnung" ist.

Geschädigte sollten dabei nach Ansicht der BSZ® e.V.-Vertrauensanwälte umgehend ihre möglichen Ansprüche prüfen: "In vielen von uns betreuten Fällen hat sich heraus gestellt, dass Geschädigte gute Schadensersatzchancen gegen die vermittelnden Banken haben dürften und keine wertvolle Zeit verloren werden sollte," so BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth von Rohde & Späth.

BSZ® e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth wird auch bei der Sendung "Mona Lisa", die am kommenden Sonntag um 18.00 Uhr im ZDF zur Lehman-Brothers-Insolvenz ausgestrahlt wird, als Experte zum Thema "Zertifikate" interviewt, schalten Sie ein.

Für Geschädigte von Lehman-Brother-Zertifikaten, aber auch für geschädigte Anleger anderer Zertifikate-Emittenten, ist es gut zu wissen, dass ihnen mit dem BSZ® e.V. ein starker Partner zur Seite steht, die Mitgliedschaft beim BSZ e.V. bringt geschädigten Zertifikate-Anlegern folgende Vorteile:

1. BSZ® e.V. jahrelang im Bereich Inhaberschuldverschreibungen für seine Mitglieder erfolgreich tätig

Der BSZ® e.V. und die mit ihm zusammen arbeitenden Kanzleien haben im Bereich Inhaberschuldverschreibungen, zu denen letztlich auch Zertifikate zählen, schon seit Jahren hunderte von geschädigten Anlegern erfolgreich betreut, So z.B. WBG Leipzig-West AG, ca. 800 betreute Geschädigte durch alle BSZ® e.V.-Vertrauenskanzleien, DM-Beteiligungen AG, ca. 300 betreute Geschädigte durch den BSZ® e.V., EECH AG, ca. 700 Geschädigte durch den BSZ® e.V., First Real Estate Grundbesitz GmbH, ca. 200 betreute Geschädigte durch den BSZ® e.V., Vermögensgarant AG, ca. 80 Geschädigte, die vom BSZ® e.V. betreut werden.

Hierbei konnten vom BSZ® e.V. auch bereits große Erfolge für Geschädigte erzielt werden, z.B.: WBG Leipzig-West AG: BSZ® e.V.-Vertrauenskanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar erstreitet erstes Urteil in Deutschland gegen einen der Wirtschaftsprüfer; First Real Estate GmbH, DM Beteiligungen AG: BSZ® e.V.-Vertrauenskanzlei Dres. Rohde & Späth erstreitet erste Urteile gegen Verantwortliche; EECH AG: BSZ® e.V.-Vertrauenskanzleien CLLB und Gröpper/Köppke erstreiten erste Urteile auf Rückabwicklung gegen EECH AG und gegen einen der Vorstände der EECH AG, Vermögensgarant AG: BSZ® e.V.-Vertrauenskanzlei Dres. Rohde & Späth erstreitet diverse Urteile gegen mehrere Vermittler der Anlage, in denen diese zum Schadensersatz verurteilt werden.

Auch im Bereich der von Banken emittierten und vertriebenen Zertifikate konnte dabei ganz aktuell ein erster großer Erfolg für eine Anlegerin, die von BSZ® e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Andreas Rohde von der BSZ® e.V.-Vertrauenskanzlei Dres. Rohde & Späth vertreten wurde, erzielt werden: Eine - in dem Fall hochbetagte, 84 jährige Anlegerin aus Berlin erwarb auf Anraten des Bankberaters ihrer Hausbank (in dem Fall die Dresdner Bank) diverse Zertifikate (in diesem Fall keine Lehman-Brothers-Zertifikate, sondern u.a. DRESD.G.CHAM.IIZ10 BSKT, UBS LDN GER.CH.4Z10) und erlitt damit Verluste in Höhe von ca. 12.000,-Euro. Bereits außergerichtlich konnte die Hausbank der Anlegerin, die auf Aufforderung von Rohde & Späth zunächst einen Betrag zur Schadensregulierung in Höhe von 4.000,- Euro anbot, nach nochmaligen Verhandlungen dazu bewegt werden, diesen Betrag letztendlich auf 8.000,- Euro zu erhöhen (jedoch ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht), bei gleichzeitiger Kostenaufhebung. Das bedeutet, dass es der BSZ® e.V.-Vertrauenskanzlei Rohde & Späth gelang, dass die Anlegerin nach Abzug der Anwaltskosten bereits ca. die Hälfte ihres Schadens kompensieren konnte, und zwar völlig ohne Prozessrisiko. Auch dieser Fall, bei dem von der BSZ® e.V.-Vertrauenskanzlei Rohde & Späth u.a. mit mangelhafter Beratung und Risikoaufklärung, Verstoß gegen das Transparenzgebot und Verstoß gegen die Kick-Back-Rechtsprechung des BGH argumentiert wurde, zeigt, dass Geschädigte durchaus Chancen haben, ihren Schaden, den sie mit diversen Zertifikaten erlitten haben, zu kompensieren, teilweise schon außergerichtlich.

