Samstag, September 27, 2008

Filmfonds VIP 3 und VIP 4: 6:0 gegen die Commerzbank! Wieder Prozesserfolg für VIP Anleger.

Am 25.09.2008 hat das Landgericht Essen in einem von der BSZ® Anlegerschutzkanzlei Jens Graf Rechtsanwälte, Düsseldorf, geführten Rechtsstreit die Commerzbank erneut zum Schadensersatz wegen VIP Medienfonds 4 verurteilt.

Damit haben bereits vier Landgerichte und das Oberlandesgericht München im Sinne unserer Mandanten entschieden und noch kein Gericht dagegen. Ein weiteres Mal wurde die Commerzbank u. a. verpflichtet, die Zinsen zu erstatten, die das Finanzamt bei der Nachforderung von Einkommensteuer in nicht unerheblicher Höhe berechnet hatte. Übernehmen muss das beratende Kreditinstitut auch die außergerichtlichen Kosten in voller Höhe. Nicht zuletzt gehören zum Erstattungsanspruch weiter das bei VIP 4 eingesetzte Eigenkapital und die Verpflichtung der Bank, im Falle der Inanspruchnahme aus dem Darlehen der HypoVereinsbank gleich lautend Zahlung zu leisten. Zinsen schuldet die Commerzbank derzeit in Höhe von 8,19 % p. a.

Dieser erneut erfreuliche Prozessverlauf ist für alle VIP 3 und VIP 4 Anleger, die auf Empfehlung u. a. der Commerzbank Beteiligungen gezeichnet haben, ein Signal, nicht länger zu zögern, sondern Schadensersatzansprüche umzusetzen. Ohne Eigeninitiative und die Erhebung einer Klage ist nicht damit zu rechnen, dass es einen Ausgleich für unmittelbare und mittelbare Schäden gibt.

Noch einmal raten wir in diesem Zusammenhang von Provisorien, wie der Einleitung von Schlichtungsverfahren, ab. Wer rechtzeitig vorgeht, kann auf Umwege verzichten. Versprechungen, die auf außergerichtliche Einigungen abhoben, haben sich bis heute als nicht realisierbar herausgestellt und waren in einigen Fällen vermutlich nur der Versuch, verunsicherte Geschädigte an sich zu binden. So manches „Sonderangebot“ entpuppt sich als Verschwendung von Zeit und Geld. Zur Verteidigungsstrategie der Commerzbank in den VIP Prozessen gehört es, Urteile vorzulegen, die Klagen von Anlegern abwiesen. Nicht immer ist die Unbelehrbarkeit weniger Gerichte Ursache solcher Verläufe. Manche Fälle legen den Eindruck nahe, als sei es Richtern leicht gemacht worden, gegen Anleger zu entscheiden, weil mangels einschlägiger Erfahrungen wichtige Zutaten eines Erfolg versprechenden Vortrags fehlten.

Betroffen waren auch Verfahren, denen Werbung mit vollmundigen Ankündigungen vorangegangen war, die nicht immer erfüllt werden konnten. Ein marktschreierisches Auftreten war schon früher nicht unbedingt ein verlässlicher Hinweis auf Kompetenz und Erfahrung und ist es auch nach dem partiellen Wegfall des Werbeverbots für Rechtsanwälte nicht.

Wir freuen uns mit unserer Mandantschaft über diesen weiteren Erfolg und die darin zum Ausdruck kommende Bestätigung unserer aufwändigen Arbeit. Er basiert auf einer gründlichen Vorbereitung jedes einzelnen Rechtsstreits, die Wochen in Anspruch nimmt und nicht nur Tage. Deshalb noch einmal die dringende Empfehlung: Beauftragen Sie bald einen einschlägig erfahrenen Rechtsanwalt und zögern Sie nicht länger. Der 31.12.2008 ist nicht mehr weit. Ab dem 01.01.2009 werden sich die Commerzbank und andere beratende Banken, Sparkassen und freie Berater auf das Thema Verjährung stürzen. Der Ausgang von Rechtsstreiten, die erst im nächsten Jahr eingeleitet werden, wird damit schwerer zu kalkulieren sein.

Betroffene können sich der „BSZ® e.V. Interessensgemeinschaft „Filmfonds" oder „VIP“ anschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular

Dieser Text gibt den Beitrag vom 27.09.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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