Dienstag, Oktober 07, 2008

Lehman-Zertifikate: "Erschreckendes Ausmaß an Falschberatung!"

Ca. 50.000 Geschädigte. Oftmals mangelhafte Risikoaufklärung der Anleger! Banken oftmals schadensersatzpflichtig!

Wenige Wochen nach der Insolvenz des Bankhauses Lehman Brothers wird das Schadensausmaß immer deutlicher. Schätzungen der BSZ® e.V.-Vertrauensanwälte zufolge dürften ca. 50.000 Geschädigte in Deutschland einen Betrag zwischen 500 Mio. bis 1 Milliarde Euro verloren haben. Dabei zeigt sich immer deutlicher, dass zahlreiche Geschädigte der Pleite nicht ordnungsgemäß über die Risiken mit der Anlage aufgeklärt wurden:

"Zahlreichen Geschädigten, die sich inzwischen bei uns gemeldet haben, wurde von ihrem Bank- oder Anlageberater versichert, dass es sich um eine sehr sichere Anlage handeln würde und auf Risiken wurde nur sehr eingeschränkt hingewiesen," so BSZ® e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc, von der Berliner Kanzlei Rohde & Späth. "Auch sehr konservativen Anlegern wurden die Zertifikate bedenkenlos verkauft, teilweise, ohne auf das Emittentenrisiko hinzuweisen, teilweise wussten die jeweiligen Bankberater selbst noch nicht einmal über die Risiken Bescheid," so Späth

Die Anlagen wurden den Anlegern oftmals von ihrer Hausbank verkauft, ein Fall von Anlageberatung/vermittlung liegt damit oftmals vor. Die Anlageberatung/vermittlung hat dabei anleger- und anlagegerecht zu erfolgen, hierfür bestehen in vielen Fällen jedoch erhebliche Zweifel.

Die Beratung hat sich u.a. daran auszurichten, ob das beabsichtigte Anlagegeschäft der sicheren Geldanlage dienen soll oder spekulativen Charakter hat. Die empfohlene Anlage muss unter Berücksichtigung dieses Ziels auf die persönlichen Verhältnisse des Anlageinteressenten zugeschnitten, also anlegergerecht sein. In Bezug auf das Anlageobjekt hat sich die Beratung auf diejenigen Eigenschaften und Risiken zu beziehen, die für die jeweilige Anlageentscheidung wesentliche Bedeutung haben oder haben können. Der Berater schuldet eine eigene Prüfung des Anlageobjektes. Er ist verpflichtet, das Anlagekonzept auf wirtschaftliche Plausibilität zu überprüfen (BGHZ 123, 126/128 f.; Palandt-Heinrichs, § 280 Rn. 53 m.w.N.)

Einem konservativen Anleger ohne Fachwissen dürfen dabei nur Anlagen empfohlen werden, bei denen Risiken weitgehend ausgeschlossen sind; bei einer Anlage zur Alterssicherung darf der Anlageberater/-vermittler keine spekulative Anlage empfehlen (Palandt-Heinrichs, § 280 Rn. 48 m.w.N.). Der Berater darf sich nicht auf die ihm vom Kapitalsuchenden übergebenden Unterlagen verlassen. Risiken darf er nicht abschwächen oder anders darstellen, als in den Unterlagen des Kapitalsuchenden dargestellt (Palandt-Heinrichs, § 280 Rn. 52 m.w.N.).

Bei privaten Anleihen gehört dazu auch die eigene Unterrichtung über die für die Beurteilung des Risikos wesentliche Bonität des Emittenten (KG KG-Report 2000, 191, 192). Geschädigte sollten daher umgehend ihre möglichen Regressansprüche gegenüber den Banken prüfen, die Mitgliedschaft beim BSZ® e.V. bringt geschädigten Zertifikate-Anlegern folgende Vorteile:

1. BSZ® e.V. jahrelang im Bereich Inhaberschuldverschreibungen für seine Mitglieder erfolgreich tätig

Der BSZ® e.V. und die mit ihm zusammen arbeitenden Kanzleien haben im Bereich Inhaberschuldverschreibungen, zu denen letztlich auch Zertifikate zählen, schon seit Jahren hunderte von geschädigten Anlegern erfolgreich betreut, So z.B. WBG Leipzig-West AG, ca. 800 betreute Geschädigte durch alle BSZ® e.V.-Vertrauenskanzleien, DM-Beteiligungen AG, ca. 300 betreute Geschädigte durch den BSZ® e.V., EECH AG, ca. 700 Geschädigte durch den BSZ® e.V., First Real Estate Grundbesitz GmbH, ca. 200 betreute Geschädigte durch den BSZ® e.V., Vermögensgarant AG, ca. 80 Geschädigte, die vom BSZ® e.V. betreut werden.

Hierbei konnten vom BSZ® e.V. auch bereits große Erfolge für Geschädigte erzielt werden, z.B.: WBG Leipzig-West AG: BSZ® e.V.-Vertrauenskanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar erstreitet erstes Urteil in Deutschland gegen einen der Wirtschaftsprüfer; First Real Estate GmbH, DM Beteiligungen AG: BSZ® e.V.-Vertrauenskanzlei Dres. Rohde & Späth erstreitet erste Urteile gegen Verantwortliche; EECH AG: BSZ® e.V.-Vertrauenskanzleien CLLB und Gröpper/Köppke erstreiten erste Urteile auf Rückabwicklung gegen EECH AG und gegen einen der Vorstände der EECH AG, Vermögensgarant AG: BSZ® e.V.-Vertrauenskanzlei Dres. Rohde & Späth erstreitet diverse Urteile gegen mehrere Vermittler der Anlage, in denen diese zum Schadensersatz verurteilt werden.