2. Erstberatung durch BSZ® e.V-Vertrauensanwälte im Mitgliedsbeitrag von 75 Euro enthalten

Der BSZ® e.V. arbeitet mit Kanzleien zusammen, die mit zu den führenden Kanzleien für Kapitalanlagerecht und Anlegerschutz in Deutschland gehören. Geschädigte Zertifikate-Anleger erhalten, wenn sie sich für eine Mitgliedschaft bei einer BSZ® e.V. Interessengemeinschaft entschließen, für 75 Euro eine hoch qualifizierte Erstberatung von einer sehr kompetenten Kanzlei, für die in der Regel nach dem RVG bereits ein Betrag in Höhe von 190 Euro netto, d.h., zzgl. MwSt, fällig werden würde, unter besonderer Berücksichtigung des speziellen Einzelfalles. Jeder einzelne Fall in diesem Bereich ist anders und muss individuell betrachtet werden, dies ist bei der Anmeldung zu einer BSZ® e.V.-Interessengemeinschaft hervorragend gewährleistet, so dass Geschädigte hier eine fundierte Einschätzung erhalten, ob, gegen wen und in welcher Höhe erfolgreich Schadensersatzansprüche durchgesetzt werden müssen.
Diese Erstberatungsgebühr wird, falls die BSZ® e.V.-Vertrauensanwälte später vom Geschädigten beauftragt werden, mit dem Honorar verrechnet.

3. Forderungsdurchsetzung in den USA durch renommierte US-Kanzleien möglich

Sollte es im Fall Lehman Brothers (oder auch in anderen Fällen) für Zertifikate-Inhaber tatsächlich in einiger Zeit erforderlich werden, z.B. im Rahmen des Insolvenzverfahrens auch in den USA tätig zu werden, so ist auch dieses über eine Mitgliedschaft beim BSZ® e.V. möglich, denn auch hierzu kann der Kontakt zu einer US-Kanzlei durch den BSZ® e.V. vermittelt werden. Der BSZ® e.V. arbeitet auch mit Kanzleien in den USA zusammen, unter anderem mit Herrn Rechtsanwalt und Attorney at Law Helge Naber in Montana/USA, der in der Vergangenheit bereits erfolgreich für geschädigte Kapitalanleger in diversen anderen Verfahren tätig werden konnte, so dass auch in den USA eine umfassende Vertretung der Interessen geschädigter Zertifikate-Anleger möglich wäre. Geschädigte Zertifikate-Anleger gehen durch die Anmeldung beim BSZ® e.V. auch sicher, keine Fristen, z.B. hinsichtlich der Forderungsanmeldung zu verpassen, denn hierum muss sich der Anleger voraussichtlich, speziell in den USA, selber kümmern. Sie können also als Anleger z.B. von Lehman-Zertifikaten, durch die Anmeldung beim BSZ e.V. sicher sein, keine wichtigen Fristen zu verpassen.

Für Geschädigte Zertifikate-Anleger von Lehman Brothers oder von anderen Emittenten gibt es also mehrere gute Argumente, sich entweder der Interessengemeinschaft Lehman Brothers oder aber der Interessengemeinschaft Zertifikate anzuschließen.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 03.10.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Donnerstag, Oktober 02, 2008

Grundbesitz Wohnbaufonds Potsdam GbR:

BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte erstreiten vollständige Rückabwicklung gegen Anlageberater der Firma Terranova.

Mit Urteil des Landgerichts München II vom 22.09.2008 erreichte die auf Kapitalanlagerecht spezialisierte BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte für eine Anlegerin die vollständige Rückabwicklung ihrer darlehensfinanzierten Beteiligung an der Grundbesitz Wohnbaufonds Potsdam GbR.

Die Anlegerin hatte auf Empfehlung eines professionellen Anlageberaters eine Beteiligung am Grundbesitz Wohnbaufonds Potsdam GbR mit dem Ziel einer sicheren Altersvorsorge gezeichnet und diese vollständig über ein Darlehen finanziert. Das Gericht stellte fest, dass die gezeichnete Beteiligung an der Grundbesitz Wohnbaufonds Potsdam GbR keine sicher Möglichkeit zur Verbesserung der Altersvorsorge darstellt, sondern eine spekulative Anlageform.

Da die Anlegerin ausdrücklich eine sichere Anlageform wünschte, hätte ihr die Beteiligung nicht empfohlen werden dürfen. Das Landgericht München II verurteilte den Anlageberater zur Erstattung der bislang von der Anlegerin gezahlten Darlehensraten und zur Freistellung von den weiteren Darlehensverbindlichkeiten.

Der Anlageberater hatte argumentiert, die Ansprüche der Anlegerin seien verjährt, weil sie bei Zeichnung einen Emissionsprospekt erhalten hatte. Dieser Argumentation erteilte das Landgericht München eine deutliche Absage. Die Anlegerin durfte auf die Aussagen des Anlageberaters zur Sicherheit der Anlage vertrauen und war nicht verpflichtet, dessen Aussagen anhand eines überlassenen Emissionsprospekts zu überprüfen. Liest ein Anleger den Prospekt nicht und erkennt deshalb nicht, dass er falsch beraten wurde, so kann ihm später wegen des geschützten Vertrauens in den Berater nicht der Vorwurf grob fahrlässiger Unkenntnis von den Beratungsfehlern gemacht werden.

Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Bombosch, von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte empfiehlt daher Anlegern des Fonds, noch vor Ende des Jahres 2008 anwaltlichen Rat einzuholen, ob ihnen ebenfalls Ansprüche gegen Ihren Anlageberater zustehen. Zum Jahresende droht möglicherweise eine Verjährung der Ansprüche, weshalb Eile angezeigt ist. Die Kosten eines solchen Verfahrens werden vielfach von den Rechtsschutzversicherungen übernommen.

Betroffene können sich der „BSZ® e.V. Interessensgemeinschaft „Grundbesitz Wohnbaufonds GbR" oder „Terranova“ anschließen.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 02.10.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Dresdner Bank lässt Lehman-Anleger ins Messer laufen

Interne Unterlagen von hoher Brisanz aufgetaucht.

Offenbar hat die Dresdner Bank AG ihre Kunden, denen sie zuvor Zertifikate der US-Investmentbank Lehman Brothers verkauft hatte, noch tiefer in die Misere rauschen lassen, obwohl die angespannte finanzielle Situation des amerikanischen Bankhauses längst bekannt war.
Der auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei KWAG aus Bremen und Hamburg liegen interne Papiere der Dresdner Bank vor, in denen es unter dem Datum vom 12. September 2008 heißt: „Insgesamt sehen wir aktuell auf Basis der verfügbaren Informationen über die Bonitätseinstufung keinen Handlungsbedarf bei den Emissionen von Lehman Brothers oder anderen von uns aufgelegten Emissionen mit anderen Investmentbanken.“

Die Unterlagen mit dem Vermerk „Nur zur internen Verwendung“ hatte das Geldinstitut seinen Retailbankern zur Verfügung gestellt. Sie sollten zur „Argumentationsunterstützung im Kundengespräch“ dienen. Zur Erinnerung: Am 12. September fand auch die entscheidende Sitzung in der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) statt, bei der die bekannte Zahlung von 300 Millionen Euro an Lehman Brothers beschlossen wurde, die zu weitreichenden personellen Konsequenzen bei der KfW geführt hat.