Auch im Bereich der von Banken emittierten und vertriebenen Zertifikate konnte dabei ganz aktuell ein erster großer Erfolg für eine Anlegerin, die von BSZ® e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Andreas Rohde von der BSZ® e.V.-Vertrauenskanzlei Dres. Rohde & Späth vertreten wurde, erzielt werden: Eine Anlegerin erwarb auf Anraten des Bankberaters ihrer Hausbank diverse Zertifikate (in diesem Fall keine Lehman-Brothers-Zertifikate, sondern u.a. DRESD.G.CHAM.IIZ10 BSKT, UBS LDN GER.CH.4Z10) und erlitt damit Verluste in Höhe von ca. 12.000,- Euro. Bereits außergerichtlich konnte die Hausbank der Anlegerin, die auf Aufforderung von Rohde & Späth zunächst einen Betrag zur Schadensregulierung in Höhe von 4.000,- Euro anbot, nach nochmaligen Verhandlungen dazu bewegt werden, diesen Betrag letztendlich auf 8.000,- Euro zu erhöhen, bei gleichzeitiger Kostenaufhebung. Das bedeutet, dass es der BSZ® e.V.-Vertrauenskanzlei Rohde & Späth gelang, dass die Anlegerin nach Abzug der Anwaltskosten bereits ca. die Hälfte ihres Schadens kompensieren konnte, und zwar völlig ohne Prozessrisiko. Auch dieser Fall, bei dem von der BSZ® e.V.-Vertrauenskanzlei Rohde & Späth u.a. mit mangelhafter Beratung und Risikoaufklärung, Verstoß gegen das Transparenzgebot und Verstoß gegen die Kick-Back-Rechtsprechung des BGH argumentiert wurde, zeigt, dass Geschädigte durchaus Chancen haben, ihren Schaden, den sie mit diversen Zertifikaten erlitten haben, zu kompensieren, teilweise schon außergerichtlich.

2. Erstberatung durch BSZ® e.V-Vertrauensanwälte im Mitgliedsbeitrag von 75 Euro enthalten

Der BSZ® e.V. arbeitet mit Kanzleien zusammen, die mit zu den führenden Kanzleien für Kapitalanlagerecht und Anlegerschutz in Deutschland gehören. Geschädigte Zertifikate-Anleger erhalten, wenn sie sich für eine Mitgliedschaft beim BSZ® e.V. entschließen, für 75 Euro eine hoch qualifizierte Erstberatung von einer sehr kompetenten Kanzlei, für die in der Regel nach dem RVG bereits ein Betrag in Höhe von 190 Euro netto, d.h., zzgl. MwSt, fällig werden würde, unter besonderer Berücksichtigung des speziellen Einzelfalles. Jeder einzelne Fall in diesem Bereich ist anders und muss individuell betrachtet werden, dies ist bei der Anmeldung zu einer BSZ® e.V.-Interessengemeinschaft hervorragend gewährleistet, so dass Geschädigte hier eine fundierte Einschätzung erhalten, ob, gegen wen und in welcher Höhe erfolgreich Schadensersatzansprüche durchgesetzt werden müssen. Diese Erstberatungsgebühr wird, falls die BSZ® e.V.-Vertrauensanwälte später vom Geschädigten beauftragt werden, mit dem Honorar verrechnet.

3. Forderungsdurchsetzung in den USA durch renommierte US-Kanzleien möglich

Sollte es im Fall Lehman Brothers (oder auch in anderen Fällen) für Zertifikate-Inhaber tatsächlich in einiger Zeit erforderlich werden, z.B. im Rahmen des Insolvenzverfahrens auch in den USA tätig zu werden, so ist auch dieses über eine Mitgliedschaft beim BSZ® e.V. möglich, denn auch hierzu kann der Kontakt zu einer US-Kanzlei durch den BSZ® e.V. vermittelt werden. Der BSZ® e.V. arbeitet auch mit Kanzleien in den USA zusammen, unter anderem mit Herrn Rechtsanwalt und Attorney at Law Helge Naber in Montana/USA, der in der Vergangenheit bereits erfolgreich für geschädigte Kapitalanleger in diversen anderen Verfahren tätig werden konnte, so dass auch in den USA eine umfassende Vertretung der Interessen geschädigter Zertifikate-Anleger möglich wäre. Geschädigte Zertifikate-Anleger gehen durch die Anmeldung beim BSZ® e.V. auch sicher, keine Fristen, z.B. hinsichtlich der Forderungsanmeldung zu verpassen, denn hierum muss sich der Anleger voraussichtlich, speziell in den USA, selber kümmern. Sie können also als Anleger z.B. von Lehman-Zertifikaten, durch die Anmeldung beim BSZ® e.V. sicher sein, keine wichtigen Fristen zu verpassen.

Für Geschädigte Zertifikate-Anleger von Lehman Brothers oder von anderen Emittenten gibt es also mehrere gute Argumente, sich entweder der Interessengemeinschaft Lehman Brothers oder aber der Interessengemeinschaft Zertifikate anzuschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 07.10.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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