KWAG-Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Jan-Henning Ahrens hält die Unterlagen für einen Beweis, dass die Dresdner Bank Kundeninteressen hintangestellt hatte, um keine eigenen Einbußen hinnehmen zu müssen: „Aus den Unterlagen, die offensichtlich aus dem Investment Office der Dresdner Bank stammen, geht eindeutig hervor, dass die Banker bereits vor dem Insolvenzantrag von Lehman Brothers am 15. September 2008 Kenntnis von den Quartalszahlen hatten.“ Trotzdem sollte den Kunden ganz offensichtlich weiter eine positive Einschätzung vermittelt werden, obwohl die Banker längst wussten, wie es tatsächlich um die US-Investmentbank stand.

Nach Ansicht des Bremer Fachanwalts für Bank- und Kapitalmarktrecht hat die Dresdner Bank ihre Pflichten nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WPHG) verletzt hat. „Bei Schuldverschreibungen - und nichts anderes sind die Zertifikate im Rechtssinn - hat die Bank die Pflicht, Anlegern solche Umstände mitzuteilen, die sich auf die Werthaltigkeit der Zertifikate auswirken.

Offensichtlich habe man ganz bewusst und absichtlich in Kauf genommen, dass Kunden und Anleger schweren wirtschaftlichen Schaden erleiden. Ahrens: „Wurden die Banker der KfW noch als ‚dümmste Banker Deutschlands’ geschmäht, so muss es für die Dresdner Bank wohl nun heißen: ‚dreist, dreister, Dresdner’.“

Alle Anleger, die Lehman-Zertifikate über die Dresdner Bank gekauft haben, sollten prüfen, inwieweit eine anleger- und anlagegerechte Beratung stattgefunden hat. Daneben bestehen nach Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Ahrens gute Chancen, Schadenersatzansprüche gegen das Institut durchzusetzen, weil es nach Bekanntwerden der Lehman-Krise relevante Informationen nicht an ihre Kunden weitergegeben hatte. Stattdessen habe man die Kunden bewusst getäuscht.

Betroffene können sich der „BSZ® e.V. Interessensgemeinschaft „Lehman Brothers" anschließen.

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Samstag, September 27, 2008

Filmfonds VIP 3 und VIP 4: 6:0 gegen die Commerzbank! Wieder Prozesserfolg für VIP Anleger.

Am 25.09.2008 hat das Landgericht Essen in einem von der BSZ® Anlegerschutzkanzlei Jens Graf Rechtsanwälte, Düsseldorf, geführten Rechtsstreit die Commerzbank erneut zum Schadensersatz wegen VIP Medienfonds 4 verurteilt.

Damit haben bereits vier Landgerichte und das Oberlandesgericht München im Sinne unserer Mandanten entschieden und noch kein Gericht dagegen. Ein weiteres Mal wurde die Commerzbank u. a. verpflichtet, die Zinsen zu erstatten, die das Finanzamt bei der Nachforderung von Einkommensteuer in nicht unerheblicher Höhe berechnet hatte. Übernehmen muss das beratende Kreditinstitut auch die außergerichtlichen Kosten in voller Höhe. Nicht zuletzt gehören zum Erstattungsanspruch weiter das bei VIP 4 eingesetzte Eigenkapital und die Verpflichtung der Bank, im Falle der Inanspruchnahme aus dem Darlehen der HypoVereinsbank gleich lautend Zahlung zu leisten. Zinsen schuldet die Commerzbank derzeit in Höhe von 8,19 % p. a.

Dieser erneut erfreuliche Prozessverlauf ist für alle VIP 3 und VIP 4 Anleger, die auf Empfehlung u. a. der Commerzbank Beteiligungen gezeichnet haben, ein Signal, nicht länger zu zögern, sondern Schadensersatzansprüche umzusetzen. Ohne Eigeninitiative und die Erhebung einer Klage ist nicht damit zu rechnen, dass es einen Ausgleich für unmittelbare und mittelbare Schäden gibt.

Noch einmal raten wir in diesem Zusammenhang von Provisorien, wie der Einleitung von Schlichtungsverfahren, ab. Wer rechtzeitig vorgeht, kann auf Umwege verzichten. Versprechungen, die auf außergerichtliche Einigungen abhoben, haben sich bis heute als nicht realisierbar herausgestellt und waren in einigen Fällen vermutlich nur der Versuch, verunsicherte Geschädigte an sich zu binden. So manches „Sonderangebot“ entpuppt sich als Verschwendung von Zeit und Geld. Zur Verteidigungsstrategie der Commerzbank in den VIP Prozessen gehört es, Urteile vorzulegen, die Klagen von Anlegern abwiesen. Nicht immer ist die Unbelehrbarkeit weniger Gerichte Ursache solcher Verläufe. Manche Fälle legen den Eindruck nahe, als sei es Richtern leicht gemacht worden, gegen Anleger zu entscheiden, weil mangels einschlägiger Erfahrungen wichtige Zutaten eines Erfolg versprechenden Vortrags fehlten.

Betroffen waren auch Verfahren, denen Werbung mit vollmundigen Ankündigungen vorangegangen war, die nicht immer erfüllt werden konnten. Ein marktschreierisches Auftreten war schon früher nicht unbedingt ein verlässlicher Hinweis auf Kompetenz und Erfahrung und ist es auch nach dem partiellen Wegfall des Werbeverbots für Rechtsanwälte nicht.

Wir freuen uns mit unserer Mandantschaft über diesen weiteren Erfolg und die darin zum Ausdruck kommende Bestätigung unserer aufwändigen Arbeit. Er basiert auf einer gründlichen Vorbereitung jedes einzelnen Rechtsstreits, die Wochen in Anspruch nimmt und nicht nur Tage. Deshalb noch einmal die dringende Empfehlung: Beauftragen Sie bald einen einschlägig erfahrenen Rechtsanwalt und zögern Sie nicht länger. Der 31.12.2008 ist nicht mehr weit. Ab dem 01.01.2009 werden sich die Commerzbank und andere beratende Banken, Sparkassen und freie Berater auf das Thema Verjährung stürzen. Der Ausgang von Rechtsstreiten, die erst im nächsten Jahr eingeleitet werden, wird damit schwerer zu kalkulieren sein.

Betroffene können sich der „BSZ® e.V. Interessensgemeinschaft „Filmfonds" oder „VIP“ anschließen.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 27.09.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Freitag, September 26, 2008

Lehman-Brothers-Zertifikate: Wurden tausende von Anlegern falsch beraten?

Zahl der Geschädigten nimmt dramatisch zu! Auch Zertifikate mehrerer anderer deutscher Banken betroffen! RA Dr. Späth: "Oftmals mangelhafte Risikoaufklärung!"

10 Tage nach dem Zusammenbruch des Investmentbankhauses "Lehman Brothers" wird das Schadensausmaß immer deutlicher - es steht ganz klar zu befürchten, dass tausende deutscher Anleger um ihre Ersparnisse bangen müssen- und viele von ihnen nicht richtig von ihren Beratern über die Risiken im Zusammenhang mit der Anlage aufgeklärt wurden: Zum einen zeigt sich, dass die Insolvenz von Lehman Brothers vermutlich auch für Zertifikate-Anleger anderer Geldhäuser erhebliche Einbußen bedeuten könnte:

So wies der BSZ® e.V. bereits vor ca. 1 Woche darauf hin, dass z.B. auch auf die Anleger sog. "Cobold"-Anleihen der DZ-Banken Verluste zukommen könnten, was sich nun vollauf bestätigt: Einem Bericht im "Merkur online" vom 26.09.2008 zufolge hänge die Rückzahlung und der Zins von der Zahlungsfähigkeit von mehreren Banken ab, darunter auch Lehman. Wegen des Konkurses erhielten die Anleger nach Auskunft der DZ-Bank nun entweder Lehman-Anleihen oder einen "Andienungsersatzbetrag". Damit müssten sich die Anleger auf drastische Verluste einstellen.

Auch bei den "Colibri"-Anleihen der Commerzbank sind Probleme zu befürchten: So ist laut einem Bericht der Financial Times Deutschland vom 18.09.2008 ein Barausgleich zu erwarten, nach Veröffentlichung der Pflichtmitteilung hätte die Commerzbank 40 Tage Zeit, um zu überprüfen, ob ein Kreditereignis bei Lehman-Brothers eingetreten sei oder nicht. Auch hier stünde laut FTD die Höhe der Rückzahlung des Kapitals durch die Commerzbank jedoch noch nicht fest.

Aber auch "Volks- und Raiffeisenbanken" müssten laut einem Bericht des "Merkur online" von vor einigen Tagen Risiken im "mitteren dreistelligen Millionenbereich" verzeichnen, wie der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken mitgeteilt habe. Schlimmer noch: Lehman hat "Merkur online" zufolge nicht nur unter eigenem Namen Zertifikate ausgegeben, sondern auch im Auftrag kleinerer Institute und Sparkassen strukturierte Wertpapiere kreiert. Diese in Fachkreisen als "White-Labeling" bezeichnete genannte Praxis könne zur Folge haben, dass Anleger, ohne es zu wissen, auf Lehman-Papieren sitzen würden.

Dabei zeigt sich immer deutlicher, dass zahlreiche Geschädigte der Pleite nicht ordnungsgemäß über die Risiken der Anlage aufgeklärt wurden:
"Zahlreichen Geschädigten, die sich inzwischen bei uns gemeldet haben, wurde von ihrem Bank- oder Anlageberater versichert, dass es sich um eine sehr sichere Anlage handeln würde und auf Risiken wurde nur sehr eingeschränkt hingewiesen," so BSZ® e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc, von der Berliner Kanzlei Rohde & Späth. "Teilweise wurden die Zertifikate auch noch vor wenigen Monaten, und somit zu einem Zeitpunkt, zu dem bereits deutliche Warnhinweise zu der Solvenz von Lehman Brothers vorhanden waren, bedenkenlos an die Anleger vertrieben. Selbst in Fällen, in denen auf Risiken hingewiesen wurde, wurden diese teilweise wieder relativiert oder verharmlost, so wurde z.B. teilweise darauf hingewiesen, dass der Anleger "das Emittentenrisiko" trage, aber nicht erläutert, was genau darunter zu verstehen ist bzw., dass sich hiermit ein Totalverlustrisiko ergeben würde," so Rechtsanwalt Dr. Späth.

Geschädigte sollten dabei nach Ansicht der BSZ® e.V.-Vertrauensanwälte umgehend ihre möglichen Ansprüche prüfen, allerdings nicht unbedingt sofort gegen die Vermittler vorgehen: "Für die Fälle, in denen -nach intensiver Prüfung- keine Verjährung droht, empfiehlt es sich teilweise, noch etwas Geduld zu haben, um genau abklären zu können, wie hoch denn nun der Schaden tatsächlich ausfallen wird," so Späth, "dies beobachten wir intensiv."

Geschädigten von Lehman-Brother-Zertifikaten, aber auch geschädigten Anlegern anderer Zertifikate-Emittenten, steht mit dem BSZ® e.V. ein starker Partner zur Seite, die Mitgliedschaft in der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft bringt geschädigten Zertifikate-Anlegern folgende Vorteile:

1. BSZ® e.V. jahrelang im Bereich Inhaberschuldverschreibungen für seine Mitglieder erfolgreich tätig

Der BSZ® e.V. und die mit ihm zusammen arbeitenden Kanzleien haben im Bereich Inhaberschuldverschreibungen, zu denen letztlich auch Zertifikate zählen, schon seit Jahren hunderte von geschädigten Anlegern erfolgreich betreut, So z.B. WBG Leipzig-West AG, ca. 800 betreute Geschädigte durch alle BSZ® e.V.-Vertrauenskanzleien, DM-Beteiligungen AG, ca. 300 betreute Geschädigte durch den BSZ® e.V., EECH AG, ca. 700 Geschädigte durch den BSZ® e.V., First Real Estate Grundbesitz GmbH, ca. 200 betreute Geschädigte durch den BSZ® e.V., Vermögensgarant AG, ca. 80 Geschädigte, die vom BSZ® e.V. betreut werden.

Hierbei konnten vom BSZ® e.V. auch bereits große Erfolge für Geschädigte erzielt werden, z.B.: WBG Leipzig-West AG: BSZ® e.V.-Vertrauenskanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar erstreitet erstes Urteil in Deutschland gegen einen der Wirtschaftsprüfer; First Real Estate GmbH, DM Beteiligungen AG: BSZ® e.V.-Vertrauenskanzlei Dres. Rohde & Späth erstreitet erste Urteile gegen Verantwortliche; EECH AG: BSZ® e.V.-Vertrauenskanzleien CLLB und Gröpper/Köppke erstreiten erste Urteile auf Rückabwicklung gegen EECH AG und gegen einen der Vorstände der EECH AG, Vermögensgarant AG: BSZ® e.V.-Vertrauenskanzlei Dres. Rohde & Späth erstreitet diverse Urteile gegen mehrere Vermittler der Anlage, in denen diese zum Schadensersatz verurteilt werden.

Auch im Bereich der von Banken emittierten und vertriebenen Zertifikate konnte dabei ganz aktuell ein erster großer Erfolg für eine Anlegerin, die von BSZ® e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Andreas Rohde von der BSZ® e.V.-Vertrauenskanzlei Dres. Rohde & Späth vertreten wurde, erzielt werden: Eine Anlegerin erwarb auf Anraten des Bankberaters ihrer Hausbank diverse Zertifikate (in diesem Fall keine Lehman-Brothers-Zertifikate, sondern u.a. DRESD.G.CHAM.IIZ10 BSKT, UBS LDN GER.CH.4Z10) und erlitt damit Verluste in Höhe von ca. 12.000,-Euro. Bereits außergerichtlich konnte die Hausbank der Anlegerin, die auf Aufforderung von Rohde & Späth zunächst einen Betrag zur Schadensregulierung in Höhe von 4.000,- Euro anbot, nach nochmaligen Verhandlungen dazu bewegt werden, diesen Betrag letztendlich auf 8.000,- Euro zu erhöhen, bei gleichzeitiger Kostenaufhebung. Das bedeutet, dass es der BSZ® e.V.-Vertrauenskanzlei Rohde & Späth gelang, dass die Anlegerin nach Abzug der Anwaltskosten bereits ca. die Hälfte ihres Schadens kompensieren konnte, und zwar völlig ohne Prozessrisiko. Auch dieser Fall, bei dem von der BSZ® e.V.-Vertrauenskanzlei Rohde & Späth u.a. mit mangelhafter Beratung und Risikoaufklärung, Verstoß gegen das Transparenzgebot und Verstoß gegen die Kick-Back-Rechtsprechung des BGH argumentiert wurde, zeigt, dass Geschädigte durchaus Chancen haben, ihren Schaden, den sie mit diversen Zertifikaten erlitten haben, zu kompensieren, teilweise schon außergerichtlich.

2. Erstberatung durch BSZ® e.V-Vertrauensanwälte im Beitrag von 75 Euro enthalten

Der BSZ® e.V. arbeitet mit Kanzleien zusammen, die mit zu den führenden Kanzleien für Kapitalanlagerecht und Anlegerschutz in Deutschland gehören. Geschädigte Zertifikate-Anleger erhalten, wenn sie sich für eine Mitgliedschaft bei einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft entschließen, für 75 Euro eine hoch qualifizierte Erstberatung von einer sehr kompetenten Kanzlei, für die in der Regel nach dem RVG bereits ein Betrag in Höhe von 190 Euro netto, d.h., zzgl. MwSt, fällig werden würde, unter besonderer Berücksichtigung des speziellen Einzelfalles. Jeder einzelne Fall in diesem Bereich ist anders und muss individuell betrachtet werden, dies ist bei der Anmeldung zu einer BSZ® e.V.-Interessengemeinschaft hervorragend gewährleistet, so dass Geschädigte hier eine fundierte Einschätzung erhalten, ob, gegen wen und in welcher Höhe erfolgreich Schadensersatzansprüche durchgesetzt werden müssen.

3. Forderungsdurchsetzung in den USA durch renommierte US-Kanzleien möglich

Sollte es im Fall Lehman Brothers (oder auch in anderen Fällen) für Zertifikate-Inhaber tatsächlich in einiger Zeit erforderlich werden, z.B. im Rahmen des Insolvenzverfahrens auch in den USA tätig zu werden, so ist auch dieses über eine Mitgliedschaft beim BSZ® e.V. möglich, denn auch hierzu kann der Kontakt zu einer US-Kanzlei durch den BSZ e.V. vermittelt werden. Der BSZ® e.V. arbeitet auch mit Kanzleien in den USA zusammen, unter anderem mit Herrn Rechtsanwalt und Attorney at Law Helge Naber in Montana/USA, der in der Vergangenheit bereits erfolgreich für geschädigte Kapitalanleger in diversen anderen Verfahren tätig werden konnte, so dass auch in den USA eine umfassende Vertretung der Interessen geschädigter Zertifikate-Anleger möglich wäre. Geschädigte Zertifikate-Anleger gehen durch die Anmeldung beim BSZ® e.V. auch sicher, keine Fristen, z.B. hinsichtlich der Forderungsanmeldung zu verpassen, denn hierum muss sich der Anleger voraussichtlich, speziell in den USA, selber kümmern. Sie können also als Anleger z.B. von Lehman-Zertifikaten, durch die Anmeldung beim BSZ® e.V. sicher sein, keine wichtigen Fristen zu verpassen.

Für Geschädigte Zertifikate-Anleger von Lehman Brothers oder von anderen Emittenten gibt es also mehrere gute Argumente, sich entweder der Interessengemeinschaft Lehman Brothers oder aber der Interessengemeinschaft Zertifikate anzuschließen.

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Donnerstag, September 25, 2008

Inncona-Anleger kommen nicht zur Ruhe

Vorläufiges Insolvenzverfahren über das Vermögen der Inncona Geschäftsführungs GmbH eröffnet!

Keine guten Zeiten für die Inncona-Anleger! Nachdem die Inncona-Anleger Ende letzten Jahres zunächst mit anonymen Rundschreiben beunruhigt wurden, machte schon bald die Nachricht, dass die Staatsanwaltschaft die Geschäftsräume der Inncona durchsucht und die beiden Geschäftsführer der Inncona Geschäftsführungs GmbH wegen des Verdachts auf Kapitalanlagebetrug und Steuerhinterziehung festgenommen hat, die Runde. Anfang September 2008 erreicht die Inncona-Anleger nun die Meldung, dass über das Vermögen der Inncona Geschäftsführungs GmbH das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet wurde.

Ein echtes Problem für die Anleger, denn die Inncona Geschäftsführungs GmbH ist wiederum die Geschäftsführerin der einzelnen von den Anlegern gegründeten "Inncona GmbH & Co. KG´s", so BZS® e.V. Vertrauensanwalt Marcel Seifert von der Anlegerschutzkanzlei Brüllmann Rechtsanwälte. "Ohne Geschäftsführer sind die Gesellschaften jedoch handlungsunfähig - und das bei dringendem Handlungsbedarf zum Jahresende: Viele Kommanditisten haben nämlich das Problem, dass ihre Gesellschaft noch in diesem Jahr investieren muss, da es ansonsten zu erheblichen steuerlichen Nachteilen kommen könnte", so Rechtsanwalt Seifert weiter.

Mittlerweile glauben viele Anleger, dass sich die Situation kaum mehr verbessern wird und das Anlagekonzept scheitert; ein mehr oder weniger großer Schaden, möglicherweise auch die Rückforderung von Steuervorteilen durch das Finanzamt stehen im Raum. Spätestens jetzt sollten sich betroffene Anleger von einem auf dem Gebiet des Anlegerrechts erfahrenen Anwalt beraten lassen.

Betroffene können sich der „BSZ® e.V. Interessensgemeinschaft „Inncona" anschließen.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 23.09.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.